Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo an alle Mitleser und streitbaren Mitkämpfer


    Habe gerade auf der Facebookpräsenz der TARGO folgenden Text gepostet.:
    " Es scheint sich immer mehr zu bewahrheiten, dass die werten Bänker der TARGO nicht bereit sind, dass endgültige Urteil des BGH (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) umzusetzen. Mit einem Schreiben dass fast schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, werden die betroffenen Kunden vertröstet. Sinngemäß schreiben die feinen Herren(Damen?) "Wir erstatten aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren." Der Haken an der Sache, bzw. die Falle für uns Nichtjuristen, liegt an der Formulierung nicht verjährte Bearbeitungsgebühren. Laut Urteil BGH verjähren die zu Unrecht gezahlten Gebühren nämlich am 31/12/2014 für die älteren Kreditverträge. Der Formbrief der TARGO hat juristisch gesehen, keine die Verjährung zum 31/12/2014 aufschiebende Wirkung zum Wirkung zur Folge und so können die TARGObanker am 1/1/2015 sich daran erfreuen, dass Tausende Kunden Ihre Ansprüche verloren haben."
    In Bezug auf das unsägliche Verhalten dieser Bank wird solch ein Text wohl nichts ändern, aber einige betroffene Kunden können noch die richtigen Maßnahmen einleiten, um Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern.

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch die Banken angeschrieben wegen der Erstattung, die Frist ist heute abgelaufen,
    leider habe ich weder Geld noch Antwort auf mein Schreiben erhalten,
    ich möchte die Bank erneut anschreiben mit einer MAHNUNG.


    Dafür brauche ich eure Hilfe, wäre sehr Dankbar wenn Ihr mir eine Muster Mahnung erstellt, die gerne Giftig sein darf,
    werde die Mahnung wieder per Einschreiben auf die Reise schicken, und dann der nächste schritt Anwalt beauftragen.

  • Hallo an alle Mitleser und streitbaren Mitkämpfer


    Habe gerade auf der Facebookpräsenz der TARGO folgenden Text gepostet.:
    " Es scheint sich immer mehr zu bewahrheiten, dass die werten Bänker der TARGO nicht bereit sind, dass endgültige Urteil des BGH (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) umzusetzen. Mit einem Schreiben dass fast schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, werden die betroffenen Kunden vertröstet. Sinngemäß schreiben die feinen Herren(Damen?) "Wir erstatten aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren." Der Haken an der Sache, bzw. die Falle für uns Nichtjuristen, liegt an der Formulierung nicht verjährte Bearbeitungsgebühren. Laut Urteil BGH verjähren die zu Unrecht gezahlten Gebühren nämlich am 31/12/2014 für die älteren Kreditverträge. Der Formbrief der TARGO hat juristisch gesehen, keine die Verjährung zum 31/12/2014 aufschiebende Wirkung zum Wirkung zur Folge und so können die TARGObanker am 1/1/2015 sich daran erfreuen, dass Tausende Kunden Ihre Ansprüche verloren haben."
    In Bezug auf das unsägliche Verhalten dieser Bank wird solch ein Text wohl nichts ändern, aber einige betroffene Kunden können noch die richtigen Maßnahmen einleiten, um Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern.


    bzgl der formulierung der HAV.. ich ging bis heute auch davon aus, dass es sich so wie oben beschrieben verhalten würde, aber lt. franziska und britta, würde es wie verschickt quasi ausreichen..
    nun frage ich mal wieder in die runde: ja was denn nun?! ?(:D

  • bzgl der formulierung der HAV.. ich ging bis heute auch davon aus, dass es sich so wie oben beschrieben verhalten würde, aber lt. franziska und britta, würde es wie verschickt quasi ausreichen..
    nun frage ich mal wieder in die runde: ja was denn nun?! ?(:D


    1. Vertraue keinem Targo-ianer...
    2. Ombudsmann oder RA...
    mehr sag ich ned mehr dazu....
    PS: und wenn man nicht mal so einen lumpigen brief erhält? :cursing:

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • In dem Rundschreiben der Targobank fehlt der Passus bezüglich des Verzichts auf Einrede der Verjährung,
    daher ist das wohl nicht rechtwirksam....oder hab ich das falsch verstanden ? ?(


    keine ahnung, ich erhielt keines der schreiben.. mir war aber im kopf, dass ein juristisch haltsames schreiben zumindest *wir verzichten ausdrücklich auf die einrede der verjährung* UND *ausdrücklich bis zum zB 15.03.2015* beinhalten sollen müsste :D verwirrung pur..

  • keine ahnung, ich erhielt keines der schreiben.. mir war aber im kopf, dass ein juristisch haltsames schreiben zumindest *wir verzichten ausdrücklich auf die einrede der verjährung* UND *ausdrücklich bis zum zB 15.03.2015* beinhalten sollen müsste verwirrung pur..


    In dem Schreiben, dass ich von der VW-Bank bekommen habe, steht auch nix von ausdrücklich, aber mein Anwalt hat gesagt, der Inhalt wäre so in Ordnung. Ich hoffe mal, er weiß, was er tut !

  • kastanienblatt schrieb:nun frage ich mal wieder in die runde: ja was denn nun?!
    In dem Rundschreiben der Targobank fehlt der Passus bezüglich des Verzichts auf Einrede der Verjährung,daher ist das wohl nicht rechtwirksam....oder hab ich das falsch verstanden ?



    Genau das ist der Punkt. Nochmals zur Erklärung, "Wir erstatten alle nicht verjährten, berechtigten Ansprüche". Das Problem bzw. die Falle der TARGO ist dass der Anspruch ja auch ab 1-1.2015 als verjährt gilt!!!!

  • Gerade auf TARGO Seite Facebook gepostet:
    "Zahlen Sie die zu Unrecht erhaltenen Kreditbearbeitungsgebühren Ihrer Kunden aus. Akzeptieren Sie endlich das BGH-Urteil vom 28/10/2014. Halten Sie Ihre Kunden nicht weiter mit diesem unseligen bla,bla Antwortschreiben für blöd, indem Sie nicht dezidiert auf die Einrede der Verjährung verzichten!!!"
    Die löschen solche Einträge auch nicht, Leute die sind abgebrüht hoch Zehn. Die lassen alle Betroffenen die sich nicht mit allen Mitteln zur Wehr setzen am langen Arm verhungern. :evil:

  • hallöchen,
    wat meint Ihr wie viel Bonus die "Yuppies" von den Rechtsabteilungen der "Kaugummi Banken"
    bekommen für jede verjährte BG & Zinsen nach dem 31.12.2014 :?:
    in Prozent denke ick mal 30-40% je BG & Zinsen :cursing:


    Gruß
    George