Alles anzeigenIch habe heute einen Brief von der Bank bekommen.
was bedeutet das...?
Warten..?
Hoffen..?
Sehr geehrter Herr.....,
gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 23.11.2014, mit dem Sie um Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit dem Darlehen Nr......... bitten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter Schreiben, die uns im Zusammenhang mit den aktuellen Urteilen des BGH vom 28.10.2014 (AZ: XI ZR 34813 undXI ZR 17/14) erreichen, eine abschließende Prüfung des von Ihnen geltend gemachten Anspruchs derzeit noch nicht vornehmen können.
Wir verzichten Ihnen gegenüber hinsichtlich des mit Ihrem Schreiben geltend gemachten Anspruchs jedoch bis zum Ablauf des 31.03.2015 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung.Sie mü ssen daher einstweilig keine verjä hrungshemmenden Maß nahmen uns gegenü berergreifen. Sollte der geltend gemachte Anspruch bereits heute verjährt sein, gilt dieser befristete Verjährungsverzicht nicht.
In der Angelegenheit kommen wir erneut auf Sie zu, sobald wir die rechtliche Prüfung des Sachverhalts und die Auswertung der Urteile des BGH vom 28.10.2014 abgeschlossen haben.Kommen wir nach der Auswertung der Urteile zu dem Ergebnis, dass Sie einen Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr haben,
dann werden wir Ihnen den entsprechenden Betrag möglichst zeitnah auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen. Ansonsten werden wir Sie benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist doch jut! Dauert nur noch ein wenig. Das weihnachtliche Präsent sollte etwas kleiner ausfallen! Oder?