Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe am Montag, 3.11. den angepassten Formbrief von Finanztip an meine Sparkasse geschickt. Am Freitag, 14.11. erhielt ich einen Brief zurück, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass meine Rückforderung nebst Zinsen für sieben Jahre auf mein Koto zurückerstattet werden. Alles völlig schnell und ohne Komplikationen abgelaufen, aber kein Wort des Bedauerns. Es geht also auch anders.


    Hallo @florian1914,


    wieso sollte die Sparkasse dies bedauern. Zu den damaligen Zeitpunkten war es rechtlich legitim, da es keine anderslautende Rechtssprechung gab.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    bin gerade dabei die Zinsen auszurechnen.
    Jetzt Frage ich mich, den normalen Zinsatz oder auch den Zinseszins??
    Ich hoffe mir kann das einer sagen.


    MfG
    Norman


    Hallo Norman,


    anbei habe ich versucht das Thema mal zu erläutern:


    Berechnung Zinsen für die Thematik "Bearbeitungsgebühren"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich versuche auch gerade meine Bearbeitungsgebühr zurück zu bekommen. Ich hatte einen Kredit bei der Santander Bank aufgenommen (2005). U. a. steht dort die Finanzierungssumme, unten drunter Zinsen nominal pro Monat 0,215 % p.M. Immerhin 596,80 EUR, plus die Bearbeitungsgebühr. Kann ich die Zinsen nominal auch zurückfordern?


    @Britta Jungbauer


    wieso sollten Sie die Zinsen zurückfordern können? Dies war das Entgelt für die Bank für die Verleihung des Geldes an Sie oder haben sie eine andere Zinsform gemeint?

  • Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 18 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Hallo, mein Beitrag als "Christine" ist vom 16.10. ist oben stehend zu finden. Meine Frage ist nun, ob ich die Bank nochmals kontaktieren sollte mit dem Hinweis auf das BGH Urteil vom 28.10. und der Entscheidung der Nicht-Verjährung oder sollte ich mich besser direkt an die Schlichtungsstelle wenden (was kostet das)? Und ist die Einbeziehung dieser Stelle dann ausreichend, um den Vorgang nicht wieder zum Jahresende verjähren zu lassen oder muss ich hierzu Klage einreichen?


    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps hier, bei mir geht es um 3.700 Euro "Geldbeschaffungskosten" bei er Volksbank Main-Tauber.... :(
    Christine

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    hatte auf Seite 40 schon mal gefragt welcher Ombusmann ist für die Fiatbank und für die TeamBank AG zuständig ist.
    Ich kann die beiden Banken in keiner Liste finden.


    Gruß Pfaelzer


    Bei der Teambank dürfte es folgende Ombudsstelle sein:


    https://www.deine-volksbank.de…stelle_bvr/ombudsmann.pdf


    Bei der Fiatbank ... rufen Sie doch an und fragen Sie in der Hotline nach.

  • Hallo,


    bei mit geht es um eine Baufinanzierung bei der ING-DiBa. Die Bank weist einmal einen "Sollzins" und noch einen "Effektiver Jahreszins laut PAngV" auf.
    Meine Frage: Ist in dem "Effektiven Jahreszins" eine Bearbeitungsgebühr berücksichtigt?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Sie können es über den Kreditrechner von www.zinsen-berechnen.de ausrechnen.


    Oder alternativ:


    Kreditsumme in %
    Kreditrate in €
    Zins in %
    Bearbeitungsgebühr in €
    Laufzeit der Sollzinsbindung
    Restschuld nach Sollzinsbindung (lt. Tilgungsplan)

  • Ich habe am Montag, 3.11. den angepassten Formbrief von Finanztip an meine Sparkasse geschickt. Am Freitag, 14.11. erhielt ich einen Brief zurück, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass meine Rückforderung nebst Zinsen für sieben Jahre auf mein Koto zurückerstattet werden. Alles völlig schnell und ohne Komplikationen abgelaufen, aber kein Wort des Bedauerns. Es geht also auch anders.


    Du hast dein Geld zurück was willst du mehr ....

  • @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?


    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße


    Bei den über Privatbanken und Sparkassen geleiteten KfW-Darlehen ist die Rechtslage in der Tat noch unklar und wie wahrscheinlich bekannt ein Revisionsverfahren gegen das eine Erstattungsklage abweisende Urteil des Landgerichts Itzehoe anhängig. Zur Hemmung der Verjährung genügt es aber nicht, die Bank unter Hinweis auf das ausstehende BGH-Urteil anzuschreiben. Wenn die Bank in der zu erwartenden Ablehnung nicht entweder auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder eindeutig erklärt, dass sie den Anspruch nach Abschluss des Revisionsverfahrens erneut prüfen wird, müssen Sie bis zum 31.12.2014 selbst die Verjährung hemmen (am einfachsten und kostenlos über den zuständigen Ombudsmann). Fordern sollten Sie die vollen 4 % und nicht nur 2 %, auch wenn die Chancen hierfür schlecht stehen dürften, aber was Sie schon gar nicht einfordern, zahlt Ihnen die Bank ganz bestimmt nicht. ;)


    Ansonsten stellen die in den Saldenmitteilungen für 2006 und 2007 aufgeführten Beträge sehr wahrscheinlich den Auszahlungsabschlag von 4 % dar und Sie haben diese Beträge nicht gesondert an die Bank gezahlt. Dafür spräche, wenn der Darlehensbetrag 28.000 EUR betrug. Die von der Bank angegebene Verrechnung des Auszahlungsabschlags auf den gesamten ersten Zinsbindungszeitraum bis 2016 erläutert lediglich die Berechnung des angegebenen effektiven Jahreszinses.[/quote]


    @ThorstenH : Vielen Dank für Ihre Antwort, habe ich erst heute entdeckt
    Habe mir die Unterlagen jetzt mal richtig vorgenommen. Sie haben recht, es handelt sich um die "Gesamtinvestitionssumme" von 28.000 EUR. ALLERDINGS
    Es ist folgendermaßen abgewickelt worden: Die zwei "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" entsprechen genau den 4%.
    D.h. wir haben jeweils bei Auszahlung der angeforderten Darlehenssummen die 4% abgezogen bekommen, dann aber weiterhin den Gesamtbetrag 28.000 und nicht den Nettobetrag der uns ausgezahlt wurde von 26.880 EUR bedienen müssen!
    D.h. die 4% werden doppelt gemoppelt angesetzt?! Einmal für die KfW, das andere für die HVB?
    Also unabhängig davon, ob wir das Geld von den 4% der KfW (oder zumindest 2% davon) wieder erhalten, müssten wir doch die 4%, die wir zuviel bedienen (die Kreditsumme, die wir abzahlen sind 28.000 EUR, erhalten haben wir nur 26.880) wieder erhalten?
    Bin baff... kann mir einer sagen, ob ich mich jetzt total täusche?

  • Thema: Bausparvertrag!


    Wir haben zur Finanzierung unserer Wohnung einen Bausparvertrag abgeschossen und hatten nach Bekanntwerden des BGH-Urteils im Mai 2014 gehofft, dass wir unsere Gebühren auch zurück erstattet bekommen.


    Die Bank erklärte uns, dass die Bauspar-abschlußgebühren keine Kreditbearbeitungsgebühren sind und nicht erstattet werden.


    Kann mir jemand dazu mehr sagen?
    Gibt es eine Chance, dass auch diese Gebühren erstattet werden?


    Vielen Dank!
    Barbara

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    dieses Thema wurde bereits öfters angesprochen, die entsprechenden Diskussionen finden Sie über die Suchfunktion oben rechts.


    Die Entscheidung wurde in 2010 gefällt, das die Abschlussgebühren für Bausparkassen legitim sind. Aus meiner Sicht übrigens auch zu Recht, denn für die Vermittlung an die Bausparkasse kann diese Provision an den Vermittler/Berater fließen. Es erfolgte ja eine Beratung durch ihn.

  • Mal eine Allgemeine Frage.


    Habe am 30.10.2014 bei der Post / DHL Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
    Leider bist heute noch nix gehört? Ist das Normal das so ein Brief gut eine Woche unterwegs ist?


    Meine Betreffende Bank ist die Santander Bank. Kann die Bank auch die Annahme meines Briefes verweigern? Wie kann ich das Feststellen wie bekomme ich infos darüber? Der Online Status zeigte bisher wirklich auch net viel an heute werde ich nochmal alles überprüfen.

  • So eine Verwaltungsgebühr ist bei ansonsten zinslosen Darlehen sicherlich angemessen.


    Hallo zusammen,


    sehr interessanter Thread!


    Gibt es zu Ihrem Zitat bereits Rechtsprechung, oder woher nehmen Sie dieses Wissen? Kann man nicht umgekehrt argumentieren, dass wenn alleine die Rückzahlung des Darlehensbetrages sowie die Zahlung des vereinbarten Zinses die Hauptleistungspflicht des Kreditnehmers darstellen (§ 488 I 2 BGB), dann müsste der Kreditgeber den Zins entsprechend anpassen und könnte notfalls keinen zinslosen Kredit vergeben? Wo hörte ansonsten die Angemessenheit einer Bearbeitungsgebühr auf? Bei 5, 10 oder 15%?


    Ich verstehe die Urteile des BGH aus dem Mai 2014 eher so, dass hier eindeutig zwischen Hauptleistung und Nebenleistung unterschieden wird und ein Entgelt als Nebenleistung gegen § 307 BGB verstößt, weil die Erhebung "eines laufzeitunabhängigen Entgelts für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar" sei.

  • Hallo liebe Community,


    seit Tagen bin ich hier fleißig am Lesen und auf Seite 28 wurde schon einmal die Bearbeitungsgebühr beim Pfandtausch aufgegriffen, leider gab es keine Antwort darauf bzw. ich habe sie überlese (dann sorry). Wie sieht es damit aus, wir haben 2011 eine Bearbeitungsgebühr zzgl. Notargebühren an unsere Bank entrichtet. Können wir diese evtl. zurückfordern?


    Herzlichen Dank im Voraus

  • Heut kam Post von der Santander Bank. Die Gebühren sollen wie bei meinem Mann erstattet werden.
    Neu war der Wortlaut: "aufgrund der zu erwartenden hohen Neuanfragen" wird die Erstattung einige Zeit in Ansruch nehmen.
    Und " Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich"
    Heißt das jetzt, das Geld kommt, auch wenn es erst im Januar ist?


    Na ich bin mal gespannt. Vor allem darauf, wieviel die zahlen.