Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Und schon ist das Ganze unter XI ZR 340/14 beim Bundesgerichtshof in Revision... Na da sind wir doch alle sehr gespannt, wie das ausgeht!


    Zur Information: Das Urteil ist tatsächlich dort eingestellt - aber kostenpflichtig. Wir sind aber ein (hoffentlich irgendwann nicht mehr) kleines gemeinnütziges Unternehmen, das auf die Finanzen schauen muss. juris ist ein kostenpflichtiges Portal, das den Geldbeutel ziemlich belastet. In der Zukunft können wir Urteile, die nicht kostenlos sind, möglicherweise bereitstellen, jetzt aber noch nicht ;(

  • Ich habe von meinem Kredit leider keine Unterlagen mehr, weiss aber, dass ich auch Bearbeitungsgebühren bezahlt habe. Was kann ich machen, muss die Bank mir Auskunft geben. MfG Anne

  • Sehr geehrter Gast,


    ich hatte Kredite bei der CreditPlus Bank sowie bei der Postbank und leider auch keine Unterlagen mehr vorliegen - beide Banken hatte ich angeschrieben mit der Bitte um Zusendung von Kopien aller meiner bislang abgeschlossenen Kredite (ohne vorab mitzuteilen, wozu ich diese benötige ... können sie sich zwar denken, geht sie aber nichts an). Bei der Postbank musste ich mehrmals nachhaken, aber dann hatte ich nach einigen Wochen alles vorliegen. Auf alle Fälle hat man ein Anrecht darauf, die Unterlagen zugesandt zu bekommen!


    Die CreditPlus Bank hat mir inzwischen die Bearbeitungsgebühren vom Kredit aus dem Jahr 2011 erstattet, für die Kredite aus 2009 und 2005 habe ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Der ist da dran - sicherlich wird aber einiges klarer, wenn sich der BGH am 28.10. d. J. ? hoffentlich zugunsten der Verbraucher bezüglich der Verjährungsfrist entscheiden wird.


    Viel Erfolg!!!

  • Hallo,
    ich habe bei der Targobank seid 01.04.08 einen Kredit. Nach Rücksprache mit der Targobank habe ich einen Monatsrate der Ratenzahlung ausgesetzt. Die Targobank teilte mir am Telefon mit, das diese eine Rate hinten dran gesetzt wird (was so ja auch richtig ist) und das zusätzlich noch eine Rate obendrauf kommt (in gleicher monatlichen Ratenhöhe). Ist das denn erlaubt?


    Und noch eine Frage habe ich. Ist das korrekt das eine 67 jährige noch einen Kredit in Höhe von ca. 40.000 Euro bekommen kann?


    Annette76

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Annette76,


    willkommen in diesem Forum.


    Hat die T.-Bank denn auch eine Begründung mitgeliefert?


    Denn aus objektiver Sicht diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar, lediglich eine Zinsberechnung für den ausgefallenen Monat halte ich für nachvollziehbar, aber eine ganze Kreditrate?


    Und zu Ihrer zweiten Frage:


    Aus welchen Gründen sollte eine 67jährige denn keinen Kredit mehr bei entsprechender Bonität erhalten?


    mfg

  • Hallo Henning,


    ich habe über diese Vereinbarung nie was schriftliches erhalten. Ich sagte der Dame am Telefon, das dies unverschämt wäre. Daraufhin meinte Sie, das es bei denen so üblich wäre.


    Zu meiner 2. Frage: Wenn nach Abzug der Kreditrate und der Miete, nur 100 Euro übrig bleiben?


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Zu erstem Sachverhalt:


    Brief an die T.Bank schicken mit der Aufforderung zur Schilderung des Sachverhalts und der entsprechenden Regelungen in den AGB bzw. in den Darlehensbedingungen, evtl. Hinweis auf Weiterleitung der Angelegenheit an den Ombudsmann der privaten Banken.


    Zu zweitem Sachverhalt:


    Da stellen sich mir viele weitere Fragen:


    - Aus welchem Grund wurde die Bank auf dieses Darlehen angesprochen?
    - Welche Form der Einkommensberechnung und der freien Liquidität wurde durchgeführt?
    - In welcher Höhe ist die Laufzeit und die Tilgungsrate?
    - ....


    es könnten sich noch weitere Fragen anschließen, daher sollen obige Fragen nur exemplarisch sein.

  • Liebes Forum,
    an der Stelle nochmals herzlichen Dank für die Diskussion und den Musterbrief.
    Ich habe jetzt meine Gebühren von der Targobank in Höhe von 1050 Euro erstattet bekommen, allerdings ohne Zinsen.
    Soll ich jetzt nochmals die Zinsen einfordern und wenn ja mit welchem Zinssatz?
    Grüße aus Ingolstadt

    • Offizieller Beitrag

    Herzlichen Glückwunsch .... vielleicht bleiben Sie dem Forum ja in Form einer Anmeldung und weiteren Beiträgen in der Community treu.


    Wenn Sie die Zinsen nun noch einfordern möchten, liegt es wie Sie selbst erkannt haben daran diese auch zu beziffern. In der Regel wird der Zinsbetrag mit der Zinslaufzeit und dem Zins (5% + Basiszins) berechnet.


    Mit www.zinsen-berechnen.de ist eine einfache Variante der Berechnung und gleichzeitigem Ausdruck (als Anlage im Brief) möglich.


    Der Basiszins beträgt Stand 01.07. -0,73% und ist somit von den 5% abzuziehen.

  • Ich hätte auch eine Frage. Eventuell kann mir jemand helfen. Die Santander hat mir die Bearbeitungsgebühr erstattet nachdem ich einen Anwalt eingeschlatet hatte. Alelrdings auch ohne Zinsen. Mein Anwalt ist der Meinung ich kann Zinsen erst ab der abgelaufenen Friststellung verlangen. Ich bin aber der Meinung, die müssen für den gesamten Zeitraum Zinsen zahlen. Kennt sich da jemand aus? Danke und Grüße Susanne

  • Hallo Susanne,


    Sie sprechen etwas an, über das hier schon die ganze Zeit "heiß" diskutiert wird. Und zwar wird bald entschieden werden, ab welchem Zeitpunkt Kreditgebühren zurückverlangt werden können - das würde dann dementsprechend auch die dazugehörigen Zinsen betreffen.


    Die allgemeine Meinung hier war, dass es nicht schaden kann, die Zinsen erst einmal einzufordern. Je nachdem, wie der BGH am 28. Oktober urteilt, ist die Forderung dann schon erfolgt oder kann (und wird) von der Bank ignoriert werden. Wir halten Sie diesbezüglich hier auf dem Laufenden. Noch einmal reinzuschauen kann sich also lohnen! ;)


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Anwalt ist der Meinung, ich könnte die Zinsen erst ab der esrten Frist, die ich der Santander gestellt hatte einfordern. Das wären nur 5 Monate. Ich meine aber die müssen die Zinsen für den kompletten Zeitraum bezahlen ab dem Tag, an dem sie die Gebühr kassiert haben. Das wären 2,5 Jahre. Was genau denken Sie in diesem Fall?


    Danke und Grüße


    Susanne

    • Offizieller Beitrag

    Die allgemeine Meinung geht zu Ihrer zweiten Aussage .... sprich ab Vereinnahmung der Gebühr.


    Eine genaue und detaillierte Antwort wird es aller Voraussicht nach ab dem 28.10. geben, @Franziska und das Team von Finanztip werden diese bewerten und veröffentlichen.

  • Auch noch mein Senf zur Bearbeitungsgebühr der Santander Bank:


    * Darlehensvertrag kam im Oktober 2012 zustande, ausgewiesene Bearbeitungsgebühr: 315,- EUR (3,5%)
    * Musterbrief (Mischung aus Stiftung Warentest- und VZNRW-Anschreiben) erstellt und verschickt am 01.10.14
    * Reaktion: automatisiertes Schreiben (datiert auf den 02.10.14), in dem eine Rückzahlung der BG "auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" sowie "im Interesse einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung" angekündigt wird; auch wird mehrfach darauf verwiesen, dass die BG 'vertraglich vereinbart' gewesen sei und der BGH lediglich in zwei konkreten Fällen die Unzulässigkeit einer BG entschieden habe, diese Entscheidung sich aber nicht generell auf Darlehensverträge mit BGen übertragen ließe (witzig, was? :)
    * Rückzahlung BG am heutigen 14.10. (jedoch nur die BG, keine damit verbundenen Zinsen)


    An dieser Stelle unbekannterweise ganz herzlichen Dank für die tollen Ratschläge und Mut machenden Erfahrungsberichte. Auch sei jenen die Daumen gedrückt, deren DL-Verträge älter als zwei Jahre sind; hoffen wir, dass der ausstehende Gerichtsentscheid hier bald für Klarheit sorgt.

  • Hallo zusammen,


    anbei die Urteilsgründe des LG Itzehoe zur Bearbeitungsprovision bei KfW-Darlehen. Sehr interessant.
    Das Gericht geht davon aus, dass die 4% Bearbeitungsprovision eher wie die Provision eines Kreditvermittlers zu bewerten ist, da die Bank nur durchleitendes Institut sei. Es handele sich damit um eine kontrollfreie Preishauptabrede.


    Selbst wenn man das nicht so sehen will, sei die Abrede aber auch nicht treuwidrig.


    Bin sehr gespannt, wie der BGH die Rechtslage bewerten wird.


    Beste Grüße,
    Britta


    P.S. Auch interessant: Wenn jemand bei einem KfW-Darlehen aber monatliche einen kleinen Betrag für die Kontoauszüge zahlen muss oder musste, dann kann er das auf jeden Fall zurückfordern - das hat das LG Itzehoe auch nebenbei nochmal klargestellt.

  • Gast,
    habe heute die Zinsen der Santanderbank auf meinem Konto verbucht.
    Ich habe der Santander eine Email geschrieben und ihnen mitgeteilt, dass ich den Lastschriftauftrag entziehe zum 01.11.2014, die Zinsen mit der Rate verrechne, den Restbetrag an die Bank überweisen werde und die letzten Raten per Dauerauftrag überweise, falls die Zinsen nicht bis zum 15.10.2014 erstattet würden.


    Per online-banking klappt so etwas wunderbar. Gestern waren die Zinsen da. ;)