Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Habe alle Bearbeitungsgebühren von der Santander zurück bekommen 2006-2012 5 Kredite, schreiben ging am 29.10 raus.
    Aber schon witzig ist dass die Bank mir heute nochmal 3 Briefe geschickt hat dass ich die Gebühren aus Kulanz zurück bekomme, habe die schreiben aber schon längst und das Geld auch, vielleicht zahlen sie ja doppelt.



    Super + Glückwunsch !!!


    Eine Frage, da die SANTANDER ja schon oft erwähnt wurde. Hast du "nur" die Bearbeitungsgebühr zurückbekommen oder auch die Zinsen ?

  • Werte Finanztip-Experten,


    ein Kollege hat mir heute eine modifizierte Version Ihres Musterbriefes per Mail geschickt da er wohl mit dem ursprünglichen Musterbrief Probleme bei der Rückforderung hatte.
    Jetzt wollte ich fragen ob die Modifizierung so genutzt werden kann oder ob es rechtlich auf wackligen Beinen steht.
    Die Modifizierung habe ich Fett und Kursiv hervorgehoben.



    [Ihr Name]
    [Ihre Straße + Hausnummer]
    [PLZ und Ort]
    [Ihre Telefonnummer]


    [Ihr Kreditinstitut]
    [Straße]
    [PLZ und Ort]

    [Datum]


    Darlehenskonto: [Darlehenskontonummer]
    Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    am [Vertragsdatum einfügen] habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag
    über eine Darlehenssumme von [Darlehenssumme eintragen] Euro
    abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund
    ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen] Euro
    zahlen müssen.


    Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich
    einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden
    Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen
    Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie
    damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich
    als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie
    nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben,
    sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse
    betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt
    eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1
    BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen
    Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so
    entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil
    vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).


    Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom
    28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13 und – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der
    BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass
    Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte
    noch nicht vorliegt.


    Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren gemäß § 812 Abs. 1 BGB
    zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die
    Nutzung herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof
    ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem
    jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
    herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Az.: XI 97/97, Urteil vom
    07.06.2011, Az.: XI ZR 212/10).


    Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne
    Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Bearbeitungsgebühr eintragen]
    Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der
    Gebühr in Höhe von [Zinsbetrag eintragen] Euro zurück.


    Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Bearbeitungsgebühr + Zinsen eintragen] bis
    zum [Bitte Frist von drei Wochen einfügen, konkretes Datum benennen] auf
    folgendes Konto:


    [Bitte Kontonummer/IBAN einfügen]
    [Bitte BLZ/BIC einfügen]
    [Bitte Bank einfügen]


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Tanja. Habe gerade nachgesehen. Bei mir auch :( Das kann nicht sein. Das ist der Kredit, mit den niedrigsten Bearbeitungsgebühren. Die können doch die anderen nicht einfach unter den Tisch kehren. Ich werte das jetzt so, dass dem so ist und betrachte für die anderen Kredite dies als unbeantwortet. Bei mir läuft die Rückerstattungsfrist noch bis 17.11.. Danach werde ich mir einen Anwalt suchen. Die sind sicher jetzt schon hoffnungslos ausgebucht.


    Hallo Tanja und Sylvi62. mmhhh... habe am 03.11. 3 Briefe an Santander enzeln gesendet und am gleichen Tag auch an Targobank und Peugeot Bank. Rückschein habe ich aber nur von Tragobank am 07.11. zurück bekommen. Sonst noch nichts. Bin mal gespannt, wie es dann bei mir aussieht. Drück für alle auch die Daumen, das es gut ausgeht.

  • Guten Morgen zusammen,
    auch ich bin froh, dass es dieses Forum gibt.
    Santander Bank: Mein Chef hat dieses Schreiben gestern auch bekommen, das hier einige erhalten haben.


    Mich würde interessieren, ob irgendeiner hier von der Targobank schon sein Geld zurück bekommen hat. Bei mir geht's inklusiv Zinsen um immerhin fast 3000 Euro :). Und verschenken werde ich die definitiv nicht!


    Und: Wie erfahre ich, welcher Ombudsmann für mich zuständig ist?


    liebe Grüße und einen schönen Tag
    Lisa Maria

  • Und mich würde interessieren, wie bisher die Resonanz der Banken für Kreditverträge vor 2004 ist. Also die Erstattung die nur "anteilig" zurückgezahlt werden soll !


    Ich gehe davon aus, dass alle Banken erstmal ablehnen, mit dem Hinweis auf Verjährung.


    Vielleicht hat ja hier schon jemand ein Schrieb oder gar Münze bekommen ?

  • Hallo Leute,
    ich weiss jetzt nicht wie ihr das seht.
    ich bekomme von 3 versch. Banken fast 3000 € Gebühren zurück.
    die Commerzbank schindet Zeit, indem sie auf die fehlende Urteilsbegründung verweist und keine Zusage, dass überhaupt gezahlt wird.
    die Spk hat mündlich mitgeteilt, dass man die Gebühren überweist, bislang noch nichts da und schriftl. auch keine Zusage erhalten.
    Von der Renault-Bank habe ich noch gar nichts gehört.
    Ich für meine Teil, werde nach Ablauf der Frist unverzüglich den Anwalt einschalten.
    wenn dann im Endeffekt 500€ für den Anwalt draufgehen, bleiben immer noch 2500€, mit denen ich nicht gerechnet habe.
    Gibt schlimmeres.

  • Hallo eldo123. Ich habe gelesen, dass du bearbeitungsgebühren von der santander erstattet bekommen hast. Mir müssen sie auch von drei krediten die BG zahlen. Aber auf dem brief von der santander war nur der niedrigste Kredit aufgeführt. Stand in deinem Brief vin der santander auch nur eine darlehensnummer oder alle? Gruss tanja und danke

    • Offizieller Beitrag


    Der kostenfreie Weg des Ombudsverfahrens steht Ihnen auch frei.

    • Offizieller Beitrag

    Alles schön und gut. Funktioniert wunderbar, wenn die Bank die Forderung ablehnt.
    Hat aber keine bislang und wird wohl auch nicht passieren.
    Jetzt gibt es die Hinhaltetaktik (siehe Commerzbank) bis das Jahr um ist.


    Meines Wissens nach ist die Einbeziehung des Ombudsmannes auch in diesem Fall möglich

  • Alles schön und gut. Funktioniert wunderbar, wenn die Bank die Forderung ablehnt.
    Hat aber keine bislang und wird wohl auch nicht passieren.
    Jetzt gibt es die Hinhaltetaktik (siehe Commerzbank) bis das Jahr um ist.


    Also ich gehe davon aus, dass die Bank die Forderung ablehnt, wenn diese sich fristgerecht nicht meldet. Wenn die Bank sich meldet und um etwas mehr Zeit bittet, so sind es m.E. Verhandlungen, die nach § 203 des BGB die Verjährung ebenfalls hemmen. Im 1. Fall kann der Ombudsmann eingeschaltet werden, im 2. Fall kann man warten oder eine Zahlungsklage/Mahnbescheid ggf. mithilfe eines RA einreichen/beantragen um die Zahlung schnellstmöglich zu erhalten.

  • Die Sache bei mir mit dem Ombudsmann ist folgende: Ich hatte Seit Mai diesen Jahres bezüglich der Rückerstattung der BG Kontakt zur Santander. Jedesmal abgelehnt. Danach bei allen 3 Darlehen Ombudsmann eingeschalten. Alle 3 Verfahren wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass es vorerst als "grundsätzliche Rechtsfrage" zu bewerten ist.Ich solle bitte das Amtsgericht einschalten. Dies geschah wohlbemerkt VOR der Urteilsbegründung Ende Oktober. Ich kann doch wohl kaum den Ombudsmann, in selbigen Verfahren, nun wieder einschalten?

  • Die Sache bei mir mit dem Ombudsmann ist folgende: Ich hatte Seit Mai diesen Jahres bezüglich der Rückerstattung der BG Kontakt zur Santander. Jedesmal abgelehnt. Danach bei allen 3 Darlehen Ombudsmann eingeschalten. Alle 3 Verfahren wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass es vorerst als "grundsätzliche Rechtsfrage" zu bewerten ist.Ich solle bitte das Amtsgericht einschalten. Dies geschah wohlbemerkt VOR der Urteilsbegründung Ende Oktober. Ich kann doch wohl kaum den Ombudsmann, in selbigen Verfahren, nun wieder einschalten?


    Ich hatte das gleiche Schreiben vom Ombudsmann im letzten Jahr (Darlehen aus 2012 von der Deutschen Bank) erhalten.. Nachdem der BGH Urteil vom 13.05.2014 veröffentlicht wurde, hatte ich die Bank noch einmal zur Ersatttung aufgefordert und diese erstattete zzgl. Zinsen anstandslos. Erneutes Einschalten des Ombudsmannes war nicht erforderlich.

  • Nach der Bekanntgabe des Urteils habe ich auch alle meine Kreditverträge durchgeschaut und das Musterschreiben an alle betroffenen Banken geschickt mit der Frist bis 21.11.2014.


    Die Sparkasse hat geantwortet und mir die Bearbeitung bestätigt.


    Gestern habe ich von der S-Kreditpartner eine Antwort erhalten ... hier mal ein Auszug:


    Zitat

    Das vorliegende Urteil des Bundesgerichtshof bezieht sich auf eine abweichend formulierte Entgeltklausel und ist auf unser Vertragsverhältnis nicht anwendbar. Im vorliegenden Fall wurde mit Ihnen eine konkrete Abrede über ein separates Entgelt getroffen, das in den vereinbarten monatlichen Ratenzahlungsbtrag einrechnet und als Bestandteil ausgewiesen worden ist.


    Ergebnis: Die Bank hat mir eine Kulanzzahlung von 50% der Bearbeitungsgebühr angeboten und auch bereits überwiesen, aber erkennt keine Rechtspflicht an.


    Laut meinem Verständnis sind ausnahmslos alle Bearbeitungsgebühren und die damit verbunden Vertragsklauseln unwirksam. Zumal ich keine Kenntnis habe von einer konkreten Abrede über ein separates Engelt. Aber da kann ich ja sicherlich die Bank auffordern mir diesen Nachweis zu erbringen, oder?


    Oder soll ich garnicht mehr auf das Schreiben der Bank reagieren und das Antwortschreiben an den Ombudsmann weiterleiten?


    Was vielleicht noch wichtig ist: es handelt sich um die Finanzierung eines Autokaufs und der Kredit wurde vorzeitig zurück gezahlt.


    Im Voraus vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.

  • Ich würde das Schreiben an die entsprechende Geschäftstelle schicken. Die sind Vertragspartner und die haben die Bearbeitungsgebühr erhoben. Das ist aber nur eine Vermutung.