Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wollte mich auch mal wieder Melden.....
    also ich warte noch immer auf meine Bearbeitungsgebühren von EasyCredit . Im Dezember letzten Jahres alles meinen Anwalt übergeben
    Santander und Norisbank haben alles bezahlt nun fehlt noch der Alte Kredit aus dem Jahr 2008
    Der Kredit war ein Easycredit durch oder über die Norisbank.
    Klage bei Gericht schon eingereicht , die Bank behauptet sie hätten mir alles bezahlt , die Summe die im Text stand war die Summe aus einen noch laufenden Kredit. Wir haben auf nochmal Prüfen der unterlagen bestanden. Habe noch den Vertrag aus 2008.... BG waren damals 1350...


    Es ist jetzt schon fast ein Jahr her als das Urteil viel...

  • In meinem Fall mit der Santander datiert die Rechtsgültigkeit des vor Gericht geschlossenen Vergleichs vom 29.7.2015.


    Zahlungen erfolgten keine,Fristen wurden ignoriert.


    Am 23.9. habe ich unter zwei Vorwänden dem Vorstand Finanzierungen geschrieben(Unterlagen u.a.des Vergleichs beigefügt) und hatte zwei Tage später eine Eingangsbestätigung mit der Zusicherung,daß Herr xxx und Frau yyy persönlich mit der umgehenden Erledigung beauftragt worden seien.


    Gestern(!!) stellte sich heraus,daß Wendt& Henle (Anwälte der Santander)den Vergleich der Santander gar nicht zugeleitet hatten!!!


    Das wurde mir unabhängig voneinander von verschiedenen Mitarbeitern des "Complaint Managements" entweder als Sprachregelung oder den Tatsachen entsprechend bestätigt.


    Ob letzteres stimmt,weiß ich nicht,aber ich habe gestern eine "wohlkomponierte" Beschwerde über die Mandatsführung dieser Kanzlei einschließlich eines Antrags auf Rüge,anwaltliches Verfahren und Teilentzug anwaltlicher Tätigkeit sowie Nennung der entsprechenden strafrechtlichen Verstöße der Rechtsanwaltskammer zukommen lassen.


    Meine Anwätin hatte heute(!!) morgen die zu zahlenden Gelder auf ihrem und ich meinen mir zustehenden Betrag von der Anwältin weitergeleiteten Betrag heute Nachmittag auf meinem!


    Die gesamte Abwicklung hatt elf(!!)Monate gedauert,mich Nerven gekostet,aber war es letztendlich mehr als wert.


    Ich bin gespannt,was mit meiner Eingabe bei der Kammer passiert......

  • @Petersson Hallo und willkommen!null
    Zur Wertermittlungsgebühr gab es letztes Jahr einige Diskussionen. Einfach mal rechts oben im Suchfeld "Wertermittlungsgebühr" eingeben und das Forum danach durchforsten. Ich meine sogar, dass es einen Thread zum Thema gegeben hat.


    Von einer Gebühr zum Treuhandauftrag höre ich zum ersten Mal. Steht in den Vertragsunterlagen, wozu sie erhoben wurde? Das könnte ein erster Anhaltspunkt sein.

  • Hallo,


    ich melde mich auch nochmal zurück...
    Hatte im Februar meine Bearbeitungsgebühren von der Targobank für 3 Kredite zurückbekommen, nicht aber die kompletten Zinsen. Ich habe dann gleich einen Einspruch geschrieben und meine Zinsen gefordert. Das habe ich bis Juni noch 2 mal gemacht (also Brief). Es kam nie eine Reaktion. Im September habe ich dann mal beim Beschwerdemanagement angerufen. Der Heer erzählte mir, mein Fall wäre noch nicht geschlossen und würde bearbeitet...ach ja, wirklich???? Ich solle mich noch etwas gedulten. Nö, 2 Wochen später wieder angerufen. Diesmal teilte mir eine Dame mit, mein Fall sei doch geschlossen, ich hätte meine Bearbeitungsgebühren doch im Februar erhalten. Auf meinen Einwand, dass es mir um die Zinsen ginge, meinte Sie, so, das ich das der Targobank dann auch mitteilen müsse. Ich habe ihr nett erklärt, dass ich das inzwischen dreimal getan hätte. Und ach tatsächlich fand sie meine Schreiben im System und konnte sich jetzt garnicht erklären, wieso mein Fall denn geschlossen wurde. Sie versprach mir eine schnelle Individualprüfung und ich solle ruhig in 2 Wochen anrufen und nerven, wenn ich noch nix gehört hätte.
    Und ja, es geschehen noch Zeichen und Wunder...8 Tage nach dem Telefonat waren meine Zinsen auf meinem Konto. Nach 11 Monaten ist bei mir nun der ganze Fall abgeschlossen und ich habe mein Geld tatsächlich zurück bekommen.

  • Haben am Freitag Post vom RA.Die Santander Bank hat die Schuld anerkannt ,sprich Anerkenntnisurteil.Das Urteil ist aber schon vom 4.11. Bis jetzt aber noch kein Geld gesehen.Unser RA hat vorsichtshalber noch mal unsere Rechtschutzversicherung angeschrieben wegen Deckung falls es zur Zwangsvollstreckung kommen sollte.........Man muß ja auf alles vorbereitet sein.
    Hat bei uns alles sehr lange gedauert,da Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind(Poststreik läßt grüßen).
    Ich hoffe das wir dann die Tage endlich damit abschließen können!

  • Als ich ihm Kontoauszüge gebracht habe, wollte er nicht unbedingt auf einmal Geld sofort haben, hat gesagt ich kann mir zeit lassen. Er hat von Santander auch kein Geld bekommen. Die haben nur Teil der Nutzung bezahlt. Von 3 500 Euro bg nur 250 Euro an Zinsen. Das Geld will er nicht von mir. Sagte es passt. Und wollte aber auch nicht klagen. Aber ich mach das jetzt. Hab ihm grünes Licht gegeben. Er sagte ich bin mutig. Was auch immer das heißt. Targo Klage ich jetzt auch, bg und Zinsen, noch nichts bekommen. Hab ihm die Klage kosten angeboten, er war einverstanden. Sind 318 Euro für beide klagen. Der Rest nach Urteil oder Geld zurück. Hab sowas von schiss. Müsste dann wenn ich verliere noch um die 600 zahlen




    Recht bekommen!

  • Hallo,


    ich habe einen alten Autokredit und wollte mal fragen ob ich die Möglichkeit habe meine Bearbeitungsgebühren zurück zu bekommen??


    Der Kredit ist vom Oktober 2010 bei der Volkswagenbank, das Auto wurde aber erst im Januar 2011 ausgeliefert.
    Leider habe ich zu spät davon erfahren, das man den Betrag zurückfordern kann, nun ist meine Frage habe ich Pech gehabt, weil es zu lange her ist?


    Wäre über hilfe sehr sehr dankbar!!!


    MfG Alex

  • @Alex246


    Nutzen Sie gerne die Suchfunktion hier rechts oben. Das Thema beschäftigt uns seit fast eineinhalb Jahren.


    Es hängt immer vom Zahlungszeitpunkt ab. Alles, was Sie 2010, 2011 und 2012 gezahlt haben, ist jetzt verjährt. Sie können nur noch Gebühren, die 2013 oder später gezahlt wurden, zurückfordern.

  • Hallo an alle,
    Der Ombudsmann der Raiffeisenbanken arbeitet etwas langsam. Vielleicht hätte ich das Abgebot über 50% der Rückzahlung annehmen sollen.
    Antwortmail von Gestern:


    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr,


    den Eingang Ihres Beschwerdeschreibens werden wir Ihnen zu gegebener Zeit bestätigen. Da wir viele tausend
    Beschwerden zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte erhalten haben, die in der Reihenfolge des Eingangs be-
    arbeitet werden, müssen wir Sie insoweit um Geduld bitten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung
    gegebenenfalls noch Monate hinziehen kann. Zu Ihrer Orientierung: Wir bearbeiten derzeit die Eingänge vom
    30. Dezember 2014.
    Entscheidend für die Verjährungshemmung ist der tatsächliche Eingang bei uns, nicht die
    Eingangsbestätigung. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass der Ablauf der Verjährung durch die Beschwerde
    gehemmt wird, wenn die Verjährungsfrist nicht schon im Zeitpunkt des Zugangs in unserem Hause abgelaufen ist.
    Bitte nehmen Sie Abstand von Sachstandsanfragen.
    Aus Kapazitätsgründen können wir diese nicht beantworten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Kundenbeschwerdestelle beim
    Bundesverband der Deutschen Volksbanken
    und Raiffeisenbanken e.V. - BVR
    Schellingstrasse 4
    10785 Berlin
    Tel.: (030) 20 21 - 16 39
    E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de


    Im August letzten Jahres war der Ombudsmann beim 29.12.: Will die Raiffeisenbank die Kunden aushungern?
    Was kann ich noch machen?


    mfg
    Alf

  • Hallo,


    ich habe heute(7.3.2016) die Bestätigumg vom Ombudsmann erhalten, daß meine Beschwerde am 30.12.2014 eingegangen ist und die Bank zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.
    Die VR.Bank hat lange Leitungen...


    mfg
    Alf

  • Hallo community,
    möchte mich auch nochmal melden in einer Sache, und eure geschätzte Meinung lesen.
    Hört bzw. lest und wundert euch mit uns!


    In einem unserer Fälle wurden die strittigen Angelegenheiten dem Ombudsmann überreicht. Dieser hat sich jetzt gemeldet mit folgendem Inhalt:
    1) Einer der Kredite wurde 2003 abgeschlossen. Die Begründung, dass die Verjährung eingetreten sei (Beschwerde aus 2014), d.h. ob das Bearbeitungsentgelt 2003 voll oder über die Jahre verteilt anteilig bezahlt wurde, müsste mit Beweiserhebung gelöst werden, wozu er nach § xy Abs. irgendwas, nicht in der Lage sei, und man könnte sich damit an ein Gericht wenden
    2) Ein anderer Kredit wurde bei der Hypovereinsbank abgeschlossen, in der gleichen Filiale, wie zuvor schon ein anderer Kredit, der Hausbank eben. Nur dieses Mal, oh Wunder, hatte die Hypo ein anderes Formular verwendet, natürlich ohne größeren Hinweis etc., nämlich eines von der "UniCredit Family Financing". Auf dem Formular ist das aber undeutlich, denn es ist nur rechts oben zu erkennen, und nicht größer oder auffälliger als die anderen Logos des Formulars, nämlich das der Unicredit Group und der Unicredit Consumer Financing (links und mittig oben).
    Die Unicredit hatte unsere Beschwerde aus 2014 dann in 2015 abgeschmettert mit dem Hinweis, dass sie uns leider nicht berücksichtigen können, da wir die falsche Bank anschreiben.
    Der Ombudsmann sagt nun dazu, er könne uns nicht helfen, weil die von der Beschwerdeführerin "in Anspruch genommene Bank den Kredit nicht ausgereicht hat, und ..... mangels Passivlegitimation der Bank .. keinen Erfolg haben"... ???
    Aber hallo.... der Kredit wurde genauso in der Hypo ausgegeben, wie der andere Kredit, gleiche Filiale.
    Die Beschwerde wurde an die Unicredit AG, unter der die Hypo ist, gestellt!
    WIE soll ein Laie wissen, ob die UniCredit Financing oder irgendwelche Untertöchter in dem absichtlich unübersichtlichen Geflecht nun eine eigenständige Bank ist, die nicht unter der Unicredit AG war oder ist, und vor allem.... wenn die Hypo die Kredite verkauft, dann ist sie doch zuständig, oder bin ich jetzt ganz blöd?


    Was würdet ihr tun? Wirklich ein Gericht bemühen jetzt nach der gescheiterten Ombudsmann-Geschichte?


    Danke im Voraus
    Effektiv
    P.S. Schreiben anbei geschwärzt

  • Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man mit einem positiven Bescheid des Ombudsmanns (Sparkasse) überhaupt noch nichts erreicht hat. Es ist ein Schiedsspruch, den die Bank ablehnen kann. Meine hat es getan, auch wenn es gängige Rechtssprechung ist. Ich habe jetzt Klage eingereicht, aus Trotz, muss aber im Voraus fast so viel bezahlen wie ich Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. (Gericht und RA Kosten). Es also eher eine trotzige Reaktion von mir. Klage wurde bereits vor einigen Monaten eingereicht, im Oktober 16 ! ist Gerichtstermin. Genaue Daten weiß ich nicht mehr und will auch gar nicht mehr so viel darüber wissen. Macht nur Wut. Es ist rechtlich noch nicht mal klar, wie lange man nach dem Schiedsspruch Zeit hat zu klagen. Die eine Seite sagt: 6 Monate. Die andere...nur die Zeit um die es gehemmt wurde. Waren bei mir 9 Tage...einen Hinweis darauf hat man nicht bekommen. Es gibt auch nur 1 Urteil von 2014 aus München, in dem das so gesehen wird. Aber genau dieses zitiert natürlich die Gegenseite. Ich glaube wenn man nicht sehr viel Zeit und ein gutes Finanzpolster hat, sollte man von Rechtsstreitigkeiten Abstand nehmen. Ich habs nicht eingehalten, dachte aber auch, dass die Bank einknicken wird bevor es zum Gerichtstermin kommt...(war Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien).

  • Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man mit einem positiven Bescheid des Ombudsmanns (Sparkasse) überhaupt noch nichts erreicht hat. Es ist ein Schiedsspruch, den die Bank ablehnen kann. Meine hat es getan, auch wenn es gängige Rechtssprechung ist. Ich habe jetzt Klage eingereicht, aus Trotz, muss aber im Voraus fast so viel bezahlen wie ich Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. (Gericht und RA Kosten). Es also eher eine trotzige Reaktion von mir. Klage wurde bereits vor einigen Monaten eingereicht, im Oktober 16 ! ist Gerichtstermin. Genaue Daten weiß ich nicht mehr und will auch gar nicht mehr so viel darüber wissen. Macht nur Wut. Es ist rechtlich noch nicht mal klar, wie lange man nach dem Schiedsspruch Zeit hat zu klagen. Die eine Seite sagt: 6 Monate. Die andere...nur die Zeit um die es gehemmt wurde. Waren bei mir 9 Tage...einen Hinweis darauf hat man nicht bekommen. Es gibt auch nur 1 Urteil von 2014 aus München, in dem das so gesehen wird. Aber genau dieses zitiert natürlich die Gegenseite. Ich glaube wenn man nicht sehr viel Zeit und ein gutes Finanzpolster hat, sollte man von Rechtsstreitigkeiten Abstand nehmen. Ich habs nicht eingehalten, dachte aber auch, dass die Bank einknicken wird bevor es zum Gerichtstermin kommt...(war Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien).



    Bella, genau so is´et! Der Schlichterspruch besagt in der Tat nix. Stellt sich die Bank bockbeinig, muss ein Gericht bemüht werden. Die " Spasskasse " ! - immer wieder für ´ne Slap Stick - Einlage gut.

  • Ab wann löhnst Du die Raten??? Wie zahlst Du die BG zurück? In einer Summe? In die Monatsrate eingerechnet?