Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • auf dem Kontoauszug ist aber nur einmal abgebucht und einmal aufgebucht zu erkennen. Also plus minus null. Der Betrag ist letzendlich gleich geblieben. Müssen also die Auszahlung wieder in Raten abzahlen.

  • auf dem Kontoauszug ist aber nur einmal abgebucht und einmal aufgebucht zu erkennen. Also plus minus null. Der Betrag ist letzendlich gleich geblieben. Müssen also die Auszahlung wieder in Raten abzahlen.


    Dafür habt ihr die BG ja aber auch aufs Girokonto gutgeschrieben bekommen!
    Anders wäre dass, wenn die Bank das mit dem noch offenen Kredit verrechnet.

  • Hallo liebe Leidensgenossen,
    so langsam fällt mir bei meinem Pflegefall (Santander) nichts mehr zu ein.
    Ich warte ja immer noch auf meine Zinsen zu 2 BGs.Im Dez.hat mein Anwalt
    denen ja eine Frist gesetzt und ich habe die noch einmal eine Woche später
    schriftlich dran erinnert.Keine Reaktion.
    Am 02.01.hab ich dann eine E-Mail an die Beschwerdestelle geschickt und bekam eine autom.Antwort das mein Anliegen geprüft wird.Aber es geschah NICHTS..Also gestern noch einmal eine E-Mail geschickt,doch diesmal bekam ich noch nicht einmal eine autom.Antwort.Diese "BANK" stellt sich einfach Tod.Ich hatte ganz kurz schon darüber nachgedacht die ausstehenden Zinsen mit der akt.Rate zu verrechnen....dann werden die bestimmt schnell.


    Mserra


  • Danke für die Hinweise. Bezüglich der Frist ist es aber tatsächlich so, daß das AG, an welches die Sache abgegeben wird, den Gläubiger auffordert, sich innerhalb 2 Wochen zu erklären.


    Zitat IHK Frankfurt/M.:


    Das sich an den Widerspruch anschließende
    Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Die
    Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wurde,
    fordert den Antragsteller unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei
    Wochen zu begründen, § 697 ZPO.


    § 697
    Einleitung des Streitverfahrens

    (1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache
    abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen
    Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden
    Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.




  • Das gleiche bei mir. Der Ombudsmann hat bisher nicht geantwortet, die Portigon AG hat aber auf die Einrede der Verjährung zum 28.02.2015 verzichtet.

  • Kann jemand über aktuelle Erfahrungen mit der DSL-Bank berichten?
    Hatte die DSL Anfang Dezember angeschrieben. Hatte eine Woche später ein Antwortschreiben. Sie würden mein Anliegen prüfen und falls zum Zeitpunkt des Schreibens noch keine Verjährung eingetreten wäre würden sie auf die Einrede der Verjährung verzichten, auch wenn sich die Auszahlung ins Jahr 2015 ziehen würde. Habe trotzdem zur Sicherheit den Ombudsmann eingeschaltet. Habe seitdem nichts mehr von der DSL gehört. Seit ca. 5 Wochen Stille .


    Vielen Dank.


  • Richtig. Dieser Verein ist echt das letzte. Anfang Dezember ist mein Schreiben raus. Seitdem null Reaktion. Kein Antwortschreiben, keine Mail wird beantwortet, am Telefon keine Auskunft. Ohne Ombudsmann wird das nichts werden. Leider hab ich aus Berlin auch noch nichts gehört. Das wird sich wohl alles noch ziehen. Echt nervig das man seinem Geld so hinterherlaufen muss. Wenn die Banken vom Kunden was zu bekommen haben geht das immer rasend schnell. Und wehe man bezahlt nicht. .....

  • Richtig. Dieser Verein ist echt das letzte. Anfang Dezember ist mein Schreiben raus. Seitdem null Reaktion. Kein Antwortschreiben, keine Mail wird beantwortet, am Telefon keine Auskunft. Ohne Ombudsmann wird das nichts werden. Leider hab ich aus Berlin auch noch nichts gehört. Das wird sich wohl alles noch ziehen. Echt nervig das man seinem Geld so hinterherlaufen muss. Wenn die Banken vom Kunden was zu bekommen haben geht das immer rasend schnell. Und wehe man bezahlt nicht. .....


    Telefonisch geben die keine Auskünfte, einmal hatte ich Glück mit meiner Mail, da kam direkt ne Bestätigung, dass die Mail eingegangen ist. Auf diese Mail hin habe ich dann nach drei Wochen eine Antwort per Post bekommen. Auf dem Postweg ist gleiches Schreiben schon zwei Wochen vorher raus gegangen.
    Da mir die Antwort der Santander aber nicht gefallen hat, habe ich nun wieder per Mail und auch per Post sie angeschrieben. Mal abwarten, wie lange das jetzt wieder dauert

  • Die Santander ist an ihrem Elend selbst schuld,ihr ist nicht zu helfen,sie will das Problem einfach nur mit fragwürdigen und kindischen Mitteln aussitzen.


    Der einzige Weg,den Laden zum Antworten zu bringen,ist --wie von meiner Anwältig richtig vorausgesagt---eine Klage,da die Bank hier Fristen beachten muß.


    Tut sie dies nicht,gibt es sofort ein Versäumnisurteil,zahlt sie dann nicht,kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet.


    Ihr könnt Euch jetzt mal bildlich den Druck vorstellen,der dort herrscht:


    Neben den ganzen MB &Ombudsmann-Sachen gingen allein in den letzten vier Tagen vor dem 31.12. beim AG Mönchengladbach 2000(!!)Klagen gegen die Santander ein.


    Meine Klage ging am 17.12. raus,Geschäftszeichen liegt vor,Gerichtskosten habe ich am 5.1.2015 bezahlt(von meiner RSV zwei Tage später erstattet),Zustellung dürfte laufen.

  • Dieses Verhalten ist tatsächlich nicht zu verstehen. Zumal ja auch vollmundig angekündigt wurde ( siehe auch Bericht hier bei Finanztip ) das die BGs erstattet werden. Wenn die jetzt von der Masse überrascht sind tut mir das Management da echt leid. Ich warte mal was es mit dem Ombudsmann gibt. Habe ja alles rechtzeitig eingereicht. Ansonsten werde ich auch weitere Schritte einleiten. Wollen es anscheinend wirklich nicht anders.

  • Geht mir nicht anders mit der santander, das Verhalten verstehe ich echt nicht. Hab auch schon von genug Banken gehört, die nach Eingang der Forderung gleich ein Schreiben mit Verzicht auf Einrede der Verjährung und Prüfung der Forderung verschickt haben. Allein das würde ja schon reichen, da hat man dann wenigstens das Gefühl das man ernst genommen wird. Bei der Santander hat man das Gefühl das die Forderungen einfach in den Papierkorb wandeln.

  • Ombudsmann???


    Hallo! Wie ich schon geschrieben hatte, hat uns der Ombudsmann Bestätigungen geschickt für Ford Bank und Santander.


    Mein Vater bekam heute ein Schreiben, dass Ombudsmann für Ford Bank und Toyota Bank nicht zuständig seien und es zur Klärung an die Deutsche Bank geschickt werden würde... Von Toyota Bank hat er sein Geld schon inkl. Zinsen erhalten, von Ford Bank nicht.


    Ich habe nochmal überprüft, ob Ford Bank zu Ombudsmann privater Banken gehört und es steht auch in der Liste auf deren Homepage. Warum nur dieses Schreiben, dass sie nicht zuständig sind???


  • Also mein Vater hat unabhänig von uns seine eigenen Forderungen geltend gemacht.

  • Ich habe von meinem Anwalt -für mich neue- Informationen zum weiteren Verauf nach Einleitung des Mahnverfahrens erhalten.
    Klar ist, dass, wenn 14 Tage nach Erstellung des Mahnbescheids kein Widerspruch eingelegt wurde, gleich beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid erwirkt werden kann. Ich dachte immer, dass der dann auch notfalls per Gerichtsvollzieher vollzogen werden kann.
    Nun habe ich aber erfahren, dass der Schuldner - in unserem Fall die Bank - dann wiederum 14 Tage Zeit hat, um zu widersprechen. Der Widerspruch braucht nicht mal begründet zu werden.
    Ich glaube fast, "Frohe Weihnachten" hat Recht, auch zu Ostern stehen bei manchen Banken noch die Rückzahlungen aus!