Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Mir drängt sich der Eindruck auf, dass du versuchst, diejenigen, die berechtigte Forderungen haben, davon abzuhalten, diese durch Anwälte vor Gericht durchzusetzen, indem du ihnen Angst vor den angeblich so hohen Kosten machst. Woher hast du denn deine "vertr. Inf." -etwa von der Gegenseite??

  • HIPP HIPP HURRRRAAAAA


    Hab die Hoffnung schon aufgegeben, wollte diese Woche beim Ombudsmann nachfragen und auf einmal - still und heimlich- hat die COMMERZBANK die BG überwiesen!

    Natürlich ohne Zinsen, aber die hol ich mir auch noch!


    Urlaubsgeld juchhe und freu :)






    '

  • Moin! Die spanische Bank ist sowas von blöd. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut... Ich habe ja bezüglich einer BG das ganze Theater mit schlußendlich Klage durchgezogen und warte nun auf die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Es geht um 450 € BG, ca. 180 € Zinsen und ca. 170 € Gerichts- und Kleinkramkosten, also um die 800 €. Nun haben die Blödköppe mir unter Angabe des Aktenzeichens des Gerichts 620 € überwiesen, also BG und offensichtlich Zinsen. Die 170 € Gerichtskosten sind noch offen. Lustigerweise haben die Nichtsblicker mir irgendwann im Mai im laufenden Verfahren schon mal 450 € BG überwiesen...


    Was soll ich nun tun? Ich sehe 2 Möglichkeiten:


    1.: Nichts machen, keine schlafenden Hunde wecken und hoffen, dass die Blödköppe nicht merken, dass die mir die BG 2x erstattet haben. Dann hätte ich nach Abzug der noch offenen Gerichtskosten 280 € Plus gemacht.


    2.: Den Gerichtsvollzieher mit dem Titel losschicken und die offenen 170 € Gerichtskosten holen lassen. Sollten die Blödköppe merken, dass die BG 2x bei denen raus ist, habe ich auf jeden Fall meine mir zustehende Summe zu 100% bekommen. Es geht ja auch darum, dass der Titel irgendwann verfällt, heißt, wenn es dumm läuft habe ich keine Chance mehr die 170 € zu holen und muß die zuviel bezahlten 450 € zurückzahlen.


    Was würdet ihr tun?

  • Suedschwede: Also ich würde die noch offenen € 170,00 mittels Gerichtsvollzieher beitreiben bzw. einfordern. Hast Du bezüglich der Gerichtskosten die Kostenfestsetzung beantragt und liegt der Beschluss vor (Kostenfestsetzungsbeschluss?). Den benötigst Du, um die Kosten, welche entstanden sind, beizutreiben. Wenn Du diesen hast, würde ich die gegnerische Rechtsvertretung anschreiben und zur Erstattung der festgesetzten Kosten auffordern. Falls keine Zahlung binnen gesetzter Frist erfolgt, den Gerichtsvollzieher hierüber beauftragen.


    Bezüglich der Zahlung im Mai über € 450,00 würde ich erst einmal abwarten, ob die Santander den Fehler der Doppelzahlung bemerkt. Sie könnten den Betrag, welcher zu viel bezahlt wurde, sodann zurück fordern. Hierzu hätten sie drei Jahre ab Zahlung Zeit. Danach ist der Rückforderungsanspruch hinfällig.


    Viele Grüße

  • auch ich habe alle BG nun bekommen, auf mein erneutes Anschreiben hin und auch durch den OM wurde Santander nun tätig!! Was die erhaltenen Zinsen angeht, muss ich mich nochmal damit befassen und durchrechnen usw.


    Jedenfalls habe ich nach einem halben Jahr auch endlich mein Geld. Wollte mich nur nochmal melden und noch viel Glück wünschen :)

  • Ich habe 2010 einen Kredit für mein Haus umschulden müssen. Die Aachener Bausparkasse hat jetzt die Bearbeitungsgebühr von 1150 Euro mit der Begründung, es sei ein Überbrückungskredit, abgelehnt,.
    Der Kredit läuft 15 Jahre, gleichzeitig wird ein ein Bausparvertrag angespart, damit soll der Kredit dann am Ende weiter finanziert werden, bzw.soll er damit abgesichert werden.
    Wer kann mir einen Rat geben, wie ich die Gebühr trotzdem erhalte.


    Mehr hierzu bei: Ablehnung der Kreditgebühr - Allgemeines - Finanztip Community

  • @ichkannbuegeln
    Hallo, willkommen im Club der hoffenden Bausparer.
    Ich denke, in folgendem Thread wirst Du einige Antworten finden:


    Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

    Etliche haben geklagt und warten auf die Verhandlung; zwei User haben auch schon gewonnen.
    Aber:
    Hast Du denn schon die Verjährung gehemmt - entweder duch ein Mahnverfahren , durch Einschalten eines Ombudsmannes oder indem die Bank auf Einrede verzichtet hat?
    Wenn nicht, sieht es schlecht aus, denn die wenigsten Banken zeigen sich kulant, wenn sie bereits auf Verjährung beharren können!
    Gruß nottele

  • So, die Santander hat die 2. BG überwiesen, obwohl der Termin vor dem AG MG noch aussteht. Natürlich erfolgte die Zahlung wie immer ohne Zinsen, Mahngebühren etc..
    Ich vermute, bevor es zu dem Termin kommt, werden die RA´s der Santander wieder einem Anerkenntnisurteil zustimmen. Wenn nicht, werde ich bei der Verhandlung sehen, um was für Leute es sich da handelt. Die werde ich dort ohne Schaum rasieren.

  • Santander scheint momentan gut Gas zu geben...


    Ja, aber völlig ohne Sinn und Verstand. Ich habe 1x BG im laufenden Verfahren bekommen, nun nochmals (doppelt) incl. einem Großteil der Zinsen nach dem Anerkenntnisurteil, aber ohne Gerichtskosten, Mahngebühren etc. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Mal sehen was nach dem Urlaub an Post auf mich wartet... Die Gerichtskosten lasse ich vom Gerichtsvollzieher holen, die doppelt überwiesene BG können die gerne zurückfordern, wenn sie es denn merken. Wäre ein gutes Lehrgeld, wenn nicht. :thumbup:

  • Hey, ich mal wieder. Habe von Santander alle Zinsen und RA-Gebühren bekommen. Hat geschlagene 8 Monate gedauert, seit der Anwalt das Ombudsmannverfahren betrieben hat! Jetzt fehlen noch Zinsen von CreditPlus, dann bin ich endlich durch.
    Allen noch viel Erfolg!

  • Meine Fachanwältin hat vor einigen Tagen in meiner Angelegenheit einen zufriedenstellenden Vergleich im Gütetermin vor dem AG in Mönchengladbach durchgesetzt.


    Mehr zu versuchen hätte mangels Präzedenzurteilen ein unverhältnismäßig hohes Prozeß(kosten)risiko bedeutet,wobei noch hinzukommt,daß zweifelhaft ist,ob meine RSV dafür eingetreten wäre.


    Man muß eben auch wissen,wann man aufhören muß.

  • Meine Fachanwältin hat vor einigen Tagen in meiner Angelegenheit einen zufriedenstellenden Vergleich im Gütetermin vor dem AG in Mönchengladbach durchgesetzt.


    Mehr zu versuchen hätte mangels Präzedenzurteilen ein unverhältnismäßig hohes Prozeß(kosten)risiko bedeutet,wobei noch hinzukommt,daß zweifelhaft ist,ob meine RSV dafür eingetreten wäre.


    Man muß eben auch wissen,wann man aufhören muß.


    Hallo IanAnderson,
    wo hattest Du Recht und hast die Gebühren bekommen und
    in welcher Sache mußtest Du einen Vergleich akzeptieren?


    Alf

  • Bei Vergleichen wird ein "Gesamtpaket" vorgeschlagen und dann von den Betroffenen entweder akzeptiert oder nicht.Bei einem Gütetermin wie hier macht dies das Gericht.


    Es ist demnach nicht möglich,jetzt zu sagen,wo ich "Recht" bekomen habe und wo nicht.


    Noch zwei Tage vor dem Termin,haben die Santander Anwälte so getan,als ob mir ---wenn überhaupt--nur die Krümel zustünden,die ich bereits im November erhalten habe.Dazu haben sie noch eine Menge nicht nachvollziehbarer Dinge "in den Raum gestellt",wahrscheinlich um meinen Rechtsbeistand zu testen,der seinerseits sachlich dagegengehalten hat.


    Zu dem größten Brocken gibt es keine Präzedenzfälle,so daß,wenn ich hier weitergemacht hätte,nicht nur mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit keine Deckungszusage meiner RSV bekommen hätte,sondern auch das dann fortgeführte Verfahren zu erheblich höheren Kosten in den Sand gesetzt hätte.


    Da muß man dann erkennen,daß der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach ist.


    Unter dem Strich habe ich die beiden BG komplett,die Zinsen komplett,die Kosten komplett und noch einiges mehr bekommen.


    Es war auch absolut richtig,diese Sache von Anfang an mit fachjuristischem Beistand anzugehen.Aber auch Fachjuristen sind und bleiben Juristen:
    Das System ist ganz einfach:
    a)hast Du keine RSV,sitzt Du in der Holzklasse und bist auf Beratungshilfe,Glück und/oder einen arbeitsamen Ombudsmann angewiesen,
    b)hast Du eine RSV,sitzt Du in der 2.Klasse,mußt aber auf die Redlichkeit Deines Rechtsbeistandes zählen,denn Du bist zum Geldverdienen da,weil eine RSV nur ein Drittel von dem zahlt,
    c)was mit einem(privaten) Honorarvertrag drin ist.


    Mein Rechtsbeistand war redlich und hat TOP Arbeit "geliefert"!


    Meine Meinung zu den Santanderanwälten ist nicht druckreif.


  • Ich würde die zuviel gezahlte BG abzüglich des noch offenen Betrages zurück überweisen. Dann hättest Du Deine noch ausstehende Zahlung und bist denen nix schuldig :whistling:

  • Ich habe es nun so gemacht: Kostenfestsetzungsantrag für die Gerichtskosten losgeschickt und in Wartestellung auf den Festsetzungsbeschluß gegangen.


    Nachdem ich nun aus dem Urlaub zurück bin, habe ich nochmal alles genau durchgeschaut. Die versehentlich von der Santander doppelt bezahlte BG war die meines 2. Falles. Diese BG wäre erst Ende 2015 verjährt und wurde von mir im Dezember 2014 ganz normal mit Musterschreiben angefordert und im März (und Mai doppelt) auch erstattet, wenn auch mit 20 Euro zu wenig Zinsen. Da das 2 verschiedene Baustellen sind werde ich einen Teufel tun und die noch drauf aufmerksam machen, dass die 2x BG für einen Fall erstattet haben. :evil: Wenn die es irgendwann merken, können die ihre 450 Euro ja gerne zurückfordern. Die werde ich dann auch ohne Mahnbescheid, Klage etc. erstatten. :D

  • Hallo zusammen,


    im Augenblick habe ich mächtig viel Probleme mit der Santander Bank.
    Abgesehen davon, dass die meinen Kreditvertrag jetzt gekündigt haben, obwohl ich gerade noch ein Widerspruch gegen die zugesendete Kontoübersicht eingelegt habe, da es damit extrem viele Unstimmigkeiten gibt (schreibe
    ich in einem anderen Threat), hat sich mir jetzt noch eine Frage zu der
    Bearbeitungsgebühr gestellt.


    Ich habe im Jahr 2014 Widerspruch gegen die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 340,50 € eingelegt, dann kam
    von denen ein Schreiben in dem sie die Erstattung abgelehnt haben u.a. mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist (Kredit habe ich im Jahr 2009 in Höhe von 7500 € aufgenommen).


    Ca. 4-6 Wochen später kam noch einmal ein Schreiben mit dem Hinweis dass die Fälle doch noch einmal
    geprüft werden und es kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe seitdem nichts mehr von denen gehört.


    Gibt es so ein Verjährungsfrist in dem Fall ?


    Bereits im Jahr 2012 hat die Santanderbank wohl schon einmal vor dem Amtsgericht Mönchengladbach anerkannt, dass sie zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet ist.


    http://www.anwalt-leverkusen.d…ren-werden-erstattet.html



    Gruß Heiko