Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,


    meine Kreditverträge wurden vor 2011 abgeschlossen und die Erstattung von der Bank mit der Begründung auf Verjährung abgelehnt. Muss ich nun wieder aktiv werden um meine eventuellen Ansprüche nicht zu verlieren oder kann ich das für Ende Oktober erwartete Urteil bezüglich der Verjährungsfrist abwarten um dann weitere Schritte einzuleiten?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    aktuell sind die Ansprüche ja bereits verjährt daher kann eine weitere Verjährung nicht eintreten.


    Was spricht denn dagegen, der Bank einen Brief mit einem Widerspruch vorbehaltlich der Entscheidung am 28.10. zuzusenden?

  • Hallo,


    Ich habe die Bearbeitungsgebühren 2x von der Santander Bank erstattet bekommen, jedoch beide Beträge ohne Zinsen. Nun würde ich gerne den zu viel gezahlten Betrag um die mir zustehenden Verzugszinsen für 3 Jahre abziehen und den Rest rücküberweisen. Kann mir jemand sagen, ob diese Methode zulässig ist.


    Vielen Dank
    Kerstin

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage, ob es zulässig ist oder nicht ..


    Ich würde sagen, versuchen Sie es einfach und überweisen Sie den Restbetrag zurück und schreiben Sie der Bank ein entsprechendes Schreiben mit der Begründung und der Berechnung, wie Sie auf die Zinshöhe gekommen sind.


    Lassen Sie das Forum hier doch wissen,was daraus wurde.

  • Hallo Kerstin,
    das ist zwar eine gute Idee, zulässig ist das auch. Aber bedenken Sie, dass Rücklastgebühren für die Bank anfallen, wenn Sie die Lastschrift zurückholen. Besser ist, erstmal die Lastschriftermächtigung für die Bank zurückzuziehen (geht auch per Email) und dann im nächsten Monat diese Verrechnung vorzunehmen.
    Danach können Sie den Lastschriftauftrag wieder erteilen. So ist der Schritt sauber und es fallen keine Rückbuchungsgebühren an. ;)
    Wenn 2 Vertragspartner gegenseitig Geld zu bekommen haben, kann man diese Beträge gegeneinander aufrechnen, da beide im Schuldverhältnis stehen.

  • Moin,


    ich hatte am 11.09. hier schon in das Forum gepostet. Es ging dabei um einen Kredit bei der Targobank von Mai 2009. Ein erster Versuch mit dem Standard Musterbrief ist gescheitert. Der Widerspruch ist leider auch gescheitert. Den hatte ich damit begründet, dass die Verjährung aufgrund unklarer Rechtslage gehemmt sei und meine Ansprüche deshalb nicht verjährt seien. Ween ich das richtig gelesen haben, erstattet die Santanderbank bei Krediten vor 2010 zumindest den Anteil der Bearbeitungsgebühren (allerdings ohne Zinsen!), die nach Ansicht der Bank noch nicht verjährt sind. Soll ich das jetzt auch mal bei der Targobank versuchen oder den 28.10. abwarten?


    Viele Grüße

  • Hallo Gast,
    Sie haben ja schon Ihre Ansprüche geltend gemacht für den Kredit und somit schon mal die Verjährung gehemmt für den Fall, dass der BGH am 28.10.2014 über die Verjährung entscheidet bei der Santander Bank.
    Dasselbe sollten Sie ebenfalls bei der Targobank machen um die Verjährung zu hemmen.


    Sollte der BGH am 28.10.2014 kundenfreundlich entscheiden und die Verjährung weiter zurück setzen als 3 Jahre, können Sie bei der Santander die restlichen Gebühren einfordern und bei der Targobank die ganzen Gebühren.


    So lange, bis zum Gerichtsentscheid, werden die Banken immer die Erstattung der Gebühren vor 2011 ablehnen, denn auch die Banken warten das Urteil ab.

  • @ TorstenH


    genau so sehe ich es auch ist zwecklos einer Bank einen Brief zu schreiben worauf du net mal ein Rechtsanspruch hast. Das ist die Briefmarke nicht wert.
    Hintert mich zwar nix dran denen zu schreiben doch verstehe sinn und zweck nicht.


    @ Henning
    Welche Vor- und Nachteile sollte sich ergeben?


    Ich kann kein Vorteil daraus erkennen einer Bank eine Forderung zu stellen die mir nicht mal nach gesetztlich zusteht. Meinste die bezahlen weil sie Mitleid mit mir haben?

  • @ Thorsten;


    Der Vorteil, die Ansprüche bei unklarer Gesetzeslage einzufordern besteht darin, dass man schon mal seine Ansprüche generell beansprucht, sie einfordert und damit auf jeden Fall die Verjährung hemmt.
    Damit kann man gar nichts falsch machen und ist auf der sicheren Seite.


    Selbst, wenn die Bank ablehnt und das werden sie bis zum 28.10.2014 auch tun, ist trotzdem der Anspruch ja eingefordert. Beim Verbraucher freundlichen Urteil würde der eingeforderte Anspruch schon bestehen und keine Fristen wären versäumt.


    Aus Mitleid bezahlt keine Bank, sie zahlen aber, wenn der Anspruch eingefordert ist und der Rechtsanspruch (evtl. am 28.10.2014) besteht. ;)

  • Hallo Team und Betroffene,
    ich wollte nur mal den aktuellen Stand mitteilen.
    Kurz die Vorgeschichte:
    Kredit aus 2009 bei der Santander
    Habe die Bearbeitungsgebühren mit den letzten zwei Raten (Juli und August 2014) verrechnet und die Einzugseinwilligung zurückgezogen (per Einschreiben). Das interessiert die Bank überhaupt nicht. Sie haben frech weiter abgebucht und wieder das blabla mit der Verjährung geschrieben. Ich habe nochmals geschrieben, dass sich nach $ 215 BGB die Frage der Verjährung gar nicht stellt und selbst wenn, wäre über die Verjährung noch nicht entschieden. Außerdem habe ich auch noch darauf hingewiesen, dass selbst bei nicht verbraucherfreundlicher Entscheidung, erst recht geklagt werden könne. Und zwar aus dem folgenden Grund: Wenn die Gerichte davon ausgehen, dass man hätte gleich klagen sollen, da man hätte wissen müssen, dass die Gebühren unrechtmäßig sind, stelle ich mir doch die Frage: Wenn ich als Normalverbraucher das hätte wissen müssen, dann erst recht die Banken. Wenn diese das jedoch gewusst haben, hätten sie ja wissentlich unrechtmäßige Gebühren erhoben.


    Heute bekam ich als Antwort: Wir teilen Ihre Rechtsauffassung nicht. Sehen Sie von weiterer Korrespondenz ab.
    Jetzt langt es mir. Wo gibt's denn so was? Es wird einfach widerrechtlich abgebucht und das scheint alles erlaubt. Eine Unverschämtheit, wenn man noch dazu als Steuerzahler für diesen Rettungsschirm herhalten musste.
    Beste Grüße
    rainbow

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @rainbow,


    herzlichen Dank für die Mitteilung des Sachverhaltes und der Informationen.


    Generell sollten Sie aus meiner Sicht die Lastschriftseinzugsermächtigung widerrufen können, die Darlehensraten können in der Regel ja auch per Dauerauftrag überwiesen werden (in der Praxis sehr unüblich).


    Aus Sicht der Bank ist eine Verrechnung der Bearbeitungsgebühr mit den laufenden Kreditraten aufgrund deren aktueller Rechtsauffassung nicht möglich, daher ist die Abbuchung aus deren Überzeugung nicht rechtswiedrig.


    Zur Ehrenrettung der Bank sei gesagt: Die endgültige Entscheidung wird wohl am 28.10. am OLG getroffen und Finanztip und @Franziska werden diese bewerten und in allen vorhandenen Kommunikationskanälen verbreiten.


    Kleiner Hinweis:


    Ich kann Ihren Unmut verstehen, dennoch halte ich das übliche Argument mit dem Rettungsschirm in diesem Sachverhalt nicht passend. Da letztendlich die wenigsten Banken in Deutschland gestützt und gerettet werden mussten. Daher hat auch die S. Bank aus den üblichen Rettungsschirmen keine ¨Rettung¨ erhalten.


    Nun stellt sich die Frage:


    - Wie geht´s weiter? -


    Was haben Sie für sich entschieden?

  • @ Loewe


    Hört sich erstmal gut an, die Frage ist aber, ob ich ein Anspruch einfordern kann wo keiner besteht.


    Vermutlich wird sich das darauf hinauslaufen sobald das Gerichtsurteil Verbraucherfreundlich ausfällt. Ich dann den Anspruch erstmal nochmal neu Beanspruchen muss. So könnte man das Urteil abwarten und daraufhin am 28.10.14 gleich die Forderung raushauen. Die Gesetzlage ist ja bisher auch nicht unklar zurzeit ist es nach 3 Jahren verjährt.

  • noch ne kleine Frage hätte ich da.


    Falls das Gericht es am 28.10.2014 steigern würde von 3 auf 5 jahren als bsp. würde dann die Ansprüche von Januar 2014 5 Jahre Rückwirkend oder von Oktober 5 jahre Rückwirkend weil mein Kreditvertrag wurde z.B im Juni 2009 abgeschlossen. Wie ist das zurzeit mit den 3 Jahren ab wann gelten die einschließlich rückwirkend?

  • Hassel,


    die Banken berufen sich auf Verjährung, die Rechtslage ist unklar bis zum 28.10.2014. Wäre die Rechtslage klar, bräuchten wir kein Urteil. ;) Das Urteil aus Mai 2014 bezieht sich auf die Fälle ab 01.01.2011. Alle Kredite davor werden von den Banken abgelehnt. Also gilt die unklare Verjährungsfrist rückwirkend für Verträge vor 2011.
    Der Monat des Abschlussjahres des Kredites ist egal, da eine Verjährungsfrist immer am 31.12. endet.
    Somit verjähren die Verträge aus 2011 am 31.12.2014.
    Die Verträge aus 2009 verjährten am 31.12.2012. Fraglich ist da ja der Verjährungsbeginn, deshalb das Urteil am 28.10.2014.


    Natürlich kann man ab Urteil seine Ansprüche erst ab 28.10.2014 einfordern. Ich habe aufgezählt, dass es keine Nachteile, sondern nur Vorteile bringt, seine Ansprüche einzufordern, denn @TorstenH hatte den Sinn nicht erkennen können. :)

  • rainbow;


    Das Verrechnen der Bearbeitungsgebühr bei unklarer Rechtslage ist bedenklich. Damit setzen Sie die Bank ins Recht und sich selber ins Unrecht, da ja eben die Rechtslage für Verträge aus 2009 nicht geklärt ist. Im Prinzip nehmen Sie sich das Recht heraus, das noch nicht geklärt ist. :huh:


    Dadurch, dass Sie die Raten gekürzt haben, setzen Sie sich in den Verzug. Sie laufen dann Gefahr, dass die Bank Ihnen den Kredit kündigen kann. :huh:


    Seien Sie froh, dass die Bank "frech weiter abgebucht hat", denn so ist der Verzug nicht eingetreten.
    Solche Aktionen sind erfolgreich bei Krediten ab 2011.
    Warten Sie lieber die Rechtslage ab 28.10.2014 ab und belassen Sie es bis dahin im eigenen Interesse. :)

    • Offizieller Beitrag

    Der Argumentation kann man folgen und wir werden alle mehr sehen, wenn es eine konkrete Rechtsauslegung gibt.


    Loewe


    melden Sie sich doch in diesem Forum an, kundige und diskutierfreudige Mitglieder sind gerne gesehen :thumbup:

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit Juni 2012 einen Kredit bei der Santander. Am 18.05. hatte ich die BG in Höhe von rund 480 plus 5% Zinsen zurückgefordert. Am 20.09. hat dann die SB aber nur die BG ohne Zinsen erstattet.
    Natürlich werde ich die Zinsen nachfordern, wobei ich mir jedoch bei der Berechnung nicht sicher bin. Sind es einmalig 5%, demnach pauschal 24 € oder aber 5% pro Jahr, bzw. jetzt für ca. 28 Monate?
    Sollte man nicht auch Bearbeitungsgebühren :) für Porto etc. in Rechnung stellen?


    Gruß
    Ein Sauerländer

    • Offizieller Beitrag

    Herzlich Willkommen im Forum.


    Aus meinem Verständnis heraus sind es nicht pauschal 5% sondern sollte mit Zinsmethode für 28 Monate berechnet werden, da die S. Bank ja eine Nutzziehung hatte


    Ich empfehle die Seite www.zinsen-berechnen.de


    Das mit dem Porto ist sicherlich als scherz gemeint.