an das Ombusamt geschickt
Alles richtig gemacht.
Lass dich nicht einschüchtern.
Dein Schreiben an den Ombudsmann hat die Verjährung gehemmt, soweit es noch in 2014 dort eingegangen ist.
1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?
Nein, da hst du falsch gedacht. Aber das spielt zunächst mal keine Rolle s.o.
Hast du einen Beleg, wann dein Schreiben beim OBM eingegangen ist?