Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • So. Ich habe alle Rückscheine wieder. Selbst von der Santander. Jetzt heisst es abwarten. Alle haben sie bis zum 20 . November zeit. Ansonsten hab ich mir schon einen anwalt rausgesucht der auf bankrecht spezialisiert ist.

  • Hallo zusammen,


    erst mal großes Lob zu diesem Forum. Sehr informativ und ich denke ich habe alles verstanden. Dennoch möchte ich gerne noch kurz meine Antwort an die VW Bank hier abklären.


    Ich habe 2009 eine Neuwagenfinazierung über die VW Bank abgeschlossen. Dort sind 559€ "Kreditkosten" aufgeführt, welche ich mit dem Musterschreiben inkl. Zinsen zurück gefordert habe.


    In der heutigen Antwort wurde die Rückzahlung abgelehnt, mit der Begründung das keine "Bearbeitungsgebühren" gezahlt wurden.


    Soweit ich es verstehe, sind aber vom BGH alle Kreditnebenkosten für unzulässig erklärt, egal wie man das Kind nennt. Ist das richtig?


    Ich werde jetzt die "Kreditkosten" nochmals ausdrücklich mit einer verkürzten Frist einfordern, bevor ich das ganze einem Anwalt übergebe. Ich werde in dem Brief noch erwähnen, das ich im Falle einer weiteren Ablehnung eine detailierte Auflistung erwarte wofür die "Kreditkosten" angefallen sind.


    Bitte mal eure Einschätzung zum Unterschied zwischen "Bearbeitungsgebühren" und "Kreditkosten".


    Vielen Dank im Voraus.
    Frank

  • .... ich denke ich könnte hier auch einen Denkfehler gemacht haben. :(


    Kann es sein das die "Kreditkosten" die angefallenen Zinskosten im Laufe der 4 Jahre sind? Irritiert hat mich allerdings, das in der Auflistung der "Kreditkosten" Betrag von der Gesamtdarlehenssumme aufaddiert wurde.


    Ich denke, ich muß mir den Vertrag nochmal ansehen (habe ich gerade nicht hier, liegt im Büro), ggf. könnte ich den dann hier mal hochladen, falls es sich bis dahin nicht erledigt hat.


  • Schade , unsere Frage scheint untergegangen zu sein ?( . Es geht auch um das grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen ;( ?????

  • Hallo Leser + Team,


    ich bin totaler Laie, wir haben aber ein paar Fragen, viell. kann das nochmal teilweise oder zusammenfassend oder auch detailliert :) beantwortet werden von jemandem? Forum durchgestöbert habe ich schon, Antworten waren aber für mich nicht 100% zutreffend ... Vielleicht hat jemand die Möglichkeit mir das zu erklären...


    Wir haben einen Kredit bei Corealkredit, vormals bei der Rheinboden über einen Vermittler abgeschlossen im Jahr 2000. Da die Zinsbindung 2005 ausgelaufen war, haben wir ein neues, besseres Angebot (zinsen) von denen erhalten für die Restsumme. Im alten und im neuen Vertrag bzw. die nennen das "Konditionenvereinbarung" sind lediglich die
    Zinsen p.a. mit 3,820%
    Auszahlungskurs 100%
    Tilgung 5%
    die Raten, das Leistungsberechnungskapital und der
    anfängliche effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung mit 3,89%
    angegeben.
    Bzgl. Kosten oder Darlehensgebühren steht nichts explizit, nur allg. Sätze, dass weitere Kosten, deren Höhe/ Entstehung z.Zt. noch nicht feststehen blabla...


    Sind nun die Bearbeitungsgebühren in der Differenz des Nominal- zu Effektivzins enthalten? --> 3,89 - 3,82 = 0,07% ?


    Dazu ist zu sagen, dass der ursprüngliche effekt. Zins von 2000 bis 2005 bei 6,915% zu Nominalzins 6,700% --> 0,215% lag. Evtl. wurden damals die Gebühren damit bezahlt?


    Sollen wir die Bank anschreiben, um uns die Bearbeitungsgebühren ausweisen zu lassen?


    Herzlichen Dank im Voraus

  • Und hier noch eine Frage:
    KfW-Darlehen für Modernisierung, über Hypovereinsbank. Titel:
    "Darlehensvertrag für ein Darlehen mit KfW-Refinanzierung"


    Ich verstehe leider die Schlußfolgerung aus den neuesten Urteilen bzgl. Förderdarlehen nicht im Detail. Deshalb gebe ich jetzt mal an, was ich über unseren Vertrag weiß, viell. kann mir jemand sagen, ob ich nun eine Erstattung von Bearbeitungsgeb. geltend machen kann:


    1. das darlehen wurde mit einem 4%-Auszahlungsabschlag ausgezahlt. Dieser dient der KfW zur Abdeckung einmaliger Bearbeitungs- und Geldbeschaffungskosten, sowie zum pauschalen Ausgleich des Refinanzierungsrisikos. Dieser Auszahlungsabschlag wird im weiteren aber als "laufzeitunabhängige Gebühr" bezeichnet.
    2. der Nominalzins ist 3,75%, der Anfängliche effektive Jahreszin "im Sinne der Preisangabenverordnung": 4,40%.
    Bei der Berechnung wurde der Auszahlungsabschlag auf den Zeitraum vom ...2006 bis zum Ende des Zinsbindungszreitraum 2016 VERTEILT.
    3. In den Saldenmitteilungen 2006 und 2007 wird angegeben, dass wir neben den Zinsen/ Bereitstellungszinsen/ Tilgung auch
    "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" von 785,55 EUR bzw. 334,45 EUR bezahlt haben, später fällt dieser Posten in den Mitteilungen weg.


    So, kann man nun sowohl/ als auch, oder nur die Bearbeitungsgebühren der KfW (die 4% teilen sich, wie ich las, in 2 + 2% auf?), oder/ und die Bearbeitungsgebühren in 2006 und 2007 zurück verlangen?


    Viele grüße und auch hierfür vielen Dank im Voraus, schon alleine fürs lesen :)

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe auch eine Ablehnung auf den Antrag der Rückerstattung bekommen.
    Dazu folgendes Schreiben:


    "[...], bezüglich Ihres [ ...] teilen wir Ihnen mit, das Immobiliarkredite von dem veröffentlichen BGH Urteil hinsichtlich Bearbeitungsentgelten für Darlehen nicht betroffen sind. Das BGH Urteil bezieht sich ausschließlich auf Privatkredite/Konsumentenkredite.
    Eine Erstattung....... nicht vornehmen."


    1. Ist dem so, wenn nicht wie kann ich argumentieren (Gestze/§)? Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen.


    2. Gibt es hier im Thread schon eine Beantwortung der Frage "Bearbeitungsgebühr vs Immobilienkredite", wenn ja wo?


    Vielen Dank im vorraus!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Larsi23,


    Finanztip-Expertin @Britta hat desöfteren darauf hingewiesen das im Urteil explizit alle Kreditgebühren genannt sind.


    Sie können die entsprechenden Beiträge über die Suchfunktion (oben rechts) finden.


    Schreiben Sie der Bank das die Aussage nicht von der aktuellen Rechtssprechung bestätigt wird und Sie Gebühren nebst Zinsen einfordern, andernfalls der Vorgang von Ihnen an den Ombudsmann bzw. Anwalt weitergeleitet wird.

  • Ich muss nun doch nochmal zu Thema KfW-Darlehen eine Frage stellen.
    Wir haben 2006 ein KfW-Darlehen aufgenommen, dass Anfang 2007 ausgezahlt wurde. Auch wir haben den Wortlaut 2% Bearbeitungsgebühr + 2 % Risikoprämie im Vertrag stehen.


    Ich habe soweit mitbekommen, dass das Thema KfW eine Sonderrolle spielt und das Landgericht Itzehoe hier bereits eine negative (für den Kreditnehmer) Entscheidung getroffen hat. Es ging in Revision und das Urteil des BGH wird nächstes Jahr erwartet.


    Im Artikel steht aber eine First von Ende 2014 zur Geltenmachung der Ansprüche. Wie soll ich also nun verfahren? Gilt diese Frist auch in meinem Fall? Bis dahin ist ja noch gar keine endgültige Entscheidung gefallen.
    Was sollte ich jetzt tun, um eine evtl. Verjährung zu vermeiden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan

    • Offizieller Beitrag


    Die Thematik mit öffentlichen Förderkrediten wurde bereits einige Male andiskutiert, über die Suchfunktion oben rechts können Sie diese finden.


    Es gibt noch keine explizite Rechtssprechung in diesem Bereich, so daß diese Institute sich auf diesen Tatbestand beziehen.

  • nehm ich wie jetzt in dem musterschreinben vie prozent zinsen?
    in meinem vertrag der am 30.03.2009 bis 01.04.2015 geht steht drin das die bearbeitungsgebühren 3,5'% sind inkl. auszahlungs und bearbeitungsentgeld das sind dann 499,38 €
    dann ist doch die rechnung bei mir 499,38 € x1,035 x 1,035 x 1,035 x 1,035 x 1,035 x 1,035 oder nur 5 jahre weil der vertrag noch läuft?bei 6jahre komme ich auf eine summe von 613,86 € :/
    bei 4% sind es allerdings dann 631,88 € ?(
    das verwirrt mich gerade entwas in dem musterschreiben weil da vier % zinsen steht!
    würde mich über eine schnelle antwort freuen... :D
    mfg matze

    • Offizieller Beitrag

    3,5% ist ihr Darlehenszins, 4% ist der Zins für die Nutzziehung seitens der Bank. Im Forum tpp teilen finden Sie einen Post, wie die Nutzziehung berechnet werden kann.

  • okay hab die variante 1 genommen...und wenn ich auf berechnen gehe kommt bei gesammtforderung raus Gesamtforderung: 640,24 Euro ...das ist dann jetzt die summe die ich zurück fordern kann richtig....will da keinen fehler machen nicht das sich die bank weigert mir das geld aus zu zahlen nur weil ich mich verrechnet hab oder sonst wegen ner kleinigkeit.....komma fehler usw

    • Offizieller Beitrag

    Keine Angst korrigieren wird es die Bank von selbst.


    Ja das sollte dann der Betrag sein.


    Ja, Finanzierungsnummer ist in der Redel die Darlehensnr.

  • Hallo,


    ich habe in 2009 ein Z15-Darlehen bei der L-Bank abgeschlossen, welches definiert ist als


    "Die Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen hilft Familien im Rahmen der Basisförderung des Landeswohnraumförderungsprogramms auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände.Die L-Bank bietet die Eigentumsfinanzierung BW in Kooperation mit der KfW an."


    Hier wurden je 1% einbehalten für "einmalige Verwaltungskosten" = 1.250 € und "Einmalige Geldbeschaffungskosten" = 1.250 €.


    Zwei Fragen hierzu hätte ich:

    • Sind Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten vom BGH-Urteil auch betroffen?
    • Ist das jetzt ein KfW-Darlehen und man muss bis Anfang 2015 warten? Der Vertragspartner ist die L-Bank.


    Vorab vielen Dank für fachkundige Antworten, denn die Thematik ist m.E. für Laien nicht leicht erfassbar ?( .


    Gruß: Thommy

    Gruß: Thommy

  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich arbeite mich gerade durch die (leider etwas chaotischen) Unterlagen meines Schwiegervaters und habe mich dafür natürlich auch durch alle 45 Seiten des Forums gewühlt. *ächz* Mir dann die Musterschreiben der StiWa vorgenommen. Und bin jetzt etwas verwirrt... diese prozentuale Bearbeitungsgebühr wird ja auf die Kreditsumme aufgeschlagen, d. h. man bezahlt quasi mit jeder Rate einen Anteil davon.


    Auf der finanztip-Seite bzgl. der Verjährung steht:


    "Kredite, die vor 2004 oder in 2004 vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden:
    Ihre Rückforderungsansprüche sind verjährt, wenn Sie die Gebühr in diesem Zeitraum geleistet haben.
    "


    Also "... wenn Sie die Gebühr in diesen Zeitraum geleistet haben".


    Und im Musterbrief der StiWa bzgl. Kredite bis 2004 steht:


    "Die absolute zehnjährige Verjährung beginnt mit der Zahlung der rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühr.
    Diese ist regelmäßig nicht schon mit Verrechnung bei Auszahlung des Kredits erfolgt, sondern erfolgte erst mit den letzten Raten am Laufzeitende
    (Dorst, VuR 9/2014, S. 342 ff.; Rodi, ZIP 39/2014, S. 1866 ff.). Die Verjährung für den Neuberechnungsanspruch beginnt ohnehin erst mit Zahlung
    der letzten Rate des Kredits."


    Was genau bedeutet das nun? Mein Schwiegervater hat u.a. auch Kredite aus 2002 und 2003, die bis 2008 und 2009 liefen.
    Kann er daher auch die Bearbeitungsgebühren für diese Kredite zurückfordern, da die letzte Rate vor weniger als 10 Jahren gezahlt wurde?
    Oder wenigstens anteilig ab der Zeit von weniger als 10 Jahren, also meinetwegen ab Dezember 2004? Oder ist doch alles verjährt?
    ?(


    Ich habe noch weitere Fragen, aber die packe ich nicht in diesen post, sonst wird es zu unübersichtlich.
    Muss auch erstmal alles Schritt für Schritt durchgehen, er hat ziemlich unlogisch abgeheftet usw., also da habe ich noch eine ganze Weile zu tun,
    der ganze bisherige Sonntag ging schon dafür 'drauf...
    ||


    Ich danke Euch ganz herzlich für Euren Rat!!!


    Eure verwirrte und langsam müde


    Ulli