Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Nein es kostet nichts, da die Bank sich nach deiner angemessenen Frist im Verzug befindet und somit auch für den Verzugsschaden aufkommen muß. Die Banken werden argumentieren, dass sie aufgrund des hohen Aufkommen nicht in der Lage gewesen sind, die Gebühren fristgerecht zu bezahlen. Das ist aber unerheblich, denn sie hätten sich darauf vorbereiten können oder zumindestens auf die Einrede der Verjährung verzichten können. Diese Musterschreiben sind nicht rechtssicher und deshalb ist die Einschaltung eines Rechtsbeistand auch notwendig und gerechtfertigt. Es wird Anwälte geben, die erst einmal verlangen das man in Vorkasse geht . Was ja auch verständlich ist, da der Gerichtskostenvorschuß nicht gerne von den RA vorfinanziert wird. Es gibt jetzt wohl aber auch einige RA die ohne Vorkasse arbeiten, da der Anspruch eben eindeutig ist. Ich habe das über RSV laufen lassen, da ich sonst den Gerichtskostenvorschuß vorfinanzieren müsste, ärger mich aber jetzt das ich das gemacht habe und somit unnötig meine RSV in Anspruch genommen habe, aber egal wozu habe ich den eine RSV. Ich gehe davon aus das die Banken nach Klageerhebung die kompletten Forderungen bezahlen werden, aber nicht die RA Kosten und diese müssten dann gesondert nochmal durchgesetzt werden, was aber kein Problem sein dürfte aber natürlich dauern kann.

  • Morgen weiss ich mehr habe um 11 Uhr Termin beim RA werde berichten , geht immerhin bei mir incl Gebühren um ca 3000€ die verschenk ich nicht


    Ich würde an deiner Stelle genauso handeln, gerade aufgrund der hohen Forderung lohnt es sich auf jeden Fall bei der eindeutigen Rechtslage.

  • Ja der Meinung bin ich auch , Ausrede der Hotline das sie Wochen hinterher sind mit der Bearbeitung bringt mir nix, einen Bestätigungsbrief hätten sie ja verschicken können nach 3 Wochen und nicht nur Stillschweigen. Man sieht eindeutig die Banken spielen auf Zeit.

  • Ich wollte bloß mal anmerken das es für alle die bis jetzt die Verjährung nicht hemmen konnten höchte Zeit wird. Es kommt nicht darauf an, dass die Klage bis zum 31.12 beim Gericht eingegangen ist, sondern das auch der Gerichtskostenvorschuß vorher bezahlt worden ist und das kann in der Regel auch nochmal 14 Tage dauern bis man den Bescheid bekommt um es dort einzuzahlen. Also kann es aufgrund der Feiertag und des hohen Aufkommen bei den Anwälten und Gerichten sehr eng werden, wenn man jetzt noch länger wartet. Wenn ich lese das hier einige ein Anspruch auf 5 stellige Beträge haben und auf Fristsetzungen bei der Bank mit weiteren Fristsetzungen arbeiten, dann kann ich das irgendwie nicht verstehen. Es reicht doch wenn ihr eine Frist gesetzt habt und somit befindet sich die Bank im Verzug und muss auch für die RA Kosten aufkommen. Bei solch hohen Beträgen würde ich auf jeden Fall mit Anwalt arbeiten, da wäre mir das Risiko zu groß. Ich habe meine Sachen schon nach Ablauf meiner Fristen am 14.11 zum Anwalt gegeben, da die Banken selbst auf Schreiben vom RA nicht antworten wird es dann wohl auf eine Klage rauslaufen.


    @tomhsv,


    dann ist es wohl besser, wenn ich gleich für nächsten Freitag nachmittag schaue, einen RA Termin zu bekommen. Ich hatte mir gedacht, dass ich vom Anwalt gleich einen Mahnbescheid erstellen lasse, damit ist die Verjährung zumindest mal gehemmt. Und falls die Bank dagegen WS einlegt, Klage einreichen. Oder geht das so nicht?

  • Hallo,


    Frage an diejenigen, die bereits beim Anwalt waren. Bei euch war doch auch die Frist, ggfs. Nachfrist erfolglos und ohne Reaktion der Bank verstrichen. Hat der Anwalt dann gleich einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht? Ein Anwaltsschreiben alleine reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen, denke ich?
    Bitte um Rückinfos. vielen Dank!

  • @nelli


    Mein Anwalt hat die Banken zunächst nochmals zur Zahlung incl. Zinsen aufgefordert (mit Fristsetzung). Falls sich bis dann nichts tut, soll ich entscheiden entweder Mahnbescheid oder gleich Klage einzureichen. Ich weiß noch nicht, was ich machen werde. Eigentlich hatte ich gehofft, dass die Bank reagiert. Aber leider. Die Banken werden immer resistenter :cursing:

  • Hallo,


    Frage an diejenigen, die bereits beim Anwalt waren. Bei euch war doch auch die Frist, ggfs. Nachfrist erfolglos und ohne Reaktion der Bank verstrichen. Hat der Anwalt dann gleich einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht? Ein Anwaltsschreiben alleine reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen, denke ich?
    Bitte um Rückinfos. vielen Dank!


    meiner veranlasst mahnbescheid mit 2 wochen frist, danach ggf gleich klage..

  • @sylvie62,


    ich fürche, dafür reicht bei mir dann die Zeit nicht mehr. Und ich sehe auch nicht ein, denen nochmals eine Frist zu setzen. Die hatten eh schon fast vier Wochen Zeit, wenn die das nicht gebacken kriegen in der Zeit wenigstens ein Schreiben rauszuschicken, dann hilft ja eh nichts mehr. Da war die Santander noch am schnellsten. Aber ich denke nicht, dass sich vor allem bei der Creditplus irgend etwas tun wird bis Freitag. Und wenn bis Freitag kein Brief von der Postbank da ist, dann auch gleich Mahnbescheid. Der Dezember verfliegt jetzt nur so und was am 23. nicht erledigt ist wird wohl auch nichts mehr werden.

  • Mein Anwalt hat die Bank (Santander/Creditplus) aufgefordert auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn die Frist abläuft (01.12/04.12) wird er dann Klage einreichen. Es besteht natürlich auch erst einmal die Möglichkeit ein MB vorzuschalten, aber dagegen erheben die sowieso Einspruch also wozu zusätzlich Kosten verursachen.

  • Hallo,


    Frage an diejenigen, die bereits beim Anwalt waren. Bei euch war doch auch die Frist, ggfs. Nachfrist erfolglos und ohne Reaktion der Bank verstrichen. Hat der Anwalt dann gleich einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht? Ein Anwaltsschreiben alleine reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen, denke ich?
    Bitte um Rückinfos. vielen Dank!


    Nein ein Schreiben vom Anwalt reicht nicht aus um die Verjährung zu hemmen, wenn von der Bank keine eideutiger verzicht auf Einrede der Verjährung erfolgt.

  • Samstag hatte ich Post vom Ombudsmann, dass dieser für Bausparverträge nicht zuständig ist. Deshalb wurde von dort aus Ein kurzer Zwischenstand noch meinerseits. Ich hatte 7 Darlehensverträge insgesamt. 5 x Santander, 1 x Deutsche Bank (Bauspardarlehen), sowie 1 x DKB. DKB hart die BG inzwischen gezahlt (ohne Zinsen), Von Santander kam nur ein einziger Brief (aus Kulanz...). Erstattet wurde auch nur eine BG (ohne Zinsen). Die Deutsche Bank hat gar nicht reagiert. Da sämtliche Fristen längst abgelaufen waren, habe ich einen Anwalt beauftragt. Bei diesem muss ich in allen Fällen in Vorkasse gehen. Außer für einen Vertrag, dass übernimmt meine RS (alle anderen Verträge waren vorvertraglich). Ich hatte zuvor bereits eine andere RS, aber auf Grund, dass diese längere Zeit zurückliegt, greift auch diese nicht. Dort gibt es eine sogenannte Nachfrist von 3 Jahren. Laut Anwalt, war auch ein Santander-Vertrag nicht zu berücksichtigen, da BG zu Beginn der Darlehensaufnahme (01/2004) eingezogen wurde. Für einen weiteren Santander-Vertrag hart sich der Anwalt nicht gelohnt, da hier die restliche "nur-Zinsforderung" auf ca. 15,00€ beläuft. Da ich das der Santander aber auch nicht schenken will, habe ich dies nun dem Ombudsmann übergeben. Zusammen mit der Forderung an die Deutsche Bank. Mein Anwalt war sich hier ebenfalls nicht sicher, weil das Urteil zu Bausparverträgen noch nicht ganz rechtskräftig ist. (Er wollte mein Kostenrisiko minimieren). Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann das er für Bauspardarlehen nicht zuständig sei und es wurde meine Eingabe zuständigkeitshalber an den Verband der Privaten Bausparkassen weitergeleitet. (Großes Lob an den Ombudsmann!!!). Von Santander kam am Samstag ein neues Kreditangebot. Sonst nichts.

  • Samstag hatte ich Post vom Ombudsmann, dass dieser für Bausparverträge nicht zuständig ist. Deshalb wurde von dort aus Ein kurzer Zwischenstand noch meinerseits. Ich hatte 7 Darlehensverträge insgesamt. 5 x Santander, 1 x Deutsche Bank (Bauspardarlehen), sowie 1 x DKB. DKB hart die BG inzwischen gezahlt (ohne Zinsen), Von Santander kam nur ein einziger Brief (aus Kulanz...). Erstattet wurde auch nur eine BG (ohne Zinsen). Die Deutsche Bank hat gar nicht reagiert. Da sämtliche Fristen längst abgelaufen waren, habe ich einen Anwalt beauftragt. Bei diesem muss ich in allen Fällen in Vorkasse gehen. Außer für einen Vertrag, dass übernimmt meine RS (alle anderen Verträge waren vorvertraglich). Ich hatte zuvor bereits eine andere RS, aber auf Grund, dass diese längere Zeit zurückliegt, greift auch diese nicht. Dort gibt es eine sogenannte Nachfrist von 3 Jahren. Laut Anwalt, war auch ein Santander-Vertrag nicht zu berücksichtigen, da BG zu Beginn der Darlehensaufnahme (01/2004) eingezogen wurde. Für einen weiteren Santander-Vertrag hart sich der Anwalt nicht gelohnt, da hier die restliche "nur-Zinsforderung" auf ca. 15,00€ beläuft. Da ich das der Santander aber auch nicht schenken will, habe ich dies nun dem Ombudsmann übergeben. Zusammen mit der Forderung an die Deutsche Bank. Mein Anwalt war sich hier ebenfalls nicht sicher, weil das Urteil zu Bausparverträgen noch nicht ganz rechtskräftig ist. (Er wollte mein Kostenrisiko minimieren). Am Samstag erhielt ich ein Schreiben vom Ombudsmann das er für Bauspardarlehen nicht zuständig sei und es wurde meine Eingabe zuständigkeitshalber an den Verband der Privaten Bausparkassen weitergeleitet. (Großes Lob an den Ombudsmann!!!). Von Santander kam am Samstag ein neues Kreditangebot. Sonst nichts.


    hammer :/

  • Mein Anwalt hat die Bank (Santander/Creditplus) aufgefordert auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn die Frist abläuft (01.12/04.12) wird er dann Klage einreichen. Es besteht natürlich auch erst einmal die Möglichkeit ein MB vorzuschalten, aber dagegen erheben die sowieso Einspruch also wozu zusätzlich Kosten verursachen.


    Also meinst du, besser gleich klagen? Auch aus Kostengründen? (für Selbstzahler wie unser einer?)

  • Also ich habe auch 3 Verträge 2xPostbank 1xSantander....
    von Santander habe ich diesen Standart schreiben bekommen, eigentlich steht doch drin das die Zahlen werden und ich die Unterbrechung der Verjährung oder sonstige Sachen wie Ombudsmannverfahren oder Anwalt einschalten bräuchte.....
    Also braucht man bei Santander ja keine Gedanken zu machen.... Auch wenn die nicht bis zum 31.12. Zahlen oder wie weit ist so ein schreiben rechtskräftig..... Ich denke eher voll....
    von der Postbank hab ich bis Heute nichts gehört, da warte ich bis Ende nächster Woche, dann nehme ich mir ein Anwalt...

  • Hallo,


    folgendes Problem.


    zum 01.12.2004 war die erste Rate für einen Kredit fällig. So, morgen ist der 01.12.2014 :cursing: 10 Jahre. Dazu habe ich morgen einen Termin bei einen Anwalt. Hier geht es um 435,19€ . Ein Fax ist doch rechtlich gesehen vor Gericht verwertbar. Das wäre die schnellste alternative das Schreiben auf Erstattung zur Norisbank zu bekommen.


    Kann mir kurz jemand ein Rat geben


    Danke