Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit Juni 2012 einen Kredit bei der Santander. Am 18.05. hatte ich die BG in Höhe von rund 480 plus 5% Zinsen zurückgefordert. Am 20.09. hat dann die SB aber nur die BG ohne Zinsen erstattet.
    Natürlich werde ich die Zinsen nachfordern, wobei ich mir jedoch bei der Berechnung nicht sicher bin. Sind es einmalig 5%, demnach pauschal 24 € oder aber 5% pro Jahr, bzw. jetzt für ca. 28 Monate?
    Sollte man nicht auch Bearbeitungsgebühren :) für Porto etc. in Rechnung stellen?


    Gruß
    Ein Sauerländer



    ...nun auch recht flott und problemlos die angeforderten Zinsen (5% = 50,50 €) erstattet bekommen. Auch dank Hilfe dieses Forums. MERCI!
    Gruß aus dem Sauerland

  • Hallo,


    ich habe mit der Santander bisher diese Erfahrungen gemacht, zwecks Rüchzahlung von Bearbeitunhsgebühren aus einem bereits getilgten Darlehen aus 2011.


    Ende August die Santander mit einem etwas netter formulierten Musterbrief angeschrieben mit Bitte um Rückzahlung.


    Anfang Septemeber kam dann ein Schreiben was einigen hier bekannt ist, wegen einer ungestörten Geschaäftbeziehung zahlen sie auf Kulanz zurück, dies kann aber einige Wochen dauern.


    Nun habe ich einen Monat gewartet und es kam keine Zahlung.


    Anfang Oktober schrieb ich die Santander nochmals nett per Mail an, ein paar Tage später kam Post, das sie jetzt sogar die Zinsen aus Kulanz zurückzahlen werden, in ein paar Tagen werde das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.


    Jetzt knapp 2 Wochen später ist immer noch kein Geld auf meinem Konto eingegangen.


    Ich frage mich langsam, was ich jetzt noch machen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Sie können ein weiteres Schreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen absenden, in diesem könnten Sie die Übergabe des Schriftverkehrs und des Sachverhalts an den Ombudsmann der privaten Banken ankündigen.


    Hier der entsprechende Link zum Ombudsmann:


    http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

  • Liebe Leute,


    ich bin eigentlich keine Forenschreiber, möchte aber mal berichten: Ich habe soeben Unglaubliches erlebt...


    Am Freitag (17.10.2014) schickte ich nach der Mittagspause ein Fax an die Toyota Bank, um gemäß der aktuellen Rechtslage die erhobenen Bearbeitungsgebühren für den abgeschlossenen Ratenkredit aus dem Jahre 2011 (unter Androhung juristischer Schritte) zurückzufordern. Ich habe dazu den Musterbrief von Finanztip als Grundlage verwendet und die darin erwähnten zusätzlichen 5% Zinsen eingefordert. Heute Mittag (20.10.2014) sehe ich bereits den Geldeingang in Höhe der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr inklusive der Zinsen !!!!!


    Ich muss sagen ich bin wirklich angetan von dieser unglaublich kurzen Bearbeitungszeit und dem geschilderten Ergebnis !! Ich bin so platt, dass ich mich frage: Habe ich die Welt immer zu schlecht gesehen ? ;) Im Ernst: (Nichts ist unmöööööglich, Tohyooooodaaaaaah)


    Jetzt warte ich nochmal mit Spannung auf den 28.10.2014 bezüglich der Aufwandsentschädigungssituation bei der KfW und Verjährung...


    Vielleicht geht da ja noch was.. :thumbup:

  • Hallo Gast,


    das freut mich immens für Sie!


    Zitat

    Im Ernst: (Nichts ist unmöööööglich, Tohyooooodaaaaaah)


    Anscheinend ist alles möglich :D Dann auf jeden Fall Daumen gedrückt für den anderen Fall!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Forum


    Ich wünschte ich könnte auch so erfreut sein, aber ich kann nicht :(


    Als ich gehört habe dass man die Bearbeitungsgebühren zurückfordern kann, habe ich irgendwie sofort gespürt dass es bei mir nicht so funktionieren würde. Ich habe nie Glück in sowas. (Entschuldige wenn ich Fehler schreibe, Deutsch ist nicht meine Muttersprache).


    Ich habe Oktober 2010 ein Autokredit bei der CreditPlus Bank abgeschlossen. Dabei war eine Bearbeitungsgebühr von über 400 Euro.


    Ich habejetzt in September den Musterbrief mit meinem Details an die CreditPlusbank gesendet, aber keine Antwort bekommen. Ich habe 4 Wochen gewartet und noch einen Brief geschickt per Einschreiben mit 2 Wochen Frist oder danach schalte ich meinem Anwalt ein.


    4 Tage später habe ich ein Antwort bekommen, was ich nicht so 100% verstehe, daher möchte ich denn hier schreiben:


    ++++++++++++++++


    vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben, mit dem Sie uns Ihre rechtliche Sichtweise zum Bearbeitungsentgelt mitgeteilt und zur Rückzahlung aufgefordert haben.


    Zwischenzeitlich hat sich der Bundesgerichtshof für bestimmte Konstellationen anderer Banken dahingehend geäußert, dass die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes in diesem Fall als unzulässig anzusehen sei.


    Unabhängig davon ob diese Entscheidung auf den mit Ihnen abgeschlossenen Kreditvertrag übertragen werden kann, ist ihr Anspruch auf Rückzahlung aber jeden Falls verjäht. Wir können daher Ihrem Wunsch nach einer Erstattung nicht entsprechen und auch keine Rückzahlung vornehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.


    mfG


    Ihr Service Team


    +++++++++++++++++++++


    Mein Deutsch ist gut genug um zu Verstehen dass sie mich abgelehnt haben. Ich weiss nur nicht was "verjährt" heisst?


    So meine Frage ist, habe ich jetzt keine Chancen mehr das Geld zu bekommen? Sind die Gesetzte jetzt geändert das man diese Bearbeitungsbebühren nicht mehr zurückfordern kann? Ich bin ein bisschen verwirrt.


    Ich hoffe jemand kann mir das erklären, dass ich es richtig verstehen kann.



    Danke!!!


    Kiwiness

  • Hallo kiwiness,


    keine Sorge, man versteht Ihr Deutsch sehr gut :)


    Vielleicht hilft eine englische Übersetzung? "Time-barred" kommt dem Ganzen recht nahe. Das bedeutet nichts anderes, als dass bisher die Gebühren nur für Kredite zurückgefordert werden konnten, die die Frist von 3 Jahren noch nicht überschritten hatten. Da wir 2014 haben, gilt das für alle ab 2011 geschlossenen Kredite.


    Was aber möglich ist: Sie können die Bearbeitungsgebühren anteilig zurückfordern, d. h. aufgeteilt auf die Kreditzeit. Und glücklicherweise wären dann nur Oktober - Dezember 2010 nicht anzurechnen.


    Zudem wird nächste Woche, am 28. Oktober, darüber geurteilt, ob es eine Verjährung bei den Gebühren gibt und wenn ja, wie lange diese ist. Leiderlässt sich noch keine Tendenz erkennen, aber spätestens am nächsten Dienstag werden Sie Bescheid wissen. Sie können dann, abhängig vom Urteil, Ihre weiteren Schritte planen - die Bank erneut zur vollen Rückzahlung auffordern oder die Gebühren anteilig zurückfordern.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Liebes Forum,
    ich hatte bereits meine Gebühren von der Targobank in Höhe von 1050 Euro erstattet bekommen, allerdings ohne Zinsen. Nachdem ich diese Zinsen einfordert hatte, wurden diese auch prompt bezahlt. Und das mit einem Zinssatz von 5%, obwohl ich nur 4% wollte!
    Dran bleiben lohnt sich also, bei mir waren es dann 165,21 Euro :)
    Grüße aus Ingolstadt

  • Hallo, habe auch eine Frage zum Thema, in meinem Immobilien Kreditvertrag der Sparkasse sind zwar keine Bearbeitungsgebühren verzeichnet, aber ich habe einen Punkt gefunden: "sonst. Effektivzinsrelevante kosten einmalig xxxx Euro" kann ich diese auch zurück fordern? Vielen dank im voraus für antworten!

  • Hallo miteinander,


    schön, daß es dieses Forum gibt. Habe schon viel Nützliches hier erfahren....


    Nun zu meiner Frage:


    Habe am 01.07.2010 einen PKW über die VW-Bank finanziert (25.180 €).In der Summe befand sich eine Bearbeitungsgebühr von knapp 800 €; die Laufzeit betrug 36 Monate. Im Juli 2011 löste ich das Darlehen ab.


    Habe ich dadurch einen anteiligen Anspruch auf den NICHT verjährten Teil der Bearbeitungsgebühr ab dem 01.01. 2011?


    Die Bank sagt nein (nach Musterbrief) und erhebt ausdrücklich den Einwand der Verjährung.


    Ich weiß natürlich, dass ich auch auf den 28.10. 2014 warten kann und dann ggf. die volle BG bekommen werde (hoffentlich)....


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Macht weiter so!!


    Beste Grüße


    Frank

  • Frank


    Ja, Sie haben anteilig Anspruch auf die Bearbeitungsgebühr wenn Sie die anteilig mit jeder Rate gleichmäßig beglichen haben. Haben Sie die Bearbeitungsgebühr einmalig bezahlt (sehr unwahrscheinlich), wäre es verjährt.


    Also alles zum Ombudsmann, dann sieht die Bank das Ganze wohl anders. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Aus meinen Erfahrungen in der Vergangenheit wurden an sich alle Bearbeitungsgebühren auf die Kreditsumme hinzugerechnet, so dass diese anteilig nicht verjährt sein dürften.


    Gibt es Erfahrungen mit einmalig bezahlten Bearbeitungsgebühren?

  • Erst mal ein Dankeschön :)
    habe die Anweisung Schritt für Schiit befolgt und hatte ein Teilerfolg, von den gezahlten 1609 Euro Bearbeitungsgebühren (ein Kredit am 12.2010 mit zweimaligem aufstocken am 11.2011 und 01.2013 ) habe ich 684 Euro zurück erstattet bekommen mit der schriftlicher Begründung meine Bearbeitungsgebühr entsprechen nicht dem § wie oben benannt, sondern nur aus reiner Kulanz der Bank (Targo). Meine Frage, soll ich es damit nun belassen oder doch zum Rechtsanwalt ( Rechtsanwalt kostet mich kein Cent). Ansonsten bin ich mit der Bank sehr zufrieden.
    Danke in voraus für eure Tipps und Vorschläge.

    • Offizieller Beitrag

    Hat die Targo Ihnen die Zahlung aufgrund "Verjährung" abgewiesen?


    ... Hier wird es in der nächsten Woche voraussichtlich ein Urteil vom OLG geben, warten viele darauf die Thematik "Verjährung" geklärt zu bekommen.


    Aktuell ist die Targo Ihnen doch komplett entgegengekommen, daher warten Sie doch das Urteil ab und entscheiden dann.

  • Hat die Targo Ihnen die Zahlung aufgrund "Verjährung" abgewiesen?


    ... Hier wird es in der nächsten Woche voraussichtlich ein Urteil vom OLG geben, warten viele darauf die Thematik "Verjährung" geklärt zu bekommen.


    Aktuell ist die Targo Ihnen doch…


    Hallo Henning,


    nein von Verjährung steht nichts im Schreiben, mal schauen, morgen kann ich den Brief ja bei zeit abtippen.
    bin ja froh das ich überhaupt was bekommen habe natürlich heilst für mich komplett entgegengekommen, kompletten Betrag von 1609 ;)

    • Offizieller Beitrag

    Tipp: Fotografiere es mit dem Hsndy und leg in PowerPoint oder mit einer Bildverarbeitung App Schwarze Kädten über die persönlichen Daten :)

  • Hallo zusammen .. ich brauche eure Hilfe, habe angefangen das brBrief zu schreiben und komme nicht weiter .. hier steht : '' Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von [ Bearbeitungsgebühr+ Zinsen eintragen] .... Was soll ich da schreiben??? Die komplette zinsen was ich zahlen soll oder irgenwie von den Bearbeitungsgebüren verechnen????