Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @lanAnderson2 (S. 528)


    Auch bei Zustellung eines MB muss die Bank Fristen beachten, will sie nicht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids riskieren, aus dem - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstreckt werden kann.

  • Hallo,


    Wollte nur mal kurz meine Erfolgsmeldung der Targobank mitteilen. BG+ Zinsen am 11.12. gefordert. Wie gefordert einen Einredeverzicht bis 23.12. erhalten und abgewartet. Eine Sachstandsanfrage per E-Mail am 07.01. und heute alles, ja auch die Zinsen, erhalten. Ich hoffe das jeder zu seinem Recht/Geld kommt und auch andere Banken zügig die Rechtsprechung des BGH umsetzen.


    könntest du bitte mal die E-Mail Adresse veröffentlichen? ich finde nirgendwo eine der Targobank ...


    Danke,


    Gruß der Torsten

  • @lanAnderson2 (S. 528)


    Auch bei Zustellung eines MB muss die Bank Fristen beachten, will sie nicht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids riskieren, aus dem - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstreckt werden kann.


    Ach,in einen (von der Bank)widersprochenen(!!) MB darf der Fragesteller lp 900(S527) "mal so eben" vollstrecken???

  • Lebenszeichen von der BMW Bank, hatte gerade Post im Kasten, dass Sie die Zinsen erstatten werden, abzüglich der 25% Kapitalertragssteuer. Dann bin ich mal gespannt, wann das Geld gutgeschrieben ist und wie viel es genau ist, denn eine genaue Auflistung fehlt in dem Schreiben!


    Hallo @mel0107,


    das Schreiben vom der BMW Bank habe ich auch bekommen, datierte vom 06.01.15 und da haben Sie geschrieben, die Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz wurden überwiesen. Als gestern noch nichts gutgeschrieben war habe ich mal bei BMW angerufen, auf welches Konto die denn überwiesen haben. Da haben die nachgeschaut und entdeckt, dass aufgrund eines Systemfehlers die Zinsen für bereits abelaufene Verträge nicht rausgegangen sind. Wollen aber gleich Montag überweisen. Bei mir waren alle drei Verträge bereits getilgt.
    Sollte das bei Dir auch der Fall sein, dann würde ich nach einer Woche nach Erhalt des Schreibens dort nachfragen. Bin mir nicht sicher, ob die das automatisch nachprüfen.

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
    Ich habe am
    08.12.2014 von der Targobank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert mit
    Fristsetzung zum 18.01.2014. Da bis zum 18.12.2014 keine Antwort
    erfolgte, schrieb ich morgens am 19.12.2014 an den Ombudsmann um die
    Verjährung schon mal zu hemmen. Am 19.12. hatte ich dann abends im
    Briefkasten das bekannte Schreiben der Targobank das aus Kulanz nicht
    verjährte Bearbeitungsgebühren erstattet werden.
    So, seitdem herrscht Funkstille.
    Meine
    Frage ist nun, kann ich, obwohl ich den Ombudsmann eingeschalten habe,
    bei der Targobank anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen? Darf ich
    mich jetzt noch reinhängen oder muss ich jetzt die nächsten Schritte dem
    Ombudsmann überlassen? Ich meine, es sind jetzt 4 Wochen vergangen und
    viele hier haben ja nach 4 Wochen ihr Geld gehabt.
    Noch was, mein
    Schreiben an den Ombudsmann ist am 19.12. versandt worden aber erst am
    03.01.2015 ausgeliefert worden (Einwurdeinschreiben). Ist das ein
    Problem, weil das Schreiben nicht im alten Jahr angekommen ist? Der
    Brief brauchte fast zwei Wochen, was ich nicht verstehen kann.

  • @lanAnderson2 (S. 529)


    Können Sie Ihre Frage einmal verständlich formulieren? Wer will 'mal so eben' in einen MB vollstrecken? Wie ich geschrieben habe, kann man aus einem Vollstreckungsbescheid - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstrecken!

  • @Siam79


    Hallo Siam,
    mach dir keinen Kopf wegen dem Einwurfeinschreiben, die Post aktualisiert den Status in der Online-Sendungsverfolgung nach eigener Erfahrung erst sehr spät, so das auch in deinem Fall davon auszugehen ist das dein Schreiben an den Ombudsmann auch im letzten Jahr noch zugestellt wurde, um auf Nummer sicher zu gehen einfach die Servicenummer der Deutschen Post anrufen, die können dir genau sagen wann zugestellt wurde. Wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte haben die auch die Möglichkeit dir denn Auslieferungsbeleg zugänglich zu machen, dafür wollen sie dann aber eine Gebühr von 5 €. Also würde ich damit erst solange warten bis du den wirklich brauchst.
    Was den Rest betrifft würde ich den Ombudsmann erstmal weiterhin arbeiten lassen, du müsstest auch bald ein Schreiben von denen bekommen, wo dir das weitere Verfahren erklärt wird, in dem Schreiben erhält man auch eine Vorgangsnummer. Sollte also zwischenzeitlich die Bank alles zu deiner Zufriedenheit überwiesen haben kannst du beim Ombudsmann anrufen, deine Vorgangsnummer nennen und denen mitteilen das sich alles erledigt hat.
    Weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

  • @lanAnderson2 (S. 529)


    Können Sie Ihre Frage einmal verständlich formulieren? Wer will 'mal so eben' in einen MB vollstrecken? Wie ich geschrieben habe, kann man aus einem Vollstreckungsbescheid - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstrecken!


    Ich selbst habe mit meiner rhetorischen Frage("ach man kann gegen einen vom Antragsgegner ohne Begründung widersprochenen MB vollstrecken.")ausdrücken wollen,daß dies eben nicht geht.


    Deutlicher:mir scheint,daß Sie bezüglich meines Beitrags zuvor,der eine ANTWORT auf eine Sachstandschilderung des Forianers lp9oo auf Seite 527 war,diese Sachstandsschilderung in Ihrer Kritik an meiner Antwort nicht berücksichtigt haben.


    Habe ich mich jetzt verständlich ausgedrückt??

  • Hallo auch zusammen :)


    Ich habe endlich neue Nachrichten. Ich habe heute vom Anwalt den Brief erhalten, das die Targonen meine Hauptforderung an die Kanzlei überwiesen haben. Jedoch weder Zinsen noch weitere Auslagen. Mein Anwalt fragt nun an ob ich weitermachen möchte. Und klar... Ich will auch die Zinsen sowie sämtliche Auslagen für den MB und den Anwalt haben.


    Was kommt da jetzt genau auf mich zu? Eine Versicherung habe ich nicht, sodass ich gerne Eure Erfahrungen dazu hören möchte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

  • Hi, ich verfolge bereits seit einiger Zeit dieses Forum und habe bereits selber schon einen Erfolg bei der Targo Bank erzielt. Bei mir wurden innerhalb von ca. 4 Wochen die Bg zurück erstattet, leider jedoch ohne Zinsen.
    Ein großer Dorn im Auge ist immer noch die Santander Bank! Anfang Dezember (7.12.14) ging der erste Musterbrief raus (2 Wochen Frist etc.). Dann Mitte Dezember drei weitere Musterbriefe, da ich weitere Darlehensanträge von der Santander Bank fand (die Zeit bei dieser Bank habe ich versucht zu vergessen :-)). Alles noch Fristgerecht bevor die Bg verjährt wären.
    Da ich bis heute keine Antwort von der Santander bekommen habe(ca. 6 Wochen seit dem ersten Schreiben), überlege ich entweder zum Ombudsmann zu gehen oder direkt zum Anwalt. Leider habe ich keine RV und würde mir gerne die kosten ersparen.
    Vielleicht hat jemand hier die Kontaktdaten Tel./E-Mail von nem Ombudsmann (Büro) in Berlin, welcher für die Santander Bank zuständig ist?


    Ich hatte bereits gelesen das jemand mit der Santander Bank gesprochen hat und die demjenigen sagten, dass sie ca. eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen benötigen je Anliegen.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Lg

  • Wenn es bei dir so ist das du ein Anrecht darauf hast dann würde ich das an deiner Stelle sofort machen!
    Es ist absolut egal wie lange deine Kredite liefen die RSV wird immer auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen, das bedeutet das du darauf auch jeden Monat Zinsen bezahlt hast - da kommt schon ein ordentliches Sümmchen zusammen.
    Läuft die letzte Aufstockung noch oder bist du schuldenfrei??? :thumbup:



    hi momsdirtyman,


    bin schuldenfrei bei targo..
    vielen dank,
    das du mir hier als einziger ne konkrete antwort gibst.
    weisst du vielleicht, wieviel es sein wird und wie ich das am besten mache?
    mit anwalt ?
    die bg und zinsen habe ich schon wieder..
    ganz lieben gruss
    kirsten

  • Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    Es geht um den Verein NORISBANK. Neben Bearbeitungsgebühren will ich da einen Betrag aus der RSV fordern.
    Fall kurz erklärt: Kredit 2010, wurde 2012 abgelöst, RSV wurde nicht gekündigt von denen. Laufzeit bis 02.2015


    Habe die Zürich angeschrieben. Diese schrieb mir, dass der Versicherungsnehmer also die NORISBANK hätte schriftlich kündigen müssen. Es kam jedoch nie was an, ausser im Jan.2015.


    Über wen habe ich am meisten Erfolg. Verband Deutscher Banken oder Versicherungsschlichtungsstelle was bei denen auf der Homepage angegeben ist?


    Falls jemand Rat weiss, bitte auch per PM. Vielen Dank.

  • Wenn die Bank in Verzug ist bekommt die Bank die Kosten von Dir aufs Auge gedrückt.
    All deine Kosten, die in einem Rechtsstreit gegen die Bank von dir vorausgelegt werden mussten, kannst du, wenn du als Sieger aus dem Verfahren gehst der Bank in Rechnung stellen. Dazu verlangst du vom GEricht einen Kostenfestsetzungsbescheid.
    Diesen kannst du formlos beim AG anfordern und wenn nötig sogar vollstrecken lassen.




    was ist, wenn klage eingereicht wurde, ich die kostenfestsetzung bereits bezahlen musste, klage noch nicht zugestellt wurde und die sparkasse in der zwischenzeit gezahlt hat...jetzt bleibe ich auf der kostenfestsetzung vom amtsgericht sitzen, weil es zu keiner klage kam...kann ich mir das geld von der sparkasse irgendwie zurück holen? mfg