Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Ich denke, das ist nicht mal eine längere Diskussion in den Stripclubs Wert, in den nicht zurückbezahlte BGs vertrunken werden. Das sind Kleinstbeträge die aus Geschäftsinn und Gier geblockt werden.


    Das ist wirklich interessant:
    http://www.finanzen.net/nachri…tin-will-Wachstum-4115136


    Woher weisst du was die mit den nicht zurückbezahlten BG machen?
    Bist du ein Insider?
    ......und viel wichtiger.......da will ich dann auch hin, sind ja bislang auch meine BG :D


  • Woher weisst du was die mit den nicht zurückbezahlten BG machen?
    Bist du ein Insider?
    ......und viel wichtiger.......da will ich dann auch hin, sind ja bislang auch meine BG :D



    NEin, ich bin auch noch outsider. Hoffe die Santander lädt mich bald ein mit einem netten Sümmchen auf dem Konto:-)
    Aber ich will nicht zu sehr abschweifen vom Thema.


    Also zurück: Wer hatte Heute alles Geld auf dem Konto und vom wem? Nicht nur mitlesen, auch teilen :)

  • @tanja (S. 526)


    Können Sie mal erläutern, was Sie damit meinen, wenn Sie schreiben: "Wenn wiederspruch durch die bank erhoben wird..geht automatisch die Klage raus." Auch bei einer bereits verjährten Forderung? Darum geht es hier.

  • Wie soll ein MB ein Druckmittel bei einer verjährten Forderung sein??? Ist die Forderung verjährt, kann das Verfahren für den Antragsteller nur verloren gehen, da sich die Bank mit Sicherheit auf Verjährung berufen wird.


    @Uncrrupt hat die Bank nachweislich, zeitgerecht, in Verzug gesetzt. Die Bank hat nicht auf seine Fristsetzung reagiert.
    Wie ich vorher schon geschrieben habe, eine Verjährungshemmende Massnahme ist der MB nicht mehr, aber er kann für die Einleitung eines streitigen Verfahrens dienen.


    Falls @Uncrrupt das Dingen durchzieht, glaube ich schon, das der Richter am AG den Eingang seines fristgerechten Schreibens, sowie seine gesetzte Frist, als auch das beharrliche Aussitzen der Bank auf die Fristsetzung positiv für ihn würdigen wird.


    Die Bank kann und darf sich auf die Verjährung berufen, aber der Kläger kann schließlich Tatsachen als Beweis anführen.


    Und wie ich weiter oben auch schon geschrieben habe, ist das ganze Prozedere natürlich vom Willen und der HAndkasse des Klägers abhängig.
    M. E. stehen die Aussichten auf Gewinn aber gut.

  • Schreib uns doch allen bitte mal die Adresse hier rein , damit man das nächste Feuerken entfachen kann.


    Danke schön


    also für die DB Bauspar AG, jetzt BHW, ist es:
    Verband privater Bausparkassen e.V.
    Postfach 30 30 79
    10730 Berlin


    Zu beachten ist, das der Beschwerdeführer unterschiedlich sein kann. Dies steht immer am Ende der jeweiligen Bausparunterlagen. LG Sylvi

  • Wollte nur mal kurz meine Erfolgsmeldung der Targobank mitteilen. BG+ Zinsen am 11.12. gefordert. Wie gefordert einen Einredeverzicht bis 23.12. erhalten und abgewartet. Eine Sachstandsanfrage per E-Mail am 07.01. und heute alles, ja auch die Zinsen, erhalten. Ich hoffe das jeder zu seinem Recht/Geld kommt und auch andere Banken zügig die Rechtsprechung des BGH umsetzen.

  • Immer mit der Ruhe (S. 527)


    Die Aussichten, einen Prozess wegen einer verjährten Forderung gegen eine Bank zu gewinnen, sind gleich Null! Ist eine Forderung verjährt, und erhebt die Bank die Einrede der Verjährung, hat der Richter keine andere Möglichkeit, als die Klage abzuweisen!

  • Ja aber jetzt nochmal. .. für @Uncrrupt und andere besteht doch eine reelle Chance, dass die Bank von alleine auf die Einrede verzichtet oder sogar bezahlt, auch wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden. Klingt sonst so, als wäre ganz sicher alles verloren.
    Die Banken haben zum Großteil dementsprechend reagiert, ohne dass OM o.ä. schon gegriffen hätten.
    Soweit ich hier mitbekomme oftmals ohne Zinsen, aber dennoch. ...

  • Mahnbescheid am 29.12.2014 beim Mahngericht eingegangen. Erlassen jedoch erst am 02.01.2015, am 09.01.2015 erging Widerspruch durch die Bank ohne Begründung.


    Ist nun die Verjährung gehemmt?? Ich möchte jetzt schon gern klagen!

  • @tanja (S. 526)


    Können Sie mal erläutern, was Sie damit meinen, wenn Sie schreiben: "Wenn wiederspruch durch die bank erhoben wird..geht automatisch die Klage raus." Auch bei einer bereits verjährten Forderung? Darum geht es hier.


    mein mahnbescheid ist mitte Dezember durch meinen anwalt raus. Auf dem mahnbescheid konnte man ein Kreuz machen. Bei wiederspruch wird sofort Klage erhoben.

  • Wenn gegen den Mahnbescheid,der fristgemäß(!!) eingegangen(!!) ist,seitens des Gegners Widerspruch erhoben wird,hat der Antragsteller gemäß §691,Abs.2 ZPO einen Monat Zeit,das streitige Verfahren zu eröffnen.


    Tut der Mahnbescheid Antragsteller dies nicht,tritt diesbezüglich(Eröffnung des streitigen Verfahrens)ebenfalls Verjährung dieser Möglichkeit ein.


    Ausnahme:
    Wenn der Antragssteller auf dem Mahnbescheidsformular bei Antragstellung angekreuzt hat,daß bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid das streitige Verfahren automatisch dh.durch Weiterleitung an das zuständige Gericht(Amtsgericht bis und einschl.€5000.-,darüber Landgericht(mit Anwaltszwang!!)erfolgt,müssen--damit dieser Vorgang abläuft---die mitgeteilten Gerichtskosten "demnächst"(lt.BGH innerhalb von zwei Wochen,Gerichte können auch großzügiger sein)eingezahlt werden,damit dann die Klage begründet und zugestellt werden kann.

  • Wenn gegen den Mahnbescheid,der fristgemäß(!!) eingegangen(!!) ist,seitens des Gegners Widerspruch erhoben wird,hat der Antragsteller gemäß §691,Abs.2 ZPO einen Monat Zeit,das streitige Verfahren zu eröffnen.


    Für mich ist immer noch offen, ob der Eingang beim Antragsgegner rechtzeitig war, -oder ist der Eingang des Antrages beim Mahngericht ausreichend?


    Ausnahme:
    Wenn der Antragssteller auf dem Mahnbescheidsformular bei Antragstellung angekreuzt hat,daß bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid das streitige Verfahren automatisch dh.durch Weiterleitung an das zuständige Gericht(Amtsgericht bis und einschl.€5000.-,darüber Landgericht(mit Anwaltszwang!!)erfolgt,müssen--damit dieser Vorgang abläuft---die mitgeteilten Gerichtskosten "demnächst"(lt.BGH innerhalb von zwei Wochen,Gerichte können auch großzügiger sein)eingezahlt werden,damit dann die Klage begründet und zugestellt werden kann.


    Das hatte ich nicht angekreuzt, habe aber mit der Widerspruchsmitteilung die Aufforderung erhalten, entsprechende Gerichtskosten zu zahlen, damit die Sache an das zuständige AG weitergeleitet wird. Diese Kosten sind gezahlt. Ich warte nun auf die Aufforderung zur Klagebegründung (gibts da irgendwo eine Musterklage?)


    Für mich ist immer noch offen, ob der Eingang beim Antragsgegner rechtzeitig war,-oder ist der Eingang des Antrages beim Mahngericht ausreichend?


    Somit umtreibt mich immer noch die Frage, ist nun die Verjährung gehemmt? Die Forderung ist aus 2009.

  • Lebenszeichen von der BMW Bank, hatte gerade Post im Kasten, dass Sie die Zinsen erstatten werden, abzüglich der 25% Kapitalertragssteuer. Dann bin ich mal gespannt, wann das Geld gutgeschrieben ist und wie viel es genau ist, denn eine genaue Auflistung fehlt in dem Schreiben!

  • Du darfst nicht auf die "Aufforderung zur Begründung" warten,denn diese Begründung wird von Dir fristgemäß(!!) dh.2 Wochen nach Eingang der Widerspruchsmitteilung erwartet.


    Danach läuft die Frist am 23.01. dh.in einer Woche ab.Willst Du es noch einmal wie bei Deinem Mahnbescheid auf den letzten Drücker abwickeln und auf den guten Willen des Gerichts angewiesen sein?


    Apropos Gericht:Dein Mahnbescheid hat eine Geschäftsnummer.Du solltest Dir Deine Fragen notieren und dort bei der Geschäftsstelle anrufen und sie Dir beantworten lassen.Eine andere gute Idee besteht darin,dort hinzufahren,Deine Dokumente mitzunehmen und den Rechtspfleger aufzusuchen.Der/die hilft Dir auch gerne.


    Zum Thema Musterklage:


    Wende Dich an pabstblog.de,dort findest Du eine,die von RA Pabst verfaßt wurde.Die mußt Du dann für Dich und Deine Zwecke bearbeiten.

  • Wir haben die Bearbeitungsgebühren für einen Autokredit von der Nissan Bank zurückgefordert und auch im Oktober des vorigen Jahres erstattet bekommen. Jetzt erhielten wir einen aktuellen Jahreskontoauszug. Zuerst wurde die Stornogebühr und Zinsen als Gutschrift verbucht und in der nächsten Buchung als Belastung wieder drauf gebucht. Wir haben sofort bei der Nissan Bank nachgefragt. Die Bearbeiterin sagte uns, dass wir nicht die Ersten sind die nachfragen. Das müsste so gemacht werden, weil sonst ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden müsste. Wir verstehen es aber so, dass es für uns plus minus Null ist und wir trotzdem den gesamten Betrag abzahlen müssen. Es hat sich ja nichts am Betrag geändert. Es ist so als ob wir eine Zahlung erhalten haben und wir den Betrag wieder tilgen. Sehen wir das richtig oder ist es rechtens was die Nissan Bank macht.

  • Wir haben die Bearbeitungsgebühren für einen Autokredit von der Nissan Bank zurückgefordert und auch im Oktober des vorigen Jahres erstattet bekommen. Jetzt erhielten wir einen aktuellen Jahreskontoauszug. Zuerst wurde die Stornogebühr und Zinsen als Gutschrift verbucht und in der nächsten Buchung als Belastung wieder drauf gebucht. Wir haben sofort bei der Nissan Bank nachgefragt. Die Bearbeiterin sagte uns, dass wir nicht die Ersten sind die nachfragen. Das müsste so gemacht werden, weil sonst ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden müsste. Wir verstehen es aber so, dass es für uns plus minus Null ist und wir trotzdem den gesamten Betrag abzahlen müssen. Es hat sich ja nichts am Betrag geändert. Es ist so als ob wir eine Zahlung erhalten haben und wir den Betrag wieder tilgen. Sehen wir das richtig oder ist es rechtens was die Nissan Bank macht.


    Habt ihr das Geld aber ausgezahlt bekommen?