Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @lobster53:Ich wäre Dir für eine kurze und deutliche Bewertung meines Beitrags auf Seite 604 um 13:22h zur Vorgehensweise der "Santander-Knechte-Anwälte" als "zweite Meinung"dankbar.Bei meiner (Fach)anwältin liegt der Vorgang auf dem Tisch samt noch ergänzender Informationen.Ich möchte einfach wissen,wie diese Strategie der Gegenseite zu bewerten ist und welche Mittel es dagegen gibt.Außerdem:Ich habe hier schon mehrfach vergeblich nachgefragt,aber keine Antworten erhalten:Kann ich auch strafrechtlich meine Forderungen "untermauern" und wenn ja mit welchen Paragraphen aus dem StGB??

    Ian, auch das Querflötenspiel ist eine komplizierte Angelegenheit. Der " Tull " - Leader kann es, der Amateur lernt es, der Laie hat es nicht druff.So ähnlich verhält es sich hier mit vielen Fragen, deren Antworten oft richtig sind, die dann aber in der Praxis kaum zutreffen.Die " Santander - Knechte ", wie Du sie nennst, sind nichts anderes als Dienstleister. Sie bieten sich an. Dafür gibt es Money. Damit kann der " Knecht " seine eigenen Schulden bei der Bank abstottern, ein Brot kaufen, manchmal seine Familie ernähren. Dat nennt sich dann Soziale Marktwirtschaft. Würden wir allerdings im - theoretischen - Sozialismus leben, müsste der " Santander - Knecht " sich nicht in die " Knechtschaft " der Bank begeben, weil er Miteigentümer wäre. Ich möchte das Verhalten der Herren Kollegen in Gladbach nicht so bewerten, als würden sie aus der " Knechtschaft " heraus, sich in Deinem Fall, noch im besonderen Maße ins Zeug legen. Deshalb sehe ich dat so: Dat is deren Job!Und dazu gehört, dass sie auftragsgemäß gegen die Tausenden von Mahnbescheiden, Tausende von Widersprüchen einlegen, um zu verhindern, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erhält. Denn damit kann ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden, um die Forderung beizutreiben.Das Kalkül der Santander ist - wie auch jenes bei anderen Banken - Zeit gewinnen, weil es eben eine hungrige Meute von mehreren Hunderttausend Anspruchstellern vor der Tür des Bank - Palastes gibt, die die Zähne fletschend, ihr Geld zurück haben will.Dieses Verhalten nennt sich Prozessaktik. Diese Strategie wird von den Bank - Managern ausgegeben und von der Herren Kollegen in Gladbach eben 1:1 umgesetzt. Du solltest deshalb weiter Druck machen. Nerve Deine RAin, auch wenn sie Dich dadurch nicht mehr lieb hat, und rufe sie mindestens ein Mal pro Tag an. Auch bei der alten Tante Justitia gilt nämlich immer noch: " Wer laut schreit, bekommt zuerst Futter. "Kämpfe um Dein Recht. Denke an Ian und seinen unvergessenen Auftritt beim Festival auf der Isle Of Wight - " Nothing Is Easy "! Er sang damals schon den zutreffenden Text!

  • Mir geht es um "Fleisch "auf die schon etwas älteren "Krebs"knochen!


    Die Analogie zu Jethro Tull und damit den tieferen Sinn meines "Nicks" hast Du ja spielend erfaßt.


    Es ist einfach auffällig,daß Deine auf Mandantenacquise befindlichen Kollegen "im Net" sich zum Thema Santander bzw.speziell deren Verhalten im Sinne von Rechtsverstößen entweder auf "yesterday's papers"(alter Stones Titel) beziehen oder aber Konkretisierungen der offenkundigen Rechtsverstöße und der "means and ways" denen erfolgreich beizukommen, sich entweder gar nicht oder nur sehr nebulös äußern.


    Da Du ja vom Fach bist,hatte ich bezüglich der Santander Knechte auf eine spezifische und damit hilfreiche Antwort im Sinne einer "zweiten Meinung" gehofft.


    Ich selbst habe meine Meinung,meine RAe nerve ich ungern jeden Tag,so daß ich mir hier Bestätigungen meiner Einsichten oder aber Korrekturen erhoffe,damit ich weiß,wo ich dran bin.


    Zusätzlich bin ich an Konstrukten zum Thema strafrechtliche Implikationen des Santanderschen Syndikats interessiert.



  • Ian, nochmals, die RAe aus Gladbach, die sich hier für ihren Brötchengeber, die Santander Bank, in den Ring begeben, sind nur Dienstleister und verkaufen ihr Wissen dabei.


    So, wie ich den Prozessstoff bewerte, dürfte zunächst die Rückzahlungspflicht der zu Unrecht kassierten GB aus 2005/2008 klar sein.
    Was es mit der " Kreditverlängerungsgebühr " auf sich hat, könnte strittig sein. M.E. ist es nichts anderes, als eine verkappte GB. Ob die dat Kind nun Ludwig oder Hänschen nennen, wäre egal. Wenn Du einen laufenden Kredit aufstockst oder streckst, ist dabei unerheblich. Auch diesen Betrag müssen sie erstatten.
    Die vorgerichtlichen RA - Kosten müssen dann erstattet werden, wenn eine Beauftragung erforderlich war. Hat die Bank durch Weigerung etc. auf Deine Forderungen nicht reagiert, ist ein solcher Fall vorliegend. Auch dann, wenn Du eben nicht rechtskundig sein solltest.
    Zu den weiteren - wohl von Dir eingeklagten - Beträgen kann ich nichts sagen, weil mir die Umstände dazu nicht näher bekannt sind. So viel aber: " Stundungsgebühr " ? Nie gehört. Wird wohl eine kreative Wortschöpfung sein, um den Kunden hinter die Fichte zu führen und ihn auszuplündern.

  • Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.


    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk!

  • @lobster53


    Ich habe da keine Ahnung, das war der Eindruck der Klägerin nach dem, was der Richter und der Anwalt der BauSpa in der Verhandlung gesagt haben. Das schriftliche Urteil steht wohl noch aus, aber der Richter sei voll auf Seiten der Klägerin gewesen sein.


    So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo

  • SCHMIERENKOMÖDIE TARGO 4.AKT


    möchte mich nach vier Wochen Nervenurlaub zurückmelden und mit frischem Elan erneut in den Kampf ziehen.
    Letzte Woche habe ich Targo per e-Mail um die Restzinsen "gebeten" ( 1/4 hatte ich vor 4 Wochen bekommen).
    Prompt die Antwort : solle schriftlichen Widerspruch einlegen mit Berechnung wie ich auf die Gesamtsumme komme.


    1. Berechnung haben die schon 2 x mal auf dem PC
    2. Kennen die denn keine Scham? Eine Bank, die nicht selber rechnen kann?


    Was ich bis jetzt gelesen habe, steht die Chance, dass sie nach dem Widerspruch zahlen bei 50:50.
    Bin gespannt !!

  • @Lady62


    Habe gestern auch einen Brief meiner ach so netten Targobank bekommen zwecks dem Widerspruch der Zinsen.
    Ich solle mich doch bitte in Geduld üben die Bearbeitung dauert auf Grund der vielen Anfragen mindestens noch acht Wochen.


    Es ist einfach nurnoch erbärmlich der Zinszahlung habe ich schon Ende Dezember2014 widersprochen - also passiert bis zum 31.05.2015 vermutlich garnichts!!!!!


    <X<X:cursing::cursing:

  • Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?[/quote]





    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.[/quote]


    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk![/quote]



    Du begründest Deinen Vorwurf der Lüge mit Erfahrung? Hälst aber meine Berechnung für realistisch? Hm... - Du glaubst doch nicht im Ernst, dass hunderttausende Schreiben in den einzelnen Filialen bearbeitet werden. So etwas wird zweifelsfrei zentral bearbeitet.

  • Hallo, ich brauche die geschätzte Hilfe der Community !!!
    Hatte 1999 einen Kredit mit 10 Jahren Laufzeit ( also 2009 abbezahlt) aufgenommen - gilt die Rechtssprechung auch für diesen Fall ?


  • Welche Zinsen hast du denn geltend gemacht?

  • @momsdirtyman


    ich warte mal die Antwort ab....
    Ehrlich gesagt geht es mir gar nicht auf die Geschwindigkeit der Zahlungen, sondern ob überhaupt ohne Klage oder
    MB (der sowieso automatisch widersprochen) gezahlt wird. Mit der Gewissheit warte ich dann auch gerne länger.
    Mich ärgert primär die fehlende Informationspolitik der Bank. Seit Dezember hat die Bank meinen Fall mindestens drei mal in der Hand gehabt aber bis jetzt fehlt jede Zusicherung, dass mein Anspruch berechtigt ist und gezahlt wird, wann auch immer...
    Ich bin zwar ungeduldig aber ich spiele nach ihren Regeln und am Ende wird die Gerechtigkeit siegen, mit dem Unterschied, dass sie sich umsonst mehr Arbeit gemacht haben als nötig..
    Also abwarten und Tee trinken...

  • So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo



    Super, Gratulation. Das gibt vielen Gebeutelten - auch hier - wieder Mut.

  • Hallo,


    hat hier schon jemand Erfahrung mit der Rückerstattung des laufzeitunabhängigen Individualbetrages von der TargoBank gemacht?


    LG


    Ich hatte hier mal vor längerer Zeit einen Beitrag gelesen und wohl auch darauf geantwortet. Für mich ist diese kreative Wortschöpfung der TARGO nichts anderes, als die Fortsetzung der rechtswidrigen Ausplünderung ihrer Kunden durch immer neue Gebührenvarianten ohne tatsächliche Gegenleistung. Ich habe jetzt dazu keine aktuellen Entscheidungen auf der Pfanne; aber: Dr. Google weiß vielleicht dazu etwas zu sagen?

  • Hallo, ich brauche die geschätzte Hilfe der Community !!!
    Hatte 1999 einen Kredit mit 10 Jahren Laufzeit ( also 2009 abbezahlt) aufgenommen - gilt die Rechtssprechung auch für diesen Fall ?


    Ich befürchte, dass Deine gezahlte BG futsch ist. Der BGH - das Thema wurde hier schon einige Male diskutiert - hat hierzu klare Grenzen gezogen. Selbst wenn Dein Vertrag eine Einrechnung der BG in die vereinbarten Raten vorsah, dürfte der mögliche Rückforderungsanspruch am 31. 12. 2013 verjährt gewesen sein.