Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Nachdem ich eine Nacht über die negative Info zu meiner BG der Targo geschalfen oder besser nachgedacht habe stellt sich mir noch eine Frage, die mir vllt jemand hier beantworten kann.
    Der Kredit ist vom 03.08.2004 und von daher wurde eine Erstattung der BG durch dieTargo abgelehnt, weil verjährt ( Problematik Urteil vom 28.10.2014 und Kredit vom 03.08.2004, also über 10 Jahre ).
    Nun zu meiner Frage:
    Die BG ist ja in die Kreditsumme eingerechnet und wird von daher über die gesamte Laufzeit bis zum 01.08.2011 mit zurückgezahlt.
    Ist dann nicht nur der Teil der BG, der auf die Zeit 03.08.2004 - 28.10.2004 entfällt verjährt und der Teil der auf den Zeitraum 01.01.2005 - 01.08.2011 entfällt wird nach dem Urteil erst mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren ?



    Genau das selbe Frage ich mich auch und habe leider dazu nichts konkretes gefunden.

  • Sehe das auch so, das die abteilige BG erstattbar wäre. Zumindest der Teil, welcher nicht in die 10Jahre fällt. Will mich da aber nicht 100% festlegen. Viell kannst du dir in der Verbraucherzentrale Infos dazu holen. Ich meine aber, hier im www von einen ähnlich gelagerten Fall gelesen zu haben. War sogar auf einer Seite eines RA.


    viele Glück!

  • So,
    jetzt sind auch die drei passenden
    BG's eingegangen. Aber auch Wertstellung vor zwei Wochen.
    Alles ohne Begleitschreiben.
    Mal schauen, ob auch noch die zuviel gezahlte Ratendifferenz
    kommt. Jetzt fehlen nur noch zwei!! Alles am selben Tag eingegangen dort. Dann müsste ja die Tage noch was passieren.


    Das ist ja traumhaft für dich. Alles so wie Du es Dir vorgestellt hast?


    Ich möchte auch endlich dieses Erfolgserlebnis haben.

  • @ jbe und skatenandy


    OuterLimits hat in seinem Posting eigentlich schon alles gesagt


    http://www.sueddeutsche.de/gel…xakt-zehn-jahre-1.2195475


    "Das Urteil gilt nach einer Präzisierung des Gerichts vom Mittwoch für Verträge, die nach dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden."


    So wurde es vom BGH festgelegt!


    Da eure Verträge wohl vor dem 29.10.2004 abgeschlossen wurden sind sie verjährt. Das tut mir natürlich leid für euch, aber irgendwo muss ja die Grenze sein.



  • Zunächst hieß es, das Urteil gelte für Fälle aus den Jahren 2004 bis 2011. Jetzt hat der BGH den Zeitraum präzisiert – zum Nachteil mancher Kunden. Die absolute zehnjährige Verjährung beginnt demnach nicht am 1. Januar 2004, sondern taggenau, stellte die BGH-Pressestelle klar. Das heißt aus heutiger Sicht, dass alle Forderungen aus der Zeit vor dem 29. Oktober 2004 definitiv verjährt sind. Ausschlaggebend ist das Datum des Vertragsabschlusses.


    Hoffnung gibt es für Verträge, bei denen die Abschlussgebühr in Raten oder erst am Ende der Laufzeit eingezogen wurde. Dann ist das Datum entscheidend, zu dem die Gebühr fällig wurde. Wer beispielsweise die Bearbeitungsgebühr für einen 2003 genommenen Kredit erst 2005 bezahlt hat, darf das Geld noch bis Ende 2014 zurückfordern.



    Das hört sich für mich aber anders an ;)

  • Das ist ja auch genau meine aktuelle Ueberlegung.
    Sicher ist der Vertrag vor dem 29.10.2004 abgeschlossen. Die BG ist aber wie ueblich in der Gesamtsumme des Vertrages enthlaten und wird durch die zu zahlenden Raten ueber die Laufzeit erstattet. Entfaellt deshalb nicht ein Teil der BG auf den Zeitraum nach dem 29.10. ?
    Interessant waere es zu wissen, wie die Banken gehandelt haben, wenn ein Kunde die BG vor der Klarstellung der Verjaehrung durch den BGH, also vor dem 28.10.2014, die zu Unrecht erhobene BG zurueckgefordert hat.
    Sicher war dies schon mit dem ersten Urteil moeglich, aber ich wage die Prognose, die Banken haben in den Faellen auf Verjaehrung gepocht. Das heist fuer mich die Kunden mit VErtraegen vom 01.01.2004 - 29.10.2014 haben nie eine Chance auf Erstattung der BG gehabt.


  • Ich bin diese Bank mit meiner letzten Kredit-Rate Ende März los.


    Ich möchte aber unbedingt noch meine Zinsen erhalten.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, -sind das jetzt alles Betroffene, die die Zinsen der BG nicht bekommen haben.


    Was mich noch stutzig macht. Ich hatte nachdem Erhalt der BG Dezember 2014 nicht den Ombudsmann eingeschaltet. War aber noch vor der Verjährungsfrist bei der Filiale, die die Angelegenheit weitergeleitet haben.


    Sind in meinem Fall nun die Zinsen verjährt?


    Wie soll ich jetzt hier weiter vorgehen?

  • So.....nun mal nach langer Zeit wieder ein Statusbericht.
    Peugeot Bank hat als erstes BG + Zinsen gezahlt...2 Wochen nach Anschreiben im November 14.
    Santander hat 2 x BG gezahlt im November und Dezember 14. Keine Zinsen. Zinsen nachgefordert. Von einem Vertrag 50% der Zinsen im Januar 15 gezahlt. Nochmals je 1 Brief / Vertrag an Santander + OBM. Keine Reaktion mehr. Am 9.3.2015 nochmals zwei FAXE an Santander mit Drohung letztes außergerichtliches Schreiben. Heute wurde alles überwiesen. 50% Rest sowie 100% der ausgerechneten Zinsen.
    SWK Bank hat auch bezahlt, ist aber durch RA gelaufen. Da die Fristen nicht eingehalten worden sind, läuft das Gerichtsverfahren, da der RA knallhart ist und sämtliche Forderungen sofort nachgeht. Unsere RSV übernimmt.
    Fakt ist:::::ALLES IST GUT und wir haben unser GELD!!!!!!! Euch anderen, die noch nichts bzw. nicht alles haben.....weitermachen und viel Glück!!!!!!
    Ranido

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden, -sind das jetzt alles Betroffene, die die Zinsen der BG nicht bekommen haben.


    Das sind alles Betroffene,die gegen die Santander geklagt haben,meistens wohl deshalb,weil sie weder die BG noch die Zinsen bzw.NUR die BG zum Teil(wenn es mehrere Forderungen sind)bekommen haben.


    Da es über 10.000 Klagen sind,gibt es sicherlich noch eine Reihe von anderen Kombinationen bzw.Gründen.


  • Also ich kann nur sagen, dass bei uns nach langem warten und etlichen emails nun gezahlt wurde. Und da meine BG über 900 EUR war und bereits aus dem Jahre 2006 habe ich sogar über 400 EUR Zinsen bekommen.


    Hoffe die FordBank zahlt auch demnächst... Da fehlen noch 2xBG und Zinsen...

  • @jbe und skatenandy


    Ich seh dass ganze so, an dem Tag, an dem ihr den Kreditvertrag unterschrieben habt und der Vertrag abgewickelt wurde, habt ihr der Bank fiktiv die Bearbeitungsgebühr über den Tisch geschoben, ganz egal ob ihr diese Gebühr nun in Raten bezahlt oder nicht.

  • Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem Post
    hier der Link zum BGH-Urteil vom 28.10.14 (pdf-Datei)


    https://dejure.org/dienste/int…t=en&nr=69445&pos=0&anz=1


    Interessant sind Nummer 19 - 24. Hier beschäftigt sich der BGH mit dem Beginn der Verjährungsfrist.
    Ausschlaggebend ist erstmal ob die Bearbeitungsgebühr mitfinanziert wurde, oder ob sie lediglich den Gesamtbetrag erhöht hat.
    Wurde sie mitfinanziert ist der Beginn der Verjährungsfrist mit Abschluss des Vertrages.
    Erhöht sie lediglich den Gesamtbetrag, dann tritt euer "Hoffnungsfall" ein, und die Frist beginnt mit jeder anteiligen Ratenzahlung.
    Also besteht noch Hoffnung, je nachdem welcher Fall bei euch vorliegt.


    skatenandy: das könntest du deinem Anwalt vielleicht mal als kleinen Gedankenanstoß mit auf den Weg geben, falls er wirklich nicht mehr wirklich weiß was er machen soll

  • Nachtrag 2:
    Rückforderungsfähig sind natürlich nur die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die nicht verjährt sind.
    Bei konstanten Raten lässt sich der monatliche Anteil der Bearbeitungsgebühr relativ einfach errechnen:


    Bearbeitungsgebühr ÷ Anzahl der Raten = monatlicher Anteil Bearbeitungsgebühr


    Nach dieser Methode könnt ihr natürlich nur Verfahren wenn nicht festgelegt ist mit welcher/welchen Raten die Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde.

  • Nachtrag 2:
    Rückforderungsfähig sind natürlich nur die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die nicht verjährt sind.
    Bei konstanten Raten lässt sich der monatliche Anteil der Bearbeitungsgebühr relativ einfach errechnen:


    Bearbeitungsgebühr ÷ Anzahl der Raten = monatlicher Anteil Bearbeitungsgebühr


    Nach dieser Methode könnt ihr natürlich nur Verfahren wenn nicht festgelegt ist mit welcher/welchen Raten die Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde.


    Hier wäre ich vorsichtig und das müsste sicher ein Anwalt wissen. Selbst die anteiligen BGs könnten zwischenzeitlich verjährt sein, da die 10-jährige Verjährungsfrist mit dem 31.12.2014 endete und jetzt nur noch die 3-jährige Frist gilt. Es sei denn es wurden im vergangenen Jahr noch verjährungshemmende Massnahmen eingeleitet (OM o.ä.) oder der Kredit wurde nach 2012 abgeschlossen.