Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Rückzahlung Bearbeitungsgebühr bei mehrfach aufgestocktem Kredit
    Vor einer Minute














    Hallo! Wir haben am 10.11.04 einen Kredit bei der Citibank aufgenommen - Bearb.-Gebühr - 84,39 € -


    am 22.11.05 wurde dieser Kredit aufgestockt - sprich der alte Kredit
    wird ja dann praktisch abgelöst und in den neuen integriert -
    Bearb.-Gebühr - 271,35€ -


    ein Jahr später wurde nocheinmal aufgestockt - Bearb.-Gebühr - 442,32 €


    und 2008 noch einmal - Bearb.-Gebühr - 573,22 €!


    Meine Frage - kann ich hier alle Bearbeitungsgebühren zurückfordern,
    weil ja die Summe auch immer mit weiter eingerechnet wurde? Oder gilt
    hier nur die letzte Gebühr da alles als 1 Kredit zählt???? Danke vorab

    • Offizieller Beitrag


    Nein, sind sie an sich nicht. Aber es gibt hierzu noch keine Rechtssprechung, daher wird es schwer hier bei den Banken durchzubekommen.

  • ich habe heute mit Musterschreiben an die Santander Bank, Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr für ein Immobiliendarlehen gefordert, das mir 2007 von der SEB gewährt worden war. Bei Übernahme der SEB durch die Santander Bank war das Darlehen schon erledigt. (Verkaufserlös Eigenheim). Habe ich Anspruch auf Rückzahlung durch die Santander Bank oder an wen muss ich mich sonst wenden?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    habe mir gerade die Verträge angeschaut. Der 1. wurde am 4.7.2010 geschlossen. Mit einer Gebühr von 451,50 €. Läuft also 4 Jahre und 3 Monate. Lt. Zinsrechner sind es dann 105,53 €. Kann das stimmen????


    Haben Sie die Gebühr einmalig bezahlt oder wurde Ihnen diese Gebühr auf den Darlehensbetrag hinzugerechnet und auf die einzelnen Raten verteilt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch eine Frage


    Schwäbisch Hall Abschlüssgebühr ist da was zurück zuholen oder nicht???


    Wenn es sich um den Abschluß eines Bausparvertrages handelt, dann lautet die Antwort "Nein".

  • Hallo, ich habe auch eine Frage zur Rückerstattung. Wir haben 1998 einen Kredit bei der IBB aufgenommen und bis 05-2008 bezahlt. In der monatlichen Rate waren jeweils Verwaltungskosten zu zahlen. Fallen diese Kosten auch darunter?

  • Bearbeitungsgebühr bei Krediten: Braucht man wirklich einen Anwalt?


    Nach dem gestrigen Urteil des BGH in Sachen Bearbeitungsentgelt bei privaten Krediten herrscht helle Aufregung bei Bankkunden. Viele wittern einen kostenlosen Extra-Urlaub in der Sonne auf Kosten ihrer Bank. Und tatsächlich: Nicht selten geht es bei den Anfragen, die die IG Widerruf erreichen, um ordentliche vierstellige Summen, die die Banken alleine für den Abschluss des Kredits kassiert haben. In der Summe sollen es Milliardenbeträge sein, die hier zurückgezahlt werden müssen. Das tut den Kreditinstituten richtig weh!


    Und genau deshalb fürchten wir, dass die Banken hier mit harten Bandagen kämpfen werden, um die Rückzahlung zu vermeiden. Sie haben nichts zu verschenken und werden sich meiner Einschätzung nach irgendwie ins nächste Jahr zu retten versuchen. Dann ist nämlich der Löwenanteil der betroffenen Verträge verjährt.Das heißt zu deutsch: Wer sein Geld nicht bis Jahresende zurückbekommen hat, muss entweder Klage einreichen oder ein gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Sonst ist seine Forderung weg. Der BGH hat zwar entschieden, dass grundsätzlich eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bis zehn Jahre nach Abschluss des Kredits Zeit haben, um ihre Gebühr zurück zu fordern. Denn gleichzeitig hat der BGH gesagt: Es gilt eine 3-Jahres-Frist nach Bekanntwerden der grundsätzlichen Möglichkeit, seine Bearbeitungsgebühr zurück zu fordern. Erste OLG-Urteile zu diesem Thema gab es 2011. Das bedeutet: Ende 2014 läuft diese Frist aus. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, schaut in die Röhre!


    Das führt mich zu der Frage, die mir seit Dienstag mehr als ein Dutzend Mal gestellt wurde, wenn es um die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr geht: Braucht man wirklich einen Anwalt?


    Nun, die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Sagen wir es mal so: Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrer Bank haben und selbst ein gewissenhafter Mensch sind, der Termine nicht vergisst, dann geht es vermutlich auch ohne.Dann laden Sie sich am besten einen der im Internet kostenlos erhältlichen Mustertexte herunter, füllen ihn aus und schicken ihn per Einschreiben/Rückschein an die Bank. Ganz wichtig: Setzen Sie der Bank dabei eine enge Frist. Entweder 14 Tage oder maximal bis Ende November. Wenn die Bank bis dahin nicht gezahlt hat, müssen Sie den nächsten Schritt gehen. Sie müssen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Bank erwirken und zwar noch in diesem Jahr. Nur das hält die Verjährung auf. Ein solcher gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht ganz trivial zu erwirken, aber für einen engagierten Laien, der sich ein paar Stunden Zeit nimmt, durchaus zu machen. Wenn Sie sich das alles zutrauen, brauchen Sie keinen Anwalt. Aber Ihnen muss klar sein: Wenn es etwas schief geht oder Sie einen der Termine verschwitzen, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr weg.


    Sie können das erste Schreiben an die Bank selbst verfassen. Hat die Bank bis zum Ende der Frist nicht bezahlt, dann übergeben Sie den Fall einem Anwalt. Das hat den Vorteil, dass die Bank anschließend die Anwaltskosten bezahlen muss. Denn wenn Sie nicht in der von Ihnen gesetzten Frist reagiert, hat sie die Folgekosten zu tragen.

  • Hallo zusammen,


    es tauchen anlässlich des neuen BGH-Urteils auch immer wieder Fragen zu anderen Bankgebühren auf. Was ist damit? Eine kurze Anmerkung zu den Gebühren, nach denen in der Community gefragt wurde.


    1. Gebühr für Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
    Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden auch nicht ohne Weiteres zusätzlich ein pauschales Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, wenn sie ein Immobilienkredit vorzeitig auflösen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden. (OLG Frankfurt, 17.04.2013, Az. 23 U 50/12)


    2. Vorfälligkeitsentschädigung ohne Berücksichtigung von Sondertilgungen
    Für eine vorzeitige Rückzahlung zahlen Sie meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Werfen Sie aber unbedingt einen Blick in die Vertragsbedingungen! Möglicherweise hat Ihre Bank eine unwirksame Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verwendet. Dort darf nicht stehen, dass die Sondertilgungsrechte bei der Kalkulation unberücksichtigt bleiben. So hat das OLG Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2014, Az. 6 U 236/13 ) entschieden.
    Hier können Sie dann keine Gebühr zurückverlangen, sondern eine korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

    3. Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto

    Eine solche Gebühr ist nach der Rechtsprechung des BGH unzulässig. BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10)


    4. Gebühr bei Umschuldung
    Bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung darf die Bank keine Gebühr für die Löschungsbewilligung von Grundschulden verlangen. Die Ablösung des Darlehens ist eine Grundpflicht der Bank. Gemäß einem Urteil des BGH sind diese Gebühren schon lange unzulässig (BGH, Urteil vom 07.05.1991, Az. XI ZR 244/90). Zulässig sind aber die Umlegung der Kosten, die der Bank selbst entstehen (beispielsweise für Notarkosten für eine Unterschriftenbeglaubigung).


    Beste Grüße,
    Britta

  • Guten Abend,


    ich habe einen alten Kreditvertrag (Vertragsabschluß 2005) von meiner Mutter entdeckt, der allerdings über die Citibank lief und bereits abgezahlt wurde. Die Bearbeitungsgebühr war sehr hoch. So wie ich das sehe ist aus der Citibank ja nun die Targobank geworden.


    Hat eine Forderung zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Targobank chancen ?
    Ist es generell egal ob ein Kredit schon komplett abgezahlt wurde ?
    Falls ich mich falsch informiert habe mit der Citibank = Targobank, an welche Bank muss ich mich nun genau wenden ?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antworten

  • Hallo,


    wir haben im November 2011 einen "Hauskaufkredit" aufgenommen. Im Vertrag stehen keine Bearbeitungskosten, sondern der Zusatz "400 EUR sonstige effektivzinsrelevante Kosten einmalig". Außerdem wiederkehrende Kosten "18 EUR sonstige effektivzinsrelevante Kosten regelmäßig (jährlich)".


    Können wir von diesen Kosten etwas zurückfordern?


    Des weiteren wurde als Teil der Finanzierung ein bestehender Bausparvertrag in einen Folgevertrag umgewandelt dabei wurde die bisherige Bausparsumme von 60.000 auf 100.000 EUR erhöht. Dabei ist eine Erhöhungsgebür von 1% der Erhöhungssumme = 400 EUR fällig. Nun weiß ich nicht mehr genau, ob das die oben stehende Gebühr gewesen ist oder noch eine extra Gebühr war... Wenn das extra war, kann man das ebenfalls zurückfordern?


    Danke für für eure antworten :)

  • Hallo,
    ich habe einen Kredit für den Kauf meiner Wohnung mit 0% Bearbeitungsgebühr, aber Notartreuhandversicherung 80,00 Euro und Einwertungsgebühr 200,00 Euro. So kam es zur Auszahlung von 79720,00 statt der gewollten 80000,00 Euro. Ist da jetzt noch was zu holen ?(im Sept.2005 begonnen).
    LG Conny

  • Guten abend,


    Wie sieht es mit einem Kreditvertrag aus, der 2005 abgeschlossen ist, inzwischen vor etwa 2 Jahren abgelöst wurde und ich diesen Vertrag nicht mehr habe, habe ich ein Recht darauf, mir von der Bank noch eine Vertragsabschrift dieses Kredites zu fordern?


    Freundliche Grüße Klaviermueller

  • Guten Abend,


    mit großem Interesse habe ich dieses Urteil aufgenommen und frage mich jetzt ob bei meinem Darlehenin Höhe von 40.000,- € für den Kauf meiner Eigentumswohnung vom 12.12.2003 die Möglichkeit besteht bestimmte Gebühren zurück erstattet zu bekommen.
    Es wurden hierbei von der Sparkasse Kontoführungsgebühren in Höhe von 14,- € jährlich veranschlagt. Das Darlehen wurde vorzeitig abbezahlt und es entstand somit auch ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 227,98 €.


    Außerdem habe ich noch im letzten Jahreskontoauszug eine Position in Höhe von 125,38 € entdeckt welche gekennzeichnet ist mit: "aperiodische Zinserträge, Vorfälligkeitsentgelt".
    Bei dieser Position finde ich allerdings keine Hinweise, ob diese 125,38 € bereits in der Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung mit den besagten 227,98 € berücksichtigt wurden.


    Nun stellt sich mir die Frage ob eine Möglichkeit besteht diese Gebühren erstattet zu bekommen?


    Im Voraus vielen Dank!


    Grüße
    dergoce

    • Offizieller Beitrag

    Meinen Sie die Datenauskunft der Schufa?


    Sie haben auch die Möglichkeit einmal im Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft nach §35 Bundesdatenschutzgesetz zu beantragen.


    Weitere Informationen hier:


    https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

  • Nein, sind sie an sich nicht. Aber es gibt hierzu noch keine Rechtssprechung, daher wird es schwer hier bei den Banken durchzubekommen.


    Speziell zu Bearbeitungsentgelten der WIBank Hessen gibt es schon ein Berufungsurteil des LG Frankfurt a. M. (Az. 2-15 S 40/14). Das Gericht hält die Rechtsprechung des BGH wegen der dem Bearbeitungsentgelt zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des in der Förderzusage liegenden Verwaltungsaktes auf den entschiedenen Fall für nicht übertragbar.


    Diese Rechtsprechung dürfte sich auf andere von öffentlichen Förderbanken vergebene Förderdarlehen übertragen lassen, denn auch diesen Darlehen liegen regelmäßig öffentlich-rechtliche Vorschriften und ein diese umsetzender Verwaltungsakt zugrunde, mit dem das privatrechtliche Förderdarlehen bewilligt wird. Das AG Stuttgart hat jedenfalls kürzlich die Abweisung einer Erstattungsklage gegen die L-Bank Baden-Württemberg sehr ähnlich begründet (Az. 1 C 1279/14).



    LG Frankfurt a. M. 2-15 S 40-14.pdf