Ja, die Bank kann zur Informationsherausgabe angeschrieben werden. Manche berechnen dafür allerdings eine Gebühr.
Ja, es reicht auch, die Bank mit den genannten Angaben anzuschreiben. Und ja ebenfalls zu bestehenden Verträgen. Es macht keinen Unterschied, ob der Vertrag ausgelaufen ist oder noch besteht - Hauptsache, die Ansprüche sind nicht verjährt.