Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo sylvi...das tut mir leid... ich habe auch nichts mehr gehört. Hast du denn schon geld von der santander auf deinem konto??? Ich schicke wohl nochmal 2 einschreiben raus...und erinnere die daran...dass sie auf zwei kredite nicht geantwortet haben...schaltest du deine rechtschutz versicherung ein? Ich wollte es ohn RV machen. Gruss tanja

  • Geld habe ich noch keins erhalten. Für ein Darlehen aus 2011 habe ich Rechtsschutz. Die werde ich auch in Anspruch nehmen.(falls die das übernimmt). Ich rufe morgen da an. Für die davorliegenden Darlehen habe ich keine. Das mache ich so.

  • @ ruckizucki


    das klingt spannend.
    Bitte lass uns wissen was mit den Zinsen gemeint war wenn das Geld da ist :P


    Bei der VonEssen muss man ja zweierlei Zinsen einfordern:


    1. die Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr die zur Berechnung des Darlehens mit dem Darlehenszinsatz einberechnet wurden.


    2. Die Verzugszinsen auf die Bearbeitungsgebühr (incl. den Kreditzinsen).


    Bin gespannt

  • So liebe Leute,


    mit stinknormaler Briefpost am 29.10.2014 der Postbank meine 4 Forderungen präsentiert, heute am 12.11.2014 waren alle 4 Beträge rechenrisch korrekt gemäß dem hier oft genanntem Zinsrechner überwiesen.


    Hossa!


    Mal sehen, ob die VW-Bank da auch noch was bringt.


    Hat sich gelohnt, die Nummer.


    Euch allen viel Erfolg... ...oder braucht man doch etwas Glück?

  • Hier mal ein gutes Beispiel, wie die TARGO (CITI-Bank) damals Geld verdient hat...Oh Gott, wenn ich mir die Zinsen angucke...


    Bei diesem Kredit werde ich übrigens versuchen mir die anteiliegen Bearbeitungsgebühren wiederzuholen...


    Da da kann ich ein Lied von singen. Habe da soviel Geld verbrannt. Hole mir mein Geld zurück, da kommen die nicht mehr raus. Mein Anwalt macht das schon.

  • Hier mal ein gutes Beispiel, wie die TARGO (CITI-Bank) damals Geld verdient hat...Oh Gott, wenn ich mir die Zinsen angucke...


    Bei diesem Kredit werde ich übrigens versuchen mir die anteiliegen Bearbeitungsgebühren wiederzuholen...


    Junge, Junge, wie verzweifelt muss man sei zu solchen Zinsen ein Darlehen aufnehmen zu müssen.
    Die nutzen die Notlagen ihrer Kunden auch gnadenlos aus.
    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg, dass du die anteil. Zinsen wiederbekommst.

  • So, nach nun vielen und langem stillen mitlesen muss auch ich eine Frage loswerden.


    Heute kam eine erste Rückantwort einer von mir angeschriebenen Bank - GMAC Bank, von der ich die Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen für einen Autokredit einfordere.


    Die Bank schrieb folgendes:


    "Sehr geehrter Herr...


    wir bedanken uns für Ihr Schreiben.


    Aufgrund der zahlreichen Eingaben zu dem Thema Bearbeitungsgebühren bitten wir Sie um etwas Geduld.


    Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen, was aufgrund interner Betriebsabläufe jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


    Wir gehen davon aus, dass Sie aufgrund dieses Schreibens zunächst keine weiteren kostenauslösenden Maßnahmen ergreifen werden.


    Freundliche Grüße,


    ...."


    Was soll ich von diesem Schreiben halten? Aus meiner Sicht handelt es sich nur um heiße Luft ohne rechtliche Relevanz - also weder Anerkenntnis der Gebührenerstattung noch wird damit die Verjährung gehemmt. Wie verhält man sich nun?
    Nochmals ein Schreiben los schicken mit einer Fristsetzung, innerhalb der die Bank erklären soll, wenigstens die Forderung anzuerkennen und/oder auf die Einrede der Verjährung zu verzichten?
    Ich sehe ja ein, dass die Banken im Moment gut zu tun haben und das mit der Auszahlung eventuell noch einen Moment dauern kann...oder?


    Ich danke für Eure Antworten.

  • Hallo,


    ich hab heute erfahren, dass es die GE Money Bank in dieser Form nicht mehr gibt. Hat schon jemand, der ursprünglich bei der GE war nun die Santander angeschrieben und eine Rückmeldung erhalten? Wie habt ihr das Schreiben formuliert?


    VG
    Pascal

  • Ich kenne dein Schreiben an die Bank nicht. Hattest du keine Frist gesetzt? Ansonsten sehe ich das Schreiben der Bank, genau so wie du. Da steht nix konkretes drin. Und ich würde das nicht so hinnehmen.


    Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen. Das Schreiben war bekannter Musterbrief von "Stiftung Warentest" mit Fristsetzung (10 Tage). Frist endet am 15.11.14


    Also morgen neues Schreiben mit Aufforderung der Anerkenntnis- aber dann mit neuer Frist? Wir eng sollte man diese dann setzen?


  • Hallo cheeky,


    die Zinsen sind in dem Schreiben genau beziffert.
    Das ist richtig. Leider hatte ich voreilig das Musterschreiben der Verbraucherzentrale genutzt, wo nur Punkt 1 gefordert wurde, was die VON ESSEN nun auch zahlen will. Hätte ich bloss dieses Forum eher entdeckt ... :)
    Ist aber nicht weiter schlimm, es ging um nur um eine Gebühr von ca. 160 Euro.


    Die VON ESSEN wird doch wohl nicht so schnell reagiert haben, nur weil ich Punkt 2 ausgelassen habe :/ (Ein Schuft wer Böses dabei denkt!)


    Bin auf die anderen VON ESSEN Erfahrungen gespannt.

  • Habe heute mal konkret bei der Deutschen Post nachgefragt, warum mein Einschreiben mit Rückschein an die Creditplus Bank seit 04.11.14 auf "befindet sich in Zustellung" steht, nachdem mir eine Mitarbeiterin von der Bank am Telefon gesagt hat , sie kann mir nicht nachschauen, ob meine Faxe oder mein Brief schon eingegangen ist, und die Post ist schuld an der Verzögerung, weil die mit der Zustellung momentan nicht nachkommen. Jedenfalls laut Post wurde der Einschreiber denen am 06.11. zur Verfügung gestellt und wurde noch nicht abgeholt, sprich der Abholbeleg liegt bei denen wohl noch im Postfach. Habe jetzt nochmal eine e-Mail an Creditplus geschickt, aber das kommt mir doch sehr verdächtig nach Zeit schinden vor. Die müssen doch anhand der Vertragsnummer die Faxe zumindest nach einer Woche schon eingescannt haben.

  • Was soll ich von diesem Schreiben halten? Aus meiner Sicht handelt es sich nur um heiße Luft ohne rechtliche Relevanz - also weder Anerkenntnis der Gebührenerstattung noch wird damit die Verjährung gehemmt. Wie verhält man sich nun?


    Sehe ich genauso, Tilo.
    Manche Banken versuchen die Hinhaltetaktik (siehe Commerzbank u.ä.).
    Am besten noch mal ein Schreiben rauschschicken mit der Bitte um Anerkennung der Forderung, ansonsten nach der Frist zum Justitiar


  • Hallo Pitimpillu,


    willkommen im diesem Forum. Freut mich, dass Sie schon Erfolge verbuchen konnten.


    Zu Ihrer Hausbank: Um welche Bank geht es? Wann wurde der Kreditvertrag abgeschlossen?.


    Beim Bauspardarlehen ist die Sache wohl nicht eindeutig. Die Stiftung Warentest sagt: ja, es geht.
    https://www.test.de/Kreditbear…n-4709243-0/#question-2-1
    Meines Erachtens wäre es eine gute Idee den Ombudsmann einzuschalten, da in diesem Fall das Prozessrisiko zu hoch wäre. Der Ombudsmann ist kostenlos.

  • Wer sich etwas näher mit der Frage befassen will, welche Bankentgelte zulässig sind und welche nicht, dem sei eine Powerpointpräsentation von Gerd Nobbe, dem inzwischen pensionierten langjährigen früheren Vorsitzenden des sog. Bankensenats des BGH, vom November letzten Jahres empfohlen. Nobbe hatte Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren schon damals auf der Bankrechtstagung in Köln als unwirksam benannt und damit die Entscheidung "seines" Senats vom 13.05.2014 vorweggenommen.


    Interessant ist auch seine Position zu den noch umstrittenen Fragen der Zulässigkeit solcher Entgelte bei durchgeleiteten Förderdarlehen (Folie 12) und bei Bauspardarlehen (Folie 20).


    http://goo.gl/8zLb9f

  • Sehe ich genauso, Tilo.
    Manche Banken versuchen die Hinhaltetaktik (siehe Commerzbank u.ä.).
    Am besten noch mal ein Schreiben rauschschicken mit der Bitte um Anerkennung der Forderung, ansonsten nach der Frist zum Justitiar


    Hilft also nix. Geht also wieder ein Schreiben raus. Sollte man bei solch einem Schriftwechsel eigentlich grundsätzlich bei der Form des Einschreibens bleiben?