Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Solange die Santander auf die Einrede der Verjährung nicht verzichtet hat und das tut sie in der Regel nie, sind deine Ansprüche aus dem Kredit von 2009 verjährt. Dein Anspruchschreiben hemmt die Verjährung nicht, zumal der Anspruch wenn auch unberechtigterweise von Santander in 2014 abgelehnt worden ist. Es geht hier nicht um die Rechtmäßigkeit die ist ja durch das BGH Urteil da, sondern um die Verjährung. Du kannst dich nur auf das Schreiben, indem steht sie wollten es prügen berufen und dann hoffen sie erstatten es dir aber eigentlich sind die Ansprüche verjährt. Da hättest du in 2014 an den Ombudsmann gehen sollen oder klagen müssen oder gerichtlichen Mahnbescheid.

  • Ich habe von der Gerichtskasse Düsseldorf nun eine Erstattung bekommen, nachdem ich vor ca. 10 Tagen meinen Antrag auf Kostenfestsetzung ans AG Mönchengladbach geschickt habe. Es ging um die vom spanischen Sauhaufen noch zu erstattenden Gerichtskosten i.H.v. 159 Euro. 9 Euro Kosten für Porto etc. wurden nicht anerkannt. Nun bekam ich lediglich 124 Euro erstattet. In der Aufstellung standen 35 Euro (0 Santander/100 Kläger) Abzug/Verrechnung nach Anerkenntnisurteil. Weiß jemand was das ist? Habe ich einen Eigenanteil zu tragen? Das geht aus dem Bescheid leider nicht hervor.

  • SANTANDER


    Nachdem auf mein Aufforderungsschreiben im letzten Jahr keine Reaktion kam, hatte ich einen MB beantragt. RAe Wendt & Henle hatten dem MB widersprochen. Es erfolgte der übliche Klagegang. Habe nun vom AG Mönchengladbach ein Schreiben der RAe Wendt & Henle bekommen, in dem es nun heißt: "...zeigen an, dass die Beklagte sich verteidigen will. Wir bitten um Übersendung des Darlehensvertrages. Erst dann kann eine Bearbeitung erfolgen. Wir bitten daher um Fristverlängerung um zwei Wochen."


    Ist das das übliche Vorgehen? Sollte ich dem Gericht nochmals den Kreditvertrag schicken? Habe den Vertrag ja bereits mit der Klagebegründung als Beweis mitgeschickt. Wie geht das nun üblicher Weise weiter?

  • Ich kann Dir nicht sagen,wie es "üblicherweise" weitergeht,aber eins ist sicher:


    Schick dem Gericht,was es haben will!


    Füge einen Hinweis hinzu,daß der Vertrag bereits mit Deiner Klagebegründung (beide in Kopie hinzufügen)vorgelegt wurde.


    Bei der Santander herrscht ein heilloses Durcheinander,und es ist gut möglich,daß Deine Klagebegründung samt Vertrag verloren gegangen sind.


    Falls(!!) alles in Ordnung ist,wird die Gegenseite höchstwahrscheinlich Deine Ansprüche anerkennen ODER zurückweisen,indem sie ein Haar in der Suppe sucht und findet.


    Diese Anwälte erfinden das "Blaue vom Himmel"!


    Wirst Du fachanwaltlich vertreten??


    Wenn nein,wird die Gegenseite versuchen,Dich kostenmäßig und mit Verfahrenstricks auszubluten.
    Deshalb ist meiner Ansicht nach JETZT der Zeitpunkt gekommen,Dich fachanwaltlich vertreten zu lassen.


    Wenn Du das nicht willst oder kannst,geh zum Rechtspfleger Deines AG und laß Dich beraten.

  • Hallo, liebe Gemeinde,
    da ist es. Das zweite Anerkenntnisurteil gegen die spanischen Brüder. Jetzt warte ich einmal auf den beantragten Kostenfestsetzungsbescheid und dann wird gerechnet. Sollte das Geld aus den Kosten der ungerechtfertigten Bereicherung nicht zügig auf dem Konto erscheinen, werde ich denen wieder Beine machen.


  • Anwaltlich vertreten werde ich,allerdings ist die Dame keine Fachanwältin, was aber ja auch erst mal noch nichts heißt. Sie meinte, dass wir nun abwarten sollen, niemanden den Vertrag schicken sollen etc., denn es liegt alles schon Überall vor, wenn nicht sogar mehrfach. Ist ja auch so, wenn ich Richter wäre und jemand möchte ne Fristverlängerung, weil er den Vertrag haben möchte, dann würde ich mir sagen,: "Liegt doch bereits überall vor, was soll das?


    Naja warten wir mal ab wie sich das entwickelt, Ich halte auch auf dem Laufenden

  • Meine Eingabe gegen die Creditplus beim Ombudsmann ist immer noch nicht entschieden und das nun seit fast 9 Monaten. Es handelt sich um BG von vor dem Oktober 2004, da ist nicht ganz klar ob diese anteilig zurückzuerstatten sind. Weiterhin fehlt mir noch ein Teil der Zinsen und die Steuerbescheinigung falls Kapitalertragssteuer abgeführt worden ist. Das wurde alles von der Creditplus vor 4 Monaten in Aussicht gestellt, bis heute ist nicht passiert. Den ist das alles vollkommen egal wie lange das dauert, die fahren mit den gleichen Personalbestand weiter nach dem Motto so lange es dauert , dauert es eben. Von den Spaniern habe ich alles auf heller und Pfennig plus RA Gebühren erstattet bekommen. Es wurde auch keine Kapitalertragssteuer abgeführt.

  • Hallo!


    Ich hatte bei der cc Bank einen autokredit 2003 abgeschlossen den wir 2005 abgelöst hatten.


    Die cc Bank wurde von der Santander übernommen.


    Nun kam kam die antwort: wäre verfallen da der Vertrag vor dem 1.8.2004 abgeschloßen wurde.


    ist dies rechtens?


    Jetzt schon Danke für eure Erfahrung

  • [quote='IanAnderson2','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=24526#post24526'] Anwaltlich vertreten werde ich,allerdings ist die Dame keine Fachanwältin, was aber ja auch erst mal noch nichts heißt. Sie meinte, dass wir nun abwarten sollen, niemanden den Vertrag schicken sollen etc., denn es liegt alles schon Überall vor, wenn nicht sogar mehrfach. Ist ja auch so, wenn ich Richter wäre und jemand möchte ne Fristverlängerung, weil er den Vertrag haben möchte, dann würde ich mir sagen,: "Liegt doch bereits überall vor, was soll das?


    Naja warten wir mal ab wie sich das entwickelt, Ich halte auch auf dem Laufenden


    Update: Nachdem meine Anwältin den Santander-Anwälten mitgeteilt hat, dass alle Unterlagen bereits vorliegen, haben sie dem Gericht gegenüber ein Anerkenntnis erklärt. Das Urteil des AG Mönchengladbach ist mir heute zugegangen. Die Anwälte machen dieses Jahr sicher den Umsatz ihres Lebens und sind der Santander Bank für immer dankbar. Traurig...


    Bin mal gespannt, wie lange die Zahlung nun noch auf sich warten lässt. (213€ reine BG).

  • Bin mal gespannt, wie lange die Zahlung nun noch auf sich warten lässt. (213€ reine BG).


    Mein Verfahren wurde am 22.7.2015 durch einen guten Vergleich beendet,dessen Widerspruchsfrist am 29.7.2015 zu Ende gegangen ist.


    Bis heute von der Santander keine Reaktion,so daß ich heute meine Anwältin ermächtigt habe,ab dem 31.8. bezüglich des "Urteils" eine vollstreckbare Ausfertigung zu erwirken,um dann ggfs.die Vollstreckung zu betreiben.


    Hat jemand noch andere Ideen??

  • Ganzer Kredit auf den Prüfstand ! Ist ein Kredit wie meiner etwa 2008 mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen worden (Laufzeit 84 Monate, diese Kredite laufen alle 2015 aus) einem hohen eff.Zins 13,99 % und einer Bearbeitungsgebühr
    von 3%, dann lag die Ersparnis durch Widerruf bei 10.500 EURO (siehe Urteil LG Berlin 4 O 65/14 rechtskräftig). Die Rückabwicklung hatte zur Folge, dass die Bearbeitungsgebühr entfiel, der übliche Marktzins als Vertragszins gilt und die Kosten der Restschuldversicherung bis zum Widerruf auf 50% reduziert wurden. Viele Darlehensnehmer kommen aufgrund sehr hoher Darlehenskosten über die Jahre in Verzug. Oft kündigt die Bank und geht "gnadenlos" gegen die Schuldner vor. Diese sind dermaßen in die Enge getrieben, dass sich kein Mensch mehr traut, einen Vertrag noch zu widerrufen, weil etwa die Widerrufsbelehrung falsch war. Das hätte tausenden Kreditnehmern vor Gericht und Gerichtsvollziehern geholfen und bewahrt.
    Das LG Essen stellt mit dem Urteil 6 O 353/14 völlig klar, dass ein Widerruf sogar noch nach ergangenem Vollstreckungsbescheid möglich ist.



  • schau mal auf Seite 634 und die 2-3 Seiten davor, kommt ganz drauf an...


    LG
    Rudi

  • @Rudiratlos


    Dann sieht die Sache gut aus, weil offenbar das Bearbeitungsentgelt nicht mitkreditiert (und damit auch nicht mitverzinst) wurde. Wenn sich im Darlehensvertrag keine Regelung findet, nach der das Bearbeitungsentgelt mit den ersten Raten gezahlt wird (bitte prüfen!), verteilt es sich gleichmäßig auf alle Raten.


    Damit wäre, wie ich schon geschrieben habe, der Erstattungsanspruch nur insoweit verjährt, als er auf die (taggenau) mehr als zehn Jahre vor Einschaltung des Ombudsmannes gezahlten Raten entfällt, also nur in Höhe von 5 oder 6/82 des insgesamt gezahlten Bearbeitungsentgelts.




    so hat es T. gepostet insofern hat Ian nicht unbedingt recht mit seiner Darstellung

  • so hat es T. gepostet insofern hat Ian nicht unbedingt recht mit seiner Darstellung


    Was bedeutet 5/82 bzw.6/82??


    Bitte lege dar:
    -woher Du weisst,daß die BG nicht mitkreditiert wurde und
    -daß die TE den Ombusmann rechtzeitig eingeschaltet hat?


    (Der doch sehr spärliche Text der TE läßt darauf schließen,daß sie die von ihr genannte Antwort von der Santander bekommen hat.)


    Nach den gelieferten Informationen liegt auf jeden Fall Verjährung vor.

  • Hallo Tubikimi, hier die Antworten zu Deinen Fragen: Die Bank ist easycredit. Ich hatte seinerzeit von dem BGH Urteil aus 2009
    gehört und sofort den Text der Widerrufsbelehrung untersucht. Mir war als juristischem Laien klar, dass diese Widerrufsbelehrung keinen Bestand haben konnte, wie sie in den Kreditformularen dieser Bank zumindest 2008 vorgekommen ist. Ich habe die Bank aussergerichtlich zur Rückabwicklung aufgefordert, das Darlehen widerrufen und Zahlungen eingestellt. Daraufhin hatte mich die Bank verklagt auf 14.500 EURO Restsaldo. Bekommen hat sie noch ganze 3.900 EUR das ist eine
    erhebliche Differenz bei einem Nettokreditvertrag über 20.000 EUR. Zuerst bestreitet die Bank, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (erfolglos), dann bestreitet die Bank dass die Widerrufsbelehrung falsch ist (erfolglos). Beides reicht dem Gericht zur Rückabwicklung des Vertrages weil die Widerrufsbelehrung nichtig ist. In anderen Fällen bestreitet die Bank, dass man überhaupt noch widerrufen kann und sein "Widerrufsrecht verwirkt hätte" (erfolglos). Es ist ein Skandal in Deutschland, dass jeder Kreditnehmer von über 50.000 pro Jahr alleine bei dieser Bank, von sich aus tätig werden muss und eine BAFIN als Kontrollorgan der Bank überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Als Verbraucher könnte man vermuten, die Bafin lässt sich die Kreditverträge der zu überwachenden Banken kommen und kontrolliert diese. Die Bank müsste dann gezwungen werden, alle Kreditnehmer anzuschreiben und korrekt nachzubelehren. So bleibt es dem Zufall überlassen, welcher Kreditnehmer von dieser Rechtslage und der falschen/nichtigen Widerrufsbelehrung für seinen Kredit überhaupt erfährt. Deshalb habe ich dieses Urteil an Verbraucherzentralen, Finanztip u.a. unter www.easywiderruf ins Netz gestellt,
    damit möglichst viele betroffene Menschen davon erfahren und ihre Rechte geldtend machen können. Viel Glück.

  • danke für deine ausfühliche Beschreibung des Falls easywiderruf.
    Meine Bank argumentiert ähnlich. Der RA ist wegen Bearbeitungsgebüren und Restschuldversicherung bereits 2013 beauftragt. So richtig Ins Rollen ist das Ganze erst Ende 2014 gekommen.
    Da die Bank die Bearbeitungsgebüren erstatten will aber die Beiträge der Restschuldversicherung bis zum Widerruf vollständig berechnet wurde geklagt, die Verhandlung ist bald.