Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @emmaerdbeere


    Meinst du dass die Banken gegenüber den Ombudsmännern die Sache einfach als erledigt erklären ohne die Zinsen zu zahlen? Und wir hören dann nichts mehr von den Ombudsmännern? Das wäre ja wohl der Hammer <X
    Dann können wir ja noch ewig warten.
    Es wäre schön, wenn wir uns im Forum hierüber auf dem laufenden halten. Vielleicht hat ja schon jemand einen abgeschlossenen Fall beim OM und kann berichten.

  • Hallo, bei mir außer warten auch nix.


    Santander hatte bei mir recht schnell bezahlt, ohne Zinsen - da habe ich aber drauf verzichtet 23.11 € lohnte sich jetzt ja nicht so wirklich.
    Norisbank hat Widerspruch gegen den MB eingelegt, Geld beim Gericht bezahlt (Anwalt hat es gemacht)
    .
    gleichzeitig hat er der Noris nach mal ein Schreiben gesendet ob sie wirklich über das Gericht usw gehen wollen , da ja nur zusätzliche Kosten entstehen. Darauf war keine Antwort gekommen. Also Klage ging raus


    Easy Credit hat nicht widersprochen ,da wollte mein Anwalt noch mal warten, da oft Überschneidungen von 14 tage passieren. Die läuft jetzt Freitag ab. Danach Eintreibung des Geldes .


    Warten Hoffen und Nerven aus Stahl.....
    Bei mir geht es um 2500 Euro ohne Zinsen und Verzugszinsen, Anwalt , Gericht

  • Hi, bei mir auch nur das Standardschreiben vom Ombudsmann, das die Verjährung gehemmt ist, das es noch dauern kann, das es keinen abschließenden Bescheid gibt, wenn die Sache von mir oder der Bank als erledigt gemeldet wird.
    Das find ich auch komisch, zumindest wenn die Bank die Sache als erledigt meldet und man das nicht mal erfährt.
    Naja, da der Brief die Woche erst kam werde ich die jetzt erstmal 4 Wochen arbeiten lassen, sollte bis dahin nichts passiert sein werd ich mal anrufen und fragen ob das Verfahren noch läuft.
    Sollten zwischenzeitlich Änderungen bei mir eintreten werde ich euch natürlich darüber informieren.
    Schönen Abend noch

  • @emmaerdbeere


    Meinst du dass die Banken gegenüber den Ombudsmännern die Sache einfach als erledigt erklären ohne die Zinsen zu zahlen? Und wir hören dann nichts mehr von den Ombudsmännern? Das wäre ja wohl der Hammer <X
    Dann können wir ja noch ewig warten.
    Es wäre schön, wenn wir uns im Forum hierüber auf dem laufenden halten. Vielleicht hat ja schon jemand einen abgeschlossenen Fall beim OM und kann berichten.


    Ich frage mich auch, wie man sich da verhalten soll. Wenn die Bank dem OM mitteilit, dass die Sache erledigt ist, obwohl sie nicht erledigt ist, wäre das ja voll der Hammer.

  • Mal was zum Thema Ombudsmann:
    Handelsblatt.com vom 19.01.2015:


    Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag (16.01.2015) berichtete, gingen bei den verschiedenen Schlichtungsstellen der Kreditinstitute in den vergangenen sieben Wochen weitaus mehr Reklamationen ein als sonst in einem ganzen Jahr.
    Beim Ombudsmann des privaten Bankenverbands BdB seien im November und Dezember mehr als 20.000 Beschwerden wegen der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren eingegangen, berichtete die Zeitung. Normalerweise gingen dort im Laufe eines Jahres zwischen 6500 und 8000 Beschwerden ein. Beim Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken meldeten sich demnach bis Oktober 400 Kunden beim Ombudsmann, nach dem Urteil Ende Oktober waren es weitere 2000. Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband seien in diesem Jahr schon 991 Beschwerden zum Thema Bearbeitungsgebühren eingegangen, sonst seien es pro Jahr 870 Reklamationen zu sämtlichen Themen.

    Also, bei den Fallzahlen kann es schon eine Weile dauern, bis man was vom Ombudsmann hört...

  • Ich sage es jetzt mal ganz einfach und deutlich(auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen):


    Wer seine Ansprüche so schnell und so vollständig wie möglich durchsetzen will,MUSS meiner Ansicht nach den Weg über eine Klage mit einem Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht beschreiten.


    Ich sage voraus,daß bis zu 90 Prozent aller anderen Betroffenen von den Banken "von der Ladefläche gekippt werden".Selbst die "neutralen" Ombudsmänner scheinen dabei schon mitzuhelfen.

  • Ich lese in letzter Zeit auch nur mit, bei mir gibt es nix neues zum Thema Santander. Die lassen es auf eine Klage hinauslaufen. Wenn ich oben lese, dass sozusagen 10 Mrd. EUR "verfallen" sind <X Dann bestärkt es um so mehr, die Euros die uns zustehen, einzufordern - bis zum letzten Cent :cursing:

  • Ich sage es jetzt mal ganz einfach und deutlich(auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen):


    Wer seine Ansprüche so schnell und so vollständig wie möglich durchsetzen will,MUSS meiner Ansicht nach den Weg über eine Klage mit einem Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht beschreiten.


    Ich sage voraus,daß bis zu 90 Prozent aller anderen Betroffenen von den Banken "von der Ladefläche gekippt werden".Selbst die "neutralen" Ombudsmänner scheinen dabei schon mitzuhelfen.


    Ich habe mich mit dem Thema Ombudsmann nicht so beschäftigt, da ich diesen durch die Wahl des Anwaltes in 2013 nicht mehr auswählen konnte. Aber ich denke der Ombudsmann ist m.E. nicht nur für die Kunden da, sondern arbeitet auch im Sinne der Banken. Ob die dann wirklich so "neutral" sind? ?(


  • Ich habe mich mit dem Thema Ombudsmann nicht so beschäftigt, da ich diesen durch die Wahl des Anwaltes in 2013 nicht mehr auswählen konnte. Aber ich denke der Ombudsmann ist m.E. nicht nur für die Kunden da, sondern arbeitet auch im Sinne der Banken. Ob die dann wirklich so "neutral" sind? ?(


    Was man mit dem erreicht hat, ist auf jeden Fall die Hemmung der Verjährung und das war ja vorrangig das wichtigste. Bin sehr gespannt wie das mit den OMs weitergeht... 8|

  • Was man mit dem erreicht hat, ist auf jeden Fall die Hemmung der Verjährung und das war ja vorrangig das wichtigste. Bin sehr gespannt wie das mit den OMs weitergeht...


    ich auch ?( Bisher habe ich noch keine Erfolgsmeldung gehört. Ich gehe hier auch von irgendwelchen bla, bla Antworten aus, so dass man auch hier am Ende den gerichtlichen Weg beschreiten muss. Davor werden sich viele scheuen und am Ende gewinnt die Bank. :S

  • Hallo,


    ich habe am 19.12.2014 an vier Banken Briefe mit dem Verzugszinsen-Bescheid verschickt. Ich erledige das für meine Mutter, das Sie sich damit nicht auskennt. Es waren die Banken


    - FFS Bank Kredit vom 28.09.2010
    - Santander Consumer Bank Kredit vom 11.04.2005
    - Volksbank Kredit vom 07.12.2005
    - Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG Kredit vom 16.12.2010


    Von der FFS Bank hat Sie die Bearbeitungsgebühr erhalten. Von den anderen drei Banken hat Sie bis heute nichts gehört, kein Brief und kein Geldeingang auf dem Konto. Nach der Fristablauf habe ich nochmals Briefe an die Banken per Einschreiben verschckt mit der erneuten Aufforderung zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren mit dem zusätzlichen Hinweis, dass der nächste Schritt der Mahnbescheid sein wird. Jedoch wieder keine Reakiton seitens der Banken.


    Nun habe ich gelesen das die Forderungen von 2005-2011 bis Ende Dezember 2014 gültig sind oder ist damit die Verjährung der Verzugszinsen gemeint?


    Heißt das nun das meine Mutter keinen Anspruch mehr auf die Bearbeitungsgebühren hat oder sollte Sie einen Anwalt hinzuziehen?




    P.S.: Ich habe meine Gebühren von der Santander erhalten, die Verzugszinsen musste ich aber separat einfordern. Erster Brief + Verzugszinsenberechnung mit Einforderung der Verzugszinsen, Antwort Standard-Schreiben von der Santander Bank. Zweiter Brief + Verzugszinsenberechnung ohne Reaktion bis zum Ablauf der Frist. Dritter Brief + neuer Verzugszinsenberechnung mit Androhung eines Mahnbescheids und eine Frist bis zum 30.01.2015. Heute habe ich die Zinsen auf mein Konto überwiesen bekommen, jedoch nicht die gesamte Summe die die Bank zu zahlen hatte.
    Gefordert habe ich 65,95€ und 170,26€ aus zwei verschieden Verträgen und erhalten habe ich nur 34,14€ und 53,38€ obwohl bei der Verzugszinsenberechung die genauen Beträge ab Vertragsbeginn aufgeführt waren.


    Warum habe ich nicht den vollen Betrag erhalten, der mir doch eigentlich zusteht??



    LG, witschi

  • Bei mir ging Mitte Dezember der Mahnbescheid gegen die Santander raus. Haben in der Zwischenzeit 2 von 3 BG (natürlich ohne Zinsen) bezahlt. Der MB wird erst dieser Tage durch das Gericht zugestellt, weil die Bezahlung von RSV über RA natürlich etwas dauert.
    Von Postbank habe ich, nach deren verbindlicher Zusage von Anfang Dezember, noch nichts wieder gehört.

  • @witschi


    hast du bei den BGs für deine Mutter verjährungshemmende Mittel (Ombudsmann oder Anwalt) bis 31.12.2014 eingeschalten? Ein bloßes Anschreiben an die Bank reicht leider nicht um die Verjährung zu hemmen. Ich fürchte, das wird nix mehr :/


    Zu den Zinsen von der Santander kann ich mir nur erklären, dass bei dem ersten Betrag die Kapitalertragssteuer in Abzug gebracht wurde (aber selbst das scheint mir ein bisschen viel). Zu dem zweiten Betrag kann ich gar nichts sagen. Ich kann dir nur empfehlen, diesbezüglich dort nachzufragen und um eine nachvollziehbare Berechnung bitten. Kannst du auch per Mail.
    Versuchs mal bei dem hier, scheint noch Leben in sich zu haben und antwortet auch:
    tim.lang@santander.de


    Viel Glück!

  • hi,


    ne leider nicht. Ich habe nur die Musterbriefe hier vom Forum benutzt. Bin davon ausgegangen das die Verjährung auf die Verzugszinsen bezogen war.
    Vielen Dank für die Info, ich werde gleich mal eine Anfrage versenden.



    LG, witschi



    P.S.: Normalerweise müssten wir alle an die Haustüren der Banker gehen und uns unser Geld von denen selber holen :evil:;)

  • Hallo ich mal wieder :)


    habe ja von 4 BG im November erst einen von Santander bekommen. Heute für diesen die Zinsen, bis auf ca 60 cent Unterschied zu meiner Berechnung erhalten , aber bei über 300 Euro Zinsen sind die mir egal :thumbup: .. wenigstens schon mal das.
    Ich warte noch auf 3 BG mit Zinsen. Anfang Januar hat mich das Beschwerdemanagement mit 2 Unterschriften und meiner Namensnennung per Brief auf meine Mailbeschwerde Ende des alten Jahres hin angeschrieben und zugesagt, im Sinne der laufenden Geschäftsbeziehungen alles, was nicht verjährt ist,incl der Zinsen zu zahlen, (haben bestimmt auch einige von Euch) Nur bitten sie um Geduld. Da die Sache beim Ombudsmann ist, warte ich auch erstmal entspannt ab und wollte auch von mir mal wieder hier was hören lassen.
    alles Liebe an Euch


  • Mach ich! Die haben jetzt erstmal eine Mail von mir bekommen! Schauen wir mal was passiert! Das blöde ist,ich lese nirgends genau raus,wann ich die BG genau bezahlt habe!

  • Ich habe mich mit dem Thema Ombudsmann nicht so beschäftigt, da ich diesen durch die Wahl des Anwaltes in 2013 nicht mehr auswählen konnte. Aber ich denke der Ombudsmann ist m.E. nicht nur für die Kunden da, sondern arbeitet auch im Sinne der Banken. Ob die dann wirklich so "neutral" sind?


    Mir ging es genau so, und was ich bisher über die Ombudsleute gelesen habe, hat mich nur in dieser Hinsicht bestärkt.
    Allerdings stimmt es, die Verjährung ist erst mal gehemmt, und wenn die Ombudsleute keinen vernünftigen Schiedsspruch fällen, ist man zumindest nicht daran gebunden und noch in der Lage, einen RA einzuschalten.
    Ich befürchte nur, dass die Banken durch einen Wischi-Waschi- Schiedspruch erst einmal Oberwasser bekommen!

  • Das mag in anderen Fällen sicherlich der Fall sein. Bei der Rückerstattung der BGs kann es kein wischi waschi Schiedsspruch geben. Hab mich oft genug über das Urteil aufgeregt. Eins ist aber sicher. Hat man rechtzeitig seine Forderungen eingereicht und gehemmt, bleibt dem Ombudsmann auch kein anderes Urteil als die Banken zur Erstattung aufzufordern. Ob den Banken dann nicht doch noch irgendwelche Tricks einfallen bleibt dann abzuwarten.