Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Auch ich bin noch Kundin. Ein Darlehen läuft noch, ein weiteres noch 2 Monate. Beides onlineverträge. Wie Sie wissen, befindet sich die Bank in Mönchengladbach. Persönlich geht schon mal gar nicht. Und mit Anrufen dort habe ich schlechte Erfahrungen.

  • Lach. Nein. Ich gehe momentan lieber den postalischen weg. Unser eins muss ja zwischendurch auch noch arbeiten. Bin gespannt wie es hier weitergeht. Gerade bei sylvi. Weil sie das gleiche Theater hat wie ich

  • Hi, habe auch eine kleine Frage, finde zumindest den Fall nicht im Internet oder diesem Forum, kann mir aber nicht vorstellen das wir die einzigen sind.


    Wir haben Dezember 2009 einen Kredit plus 2 KfW Darlehen über die Ing Diba abgeschlossen, weil wir Anfang 2010 gebaut haben. Die Ing Diba hat sowohl die KfW Darlehen zu 100 % ausgezahlt, als auch keine Bearbeitungsgebühr ausgewiesen. Stattdessen steht der Kreditvermitttler "Planet Home", mit einer Bearbeitungsgebühr von 791 Euro auf unseren Verträgen der Ing Diba. Wir waren damals bei unserer Hausbank Targobank und die vergeben ja keine Immobilien Kredite sondern arbeiten mit Planet Home zusammen.


    Offensichtlich können wir von der Ing Diba nichts zurückfordern, wahrscheinlich auch nicht von Planet Home, da es ja ein externer Dienstleister ist, wollte dazu mal Eure Meinung hören, bevor wir uns weiter durch die Verträge wühlen. Wir sind ja nur in der 10 Jahresfrist und haben nichts direkt an die Ing Diba bezahlt.


    Sieht also schlecht aus, oder ?

  • Hallo alle zusammen,


    auch wir haben Antwort der Santander bekommen.


    Nun ist hier nur die Frage der Hemmung der Verjährung:


    Sehr geehrte(r)...


    vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Dahrlehnsvertrag ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr.


    Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, haben
    wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr
    ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
    Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns
    hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.


    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden
    hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung
    ist nicht erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ist die Verjährung durch das Schreiben der Santander gehemmt?


    Oder müssen wir nach Verstreichen der Frist doch zum Ombudsmann?


    Danke und Liebe Grüße


    Nadine

  • Hallo
    Ich bin neu hier und möchte auch meinen Senf dazu geben.
    Ersteinmal vielen Dank für das Klasse Forum hier.


    Ich habe 2 Schreiben für 2 Rückforderungen an die Santander Bank (als Rechtsnachfolger der GE Money-Bank)
    per Einschreiben mit Rückschein geschickt (am 29.10.14,jeweils einzeln),nach 2 Wochen kamen die hier schon
    bekannten Standart Briefe.
    Ferner am gleichen Tag 2 Einschreiben an die Deutsche Bank und eins an die Commerzbank.
    Von den beiden Banken kam bisher nicht einmal eine Antwort,lediglich die 3 Rückscheine.
    Geld ist natürlich auch noch keines da.
    Als Frist habe ich 3 Wochen angegeben.
    Ist nach dieser Frist keine weitere Reaktion der Banken zu verzeichnen werde ich den
    Ombudsmann der Banken bemühen müssen.


    Viele grüße angler07

  • hallo,


    den selben Wisch habe ich gestern auch bekommen. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und das nach einem bzw. mehreren BGH-Urteilen, alleine das ist schon ein Schenkelklopfer. Ich für meinen Teil warte die gesetzte Frist bis 25.11.14 ab, setze denen dann per Fax eine einwöchige Nachfrist mit der Mitteilung, dass wenn bis dahin das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, umgehend ein Anwalt beauftragt wird.
    Ich weiß nicht, ob in diesen Fällen, wo sich die Bank ja grundsätzlich mal zu einer Zahlung bereit erklärt, der Ombudsmann noch in Anspruch genommen werden kann?
    Vielleicht weiß das ja jemand.
    Und ich denke mal, das so ein Standardwisch auch die Verjährung nicht hemmt, da die Bank ja nicht schreibt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich bin da sehr vorsichtig.

  • hallo,


    den selben Wisch habe ich gestern auch bekommen. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und das nach einem bzw. mehreren BGH-Urteilen, alleine das ist schon ein Schenkelklopfer. Ich für meinen Teil warte die gesetzte Frist bis 25.11.14 ab, setze denen dann per Fax eine einwöchige Nachfrist mit der Mitteilung, dass wenn bis dahin das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, umgehend ein Anwalt beauftragt wird.
    Ich weiß nicht, ob in diesen Fällen, wo sich die Bank ja grundsätzlich mal zu einer Zahlung bereit erklärt, der Ombudsmann noch in Anspruch genommen werden kann?
    Vielleicht weiß das ja jemand.
    Und ich denke mal, das so ein Standardwisch auch die Verjährung nicht hemmt, da die Bank ja nicht schreibt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich bin da sehr vorsichtig.


    Das wäre echt gut zu wissen!


    Wird sich bestimmt noch jemand zu äussern.


    Danke Dir!


    Nadine

  • Hallo erstmal habe auch bereits mit der Santander Bank kontakt aufgenommen gehabt und habe das gleiche Schreiben mit ohne anerkennung einer Rechtspflicht erhalten, aber ich habe auch bereits ein Teil des Geldes erhalten was mir zu steht. Dies war bereits 10 Tage nach dem Urteil am 28 Oktober geschehen. Das Problem ist das die Santander mir keine Zinsen gezahlt hat. Die Frage ist was mache ich jetzt damit ? Muss ich zum Anwatl deswegen oder gibt es sonst noch irgendwelche Wege die man gehen kann ?

  • Hallo erstmal habe auch bereits mit der Santander Bank kontakt aufgenommen gehabt und habe das gleiche Schreiben mit ohne anerkennung einer Rechtspflicht erhalten, aber ich habe auch bereits ein Teil des Geldes erhalten was mir zu steht. Dies war bereits 10 Tage nach dem Urteil am 28 Oktober geschehen. Das Problem ist das die Santander mir keine Zinsen gezahlt hat. Die Frage ist was mache ich jetzt damit ? Muss ich zum Anwatl deswegen oder gibt es sonst noch irgendwelche Wege die man gehen kann ?


    Hallo,


    ja, das scheint deren bekannte Masche zu sein erstmal ohne Zinsen zu bezahlen, weil sich sicher ein Großteil der Kunden damit begnügen wird und die Bank sich somit wieder eine Menge Geld spart.
    Ein paar Leute haben auch schon nachgefragt und die Santander hat daraufhin mitgeteilt, dass die Zinsen nur gezahlt werden, wenn sie mit separatem Schreiben dazu aufgefordert wird.
    Ich würde denen nochmal ein Schreiben per Post bzw. per Fax schicken und den Betrag vorab schon in etwa mit dem hier schon mehrfach genannten Zinsrechner ausrechnen und eine Frist setzen, bis zu dem die Zahlung erwartet wird.

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, ob es noch mehr Leute hier gibt, die auch Probleme mit der Zustellung ihrer Post an die Creditplus Bank, Service Center in Stuttgart haben. Bis auf die eine Bank konnten alle Schreiben zugestellt werden. Ist ja schon komisch, oder? So ein Großkunde leert doch sein Postfach bestimmt mehrmals die Woche. Würde mich echt über Rückmeldungen freuen. Bin ziemlich ratlos, weil die Post mir gestern telefonisch mitgeteilt hat, dass der Einschreibebrief am Freitag an mich zurückgeht, wenn er bis dahin nicht abgeholt wurde.

  • Hallo erstmal habe auch bereits mit der Santander Bank kontakt aufgenommen gehabt und habe das gleiche Schreiben mit ohne anerkennung einer Rechtspflicht erhalten, aber ich habe auch bereits ein Teil des Geldes erhalten was mir zu steht. Dies war bereits 10 Tage nach dem Urteil am 28 Oktober geschehen. Das Problem ist das die Santander mir keine Zinsen gezahlt hat. Die Frage ist was mache ich jetzt damit ? Muss ich zum Anwatl deswegen oder gibt es sonst noch irgendwelche Wege die man gehen kann ?


    Ich habe als Einwurf Einschreiben geschickt an die Augustenstraße 7 in Stuttgart. Keine Rückmeldung bis jetzt.

  • Hallo,


    kurze Rückmeldung von mir. Habe heute von meiner Hausbank die Rückinfo bekommen, dass die Bearbeitung meines Anschreibens auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren so ca. 6-8 Wochen in Anspruch nehmen wird, da sie mehr als sechstausend Fälle abzuarbeiten haben. Ich bin mit meinem Fax an die Kundenberaterin auch etwas spät dran, 10.11.14, da ich über diesen Kredit von August 2003 keine Unterlagen mehr hatte, wurde schon bezahlt. Gefordert habe ich jetzt die noch nicht verjährten Bearbeitungsgebühren und Zinsen ab 10.11.2004.
    Frist ist zwar gesetzt bis 28.11.14, aber ich möchte bei meiner Hausbank nicht mit Klage und Anwalt kommen. Ich habe ein gutes Verhältnis zu denen und meine Kundenbetreuerin ist auch wirklich supi, mal ein dickes Lob an dieser Stelle!!! Muss auch mal sein, es gibt auch ganz nette.
    Meint ihr es wäre ok, wenn ich über die Kundenbetreuerin versuche eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, dass die Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet?

  • Da ich ja grad eh nix anderes zu tun hab, als auf meinen Brief zu warten, hab ich mich ein bissel schlau gemacht über maschinell erstellte Schreiben und deren Rechtsgültigkeit... .dazu hab ich folgenden Link gefunden


    http://minecraft.de/showthread…hrift%94-sind-ung%FCltig!


    http://minecraft.de/showthread…hrift%94-sind-ung%FCltig!Urteil: Eine Unterschrift unter einem Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis!Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil/Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02; OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409 [2003/4/229])Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,). Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS OBG 1/ 98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 = NJW 2000, 2340), wonach bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist, gilt nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, nicht aber für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/ 02 BFH/ NV 2002, 1597 und und von Albedyll in: Bader u. a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29). In diesem Fall ist vielmehr nach wie vor grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich, die vor Fristablauf vorliegen muss.

    • Offizieller Beitrag


    Ich denke eher das es schlecht aussieht, da es sich vermutlich um eine Vermittlungsgebühr für Planet Home handelt, daher ist hierfür durch die Vermittlung eine Gegenleistung entstanden.