Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • "vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind. Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen dürften unseres Erachtens nicht anders bewertet werden, da diese ebenfalls Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher darstellen. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergibt sich zudem aus der Urteilsbegründung des BGH, wonach die Verbraucher durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt werden wie bei Verbraucherdarlehen.


    Da habe ich mit dir aber einen Mitstreiter gefunden.
    Ich habe mich auch mit einer Bausparkasse auseinanderzusetzen, da ich die gleiche Meinung vertrete, wie dein Rechtsbeistand.


    Hast du dem RA schon Vollmacht erteilt?


    Halt mich bitte mal auf dem Laufenden. Ich warte jetzt ersteinmal die Reaktion auf dem MB ab.
    Vorher habe ich schon ein Standartablehungsschreiben bekommen, indem auf ältere Urteile des OLG HH hingewiesen wird.
    M. E. ist das Urteil aber mittlerweile Pillepalle, da das Urteil des BGH diese aushebelt

  • Hallo Leute,
    ich muss grad mal meine Wut loswerden, bezüglich: DEUTSCHE BANK!


    Was die sich erlauben, ist echt eine bodenlose Frechheit!! Folgendes:


    Brief an DB war am 8.12. 2014 raus. Inhalt, wie gehabt, BG von 751,- € zurückgefordert + Zinsen (der Kredit läuft noch).
    Standartantwortbrief, bzw Blabla-Brief am 17.12.2014 erhalten, in dem aber nicht die Rede von den Zinsen war.
    Am gleichen Tag zum RA, der hat einen Brief an die DB geschickt und sie nochmal an die Zinsen erinnert (und natürlich geschrieen, dass er ab jetzt der Ansprechpartner ist)


    Seitdem gab es nix neues. Funkstille.


    Gestern habe ich, wie jedes Jahresende, einen Brief, bzw. Kontoauszug vom Kreditkonto erhalten, in dem die ganzen monatl. Abbuchungen (Kreditraten) aufgelistet wird.
    Beim Durschauen entdeckte ich zwischen den üblichen monatlichen Beträgen, dass angeblich am 11.06.2014 eine Summe von 335 € gutgeschrieben wurde. Angabe: "Vergütung Bearbeitungskosten"


    Hähh??? WTF???!! Ich war total irritiert.


    1. Wieso nur 335 €???
    2. Warum im JUNI???? Ich hab die Bank doch erst im Dezember diesbezüglich angeschrieben, wie kann denn das Geld (bzw. ein Teil davon) schon 6 Monte VORHER auf meinem Kreditkonto landen??
    3. Warum auf meinem Kreditkonto, obwohl ich doch in meinem Brief ausdrücklich bemerkt habe, dass ich es auf mein Girokonto haben möchte?!
    4. Warum bekomme ich diesbezüglich keine einzige schriftliche Mitteilung und Erläuterung?? Warum muss ich es auf diesem Wege zufällig entdecken???


    Ich sofort meinen Sachbearbeiter angerufen. Er wusste natürlich keine Antwort und versprach mir, sich zu informieren und mich morgen (also heute) anzurufen, was er auch tat. Er teilte mir mit, dass das ein Teil der von mir verlangten BG wären und der Rest (nach Errechnung der Zinsen) auch noch kommen würden , er könne nur nicht sagen, wann das sein würde. Ich hätte ja ein Schreiben bekommen, in dem das erläutert wurde.
    Einen TEUFEL habe ich bekommen!!!
    Das habe ich ihm auch gesagt und warum es denn als Juni angegeben wurde, wie ich denn die BG im Juni 2014 erhalten könne, wenn ich es doch erst im Dezember 2014 angefordert habe?!


    Er hat irgendwas von "Wertstellung" gefaselt, habs nicht so ganz kapiert. Als ich ihm sagte, wie absurd und lächerlich das ist, sogar unverschämt, gab er mir recht und riet mir, mich schriftlich zu beschweren (pfff...)
    Ich sagte, dass ich es natürlich meinen RA weitergeben und er sich darum kümmern würde.


    Habe danach sofort meinen RA angerufen und es ihm so mitgeteilt. Der war darüber natürlich auch nicht "amused" und bat mich, mir diesen Kontoauszug sofort reinzureichen. Werd ich noch heute machen!



    Ist das alles nicht der Hammer, Leute?..... boah, ich könnt' so ausrasten.....

  • Eine Frage zur DEUTSCHEN BANK


    haben die was mit NORISBANK bzw. TeamBank zu tun? Frage weil man verschiedene Versiionen hört. Weiss nur dass Norisbank damals was mit der Dt. Bank zu tun hatte.


    Vom grauenhaften Service was im Endeffekt keiner ist, sind sie ja schon mal gleich.


  • Hallo

  • Hallo, genau das gleiche hat auch die Norisbank gemacht, das Datum ist identisch . 11.06.2014 Gutschrift Bearbeitungsgebühr im Jahres Kontoauszug des Laufenden Kredits .
    Auch ich habe dieses erst im November angefordert .
    Sicherlich ein Mieser Trick , mein Anwalt hat auch den Auszug erhalten und natürlich hab ich keine Post darüber bekommen

  • Da habe ich mit dir aber einen Mitstreiter gefunden.
    Ich habe mich auch mit einer Bausparkasse auseinanderzusetzen, da ich die gleiche Meinung vertrete, wie dein Rechtsbeistand.


    Immer mit der Ruhe


    auch ich bin am kämpfen für die Erstattung der BG für einen BSV (Deutsche Bank). Für ein Bauspardarlehen wurden mir Bearbeitungsgebühren, Abschlussgebühren, sowie Gebühren für die jährliche Zusendung eines Kontoauszugs abgeknöpft. Ich habe sämtliche Gebühren zurückgefordert. Ohne Erfolg. Dann alles dem Bankenverband der privaten BSK übergeben. Eingang wurde bestätigt. Sonst ist bisher nichts passiert. Die Zusendung des Kontoauszugs 1 x jährlich lässt die Bank sich mit 9,20 € vergüten, obwohl ich dies widersprochen habe. Ist das überhaupt rechtens?

  • EasyCredit / Teambank hat überwiesen ...


    Eigentlich freue ich mich. Sogar die Zinsen wurden korrekt berechnet. :)


    Das Dumme ist nur, dass mein RA bereits am 22.12. MB beantragt hat. Ich hab keine Ahnung ob die jetzt aufgrund des MB bezahlt haben oder einfach so. Geld ist jedenfalls auf meinem Konto gelandet.


    Tja, bin gespannt, wie mein RA jetzt seine Kosten einfordern will ...

  • Die Zusendung des Kontoauszugs 1 x jährlich lässt die Bank sich mit 9,20 € vergüten, obwohl ich dies widersprochen habe. Ist das überhaupt rechtens?


    Ob das bei einem BS rechtens ist, kann ich dir leider nicht sicher beantworten.


    Habe auch bei der DB einen BS. Dieser wurde allerdings vorfinanziert. Hier bezahle ich keinerlei Gebühren für den Kontoauszug.
    Die Bank ist soweit ich weis, eine Mitarbeiterin der DB hat mir gesagt, bei einem Girokonto muss die Bank dir in bestimmten Abständen einen Auszug senden, wenn du ihn nicht selbst holst, dazu verpflichtet.
    Den Auszug den du meinst, ist doch bestimmt der Jahreskontoauszug. Der muss Kostenfrei sein, denn auf welche Art sonst, hast du die Möglichkeit, deine Einzahlungen, Zinsen und Zulagen zu kontrollieren.

  • Sonst ist bisher nichts passiert.


    Bei der DB habe ich noch keine Bearbeitungsgebühr für das Darlehen bezahlt s.o.


    Meine Forderungen richten sich gegen die Debeka. Dort hatten wir in 2011 die Gebühr abdrücken müssen.


    Ich warte jetzt mal, wie die auf den MB reagieren.
    Im Moment bin ich gut drauf :thumbup: und werde denen wohl bei einem Widerspruch ne Klageschrift "freundlichst" zukommen lassen.

  • Habe heute mal was positives von Santander zu berichten. Habe heute die Zinsen auf Heller und Pfennig für eine BG erstattet bekommen. Alles, ohne dass ich den Vertrag noch hatte. Nur Darlehensnummer anhand von Kontoauszug. Hatte dann die Bank in Verzug gesetzt, nix passiert. Hab dann alles dem Anwalt übergeben. Der war untätig und meinte, es hat sowieso keinen Sinn ohne Unterlagen. Der Anwalt war auch der Meinung, das mir hier kein Ombudsmann helfen wird. Obwohl Santander die BG, kurz nachdem der Anwalt meine Unterlagen hatte, gezahlt hat. Habe dann "kurz vor Toresschluss" alles selbst in die Hand genommen. Die Bank nochmals angemahnt und meine Beschwerde zum Ombudsmann geschickt.
    Heute waren die Zinsen auf mein Konto und die Anwaltskosten, für diese BG, blieben mir erspart. :thumbup:


    2 x Santander liegen noch beim Anwalt (hier waren die Unterlagen vollständig). Keine Reaktion auf seine Schreiben. Auch nicht auf die Mahnbescheide. Ist alles schon sehr eigenartig. ?(

  • Gerade ergoogelt: Also nicht zu lange warten nach Widerspruch!


    Praxishinweis: Wird der Antrag auf den Mahnbescheid zurückgewiesen, müssen Sie nach § 691 Abs. 2 ZPO innerhalb eines Monats ab Zustellung der Zurückweisung des Mahnbescheids Klage einreichen, um den Anspruch nicht verjähren zu lassen (zu weiteren Einzelheiten: Halt, Die Praxis der Rechtsanwalt-Sekretärin, 3. Aufl. 02, Teil II, S. 50 ff.)
    Quelle: RVG professionell - Ausgabe 02/2002, Seite 18