Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wow, jetzt kündigen Banken schon die Geschäftsbeziehungen mit Kunden ( Konten und Kredite ), wenn Sie die Bank auffordern die Bearbeitungsgebühr zu zahlen.


    Wenn einem das passiert sollte man sofort an die Medien / Öffentlichkeit gehen.
    Bin mal gespannt ob sich dann eine Bank diesen (zusätzlichen) Imageschaden leisten kann.

  • hallo,
    ich habe vor drei wochen die bearbeitungsgebühr für unseren wohnungskredit bei der deutschen bank eingefordert, mit musterbrief und per einschreiben. bis heute habe ich keinerlei antwort erhalten, weder das sie den br ief bekommen haben, sich drum kümmern oder ablehnen. bin jetzt etwas ratlos ob ich zum anwalt gehen soll oder nicht.
    und wenn ich jetzt lese, das die banken die kredite kündigen, wird mir ganz mulmig. hat jemand erfahrung mit der deutschen bank?


    andrea

  • Immer wieder Santander oder Targo....die schwarzen Schafe der Branche.Warum klappt das bei den anderen Banken und hier nicht??
    Hab am Mittwoch ein FAX an das "Archive" der Santander geschickt mit der einfachen Bitte mir zu meinen abgelaufenen Darlehen aus 2005 die Bearbeitungshöhe "kurz" mitzuteilen.Trotz Angabe von FAXNr.Telefon und Handy sowie email bis jetzt KEINE Antwort.Das ist schon Unverschämt.Da werde ich Montag noch einmal ein FAX hinschicken.

  • Wenn einem das passiert sollte man sofort an die Medien / Öffentlichkeit gehen.
    Bin mal gespannt ob sich dann eine Bank diesen (zusätzlichen) Imageschaden leisten kann.


    hallo,
    ich habe vor drei wochen die bearbeitungsgebühr für unseren wohnungskredit bei der deutschen bank eingefordert, mit musterbrief und per einschreiben. bis heute habe ich keinerlei antwort erhalten, weder das sie den br ief bekommen haben, sich drum kümmern oder ablehnen. bin jetzt etwas ratlos ob ich zum anwalt gehen soll oder nicht.
    und wenn ich jetzt lese, das die banken die kredite kündigen, wird mir ganz mulmig. hat jemand erfahrung mit der deutschen bank?


    andrea


    das leben birgt alle möglichen gefahren- auch diese.. ich halte sie für minimal, denn eine bank, wird und kann kaum alle ihre IHR RECHT einfordernden kreditnehmer "ziehen lassen"..


    du entscheidest für dich alleine: dein (BGH gesichertes) RECHT oder vollständiger verzicht wegen minimalrisiko..


    versteht mich bitte richtig.. auch für mich wäre das natürlich kein zuckerschlecken.. ich finde allerdings auch (für mich und die meinen), man darf sich nicht alles bieten lassen..

  • Wenn einem das passiert sollte man sofort an die Medien / Öffentlichkeit gehen.
    Bin mal gespannt ob sich dann eine Bank diesen (zusätzlichen) Imageschaden leisten kann.


    Ich habe gerade gelesen dass wenn man schon immer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist das eine Kündigung der Konten oder Kredite nicht geht außerdem kann man dann auch den Schlichter einschalten.Werde auch am Montag meine BG von meiner Hausbank(VOBA) einfordern und wie ich gelesen habe hat die hier in Hessen einem Kreditnehmer gekündigt,hat schon jemand hier seine BG von der Volksbank Südhessen zurück? Santander ist so weit mit zwei BG erledigt außer den Zinsen habe ich aber nachgefordert und natürlich wie kann es anders sein die Targo hier ist aber bereits seit dem 20.11. der Obudsmann eingeschaltet zumindest erstmal die Verjährung abgewendet und das Schreiben von der Targo was hier ja bestens bekannt ist heute zum 2.ten mal erhalten mit einer Kundennummer die nicht meine ist - seh mir mal weiter

  • Ich habe gerade gelesen dass wenn man schon immer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist das eine Kündigung der Konten oder Kredite nicht geht außerdem kann man dann auch den Schlichter einschalten.Werde auch am Montag meine BG von meiner Hausbank(VOBA) einfordern und wie ich gelesen habe hat die hier in Hessen einem Kreditnehmer gekündigt,hat schon jemand hier seine BG von der Volksbank Südhessen zurück? Santander ist so weit mit zwei BG erledigt außer den Zinsen habe ich aber nachgefordert und natürlich wie kann es anders sein die Targo hier ist aber bereits seit dem 20.11. der Obudsmann eingeschaltet zumindest erstmal die Verjährung abgewendet und das Schreiben von der Targo was hier ja bestens bekannt ist heute zum 2.ten mal erhalten mit einer Kundennummer die nicht meine ist - seh mir mal weiter


    mein anwalt sagte, die bank könne ZUKÜNFTIGE kredite ablehnen.. damit kann ich leben ;)
    ggf auch dispo- und/oder giro kündigen.. beides wird rechtlich schwierig, wenn kein schwerwiegender grund vorläge.. und dieser ist das einfordern deines RECHTES sicherlich nicht :whistling:
    auch hier wird wieder gelten: die bank kann es ggf VERSUCHEN.. aber wer sich dagegen WEHRT, wird wohl auch hier sein RECHT bekommen.. und bis dahin, fallen ganz sicher noch VIEEEEEELE flocken schnee vom himmel.. es sind, zumindest noch, ungelegte eier, mit denen ihr euch zum jetzigen zeitpunkt nicht unnötig belasten solltet.. (nur meine meinung, und mein persönlicher umgang damit)..

  • Hallo,
    eine Frage hab ich. Hatte das Musterschreiben von Finanztip genommen, und die 4% pro Jahr zur Bearbeitungsentgeltsumme dazu gerechnet.
    Alle Schreiben sind auch so raus gegangen. Nun habe ich auch bereits eine Summe von der Postbank zurück erhalten.
    Mußte nun aber hier lesen, dass die Zinsen noch zusätzlich anders berechnet werden.
    Kann ich dies noch irgendwie nachfordern, oder ist es nun bereits zu spät?
    Gruß
    diddelfloh


  • alles, was nicht verjährt ist, ist noch nicht zu spät ;)

  • Wow, jetzt kündigen Banken schon die Geschäftsbeziehungen mit Kunden ( Konten und Kredite ), wenn Sie die Bank auffordern die Bearbeitungsgebühr zu zahlen.


    Nabend,
    woow, sollen hier Ängste geschürt werden ? Wenn aber nur wenn dieser Fall eintreten würde (was sehr unwahrscheinklich ist), würde ick den Fall der Bafin & den Medien melden
    wie hier mit Kunden umgegangen wird, nur weil der Kunde sein Recht nach BGH einfordert.
    Gruß
    George

  • Hallo an alle.


    Lese hier schon eine geraume Zeit mit und habe mich heute angemeldet.


    Ich bin - wie viele hier - Santander geplagt.
    Werdegang: am 04.11. Einschreiben für zwei BG raus. Am 13.11 Bla bla Antwortschreiben für EINEN Kredit.
    Am 26.11 Zahlungseingang für den Kredit wo ich KEIN Antwortschreiben bekommen habe. Am 27.11 Zahlungseingang für den zweiten Kredit mit Antwortschreiben. Natürlich beide Zahlungen OHNE Zinsen.


    Jetzt meine Frage an euch: Kann mir jemand weiterhelfen - anhand des angefügten Fotos - bezüglich der Zinsen etc. ?

    • Ist es richtig das ich nur die 5% Zinsen fordern kann da mein Kredit so aufgebaut ist, dass der Nennbetrag nicht die BG enthält? Also nur die BG + Verzugszinsen in Höhe von 5 % - richtig?!?
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php als 'VERZUGSZEITBEGINN' ein? Ist es das Datum an dem ich den Vertrag unterschrieben habe? Oder das Datum an dem die erste Rate des Kredites von mir gezahlt wurde (also 15.11.2006) ? Oder… ???
    • Welches Datum trägt man beim Verzugszinsrechner als 'ZAHLUNGSDATUM' ein? Ist es das Datum an dem die Santander mir die BG ausgezahlt hat? Also bei mir wie geschrieben der 26. bzw. 27.11.2014 ?
    • Zu wählen ist (beim Verzugszinsrechner): Verbrauchergeschäft:Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz(ab 29. Juli 2014: 4,27 %) ???



    Vielleicht kann mir jemand der sich damit auskennt genau auf meine Fragen antworten? Ich wäre euch sehr dankbar!!! :thumbup:



    VG Mathias







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  • Hallo Zusammen,


    momentan warte ich noch auf 2 Antworten von versch. Banken.


    Habe Antwort erhalten von Targobank (Heute im Briefkasten) Fristsetzung bis Gestern den 28.11.2014. Santander Consumer am 21.11.2014 im Briefkasten gehabt Fristsetzung bis 26.11.2014. Ich hatte eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Folgendes habe ich den Banken geschrieben..........


    08.11.2014
    Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr für das Konto ...............................


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die Bearbeitung ein Entgelt in Höhe von 200,27 EURO berechnet.


    Die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden.


    Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten.Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben(Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Meine Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014,Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).


    Bitte überweisen Sie also die Bearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab Zahlung der Gebühren auf das Konto mit der IBAN:


    Ktr.Nr.:.................... BLZ.:.................................


    Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens 26.11.2014. Sollte das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte einleiten.


    Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen


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    Antwort Santander:


    Ihre Finanzierung


    Sehr geehrter Kunde,


    Ihr Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr haben wir erhalten!


    Wir werden ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von ihnen bekannte Konto.


    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Erstattung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitere Maßnahmen ihrerseits zur Unterbrechung der Verjährung sind nicht erforderlich und es besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt, zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.


    Mit freundlichen Grüßen
    ihre Santander Consumer Bank


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    Antwort Targobank ehemals Citibank


    Ihre Anfrage zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren für ihren Kredit


    Sehr geehrter Kunde,


    wir haben ihr Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.


    Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.


    Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. SIe müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    ............................


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Geld von den genannten Banken ist zwar noch nicht da, wobei ich mir bei der Santander keine Sorgen mache. Schreiben ist eindeutig (aber auch witzig zugleich :D )


    Ich werde aber bei der Targo Bank eine Nachfrist setzen und nochmal auf § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB aufmerksam machen. Was beinhaltet das eine Bank keine extra Bearbeitungsgebühr beanspruchen darf, da kosten in Zinsen zu berechnen sind. Die BG wurde aber extra zuzüglich den Zinsen berechnet. Weiterhin verweise ich auf § 818 Abs. 1 BGB, was beinhaltet die Nutzungen herauszugeben. Und 5% Zinsen auf die Laufzeit der BG. Falls wieder solch eine schwammige Antwort kommt, gehts zum Anwalt.

  • Jan: Aber auch die Kredite aus 2007 und 2008 verjähren am Ende des Jahres


    Googelt mal wieder, bringt Freude und den NSA ins Haus:


    Rückforderungsansprüche bei Kreditbearbeitungsgebühren, die zwischen den Jahren 2005 und 2011 entstanden sind, können gegenüber der Bank noch bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.


    Der BGH hat nunmehr entschieden, dass bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB i. V. m. § 199 Abs.1 BGB für die zwischen den Jahren 2004 und 2011 entstandenen Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen beginnt, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war (BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 – XI ZR 348/13; BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 – X ZR 17/14).


    Unwirksam sind diese Bearbeitungsgebühren, wenn Sie dem Verbraucher von der Bank einseitig auferlegt und nicht individuell ausgehandelt wurden, was der Regelfall sein dürfte.


    In diesen Fällen, also wenn die Rückforderungsansprüche in den Jahren zwischen 2005 und 2011 entstanden sind, kann sich die Bank derzeit noch nicht auf die Verjährung berufen, sondern erst ab dem 01.01.2015.


    Dies begründet der BGH damit, dass Bearbeitungsentgelte in „banküblicher Höhe“ von zuletzt bis zu 2 % von der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebilligt worden waren und den Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage erst zumutbar wurde, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hatte, die Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen missbilligte. Seither musste ein rechtskundiger Dritter billigerweise damit rechnen, dass Banken die erfolgreiche Berufung auf die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig versagt werden würde (BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 – XI ZR 348/13; BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 – XI ZR 17/14).


    Ausgehend hiervon, so der BGH in seiner Pressemitteilung vom 28.10.2014, sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten – kenntnisunabhängigen – 10-jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.


    Die zwischen den Jahren 2005 und 2011 entstandenen Rückforderungsansprüche verjähren demnach mit Ablauf des Jahres 2014, wenn nicht zuvor eine Verjährungshemmung (z. B. durch gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs) herbeigeführt wird. Daher ist nunmehr schnelles Handeln geboten!


    Die im November und Dezember 2004 entstandenen Rückforderungsansprüche verjähren hingegen taggenau exakt 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs, wenn demnach die vollständige Bearbeitungsgebühr z. B. am 15.11.2004 gezahlt bzw. der um die vollständige Bearbeitungsgebühr gekürzte Darlehensbetrag am 15.11.2004 ausgezahlt wurde, verjährt der Rückzahlungsanspruch mit Ablauf des 15.11.2014. Maßgeblich ist hierbei die Fälligkeit der Bearbeitungsgebühr. Es kann daher durchaus sein, dass der Darlehensvertrag zwar 2004 geschlossen wurde, aber die Bearbeitungsgebühr erst 2005 fällig geworden ist. In diesen Fällen verjähren die Rückzahlungsansprüche wiederum mit Ablauf des 31.12.2014.


    Für die ab dem 01.01.2012 entstandenen Rückforderungsansprüche gilt weiterhin grundsätzlich die 3-jährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB.

  • @lobster53


    'Das Ding' heißt Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nicht "RAG".


    Schlaumeier, bist wohl auch vom Fach?
    Lies mal hier, dann merkst´e den gewollten Unterschied:


    Die RAG Aktiengesellschaft ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Herne, das traditionell im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig ist, in den vergangenen Jahren durch Zukäufe auch eine starke ... Wikipedia












    ">[Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/ctyd8subdpe6lxsi8.jpg][/quote]



  • Kannst Du Dir bei denen sparen, geh lieber gleich zum Anwalt, vor allen Dingen, weil die Zeit knapp wird.

  • @retialsuma1963


    JA!!! Verjährung am 31.12.2014 für alle Verträge vor dem 01.01.2012!!! Besonderheit für Verträge aus 2004: Tag genaue Berechnung der Verjährung. Beispiel: Vertrag/Zahlung der BG vom/am 06.12.2004, Verjährung am 06.12.2014.



    Stimmt, Meister, aber ich würde mich hier nicht so weit aus´m Fenster lehnen:




    Rechtsanwälte KRÄMER QUEL & PARTNER GbR , Hamm / Westf.


    Dat bist´e doch????

  • Leute, wen Ihr zum Anwalt geht, zahlt Ihr dann selber (mind. die Erste Beratung) oder wie? Ich denke, wenn es um 400 BG geht und man mussdann 190 EUR für die erstberatung zahlen... lohnt es sich überhaupt?


    Frau, Mann muss nicht. Aber, so viele Möglichkeiten hast´e denn auch wiederum nicht. Ombudsmann, Mahnantrag/Mahnbescheid, Klage.... Eile ist geboten, sonst ist die Forderung verjährt. Siehe die Ausführungen unseres werten Kollegen qpk oder so.

  • Frau, Mann muss nicht. Aber, so viele Möglichkeiten hast´e denn auch wiederum nicht. Ombudsmann, Mahnantrag/Mahnbescheid, Klage.... Eile ist geboten, sonst ist die Forderung verjährt. Siehe die Ausführungen unseres werten Kollegen qpk oder so.



    Wenn Du vorher Deine Ansprüche geltend gemacht hast und die Bank in Verzug ist, stellt Dir der Anwalt das nicht in Rechnung, sondern, direkt der Bank, war zumindest bei mir so.