Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht eine dumme Frage, aber wo finde ich einen Ombudsmann?


    Kontaktdaten finden Sie hier:


    http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Grinsekatze,


    haben Sie natürlich recht ... im Kopf hatte ich eher "es wird schwer die Banken zu überzeugen" und solange es für die Förderbanken kein separates Urteil gibt, wird es bei Ablehnungen der Banken bleiben.


    Danke für den Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Hilfe. Kann mir jetzt noch bitte jemand sagen, ob die Bank einen Vertrag, der im April 2004 abgeschlossen wurde noch archiviert haben muß?


    Herzlichen Dank


    Susanne


    Paragraph 257 des Handelsgesetzbuches regelt:


    Beispielsweise Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse,
    Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
    Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen müssen zehn
    Jahre lang aufbewahrt werden.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Kann mir jetzt noch bitte jemand sagen, ob die Bank einen Vertrag, der im April 2004 abgeschlossen wurde noch archiviert haben muß?


    Herzlichen Dank


    Susanne


    hello,


    ich meine, auch hier fasst die 10 jahresklausel..
    das wäre dann in diesem fall nur "müssen bis april 2014", aber mit chance........ ich drücke die daumen.. gruß

  • Hallo zusammen,


    das ist wirklich ein verbraucherfreundliches Urteil! :)


    Anbei einige Anmerkungen oder Antworten zu den noch offenen Fragen in der Community:


    @Jerry105
    Wenn Sie bereits im April 2004 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, haben Sie wahrscheinlich keine Chance mehr. Es kommt darauf an, wann Sie die Gebühr gezahlt haben bzw. wann Ihnen die um die Gebühr gekürzte Darlehenssumme gutgeschrieben wurde. Der BGH hat die Verjährung zwar hinausgeschoben, aber es gibt eine Höchstfrist – und das sind 10 Jahre (§ 199 Abs. 4 BGB). Haben Sie also vor mehr als 10 Jahren die Gebühr geleistet, sind Ihre Ansprüche verjährt.In der Pressemitteilung des BGH von gestern war das etwas missverständlich formuliert. Deshalb ist heute eine berichtigte Erklärung veröffentlicht worden. Die finden Sie hier.


    @Sylvi
    Die Aktenzeichen gelten nach wie vor. Die neueren Aktenzeichen beziehen sich auf die gestern verkündeten Urteile, bei denen es um die Verjährung der Rückforderungsansprüche ging. Die BGH-Urteile vom Mai 2014 sind aber grundsätzlich für die Rückforderung die entscheidenden. Erst wenn die Bank Ihnen „Verjährung“ entgegenhält, kommen die Urteile von gestern ins Spiel. Dann können Sie die auch noch zitieren.


    Noch 3 wichtige Punkte, zu denen immer wieder Fragen auftauchen:


    1. Wie wird die Verjährung gehemmt?
    :!: Achtung: Sie hemmen die Verjährung nicht allein mit einem Schreiben an die Bank!
    Um die Verjährung zu hemmen, gehen Sie bitte so vor:


    Sie fordern die Bank mit Fristsetzung zur Rückzahlung auf.
    Möglichkeit 1: Ihre Bank zahlt innerhalb der Frist – alles ist gut.
    Möglichkeit 2: Ihre Bank lehnt mit einer „rechtlichen“ Begründung ab. Dann wenden Sie sich an den Ombudsmann (ist kostenlos) oder beantragen einen Mahnbescheid --> Verjährung ist gehemmt.
    Möglichkeit 3: Ihre Bank meldet sich nicht innerhalb der Frist. Dann wenden Sie sich auch an den Ombudsmann oder beantragen einen Mahnbescheid.


    2. Bezeichnung der Gebühren
    Es ist unwichtig, wie die Gebühren im Vertrag bezeichnet wurden- - Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsprovision oder Verwaltungskosten oder wie auch immer.


    3. Gilt die Rechtsprechung auch für Immobilienkredite?
    Ja – auch Immobilienkredite sind Verbraucherdarlehen.


    4. Wie findet man den richtigen Ombudsmann?
    Das haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ganz unten findet sich die Tabelle.


    Beste Grüsse,
    Britta

  • Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde es trotzdem versuchen. Habe ja nichts zu verlieren. Habe noch 2 weitere Kredite mit Bearbeitungsgebühr aus 2007 und 2009. Da dürfte die Sache ja klar sein.


    Liebe Grüße


    Susanne

  • Hallo zusammen,


    ein Lob für weg für die Moderatoren und fleißigen Antworter. Selten ein Forum, in dem so schnell und
    kompetent geantwortet wird! :thumbup:


    ....trotz den vielen Seiten vorweg - ich habe gut 15 davon gelesen - muss ich doch noch mal nachhaken.


    In 2008 habe ich für eine Immobilie ein Darlehen aufgenommen, welches sich auf die KFW- & Dt. Bank aufteilt.
    Bei der Dt. Bank wider rum läuft das Darlehen über ein


    'Bausparvertrag'
    (400€ Abschlussgebühr + Darlehensgebühr 200€ + 9,20€/a Kontoführungsgebühren)


    und eine
    'Baufinanzierung' (500€ Gebühr + 350€ 'Sonstige Kosten').


    Die Frage nun - sind die Gebühren des Bausparvertrages auch zurück zu erstatten?
    Ich kann mit dem Wort 'Darlehensgebühr' nicht wirklich etwas anfangen...


    Besten Dank für Eure Hilfe,
    dann kann der Brief heute nämlich noch raus :D


    PS: Die Förderbank hatte keine Gebühren erhoben.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Viper,


    die Darlehensgebühr beim Bausparvertrag könnte evtl. zurückgefordert werden, da es sich ja um eine Immobilienfinanzierung handelt:

    Nach Ansicht von Verbraucherschützer Schwarz müssen sich auch die Finanzierungen der Bausparkassen an dem BGH-Urteil messen lassen. Er berichtete am Tag nach dem BGH-Urteil von vielen Anfragen in den Verbraucherzentralen nach dem Musterbrief für die Rückforderung.


    Quelle: http://www.faz.net/aktuell/fin…-baukredite-12939819.html


    Die Kosten der Baufinanzierung sind aus meiner Sicht zurückzufordern, die sonstigen Kosten würde ich mir an Ihrer Stelle aufschlüsseln lassen ... erst danach sehen wir was sich darunter verbirgt.

  • Hallo Zusammen,


    Ich hab da mal ne speziellere Frage. Bearbeitungsgebühr in meinen Darlehensvertrag gibt es nicht.


    1. Kann es sein das die Bearbeitungsgebühr in das darlehen mit einen Bestimmten prozentsatz eingerechnet worden ist.
    2. Ich habe einen Verwaltungskostenbeitrag von 1,75€ moatlich im Vertrag. Ist dieser auch zurückforderbar.
    3. Habe noch eine Bereitstellungsprovision von 0,25% / Monat im Vertrag die ich in anspruch genommen habe. Ist diese geld auch Erstattungsfähig.



    Vielen Lieben Dank.


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Chris,


    zu 1. Ja, das kann durchaus üblich sein. Sollte aber in Ihrem Vertrag entsprechend gekennzeichnet oder aufgeführt sein. Sollten Sie die Angabe nicht finden, fragen Sie bei der Bank schriftlich nach.


    zu 2. Verwaltungskosten können Sie bis zu den verjährten Anteilen zurückfordern und zukünftig unterbinden, siehe hier eine tolle Zusammenfassung von @Britta Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


    zu 3. Die Bereitstellungsprovision ist ein Zins, den Sie für die Bereitstellung und Nichtabnahme des Darlehens gezahlt haben. Daher hat die Bank hierfür ja "eine Leistung in Form der Vorhaltung des Darlehensbetrages" erbracht. Diese Gebühr ist aus meiner Sicht nicht daher nicht rückforderbar.

  • Hallo allerseits,


    wie schaut denn das mit den Fristen bei "aufgestockten" Verträgen aus? Beispiel:
    2004 Kreditvertrag abgeschlossen. In 2005 wurde der noch nicht abbezahlte Kredit zusammen mit einem zu hohen Dispo in einen neuen Kreditvertrag umgeschuldet. Zählt als Kreditvertragsdatum nun der erste oder der zweite Kredit?


    Danke und Gruß
    Tom

  • Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir Helfen.
    Ich habe bei der Heleba/ Wibank 2012 ein Fördermittel für Eigentumserwerb bekommen (Hessen Baudarlehen) und dabei ein Bearbeitungsentgelt von 1 % bezahlt. (800€)
    Habe heute mal dort angerufen wie es aussieht ob ich es zurückfordern kann und was ich tun muss.
    Die Dame sagte nein " Fördermittel sind von diesem Gerichtsurteil ausgenommen, da diese ja schon guenstigeren Zinzsatz hätten."
    Ich würde automatisch eine absage vom Rechtsabteilung bekommen.
    Stimmt das? Sind Fördermittel davon ausgeschlossen ?


    Gruss
    Jack

  • Hallo
    habe mir gerade die Verträge angeschaut. Der 1. wurde am 4.7.2010 geschlossen. Mit einer Gebühr von 451,50 €. Läuft also 4 Jahre und 3 Monate. Lt. Zinsrechner sind es dann 105,53 €. Kann das stimmen????

    • Offizieller Beitrag

    Hallo allerseits,


    wie schaut denn das mit den Fristen bei "aufgestockten" Verträgen aus? Beispiel:
    2004 Kreditvertrag abgeschlossen. In 2005 wurde der noch nicht abbezahlte Kredit zusammen mit einem zu hohen Dispo in einen neuen Kreditvertrag umgeschuldet. Zählt als Kreditvertragsdatum nun der erste oder der zweite Kredit?


    Danke und Gruß
    Tom


    mit einem Abschlußdatum von 2004 sind Sie aus meiner Sicht noch nicht im verjährten Bereich, daher für beide Verträge die Abschlußgebühr zurückfordern.