Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo ThommyTulpe,


    zu den Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten der L-Bank bei Z15-Darlehen gibt es schon ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.08.2014 (Az. 1 C 1279/14). Danach besteht kein Erstattungsanspruch.


    Begründung des Gerichts kurz zusammengefasst: Die L-Bank sei durch die Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums zu dem einschlägigen Landeswohnraumförderprogramm in der Ausgestaltung der Verträge gebunden gewesen. Deshalb finde eine Inhaltskontrolle der Kostenklauseln nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht statt. Der Kläger habe die Förderzusage, mit der diese Verwaltungsvorschriften ihm gegenüber umgesetzt worden seien, einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zuführen können.


    Diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist allerdings nur möglich, solange der in der Förderzusage liegende Verwaltungsakt noch nicht unanfechtbar geworden ist, also auch bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung zur Förderzusage nur innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe. Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bis zu 10 Jahren für den Erstattungsanspruch spielen für die verwaltungsprozessrechtliche Anfechtungsfrist keine Rolle. Außerdem würde das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Kostenklauseln nicht nach zivilrechtlichen, sondern nach subventionsrechtlichen Maßstäben beurteilen.


    Die Rechtslage bei den von der L-Bank und anderen öffentlich-rechtlichen Förderanstalten der Länder vergebenen Förderdarlehen ist den über private Banken und Sparkassen geleiteten KfW-Krediten nicht vergleichbar, denn dort sind die kreditgewährenden Institute lediglich privatrechtlich an die Refinanzierungszusagen der KfW gebunden, nicht aber unmittelbar an öffentlich-rechtliche Vorschriften und die privaten Banken und Sparkassen erlassen selbst auch keine Verwaltungsakte gegenüber den Förderantragstellern.


    Vielleicht mögen sich auch die Finanztip-Experten noch einmal zu der Thematik äußern.


    Gruß
    Torsten


    Hier das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart:


    http://www.finanztip.de/commun…tuttgart-1-c-1279-14-pdf/


    Und hier ein sehr ähnlich begründetes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 14.08.2014 (Az. 2- 15 S 40/14):


    http://www.finanztip.de/commun…urt-a-m-2-15-s-40-14-pdf/

  • Die Thematik mit öffentlichen Förderkrediten wurde bereits einige Male andiskutiert, über die Suchfunktion oben rechts können Sie diese finden.


    Es gibt noch keine explizite Rechtssprechung in diesem Bereich, so daß diese Institute sich auf diesen Tatbestand beziehen.


    @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?


    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße

  • Hallo Thorsten,


    vielen Dank für die rasche Antwort.
    Da ist einiges an Information enthalten.


    Die Urteile muss ich mir noch genauer durchlesen, der Juristensprech ist für mich nicht immer erschöpfend erschließbar.


    Nach meiner gefühlten Wahrnehmung sind diese 2% in meinem Fall ähnlich berechtigt, wie die Gebühren in den verhandelten Fällen. Juristisch gibt es eben bei den Förderkrediten für die Banken bessere Ansatzpunkte zur Abwehr von Forderungen.

    Gruß: Thommy

  • @Henning ich hab jetzt das musterschreiben soweit ausgefüllt und hab wie darin steht mit 4% gerechnet und nicht mit 3,5%...naja ma guge was daraus kommt!



    muss das dann noch für meinefrau ausfüllen für mein schwiegervater .und und und und naja was mann netb ales macht.. :thumbup:

  • Hallo Blacky 258,
    mir geht es genauso, habe am 29.10.2014 per Einschreiben mit Rückantwort an die Santander meine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr mit Musterbrief gesendet. Bis heute habe ich weder eine Antwort,noch die Rückantwortkarte zurück. Laut Post wurde der Brief am 30.10.2014 zugestellt. Ich warte jetzt die Frist ab, dann werde ich die Sache dem Ombudsmann übergeben, damit die Verjährungsfrist sicher gestellt ist.
    Vielen Dank für Eure Meinungen

  • @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?


    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße[/quote]


    Bei den über Privatbanken und Sparkassen geleiteten KfW-Darlehen ist die Rechtslage in der Tat noch unklar und wie wahrscheinlich bekannt ein Revisionsverfahren gegen das eine Erstattungsklage abweisende Urteil des Landgerichts Itzehoe anhängig. Zur Hemmung der Verjährung genügt es aber nicht, die Bank unter Hinweis auf das ausstehende BGH-Urteil anzuschreiben. Wenn die Bank in der zu erwartenden Ablehnung nicht entweder auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder eindeutig erklärt, dass sie den Anspruch nach Abschluss des Revisionsverfahrens erneut prüfen wird, müssen Sie bis zum 31.12.2014 selbst die Verjährung hemmen (am einfachsten und kostenlos über den zuständigen Ombudsmann). Fordern sollten Sie die vollen 4 % und nicht nur 2 %, auch wenn die Chancen hierfür schlecht stehen dürften, aber was Sie schon gar nicht einfordern, zahlt Ihnen die Bank ganz bestimmt nicht. ;)


    Ansonsten stellen die in den Saldenmitteilungen für 2006 und 2007 aufgeführten Beträge sehr wahrscheinlich den Auszahlungsabschlag von 4 % dar und Sie haben diese Beträge nicht gesondert an die Bank gezahlt. Dafür spräche, wenn der Darlehensbetrag 28.000 EUR betrug. Die von der Bank angegebene Verrechnung des Auszahlungsabschlags auf den gesamten ersten Zinsbindungszeitraum bis 2016 erläutert lediglich die Berechnung des angegebenen effektiven Jahreszinses.


  • Hallo Carola,
    das Schreiben habe ich auch bekommen.
    Heute ging per Fax meine Antwort raus, in der ich ganz klar formuliert habe, dass ich das Schreiben der CB nicht akzeptiere, da das BGH-Urteil rechtskräftig ist und das Warten auf die Urteilsbegründung irrelevant ist, da es sich vei den Krediten um Kleinkredite/Verbraucherkredite handelt und diese wurden in den BGH-Prozessen verhandelt.
    Eine Verlängerung der, von mir gesetzten, Frist schliesse ich aus und erwarte den Zahlungseingang im Rahmen der Frist, ansonsten würde ich sogleich rechtliche Schritte einleiten um meine Forderung durchzusetzen und die Verjährung zu hemmen.
    Meines Wissens nach ist das Schrieben der CB keine anerkannte Möglichkeit die Verjährung zu hemmen.
    Die CB spielt auf Zeit und versucht hier billig wegzukommen.
    wenn du dir das Schreiben mal durchliest, haben sie in keinster Weise deine Forderung anerkannt.
    im schlimmsten Fall fragst du 2015 nach und man erwidert dir, dass die Forderung nicht gerechtfertigt war und nun die Sache eh verjährt ist.
    Ich traue keiner Bank weiter als dass ich sie schmeissen kann, die dind alle nur auf ihren Vorteil aus.


  • Hallo Ulli,


    die Verjährungsfrist für die im November/Dezember 2004 gezahlten Gebühren läuft taggenau ab, für Gebühren ab 2005 am Jahresende. Falls die Gebühren zum 1. des Monats eingezogen wurden, wäre der Nov 2004 Anteil also schon verjährt. Um den Dez 2004 Anteil noch mitzunehmen, ist Eile geboten, da es nur noch 3 Wochen sind bis zum 1.12.2014.
    Also, du kannst die Gebühren von Dez 2004 bis 2008/2009 zurückfordern.

  • Hallo @Henning und @Franziska :thumbup: ,


    wir hatten 2006 unseren Immobiliendarlehen bei der Volksbank abgelöst bzw. über Commerzbank umgeschuldet. Dabei wurden Vorfälligkeitsentgelt und Bearbeitungskosten berechnet. Mir ist bekannt, dass wir Vorfällichkeitsentgelt nicht zurück fordern können, aber was ist mit diesen Bearbeitungskosten? Kann man sie zurück fordern? ?(


    LG Kathi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Henning und @Franziska :thumbup: ,


    wir hatten 2006 unseren Immobiliendarlehen bei der Volksbank abgelöst bzw. über Commerzbank umgeschuldet. Dabei wurden Vorfälligkeitsentgelt und Bearbeitungskosten berechnet. Mir ist bekannt, dass wir Vorfällichkeitsentgelt nicht zurück fordern können, aber was ist mit diesen Bearbeitungskosten? Kann man sie zurück fordern? ?(


    LG Kathi


    Aus meiner Sicht können SIe die Bearbeitungskosten zurückfordern, die Gebühren für die Vorfälligkeit ist aus meiner Sicht zulässig.

  • Hallo,


    habe nun am Samstag endlich den Rückschein meiner letzten von vier Einschreiben vom 31. Oktober zurückbekommen. Das zieht sich ja vielleicht zäh hin. Auf die Statusabfrage bei der deutschen Post kann man sich hierbei ja wohl überhaupt nicht verlassen, dort befinden sich lt. Statusabfrage drei Schreiben immer noch in Zustellung. Die aktualiesieren das wohl nur gelegentlich. Bin ja mal gespannt, bis wann die Rückscheine vom 03.11. an die Santander und vom 04.11. an die Creditplus zurückkommen. Da mir das alles bezüglich der Fristen viel zu lange dauert, habe ich die noch nicht zugestellten Briefe nochmals sicherheitshalber per Fax mit Vermerk rausgeschickt, dass Einschreiber sich in Zustellung befinden.


    Bin ja mal gespannt, bis wann Antworten eintrudeln.


    Nelli

  • @tanja


    nein, habe bisher noch kein Schreiben oder Geld zurückbekommen. Obwohl das bei einigen ja rasend schnell ging. Meine Schreiben an die Postbank und erstes an Santander wurden am 04.11.14 zugestellt, an die Fiat Bank am 05.11. und an BMW Bank am 06.11. Bin ja mal gespannt, ob sich diese Woche was tut. Frist habe ich bis 25.11. gesetzt. Meinst Du, es bringt was, mal telefonisch nachzufragen? Ich denke wohl eher nicht, die werden einen wohl abschmettern, dass man nicht die einzige ist.

  • Hallo,


    ich versuche auch gerade meine Bearbeitungsgebühr zurück zu bekommen. Ich hatte einen Kredit bei der Santander Bank aufgenommen (2005). U. a. steht dort die Finanzierungssumme, unten drunter Zinsen nominal pro Monat 0,215 % p.M. Immerhin 596,80 EUR, plus die Bearbeitungsgebühr. Kann ich die Zinsen nominal auch zurückfordern?

  • Habe jetzt gerade mit der Postbank telefoniert. Die Dame war zwar recht freundlich, in die Abteilung konnte oder durfte sie jedoch nicht weiterverbinden. Sie teilte nur mit, dass seit dem Urteil vom 28. Oktober mehr als zehntausend Anträge mittlerweile eingegangen sind und das könne dauern. Man erhält dann entweder das Geld oder die Ablehnung irgendwann. Ich werde jetzt mal abwarten, bis die erste Frist am 25.11.14 abgelaufen ist, dann am selben Tag per Fax eine einwöchige Nachfrist setzen und wenn dann immer noch nichts passiert ist einen Fachanwalt für Bankenrecht beauftragen. Dass die jetzt auf Zeit spielen und darauf bauen, dass bei einem Großteil dann die Verjährung einsetzt, weil eben keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden, ist mir schon klar.

  • Sorry, dass ich heute so viel schreibe. Ich bin grade draufgestossen, dass wir bei dem Crediplus Credit von 2006 einen HVB Sofortkredit von 2003 oder 2004 abgelöst haben. Da wurden mit Sicherheit auch Bearbeitungsgebühren verlangt, die waren dann pauschal über die ganze Laufzeit von 72 Monaten verteilt, oder? Da könnte ich dann ja, wie bei Ulli geschrieben wurde, anteilig die noch nicht verjährten Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Mein Problem ist nur, dass ich keine Unterlagen mehr habe, weder Darlehensvertragsnummer, noch Kontoauszüge, noch das Jahr, wann der Kredit abgeschlossen wurde.
    Habe seit letzter Woche Auftrag online bei der HVB laufen, die müssen da doch was archiviert haben, wie gesagt abgelöst wurde dieser Kredit 2006 von der Creditplus. Könnten die zumindest noch die Darlehensnummer von der HVB haben, schließlich wurde der Sofortkredit damals von denen abgelöst?

  • So, nachdem ich den Brief am Freitag noch mal per Einschreiben, normal und per fax verschickt habe, war Abends, als ich nach Hause kam der rote Zettel im Briefkasten... also hat die Post mir eine falsche Auskunft gegeben. Auch egal.... jetzt warte ich auf mein Geld. Bin ja schon gespannt, wie das weitergeht.

  • Wenn ich den Ombudsmann einschalte, nachdem die von mir gesetzte Frist abgelaufen ist und ich um Aussetzung der Verjährungsfrist bis zur Entscheidung des Ombudsmannes bitte, tritt diese Aussetzung dann automatisch in Kraft, oder soll ich um eine schriftliche Bestätigung des Ombudsmanns über die Aussetzung der Verjährung bitten?

  • Ich habe am Montag, 3.11. den angepassten Formbrief von Finanztip an meine Sparkasse geschickt. Am Freitag, 14.11. erhielt ich einen Brief zurück, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass meine Rückforderung nebst Zinsen für sieben Jahre auf mein Koto zurückerstattet werden. Alles völlig schnell und ohne Komplikationen abgelaufen, aber kein Wort des Bedauerns. Es geht also auch anders.