Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Nachgefragt habe ich sowieso nicht,weil die dort, auch nichts wissen.Ich war ja auch nur persönlich in der Filiale um die Verjährung zu stoppen weil sie sich seit dem 29.10.nicht gemeldet haben.In der Filiale war ich am 20.11.Der Bearbeitungsort war ja auch geheim.


    Mir sagte man am Telefon mal das der Bearbeitungsort im Ruhrgebiet liegen soll. Was ein Staatsgeheimnis. Bin gespannt ob die übereinstimmende Aussage von Frankfurt und Hamburg zutrifft, das man Ende März alles erledigt hat.

  • Auf dem Brief von meinen Eltern war ein Stempel mit Hamm.Auch Commerzbank.Es geht um den gleichen Kredit.Ich habe den Kredit 2012 übernommen und habe dann auch Bearbeitungsentgelt bezahlt und heute kam die Erstattung wie ich schon geschrieben habe.Die Bearbeitungsgebühr von meinen Eltern(der gleiche Kredit) noch keine Erstattung(Kredit war von 2004 April)

  • Auf dem Brief von meinen Eltern war ein Stempel mit Hamm.Auch Commerzbank.Es geht um den gleichen Kredit.Ich habe den Kredit 2012 übernommen und habe dann auch Bearbeitungsentgelt bezahlt und heute kam die Erstattung wie ich schon geschrieben habe.Die Bearbeitungsgebühr von meinen Eltern(der gleiche Kredit) noch keine Erstattung(Kredit war von 2004 April)


    Hamm würde mit Ruhrgebiet ja passen. Ich habe derzeit 2 Erstattungen von 4 angeforderten. Die Erstattungen am 29.12.14 mit Valuta 15.12.14. Seitdem totenstille. Auf Faxe wurde mir immer nur wie auch telefonisch mitgeteilt das bla bla mit Geduld. Und eben, daß man bis Ende März alles erstatet haben will.

  • Das mit Ende März habe ich nicht gewusst.Ich verstehe auch nicht das andere schon ihre Erstattungen bekommen haben.Ich habe gedacht" wer zuerst kommt mahlt zuerst." Aber da habe ich wohl falsch gedacht.Wichtig für mich persönlich war immer die Verjährung stoppen.Ich kann bei manch anderen nicht verstehen das die gleich mit MB,OM o.RA gedroht haben.Ich denke mal deswegen habe ich solange warten müssen und noch warte.

  • Hallo, wollte jetzt mal einen lieben 2. Brief an die Sparkasse schreiben. Wo denn meine Bearbeitungsgebühr plus Zinsen bleiben!!! Verjährung wurde uns ja per Brief Dezember 14 zugesendet. Habt ihr schon einen 2. Brief geschrieben und was habt ihr im 2. Brief geschrieben? Ich habs nicht so mit Briefe schreiben. Wäre nett wenn ihr helfen könntet :)

  • Hallo, im Jahr 2006 habe ich bei BHW zwei Bausparverträge abgeschlossen. Mir wurden damals 500 € für den Posten Beleihungswertermittlungsgebühren in Rechnung gestellt. Auf Basis des BGH Urteils habe ich im letzten Jahr BHW in Kenntnis gesetzt mir die zu Unrecht berechneten Gebühren zurück zu erstatten. Ich habe Heute eine Ablehnung bekommen.


    Begründung:
    "Auf Ihre Anfrage hin haben wir geprüft, ob die von Ihnen geltend gemachte Rückerstattung oder Objektschätzkosten bei oben genannten Darlehen aufgrund der Rechtsbesprechung des BGH zur Anwendung gelangt. Dabei haben wir festgestellt, dass ein Bearbeitungsentgeld Ihnen nicht in Rechnung gestellt wurde. Die oben genannten Entscheidungen betreffen einen anderen Sachverhalt."


    Ich bin davon ausgegangen, das Beleihungswertermittlungsgebühren ebenfalls zum Bearbeitungsentgeld zählen.


    Ist die Begründung von BHW zutreffend? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


  • Hallo!


    Wertermittlungsgebühren sind heute zwar nicht mehr zulässig, werden vom Urteil zu Erstattung der Bearbeitungsgebühren aber auch nicht berücksichtigt was eine Erstattung angeht.
    Es wird davon ausgegangen, das es dazu bald auch noch ein Urteil bezüglich der Erstattung geben wird.
    Ähnlich verhält es sich auch mit der Abschlußgebühr für einen Bausparvertrag.

  • Es sieht ja so aus, als wenn die COBA den roten Knopf für die Auszahlungen gefunden hätte. Was man hier so liest stimmt einen optimistisch. Auf die Filiale würde ich auch nichts geben. Jedenfalls hat mein Berater bei der COBA mal so gar keine Ahnung. Bin ja mal gespannt wie das mit den Auszahlungen jetzt weitergeht.

  • Hallo!


    Wertermittlungsgebühren sind heute zwar nicht mehr zulässig, werden vom Urteil zu Erstattung der Bearbeitungsgebühren aber auch nicht berücksichtigt was eine Erstattung angeht.
    Es wird davon ausgegangen, das es dazu bald auch noch ein Urteil bezüglich der Erstattung geben wird.
    Ähnlich verhält es sich auch mit der Abschlußgebühr für einen Bausparvertrag.


    Moin, vielen Dank für die Info. Ist in diesem Jahr mit einem Urteil zu rechnen? Kann man das irgendwo nachlesen?

  • Moin Nikolaus.
    Ich glaube, da haben wir uns mißverstanden. Das hier Lügen verbreitet werden habe ich in keinem Wort erwähnt. Falls das so aufgenommen worden ist, bitte ich vielmals um Verzeihung. Es war völlig anders gemeint.
    Wollte damit nur darstellen, das die Coba doch ziemlich merkbefreit ist und die Leute mürbe machen möchte mit merkwürdigen Antwortschreiben.
    Habe hier schon viel mitgelesen und hoffe, dadurch auch alles richtig gemacht zu haben. Schreiben an die Coba ist am 20.12. raus gegangen, zeitgleich auch ein Schreiben an den OM. Vom zweiten habe ich zumindest eine Antwort erhalten um zu wissen, wie es weiter geht. Von der Coba nur, das das irgendwann bezahlt wird und es vermutlich erst in 2015 abgeschlossen ist, Mehr nicht. Morgen hab ich nen Termin beim RA um denen mal Dampf zu machen. Mehr kann man dann auch nicht mehr machen, wenn die Coba sich nicht mehr äußert und einen auf Vogel-Strauss macht.


    Gruß
    Jörg





  • @nelli so ähnlich ist es bei mir auch gelaufen, nein der Anwalt kommuniziert überhaupt nicht mit mir und sämtliche Infos habe ich vom Social Media Team, der Targobank. Der Anwalt fordert seine Gebühren einfach nicht von der Targobank ein, sondern will jetzt im Nachgang meine Rechtsschutzversicherung belangen, solange behält er die Zinserstattung, die allerdings auch viel zu wenig war. Das Geld für die Zinsen werde ich unter Garantie nie vom Anwalt sehen. Fordere jetzt alles selber ein, inclusive seiner Kosten. Das hat schon ein bisschen was von Betrug, auch wenn es kleine Beträge sind.

  • @Melli
    @nelli


    Willkommen im Club. Mein Anwalt kommuniziert auch sehr wenig, bzw. kaum. Habe bisher mehr Unkosten als alles Andere. Obwohl es auch nur um vergleichsweise geringe Beträge geht. Muss auch, bis auf eine BG, bei allem in Vorkasse gehen. Die Rechnungen vom Anwalt kamen sehr schnell. Die letzte Mitteilung vom Anwalt war, dass die DKB per 20.01. die BG plus Zinsen + Anwaltskosten übernimmt. Allerdings abzüglich der Kapitalertragssteuer. Wo das Geld geblieben ist, weiß ich bis heute nicht.

  • Habe heute vom Verband der Privaten BSK Antwort erhalten.


    Die Stellungnahme der DB Bauspar AG lautet, dass das BGH Urteil nicht auf Bauspardarlehen anwendbar ist. Bei Bauspardarlehen handelt es sich um Immobiliendarlehen aus dem Kollektivgeschäft einer Bausparkasse. Somit werden weder Darlehensgebühren noch Abschlussgebühren erstattet.
    Lediglich die Kontoführungsgebühren werden mir "aus Kulanz und ohne Anerkennung...." auf 3 Jahre rückwirkend erstattet, bzw. dem BSkonto gutgeschrieben.


    Nun soll ich mich gegenüber dem Schlichter dazu äußern, ob ich damit einverstanden bin. Natürlich bin ich das nicht, aber das Urteil bzgl. von BSVerträgen lässt noch auf sich warten, wie ich hier lesen muss. Und ich weiß nicht wie lange ich das Schlichtungsverfahren noch aufrecht erhalten kann. Wenn ich jetzt nicht antworte ist das Verfahren abgeschlossen und die Verjährung nicht mehr gehemmt, oder?

  • @ Olli
    Das hatte ich versucht. Da mein Anwalt nach 4 Wochen gar nicht tätig wurde, hatte ich EIN MAL dort angerufen und nachgefragt, da er sein Geld für die Beauftragung längst hatte. Da wurde er richtig böse und meinte, was das soll. Er wird das schon machen und ich wäre mit meinem Anruf Kontraproduktiv. Wäre nicht Jahresende gewesen, hätte ich mir einen anderen Anwalt gesucht. Am 31.12.14 wurde er dann tätig, obwohl ich ihn im Novemberbeauftragt hatte. Und weiß man, wie der "neue Anwalt" wäre. Und wieder zahlen? Nee. Mein Vertrauen ist sowieso dahin.

  • @Melli
    @nelli


    Willkommen im Club. Mein Anwalt kommuniziert auch sehr wenig, bzw. kaum. Habe bisher mehr Unkosten als alles Andere. Obwohl es auch nur um vergleichsweise geringe Beträge geht. Muss auch, bis auf eine BG, bei allem in Vorkasse gehen. Die Rechnungen vom Anwalt kamen sehr schnell. Die letzte Mitteilung vom Anwalt war, dass die DKB per 20.01. die BG plus Zinsen + Anwaltskosten übernimmt. Allerdings abzüglich der Kapitalertragssteuer. Wo das Geld geblieben ist, weiß ich bis heute nicht.



    Ich bin froh, dass die Targobank die Gebühren unter Umgehung seiner Vollmacht direkt an mich überwiesen hat. Sonst hätte ich da sicher auch keinen Betrag von gesehen.


    Das Schreiben mit der Zinserstattung hat mein Anwalt angeblich nie bekommen, das hat mir die Targobank freundlicherweise dann zukommen lassen, damit ich sehe, welcher Betrag dem Anwalt überwiesen wurde. Es waren dann ca. 120 Euro zu wenig an Zinsen und die Anwaltsgebühren wurden auch nicht gezahlt, somit hat er dann die Zinsen einfach einbehalten und hat angeblich nicht bemerkt, dass das Geld schon seit 4 Wochen auf seinem Konto war, absolute Frechheit. Versuche jetzt die restlichen Zinsen selber einzufordern.

  • @Melli


    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.

  • @Melli


    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.


    @Sylvi62


    Habe gerade eine Mail von Ihm bekommen, der hat jetzt meine Rechtsschutzversicherung
    beauftragt, die Kosten zu übernehmen. Der klagt gar nix ein , auch wenn die Targo aufgrund des Verzugs seine Kosten hätte übernehmen müssen. Das Thema ist für Ihn abgeschlossen, trotz zu wenig Zinsen und nicht gezahlter Gebühr.
    Soll ihm für meine RSV jetzt den Finanzierungsgrund nennen. Mehr kam da nicht.