Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @Franziska oder @Henning und an natürlich an alle
    Hallo, ich verfolge dieses Forum seit Beginn und hätte jetzt doch auch mal eine Frage. Ich weiß leider nicht, ob sie schon mal gestellt wurde, gefunden habe ich leider nichts.
    ich habe 2003 ein Immobilien Darlehen aufgenommen und 2300 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlt. Bei Verlängerung der zinsbindefrist im Jahr 2008 für weitere 5 Jahre wurden erneut 2135 Euro Bearbeitungsgebühren fällig und der damaligen Kreditsumme aufgeschlagen. 2011 habe ich den Kredit vollständig abbezahlt.
    Nun habe ich im November 2014 beide Bearbeitungsgebühren zurückgefordert und mit Schreiben an den Ombudsmann im Dezember die Verjährung gehemmt.
    Auf Veranlassung des Ombudsmannes hat sich jetzt die Bank bei mir gemeldet und mir in einem persönlichen Gespräch 2300 Euro angeboten. Der Vertrag von 2003 sei verjährt, für den Vertrag von 2008 bietet man mir pauschal 2300 Euro. Nur aus Kulanz, da angeblich das Urteil für Immobiliendarlehen nicht gelte, weil es zuätzlich für laufzeitabhängige Kredite nicht greifen würde und weil eine Sondertilgung vereinbart worden war. Mehr, insbesondere Zinsen, würden mir keinesfalls zustehen. Obwohl ich hier immer gut informiert gefühlt habe, bin ich jetzt trotzdem unsicher, ob der Herr der Bank recht hat oder ob es nur eine Masche ist??? Ich würde lt. Zinsrechner auf knapp 3000 Euro kommen. Um das Ganze jedoch durchzusetzen, müsste ich mir einen Anwalt nehmen . Ich weiß jetzt ehrlich gesagt, nicht mehr, was richtig oder falsch ist.
    vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???

  • @Franziska oder @Henning und an natürlich an alle
    Hallo, ich verfolge dieses Forum seit Beginn und hätte jetzt doch auch mal eine Frage. Ich weiß leider nicht, ob sie schon mal gestellt wurde, gefunden habe ich leider nichts.
    ich habe 2003 ein Immobilien Darlehen aufgenommen und 2300 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlt. Bei Verlängerung der zinsbindefrist im Jahr 2008 für weitere 5 Jahre wurden erneut 2135 Euro Bearbeitungsgebühren fällig und der damaligen Kreditsumme aufgeschlagen. 2011 habe ich den Kredit vollständig abbezahlt.
    Nun habe ich im November 2014 beide Bearbeitungsgebühren zurückgefordert und mit Schreiben an den Ombudsmann im Dezember die Verjährung gehemmt.
    Auf Veranlassung des Ombudsmannes hat sich jetzt die Bank bei mir gemeldet und mir in einem persönlichen Gespräch 2300 Euro angeboten. Der Vertrag von 2003 sei verjährt, für den Vertrag von 2008 bietet man mir pauschal 2300 Euro. Nur aus Kulanz, da angeblich das Urteil für Immobiliendarlehen nicht gelte, weil es zuätzlich für laufzeitabhängige Kredite nicht greifen würde und weil eine Sondertilgung vereinbart worden war. Mehr, insbesondere Zinsen, würden mir keinesfalls zustehen. Obwohl ich hier immer gut informiert gefühlt habe, bin ich jetzt trotzdem unsicher, ob der Herr der Bank recht hat oder ob es nur eine Masche ist??? Ich würde lt. Zinsrechner auf knapp 3000 Euro kommen. Um das Ganze jedoch durchzusetzen, müsste ich mir einen Anwalt nehmen . Ich weiß jetzt ehrlich gesagt, nicht mehr, was richtig oder falsch ist.
    vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???



    Bauernfängerei. Ab zum Anwalt. Ich habe von der Commerzbank auch BG + Zinsen nach anfänglichem zappeln bekommen.

  • Dankeschön für die Antworten. Leider finde ich unter dem Begriff "Ausreden der Banken" oder ähnliches keine für mich passenden Antworten. Ich glaube, bevor ich gar nichts bekommen werde, werde ich auf das Angebot eingehen, zumal meine Rechtsschutzversicherung bzgl. Kostenübernahme auch nicht greift, da es bei dem Kredit um die Finanzierung des gebauten Hauses ging. Ich hab mein Vertrauen in die Banken- und versicherungswelt endgültig verloren und habe aufgrund einer Erkrankung aber auch keine Kraft mehr, zu kämpfen.

  • Hallo wir haben ebenfalls ein Immobiliendarlehnen abgeschlossen und zwar bei einer Bausparkasse.Wir mussten wegen dem hohen Streitwert gleich vors Landgericht.Das Gericht hat uns Recht gegeben.Die Bg muss zurueckbezahlt wetden und zwar verzinst.Nimm dir einen Anwalt und gehe notfalls vor Gericht,du wirst gewinnen

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Seit November 2014 im Streit mit Santander wegen Erstattung BG. Keine Reaktion auf meine Forderung. Im Dezember dann RA eingeschalten. Wieder Keine Reaktion. Anwalt leitete Ende Dezember Mahnverfahren ein. Ich musste in Vorkasse gehen . Neben seinen RA-Gebühren, musste ich noch 3 Gerichtsgebühren in Höhe von 105,00 Euro an den Anwalt zahlen. Santander hat dann wegen der Mahnung Widerspruch eingereicht (unbegründet). Klage wurde eingereicht. Daraufhin hat Santander in vollem Umfang anerkannt und es folgte das Anerkenntnisurteil.
    Nun, nach 4 Wochen, kam endlich der Zahlungseingang (BG + Zinsen+ Anwaltskosten) von der Santander. Daraufhin rief ich beim Anwalt an, wo die Gerichtskosten bleiben. Dieser schrieb mir folgendes:


    Im Hinblick auf den eingezahlten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 105,00 EUR erwarten wir aufgrund des Verfahrensganges – Beendigung des Rechtsstreites durch Anerkenntnisurteil – die Rückzahlung von insgesamt zwei Gebühren, d. h. in Höhe von 70,00 EUR.


    Habe ich die 3. Gerichtsgebühr in den Sand gesetzt, oder was bedeutet dies? Hat jemand ein ähnliches Problem?
    Danke

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Seit November 2014 im Streit mit Santander wegen Erstattung BG. Keine Reaktion auf meine Forderung. Im Dezember dann RA eingeschalten. Wieder Keine Reaktion. Anwalt leitete Ende Dezember Mahnverfahren ein. Ich musste in Vorkasse gehen . Neben seinen RA-Gebühren, musste ich noch 3 Gerichtsgebühren in Höhe von 105,00 Euro an den Anwalt zahlen. Santander hat dann wegen der Mahnung Widerspruch eingereicht (unbegründet). Klage wurde eingereicht. Daraufhin hat Santander in vollem Umfang anerkannt und es folgte das Anerkenntnisurteil.
    Nun, nach 4 Wochen, kam endlich der Zahlungseingang (BG + Zinsen+ Anwaltskosten) von der Santander. Daraufhin rief ich beim Anwalt an, wo die Gerichtskosten bleiben. Dieser schrieb mir folgendes:


    Im Hinblick auf den eingezahlten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 105,00 EUR erwarten wir aufgrund des Verfahrensganges – Beendigung des Rechtsstreites durch Anerkenntnisurteil – die Rückzahlung von insgesamt zwei Gebühren, d. h. in Höhe von 70,00 EUR.


    Habe ich die 3. Gerichtsgebühr in den Sand gesetzt, oder was bedeutet dies? Hat jemand ein ähnliches Problem?
    Danke


    Woher soll das hier jemand wissen? Anwalt anrufen und fragen.
    Und ich würde das eher als Problemchen bezeichnen.
    Dennoch Herzlichen Glückwunsch.

  • Sehr wertvolle Info, Danke dafür! :) Bei mir steht das Urteil des AG noch aus. Ich warte täglich drauf. Mitten im streitigen Verfahren geschah etwas, was das Chaos bei der spanischen Bank mal wieder mehr als deutlich herausstellte: Dienstag war zu meinem größten Erstaunen die BG i.H.v. 412,50 Euro auf meinem Konto. Ohne Zinsen, ohne sonstige Kosten. Wie kann sowas passieren, wo doch meinem MB Anfang März widersprochen wurde und seit Ende April das streitige Verfahren läuft?


    Ich hätte noch Fragen zum Einsatz des Gerichtsvollziehers. Kann man den direkt nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils losjagen oder muß man vorher ein Forderungsschreiben mit Frist vorausschicken, nach dessen Ablauf man den GV einsetzen darf? Wie wird bei einer Bank vollstreckt? Bares wohl kaum?


    Wie gesagt, die Santander zahlt nach und nach laut Auskunft deren Anwälte, da wohl zig Tausende Zahlungen anstehen und nur begrenzte Mitarbeiter für die Auszahlungen zur Verfügung stehen, daher erfolgt vorerst ein Widerspruch, dann Anerkenntnisse an das Gericht, wenn die Fristen sonst drohen abzulaufen oder aber eben auch Zahlungen. Wenn Du einen Anwalt beauftragt hast, solltest Du ihm den Zahlungseingang mitteilen, damit dieser ihn dem Gericht melden kann. Den Gerichtsvollzieher kannst Du sofort nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils beauftragen. Ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung an die Santander ist nicht notwendig. Eine Kontopfändung bei der Bank gestaltet sich schwierig, aber der Gerichtsvollzieher vollstreckt ins bewegliche Vermögen der Bank, wird dort also vorstellig, um die beauftragten Beträge einzuziehen. Bei mir hat die Santander jetzt die Hauptforderung mit Zinsen angewiesen, jedoch ohne Mahn- und Vollstreckungskosten. Wir haben dem Gerichtsvollzieher die Teilzahlung gemeldet und um Beitreibung des Restbetrages ersucht. Sobald der Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorliegt, kannst Du die Bank ja nochmals binnen zwei Wochen zur Zahlung der festgesetzten Kosten auffordern, danach auch gleich zum Gerichtsvollzieher. Die schaffen es nicht, fristgemäß Zahlung zu leisten, da es wohl einfach zu viele Auszahlungen sind.

  • Woher soll das hier jemand wissen? Anwalt anrufen und fragen.
    Und ich würde das eher als Problemchen bezeichnen.
    Dennoch Herzlichen Glückwunsch.


    Du bekommst bei einem Anerkenntnisurteil zwei Gerichtsgebühren von der Gerichtskasse (Landesjustizkasse) zurück erstattet, die andere Gebühr muss die Santander tragen und diese wird mittels Kostenfestsetzung durch das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss mit festgesetzt, welcher die Gebühren sowie auch die Gerichtskosten beinhaltet, welche durch die Santander zu tragen sind. Die beiden anderen Gerichtsgebühren zahlt die Landesjustizkasse an Dich bzw. Deinen Anwalt zurück. Insgesamt musstest Du für das Gerichtsverfahren nach Widerspruch drei Gerichtsgebühren einzahlen, welche sich nach der Höhe des Streitwertes (Deiner Forderung) bemessen. Bei Anerkenntnis der Gegenseite erhältst Du, wie gesagt, zwei Gebühren von der Gerichtskasse wieder erstattet sowie eine Gebühr muss die Gegenseite, also die Santander tragen und Dir erstatten. Diese Gebühr wird im Wege der Kostenfestsetzung mit festgesetzt. Hoffe dass war verständlich ;)

  • Danke für die Aufklärung, Yvja. :) Ich habe heute Morgen beim Gericht bei "meiner" sehr netten Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, wie es sich mit meinen Auslagen verhält, da für mich im Anerkenntnisurteil nicht ersichtlich ist, ob die bei "Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen" für das streitige Verfahren und den vorausgegangenen MB inkludiert sind. Im Urteilsspruch ist zudem nur von den BG + Zinsen die Rede.


    Da die spanische Bank mir ja mitten im Verfahren die BG ohne Zinsen erstattet hat, habe ich ein Schreiben ans Gericht verfaßt, in dem ich dieses anzeige und auf Anraten der Sachbearbeiterin bitte, meine Auslagen in das vollstreckbare Urteil zu übernehmen. Offenbar geschieht das aber nach Deiner Auskunft automatisch. Das vollstreckbare Urteil kommt lt. Auskunft nach Ablauf einer Frist automatisch ohne Anforderung.


    Dem AG Mönchengladbach muß ich mal ein großes Lob aussprechen. Die Bearbeitung, das streitige Verfahren und der Schriftverkehr gingen allesamt in Anbetracht der heftigen Arbeitsbelastung sehr zügig von Statten. Die spanische Räuberbank hingegen ist wohl nach wie vor ein völlig unstrukturiert und unlogisch agierender Haufen. :rolleyes:

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir beim folgenden Problem behilflich sein.
    Bei der Deutsche Bank besteht ein Kontonummer aus: Filialnr. (222), Kontonr. (1234567) und Unterkonto-Nr.(80)


    Ich habe leider folgende Fehler bei der Antragstellung gemacht:Ich habe leider falsche Unterkontonummer eingegeben, daher fordert die Bank Vertragsunterlagen von mir. Obwohl ich bei der ersten Anforderung die Vertragsunterlagen geschickt habe, bekam ich wieder einen Brief mit gleicher Anforderung.


    Vielen Dank im Voraus.


    M.Demir

  • Das scheint ein gängiges Verfahren der DB bei laufenden Krediten zu sein. Ich hatte die richtige Kontonummer angegeben und ebenfalls die Unterlagen mitgeschickt (allerdings nur die ersten beiden Seiten mit BG, Zinssatz, Unterschrift etc.), aber sie hat trotzdem die kompletten Unterlagen angefordert.
    Der Witz ist, es war ein noch laufender Kredit.
    Man sollte eigentlich meinen, die Bank weiß über laufende Angelegenheiten Bescheid.
    Ein zweiter Kredit, der abgelöst wurde (somit nicht mehr existent), wurde OHNE Unterlagen erstattet.
    Muss man nicht verstehen... ?(
    Die Rückerstattung hat nach Erhalt der Unterlagen jedenfalls keine Woche mehr gedauert.

  • Hallo zusammen, ich habe mittlerweile meine Bearbeitungsgebühr für zwei alte Kredite erhalten - allerdings ohne Zinsen. Kann ich die Santander Bank heute noch zur Zahlung der Zinsen auffordern oder hätte ich das bereits bis 31. Dezember 2014 erledigen müssen?


    Vielen Dank für eine Antwort :)