Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo an alle zusammen,


    ich habe mir den Musterbrief auch als Vorlage genommen- aber in der heutigen Tageszeitung stehen ja andere- ich vermute neuere Az diese wären dann folgende: Az: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14
    Kann man dann ja selber aktualisieren ;)

  • @Biyok09null
    Mit der Hemmung der Verjährung wird erreicht, dass die Verjährung nicht eintritt solange das Verfahren mit der Bank läuft. Das ist wichtig, da die Ansprüche generell am 31.12.2014 verjähren, außer eben, wenn die Verjährung gehemmt ist.
    Sollte die Bank sich nicht nach dem Anschreiben melden, ist es dringend angezeigt, die Sache nach etwa 14 Tagen zum Ombudsmann zu schicken, denn nur so wird die Verjährung während der Schlichtung gehemmt und die Verjährung endet nicht mit dem 31.12.2014 sondern mit dem Ende der Schlichtung. ;)

    • Offizieller Beitrag


    Jahr Betrag Zeitraum Zins Summe Erstattung Gesamt
    2004 530€ 10 Jahre 5% 333,31€ 863,31
    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob die wirklich wichtig ist. Im Musterschreiben soll ja die Darlehenssumme eingegeben werden. Ist es irrelevant, ob netto oder brutto? Ich will aufgrund der Kürze der Zeit nur nichts falsch machen ;)


    Nennen Sie einfach folgende Daten:


    Darlehensnr., Datum des Abschlusses, Höhe des Darlehens, Höhe Bearbeitungsgebühr

    • Offizieller Beitrag

    Können Sie den Sachverhalt auf den Sie sich beziehen kurz nennen, bei der großen Anzahl an Kommentaren ist leider schwer den Zusammenhang zu behalten.


    Danke

  • Hemmung der Verjährung bedeutet im Grunde genommen folgendes:


    Kreditnehmer A übergibt den Fall dem Ombudsmann
    -> Stichtag der Verjährung wäre der 31. Oktober
    -> Bank B muss bei Bestehen des Anspruches trotzdem die Gebühren zurückzahlen, obwohl das Ganze nach dme Stichtag passiert.


    Mit der Hemmung stellt man somit sicher, dass der Anspruch trotz faktischer Verjährung bestehen bleibt. Also alles im Sinne des Verbrauchers :D

  • @ Henning
    Entschuldigung.
    Es geht um den Sachverhalt wenn ich jetzt meine Ansprüche geltend mache und die Bank bis Ende diesen Jahres nicht gezahlt hat. Dann gehe ich nach den Kommentaren hier davon aus, das es dann keine Rückerstattung mehr gibt, wenn ich bis Ende diesen jahres keinen Ombusmann eingescahten habe.

  • Halo zusammen,


    ich hab im Jahr 2009 ein Auto über die Santander Bank finanziert. Das Auto ist auch schon abgelöst.
    Nun meine Frage, kann ich Gebühren zurückfordern? Das Auto wurde mit der Autoflex Darlehnsvertrag finanziert.


    Ich hoffe auf Rückmeldung.


    Viele Grüße

  • hallo
    ich werde mir die 23 Seiten nun noch reinziehen aber falle trotzdem mal mit der Türe ins haus.
    ich habe bei der LABO Bayern ein zinsloses Darlehen bei dem ich 2 mal im Jahr € 450 bezahle. darin enthalten ist ca. €220 Bearbeitungsgebühr und der Rest von € 430 Tilgung.
    der vertrag wurde 2007 abgeschlossen und seitdem habe ich jährlich zweimal diese Zahlungen.
    kann ich die hierin enthaltenen Bearbeitungsgebühren anklagen?


    wenn ja wie ist die Erfahrung bei der LABO?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    @ Henning
    Entschuldigung.
    Es geht um den Sachverhalt wenn ich jetzt meine Ansprüche geltend mache und die Bank bis Ende diesen Jahres nicht gezahlt hat. Dann gehe ich nach den Kommentaren hier davon aus, das es dann keine Rückerstattung mehr gibt, wenn ich bis Ende diesen jahres keinen Ombusmann eingescahten habe.


    @Loewe hat diesen Sachverhalt toll zusammengefasst.


    Sofern Sie keine hemmenden Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Einschaltung des Ombudsmannes, dann ist der Anspruch tatsächlich verjährt und nicht mehr für Sie darstellbar.

    • Offizieller Beitrag


    Ja, können Sie mit dem Musterschreiben von Finanztip.

    • Offizieller Beitrag


    Hierüber wird auch in diesem Forum fleißig gestritten, u.a. hat @Britta hier schon entsprechende Antworten geliefert. Diese finden Sie über die Suchfunktion (oben rechts).


    Kurzgefasst:


    Aktuell gibt es keine Rechtsgrundlage um diese Kosten von den Förderbanken einzufordern.

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen ob man zwingend die Dahrlehnsvertrags-Nummer und die Höhe der Bearbeitungsgebühren angeben muss. Wenn man diese zurückfordert.
    Leider sind meine Unterlagen alle nicht mehr da wegen Umzug.


    LG :)


    Das würde mich auch intressieren!
    Leider haben wir die Unterlagen über ein Darlehn nicht mehr,aber ich habe noch die Darlehnsnr auf einem alten Kontoauszug.
    Kann man versuchen nur mit der Darlehnsnr bzw Nr des Finanzierungsvertrages die Gebühren zurück zubekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Das würde mich auch intressieren!
    Leider haben wir die Unterlagen über ein Darlehn nicht mehr,aber ich habe noch die Darlehnsnr auf einem alten Kontoauszug.
    Kann man versuchen nur mit der Darlehnsnr bzw Nr des Finanzierungsvertrages die Gebühren zurück zubekommen?


    Ja, natürlich können Sie dies. So kann die Bank eine Zuordnung Ihrer Daten vornehmen und den Sachverhalt prüfen.