Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • guckst du hier: fmh.de/bausparen-baufinanzieru…sen-schaffen-gebuehren-ab


    Ich werde aus dem Link nicht so recht schlau.


    In welchem Absatz willst du gelesen haben, das die Kontoführungsgebühren nicht mehr statthaft sind?


    Bei mir werden die Kontoführungsgebühren für den BS abgezogen, nicht für das Darlehen. Der BS befindet sich bei mir in der Ansparphase

  • Heute Schreiben vom Ombudsmann erhalten. Einleitung des Verfahrens gegen die DSL. Hatte zeitgleich Beschwerde gegen Santander im gleichen Umschlag eingereicht. Hoffe das hat man da nicht übersehen. Wäre eigentlich wichtiger, da DSL schnell antwortete und eh auf Verjährung verzichtete, wogegen die Santander bis heute schweigt.



    Wann hast Du an den Ombudsmann geschrieben? An die Postfachadresse in Berlin?

  • Immer mit der Ruhe


    Hier steht es nochmal deutlicher:
    Kontoführungsgebühren bei Darlehen unzulässig: Verbraucher können Gebühren bei Darlehen aber auch Bausparverträgen zurückfordern, da die Verträge vergleichbar sind. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die Position des iffDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7.6.2011, Az. XI ZR 388/10, Klauseln in Darlehensverträgen für unwirksam erklärt, die eine monatliche Kontoführungsgebühr von den Verbrauchern verlangen. Derartige Klauseln sind als Preisnebenabrede vom Gericht überprüfbar. Die Kontoführung stellt dabei keine Sonderleistung dar. Da sie die Kunden auch unangemessen benachteiligt, verstößt sie gegen § 307 Abs. 1 BGB. Die Urteilsgründe sind im Einzelnen noch nicht veröffentlicht worden.


    Bei mir sieht es so aus, dass ich den BSV bereits bespart hatte und nur noch das darauffolgende Darlehen bediene. LG Sylvia

  • [quote='Snoopy_60','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=17054#post17054']Hätte ich mal auch dorthin geschickt...morgen ruf ich mal die Post an, was die dazu meinen...[/quote
    Du hast ans Postfach geschickt? Wann war das denn?

  • Da wir hier nun auch die ein und andere Bausparkasse im Thema haben möchte ich euch, obwohl der MB an die BS schon am Laufen ist, meine "freundlichste" Antwort auf das ablehnende Schreiben der BS mal als Muster hier reinstellen.


    Wer Bedarf hat, darf gerne mit den Tasten strg+c den Inhalt für sich abkupfern.


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir können und werden Ihre in Ihren o. a. Schreiben angeführte Argumentation nicht nachvollziehen, geschweige denn, akzeptieren.
    Die Berechnung einer solchen Gebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden. Das gilt auch für das vorliegende Bauspardarlehen. Zwar hat der Bundesgerichtshof Abschlussgebühren für den Bausparvertrag als solches ausdrücklich zugelassen, für Darlehen gilt aber die oben zitierte Kreditbearbeitungsgebühren-Rechtsprechung des BGH. Der zum gegenteiligen Ergebnis kommende Beschluss des Oberlandesgericht Hamburg (vom 24. Mai 2011, Aktenzeichen: 10 U 12/09) führt als tragenden Grund vor allem frühere BGH-Entscheidungen über Kreditbearbeitungsgebühren an und ist damit überholt.
    In den Urteilen vom 13.05.2014, die die Unzulässigkeit der Bearbeitungsentgelte feststellten, hat der Bundesgerichtshof keine Einschränkungen hinsichtlich der betroffenen Darlehensarten gemacht. Zwar waren "typische" Verbraucherdarlehen (Konsumentenkredite) Gegenstand der einzelnen Verfahren, unseres Erachtens hätte der BGH in seinen Entscheidungsgründen eine Einschränkung vorgenommen, wenn er der Auffassung gewesen wäre, Bearbeitungsentgelte bei anderen Darlehensarten könnten zulässig sein.
    Sie haben uns die Gebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten. Zusätzlich haben Sie uns gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Gebühren entfallen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken und Bausparkassen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10, m. w. N.).
    Bitte überweisen Sie XXXX Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren, (Datum ), auf unser Konto
    IBAN DExxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    BIC XXXXXXXX


    Den Eingang des Geldes erwarten wir bis spätestens zum ( Datum ).
    Wenn Sie anderer Rechtsansicht sind, bitte ich darum, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die entscheidende Rechtsfrage auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Sind Sie dazu – ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist - nicht bereit, werden wir ohne weitere Ankündigung weitere rechtliche Schritte einleiten. Dabei anfallende Kosten hätten Sie gegebenenfalls zusätzlich zu übernehmen.

  • Danke für deine Rückmeldung, ich warte immer noch geduldig auch wenn es zunehmend schwerer wird. Wie war jetzt dein Werdegang in der Hinsicht?


    Einschreiben mit Frist 26.11. - eC/TB zugegangen am 6.11.
    Schreiben mit Nachfrist 10.12. - Brief und vorab per Fax
    Eingang blabla Schreiben 5.12.
    Unterlagen an Anwalt am 9.12.
    Mahnschreiben des Anwalts mit Frist 18.12. - abgeschickt am 11.12.
    Da keine Reaktion der Teambank Mahnbescheid am 22.12. beantragt.
    Eingang Zahlung inkl. korrekter Zinsen 13.01.


    Habe meinem Anwalt vorhin Bescheid gegeben und bin gespannt, was er jetzt weiter tun wird. Bin mir ziemlich sicher, dass seine Kosten und die Kosten des Mahnbescheides nicht im gutgeschriebenen Betrag enthalten sind.

  • Eine Frage zur DEUTSCHEN BANK


    haben die was mit NORISBANK bzw. TeamBank zu tun? Frage weil man verschiedene Versiionen hört. Weiss nur dass Norisbank damals was mit der Dt. Bank zu tun hatte.


    Vom grauenhaften Service was im Endeffekt keiner ist, sind sie ja schon mal gleich.





    Tatsächlich...genau das Gleiche...krass!

  • Hallo, genau das gleiche hat auch die Norisbank gemacht, das Datum ist identisch . 11.06.2014 Gutschrift Bearbeitungsgebühr im Jahres Kontoauszug des Laufenden Kredits .
    Auch ich habe dieses erst im November angefordert .
    Sicherlich ein Mieser Trick , mein Anwalt hat auch den Auszug erhalten und natürlich hab ich keine Post darüber bekommen



    (Sorry,hab vorhin falschen Beitrag zitiert)



    @locke, tatsächlich genau das Gleiche...krass...

  • Mittlerweile lerne ich auch, was es heißt " Recht haben und Recht bekommen "...
    Der Vorwurf geht auch an den BGH, der darauf verzichtet hat, das Urteil eindeutig
    zu formulieren, denn die Nachbesserung am 28.10.2014 war nur halbherzig, den
    Banken hätte man auch nicht das geringste Schlupfloch lassen müssen.
    Es hätte festgelegt werden müssen, daß Sie zu zahlen haben und zwar BG UND
    Zinsen, darüberhinaus war die Festlegung der Verjährungsfrist auf den 31.12.2014
    meiner Meinung nach viel zu kurzfristig, fast könnte man dahinter Lobbyismus
    vermuten...
    Meine " Problemkind " ist die Deutsche Bank, die sich seit Anfang Dezember " tot "
    stellt, am 16.01. läuft die Widerspruchsfrist für den Mahnbescheid aus und ,
    ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was danach geschehen soll.
    Wieder Fristsetzung, danach wieder Mahnbescheid bis in alle Ewigkeit, das kann es
    doch nicht sein, oder ?
    Mein RA sagte auch etwas von Klageerhebung, falls die Bank dann zahlt und die Klage
    wurde noch nicht verhandelt, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen, oder bin ich
    da falsch informiert ?
    Bei mir geht es um den lächerlichen Betrag von knapp 9.000,- Euro inkl. Zinsen und
    ich fürchte davon sehe ich keinen Cent denn nach mittlerweile fast 3 Monaten ohne
    Ergebnis verliere ich langsam den Mut, trotz RA und der vielen sehr hilfreichen Beiträge
    und / oder Antworten hier im Forum.

  • Hallo,
    wir haben am 09.01. 2015 die Bearbeitungsgebühren von 2 (3) Immobiliendarlehen zurückerhalten. Unsere Forderung haben wir erst kurz vor Weihnachten gestellt. Die Sparkasse Krefeld hat am 30.12. (Fristsetzung) nach einer Mahnung meinerseits auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Leider hat die Sparkasse keine Zinsen überwiesen. Ein Schreiben liegt auch noch nicht vor. Da es sich um einen Erstattungsbetrag von über 5.000 € handelt, sind die Zinsen nicht unerheblich. Ich werde noch etwas abwarten und dann ggf. die Zinsen mahnen. Ich bin gespannt, wie die Sparkasse das Zinsthema behandelt.
    Easy :saint::/


  • Danke für deine Informationen. Wäre cool, wenn du mich und nachtürlich die anderen Leser hier noch auf den Laufenden halten könntest :)

  • Keine ahnung wie der post da rein kommt aber ich warte auch noch auf 2x BG von der Commerzbank und 1x BG von der
    Commerzfinanz


    ausser das bla bla schreiben noch nix weiter



    @naddel1410
    Hattest du einen MB gesendet?
    Haben diesich nochmal dazu geäussert?


    @Nikolaus
    ?(
    Keine ahnung wie der post da rein kommt aber ich warte auch noch auf 2x BG von der Commerzbank und 1x BG von der
    Commerzfinanz :thumbdown:


    ausser das bla bla schreiben noch nix weiter gehört
    @naddel1410also hab jetzt schon ne Klage gegen Schwäbisch Hall laufen und jetzt noch ne zweite gegen Commerzb.
    da hab ich echt keine Lust drauf.
    Hier eine Nummer für alle Commerzbank Geschädigte 069 98660933 und
    email Qualitätsmangement@commerzbank.com anrufen...mailen!!!

  • Hallo


    wir haben am 20.12 4 Briefe an die Santander mit einschreiben geschickt. Haben aber bis heute noch keine Antwort oder Geld. Weiß einer was ich jetzt machen soll? Soll ich noch warten oder die Anmahnen. Kann mir da jemand helfen ?

  • Hast Du die Verjährung über den Ombudsmann gehemmt? Mein Schreiben ist Anfang Dezember bei der Santander eingegangen und habe seitdem auch keinerlei Reaktion. Da ich Beschwerde beim Ombudsmann eingelegt habe, warte ich erstmal sein Verfahren ab. Sollte kein Erfolg eintreten, kann ich immer noch weitere rechtliche Schritte starten.


  • Bloss nicht den Mut verlieren. :D
    Ich bin in der gleichen Situation und habe von der DB nur das Blabla-Schreiben erhalten, seitdem nichts mehr. Mein Anwalt hat auch keinen Mahnbescheid gestellt. Ich gehe davon aus das sie zahlen werden, aber keiner weiss wann genau... Die Hypovereinsbank ist noch etwas schlimmer, die reagiert gar nicht, hier wurde Mahnbescheid gestellt.
    Mal sehen wie es weiter geht. Es bleibt Spannend.

  • Nachdem die Santander meine BG mit der offenen Kreditsumme verrechnet hat, habe ich darum gebeten, dass das Geld auf mein Girokonto ausgezahlt wird bzw. dass es wenigstens zu einer Neuberechnung kommt. Heute dann das Antwortschreiben in der Post:
    "... wir teilen Ihnen mit, dass es bei der Verrechnung der Bearbeitungsgebühr auf dei offene Summe bleibt. Es erfolgt keine Neuberechnung, hierzu besteht kein Anspruch und keine Veranlassung"...


    Stehe jetzt gerade ein wenig auf dem Schlauch, meiner Meinung nach müsste die offene Summe doch neu berechnet werden - oder?


    Und von Zinsen auch noch immer keine Spur