Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Okay. Dankeschön. Wo bekomme ich diesen Mahnbescheid her?


    Den Mahnbescheid kannst du online hier: https://www.online-mahnantrag.…ttp://www.mahngerichte.de erstellen.
    Es gibt aber auch Vordrucke im Schreibwarenhandel.


    Aber was soll jetzt noch ein Mahnbescheid bewirken?


    Mit dem Mahnbescheid wird die Verjährung nicht gehemmt.
    Die Bank ist aber nunmehr nachweislich in Verzug. Also besteht die Chance über einen Mahnbescheid der Bank zu gegenüber darzustellen, das man auf seine Forderung behart und auch u. U. bereit ist bei einem Widerspruch die Klage einzureichen.
    Wenn der Antragsteller bei Gericht glaubhaft machen kann, das seine Forderung fristgerecht bei der Bank eingegangen ist, dann sehe ich hier eine Chance.

  • In meinen Fall müsste jetzt Bewegung kommen, denn die Frist von 14 Tagen nach Zustellung des MB müsste nun abgelaufen sein. Bisher hat die Bauspark. nicht widersprochen, das werte ich als gutes Zeichen.
    Auf jeden Fall werde ich weiter berichten.

  • @Uncrrupt
    Meine Meinung: ich würde doch mal abwarten, ich glaube nicht unbedingt, dass jetzt "ganz sicher auf Verjährung" gespielt wird. Es gibt Banken, die haben dann ganz freiwillig, ohne Ombudsmann oder Mahnbescheid entweder geantwortet, dass die Verjährung gehemmt ist, wegen Abarbeitung... oder sogar gezahlt (wenn auch nicht immer inkl. Zinsen)

  • Jipihhh. Hab von der easy credit alles zurück bekommen inklusive Zinsen. Hatte aber im Dezember auch noch an den Ombudsmann geschrieben.laut Rückschein war der Brief am 29.12. angenommen. Geld kam vorgestern und gestern Briefe mit Abrechnung. Alles total korrekt.

  • Jipihhh. Hab von der easy credit alles zurück bekommen inklusive Zinsen. Hatte aber im Dezember auch noch an den Ombudsmann geschrieben.laut Rückschein war der Brief am 29.12. angenommen. Geld kam vorgestern und gestern Briefe mit Abrechnung. Alles total korrekt.


    Eine kleine Info noch für dich:


    Hatte mich auch noch an den Ombudsmann gewendet und da jetzt auch angerufen. Soweit dir durch die Schlichtungsstelle ein Aktenzeichen zugewiesen wurde, kannst du schriftlich bekanntgeben das der Fall für dich erledigt ist aufgrund der Auszahlung. So die Info aus der Kundenbeschwerdestelle am Telefon.

  • Hallo,


    ich mache gerade die Sachen fertig um bei der Santander
    die Zinsen zurückzufordern, aber irgendwie steh ich echt auf dem
    Schlauch.


    Hab mir den Link hier angeschaut:


    Berechnung Zinsen für die Thematik "Bearbeitungsgebühren" - Spartipps - Finanztip-Community


    aber irgendwie bin ich mir unsicher welche Variante.


    Also
    bei mir wurden die BG in den Gesamtdahrlehnsbetrag mit eingerechnet.
    Die erste Rate war weniger, aber sonst war die Ratensumme immer die
    gleiche über die ganze Laufzeit.


    Dann Variante B, oder ???


    Danke für eure Hilfe

  • Hallo, alles zusammen


    auch ich kann jetzt ERLEDIGT vermelden


    Postbank hat alles korrekt bezahlt
    Bearbeitungsgebühr und die Zinsen - sogar mit Anwortschreiben -


    Für alle anderen, noch bestes Gelingen !


    Grüße, Carola


    P.S.
    Schön, wie engagiert die Leute hier sind - vor allem die 'Vorreiter' haben die Banken vermutlich ordendlich 'weichgeklopft' - dickes Dankeschön !

  • Achtung: Rückforderungen !


    Deutsche Kreditbank


    Mir wurden die Zinsen doppelt aus bezahlt und jetzt wieder zurück gefordert.


    Da das ziemich schnell ging in diesem Jahr, waren die Banken EDV - technisch durchaus 2014 in der Lage, auch einen großen Ansturm zügig zu bewältigen. Kann mir keiner erzählen, dass die ganzen Verzögerungen aufgrund dieser Anfrage - Schwemme nötig war, wie man uns suggerieren wollte.


    Das war ganz klar eine Verzögerungstaktik mit der Absicht, die Zinsen zu sparen, sie also in die Verjährung schieben zu wollen. Denn die Bearbeitungsgebühren und die Zinsen wurden von der Deutschen Kreditbank separat bearbeitet und auch extra bezahlt.


    An alle, die sich vielleicht über die Dummheit von Banken freuen - so ich ich jedenfalls - seit gewarnt !


    Die Rückforderungen kommen ! Also nicht alles Geld ausgeben :-))


    Viele Grüße, Carola

  • @Uncrrupt (S. 524)


    Sofern Ihr Schreiben noch in 2014 beim Ombudsmann eingegangen ist, ist dadurch die Verjährungsfrist gehemmt. Sie können daher die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten. Heute einen Mahnbescheid zu beantragen, wäre Unsinn. Denn, ist die Hemmung durch das Schreiben an den Ombudsmann erfolgt, ist der MB zur Hemmung der Verjährungsfrist nicht notwendig, d. h., Sie müssten die Kosten für den MB selbst tragen. Ist Ihr Schreiben beim Ombudsmann nicht rechtzeitig, d. h. in 2014, eingegangen, dürfte Ihre Forderung aus dem Vertrag von 2005 verjährt sein, sodass die Verjährungsfrist heute auch mit einem MB nicht mehr gehemmt werden kann. Daher müssten Sie auch in diesem Fall die Kosten für den MB selbst tragen.

  • Sofern Ihr Schreiben noch in 2014 beim Ombudsmann eingegangen ist, ist dadurch die Verjährungsfrist gehemmt. Sie können daher die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten. Heute einen Mahnbescheid zu beantragen, wäre Unsinn. Denn, ist die Hemmung durch das Schreiben an den Ombudsmann erfolgt, ist der MB zur Hemmung der Verjährungsfrist nicht notwendig, d. h., Sie müssten die Kosten für den MB selbst tragen. Ist Ihr Schreiben beim Ombudsmann nicht rechtzeitig, d. h. in 2014, eingegangen, dürfte Ihre Forderung aus dem Vertrag von 2005 verjährt sein, sodass die Verjährungsfrist heute auch mit einem MB nicht mehr gehemmt werden kann. Daher müssten Sie auch in diesem Fall die Kosten für den MB selbst tragen.


    @Uncrrupt hat in 2014 den Ombudsmann noch gar nicht angeschrieben. Lediglich die Forderung bei der Bank ist in 2014 eingegangen. Die einzige Chance, die ich jetzt noch sehe, ist halt ein Mahnbescheid, da die Bank nachweislich in Verzug geraten ist.

  • Aber eine allgemeine Frage zu der Verjährung:
    wenn ich die Ansprüche doch rechtzeitig gestellt habe, wird dadurch die Verjährungsfrist nicht unterbrochen?
    So könnte ich doch viele Ansprüche durch das Schweigen ignorieren und verjähren lassen?
    Wo ist denn die Logik? Ich habe 2x die Forderung gestellt und so viel Zeit seit dem BGH Urteil ist ja nicht da gewesen? :evil:

  • Aber eine allgemeine Frage zu der Verjährung:
    wenn ich die Ansprüche doch rechtzeitig gestellt habe, wird dadurch die Verjährungsfrist nicht unterbrochen?
    So könnte ich doch viele Ansprüche durch das Schweigen ignorieren und verjähren lassen?
    Wo ist denn die Logik? Ich habe 2x die Forderung gestellt und so viel Zeit seit dem BGH Urteil ist ja nicht da gewesen? :evil:




    Ja so ist es. Hattest ja theoretisch immer 3 Jahre Zeit es einzufordern. Verjährungshemmend sinnd nur Mahnbescheid oder Ombudsmann. Ein einfacher Brief kann ignoriert werden...

  • Ich habe jetzt das Einschreiben über das DHL verfolgt. da mein Mann die Briefe doch erst später als am 19.12. versendet hatte X( wurde der Brief bei der Bank erst am 03.01. zugestellt.
    Was noch schlimmer ist, ist das Brief an das Ombusamt auch mit am gleichen Tag raus gegangen. Und wenn die Da Über Ferien auch geschlossen hatten, dann.... zudem kommt dass der Brief an O-amt mit "normaler" Post versendet wurde :cursing:
    Gilt bei der Verjährung die Frist der Zustellung oder des Versands?
    Ist der Anspruch somit wirklich verjährt?

  • Ich habe jetzt das Einschreiben über das DHL verfolgt. da mein Mann die Briefe doch erst später als am 19.12. versendet hatte X( wurde der Brief bei der Bank erst am 03.01. zugestellt.
    Was noch schlimmer ist, ist das Brief an das Ombusamt auch mit am gleichen Tag raus gegangen. Und wenn die Da Über Ferien auch geschlossen hatten, dann.... zudem kommt dass der Brief an O-amt mit "normaler" Post versendet wurde :cursing:
    Gilt bei der Verjährung die Frist der Zustellung oder des Versands?
    Ist der Anspruch somit wirklich verjährt?



    Datum des Eingangs. Sieht so aus. Fordern würde ich weiter hartnäckig, aber es nicht drauf ankommen lassen...