Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,
    Habe leider etwas spät vom Urteil gehört und erts am 29.12.2014 mein Brief Per Einschreiben mit der Forderung einer Rückzahlung zugesendet. Laut Briefstatus verfolgung wurde der Brief erst am 02.01.2015 geliefert. deswegen die Frage zählt die Absendedatum (29.12.2014)?


    Viele Grüße
    YNGN

  • Meines Wissens nach gilt ein Brief als zugesetllt, wenn er im Briefkasten des Enpfängers angekommen ist.
    Da dein Mann am 19.12. den Brief losgeschickt hat, sollte er auf dem Postweg am 22.12. spätestens am 23.12. im Postfach der Bank gelegen haben.
    Wenn dieser dann erst Anfang Januar abgeholt wird, kann das nicht zu deinen Lasten gehen.
    Stell dir mal vor, so ein Brief gilt erst als zugestellt, wenn die Bank ihn abgeholt hat.
    da würde doch jeder unangenehme Einschreiben liegenlassen, bis sie wieder zum Absender gehen.
    also, sei deinem Mann nicht weiter böse. So sind wir Kerle halt :D

  • Meines Wissens nach gilt ein Brief als zugesetllt, wenn er im Briefkasten des Enpfängers angekommen ist.
    Da dein Mann am 19.12. den Brief losgeschickt hat, sollte er auf dem Postweg am 22.12. spätestens am 23.12. im Postfach der Bank gelegen haben.
    Wenn dieser dann erst Anfang Januar abgeholt wird, kann das nicht zu deinen Lasten gehen.
    Stell dir mal vor, so ein Brief gilt erst als zugestellt, wenn die Bank ihn abgeholt hat.
    da würde doch jeder unangenehme Einschreiben liegenlassen, bis sie wieder zum Absender gehen.
    also, sei deinem Mann nicht weiter böse. So sind wir Kerle halt :D


    NEin , nein, richtig lesen. Der Mann ist nicht gut erzogen und hat seinen Job nicht nach Order erledigt und das absenden hat sich verzögert;-)



    Oder hab ich das jetzt auch falsch verstanden Katharina?

  • Hallo..
    Habe ende dezember meine gebühren von der targobank erhalten aber ohne zinsen.habe dann gleich das schreiben raus wo ich die zinsen anfordere.die frist ist jetzt diese woche abgelaufen ohne rückmeldung.wie soll ich am besten jetzt weiter vor gehen?

  • Dann sind sie halt zwischen dem 29 und 31. im Postfach angekommen. Ist halt ein paar Tage später aber immer noch im Jahr 2014 und ändert an der Sache nichts


    Also, kann ich versuchen noch dagegen zu wirken?
    Habe gerade auch noch Mal das O-Amt per Mail kontaktiert und denen die Situation geschildert.
    bin gespannt, was von denen kommt

  • Ja, bei dem Sachverhalt Targobank hast du jetzt nochmal 3 volle Jahre Zeit die Zinsen einzufordern, gem. BGB hat die Targo mit Überweisung der BG deinen Anspruch anerkannt, dadurch verlängern sich die Fristen für alle weiteren Ansprüche die DIESE BG, aber auch wirklich nur diese, um weitere 3 Jahre. Hab jetzt mein BGB grad leider nicht griffbereit, aber es ist einer der 800er Paragraphen.

  • ch habe nur das Brief zwar per Einschreiben geschickt,


    Ich habe auch bei einem Einwurfeinschreiben immer einen Nachweis der Post erhalten, auf dem die Nummer des Einschreibens vermekt war. Mit dieser Nummer kann online bei der Post recherchiert werden.


    Die Nummer auf dem Zettel steht hinter dem Wort: Sendungsnummer und beginnt mit 2 Buchstaben

  • Immer mit der Ruhe (S. 525)


    Ein Mahnbescheid nützt nichts (mehr), wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wurde. Die Bank wendet gegen den MB nur ein, die Forderung ist verjährt. Damit hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.



    Uhhh, dann hat mein Anwalt wohl keine Ahnung.....da laufe ich nicht mit los. Wenn wiederspruch durch die bank erhoben wird. .geht automatisch die Klage raus. So sieht es aus

  • Ein Mahnbescheid nützt nichts (mehr), wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wurde. Die Bank wendet gegen den MB nur ein, die Forderung ist verjährt. Damit hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.


    Das der Mahnbescheid in dieser geschilderten Situation die Verjährung hemmen soll, habe ich auch nicht geschrieben.
    Er kann in diesem Fall als Druckmittel und später zur Einleitung einer Klage dienen, obwohl die Klageerhebung auch vorher stattfinden kann, ohne MB.


    Klar hat der Antragsteller die Kosten zu tragen. Ob er seine Kosten zurückbekommt, entscheiden Sieg oder Niederlage am AG.
    Es muss jeder für sich selber entscheiden, was ihm die Sache Wert ist. Natürlich können die finanziellen Spielräume diese Entscheidung eingrenzen.

  • Hallo...bin neu
    Eine frage weiß von euch jemand wie das bei bausparverträge LBS mit den Bearbeitungsgebüren Rückerstattung ist....?????
    Habe rechtzeitig die LBS angeschrieben, antwort darauf das Urteil würde bei denen nicht greifen.
    Gruss

  • Eine frage weiß von euch jemand wie das bei bausparverträge LBS mit den Bearbeitungsgebüren Rückerstattung ist....?????
    Habe rechtzeitig die LBS angeschrieben, antwort darauf das Urteil würde bei denen nicht greifen.


    Vom Grundsatz her sind die Bearbeitungsgebühren bei Bausparverträgen noch nicht eindeutig verhandelt.
    Die Meinung der Gelehrten geht aber dahin, dass das Urteile des BGH auch auch BS übertragbar sei.


    Schau mal auf Seite 516, 8ter Foreneintrag, da habe ich einen Musterbrief für solche Fälle eingestellt.
    Versuch dein Glück :thumbup:

  • Hallo...bin neu
    Eine frage weiß von euch jemand wie das bei bausparverträge LBS mit den Bearbeitungsgebüren Rückerstattung ist....?????
    Habe rechtzeitig die LBS angeschrieben, antwort darauf das Urteil würde bei denen nicht greifen.


    Hallo. Die Bearbeitungsgebühren für BSV sind unrechtmäßig sofern sie neben den Abschlussgebühren gezahlt worden sind. Ebenso unrechtmäßig sind sogenannte Kontogebühren.
    Auch meine BSK hatte zunächst abgelehnt. Anschließend habe ich die Angelegenheit zum Verband deutscher BSK geschickt.
    Heute habe ich daraufhin ein Antwortschreiben erhalten, dass sie in der Sache Tätig werden und ich noch die Bausparurkunde, sowie die Kontoauszüge nachreichen soll, woraus hervorgeht, dass diese Gebühren gezahlt wurden.
    Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund des hohen Aufkommens an Beschwerden, es eine Weile dauern kann. Das ist mir aber Wurst. Wichtig ist, es tut sich was :thumbup: