Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,


    auch ich kann euch nichts neues von "Akte" sagen.Habe am Montag noch eine Mail geschrieben und habe bis heute keine Antwort.Ich denke aber, das Akte intensiver recherchiert und bestimmt mehr nachhackt als Frontal 21.
    Ich habe heute meinen Rückschein vom Ombudsmann bekommen, warte immer noch auf eine BG von 520 € und noch
    Zinsen für 4 BG.
    Übrigens habe ich "Akte" mitgeteilt das es gerade zu lächerlich ist, von der Santander mir 3 BG zu überweisen und mir dann einen Brief zu schicken mit dem Hinweis "würden ja die 4. BG überweisen aber wir haben keine Kontodaten ?(?(
    Egal, jetzt ist alles beim Ombudsmann :thumbup: Aber ich hacke nach bei "Akte".Bin nächsten Dienstag sowieso in der
    Redaktion in Berlin.

  • Dazu fällt mir ein: Muss eigentlich der zweite Kreditnehmern, in diesem Fall mein Mann, das Anschreiben auch unterschreiben oder reicht es, wenn ich das mache? Beim letzten Mal haben wir beide unterschrieben...aber wenn eine Unterschrift reicht, dann geht's schneller....

  • Dazu fällt mir ein: Muss eigentlich der zweite Kreditnehmern, in diesem Fall mein Mann, das Anschreiben auch unterschreiben oder reicht es, wenn ich das mache? Beim letzten Mal haben wir beide unterschrieben...aber wenn eine Unterschrift reicht, dann geht's schneller....


    Besser beide Kreditnehmer !

  • Ramona1504 schrieb:
    Du kannst den Ombudsmann erst nach erfolgloser Fristsetzung an die Bank einschalten... Bzw. wenn die Bank die Rückzahlung ablehnt...


    Hallo
    Das ist devinitiv FALSCH


    Lese Dir mal die Seite "Omudsmann der Banken" die Rubrik "Fragen und Antworten " durch.


    Ürigens: von meinen 5 Rückforderungen
    2x Deutsche Bank
    2x Santander
    1x Commerzbank
    sind hier nur jeweils die Witzbriefe eingetroffen.
    Vom Geld fehlt jede Spur.
    Ich habe vor 1,5 Wochen ein Einschreiben an den Ombudsmann geschickt.
    Auch hier keinerlei Antwort!


    Viele grüße angler07

  • Hallo
    Ich hab grad nochmal einen Kontocheck gemacht und bin vollkommen baff:
    TARGO hat überwiesen.
    Leider kann ich noch nichts weiter dazu schreiben da ja noch kein Brief in der Post war (wegen der genauen Auflistung).
    Ich hatte in meinem Forderungsschreiben die BG für den mir letzten bekannten Kredit angegeben,aber anscheinend hatte wir beim Vorkredit auch BG gezahlt.Anscheinend wurde genau hingeschaut,denn die Erstattungssumme liegt mit gut 1.400€ über meiner geforderten Summe.
    Bloss blöd dass ich gestern beim RA wegen dem Mahnverfahren war.Das macht mit jetzt etwas Kopfzerbrechen-aber war ja mein gutes Recht mich abzusichern.
    LG Butterblume

  • Ich hab dem Ombudsmann vorab per e-mail geschrieben mit Anhängen und eine Eingangsbestätigung bekommen. Die Frist ist ja damit auch ausgesetzt... das Original geht morgen mit der Post raus... auch per Einschreiben.

  • Die "falschen" Kreditkontonummern auf den TARGO-BlaBla Briefen stimmen wohl doch!


    Habe gerade mehr oder weniger zufällig entdeckt dass die Fantasie Kreditnummer auf den Antwortschreiben der Targo wohl doch stimmt. Schaut mal auf Euren Kreditvertrag, wie eigentlich alle habt ihr wohl Lastschrifteneinzug von Eurem Hauptkonto gewählt. (besonderer Zahlungshinweis) Falls man jedoch die Raten per Überweisung bezahlt ist eine gesonderte eigene Kredit-Kontonummer aufgeführt. Und genau diese Nummer ist diese neue unbekannte auf den Antwortschreiben.
    Ich hoffe dass ich das jetzt richtig beschrieben habe und einige Leute dadurch aufklären konnte. Schaut mal bitte auch nach...

  • Also jetzt bin ich mir ziemlich sicher: Da die Bearbeitungsgebühr neben dem Disagio auf den Kredit aufgeschlagen wurde, der Gesamtdarlehensbetrag aber getilgt werden muss, habe ich auch auf die BG Zinsen bezahlt bzw. bezahle diese noch.


    Ich habe hierzu eine Verständnisfrage an Euch: Soweit ich das jetzt verstehe, reicht es doch gar nicht aus, wenn die Bank mir die BG sowie die bisher gezahlten Zinsen zurückzahlt, oder? Sie müsste doch den Kreditbetrag neu berechnen, also praktisch so, als wäre die BG nie aufgeschlagen worden und auch nie unrechtmäßige Zinsen angefallen. Sonst fallen doch auch in Zukunft noch Kosten (Zinsen) für mich an. Sehe ich das richtig? Der Kredit läuft übrigens noch.


    Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

  • Die "falschen" Kreditkontonummern auf den TARGO-BlaBla Briefen stimmen wohl doch!


    Habe gerade mehr oder weniger zufällig entdeckt dass die Fantasie Kreditnummer auf den Antwortschreiben der Targo wohl doch stimmt. Schaut mal auf Euren Kreditvertrag, wie eigentlich alle habt ihr wohl Lastschrifteneinzug von Eurem Hauptkonto gewählt. (besonderer Zahlungshinweis) Falls man jedoch die Raten per Überweisung bezahlt ist eine gesonderte eigene Kredit-Kontonummer aufgeführt. Und genau diese Nummer ist diese neue unbekannte auf den Antwortschreiben.
    Ich hoffe dass ich das jetzt richtig beschrieben habe und einige Leute dadurch aufklären konnte. Schaut mal bitte auch nach...


    Ich kann dazu schreiben dass die Überweisungsnummer auf dem Konto mit der Nummer vom Ratenkredit übereinstimmt.Ist allerdings eine andere als die "Haupt"Kontonummer.

  • Nö, dat is net ganz richtig. Wenn die Bank auf die " Einrede der Verjährung " ausdrücklich verzichtet hat, bedeutet das, sie wird die Ansprüche - sofern nicht zum Zeitpunkt des abgefassten Schreibens bereits verjährt - prüfen und dann zahlen. Letzteres muss sie, weil die BGH - Rechtsprechung sie dazu verpflichtet. Übt die Bank somit einen Rechtsverzicht aus, so wird die vom BGH benannte Verjährung der Rückzahlungsansprüche zu den vom 29.10.2004 bis 31. 12,. 2011 einkassierten GBs zunächst nicht greifen. Weil alle Banken gnadenlos überlastet sind, die Bearbeitung deshalb Wochen, ja, Monate dauern könnte, haben einige Kreditinstitute mit ihren Schreiben erklärt, dass sie auch nach dem 31. 12. 2014, 24.00 Uhr, Rückzahlungen leisten werden.



    Also nochmal zum mitschreiben:
    Trinchen0815 schreibt doch, dass die Verjährung dann zwar erstmal nicht zieht, aber wenn die Bank dann im nächsten Jahr NACH PRÜFUNG eine Ablehnung schickt, wäre alles futsch. D.h. wenn die Bank meint, nach Prüfung wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, hätte man keine Möglichkeit mehr, andere Rechtswege zu beschreiten, weil die Verjährung genau nur bis zu dem Tag der Ablehnung gehemmt ist, ab dem Tag dann nicht mehr --> man kann dann einfach nichts mehr machen?!
    Also das kann ja nicht sein, wäre unlogisch. Oder??

  • Sie müsste doch den Kreditbetrag neu berechnen,


    Ja, das ist korrekt.
    Ich persönlich habe das zusätzlich zu meinen Forderungen zu einer BG aus einem noch laufenden Darlehensvertrag in meinem Schreiben an die Targobank auch gleich so formuliert. Geantwortet hat die Bank bisher natürlich nicht, aber jeder Tag ohne Reaktion belastet DEREN Konto, nicht MEINS. Die Zinsen summieren sich und : *Kleinvieh macht auch Mist* ! :D

  • Hallo
    Bin neu hier und lese seit längeren still mit.
    Bei uns sind es BG 3x Sparkasse und 2x Santander. Briefe gingen alle mit der normalen Post ohne einschreiben am 31.10.2014 raus.
    Sparkasse hat eine Woche später alle 3 BG bezahlt ohne Zinsen. Nachforderung der Zinsen erfolgte sofort und 4 Tage später auch die bekommen. Echt super.


    Aber jetzt zu Santander...1 blabla schreiben am 11.11. Erhalten...17.11. Geld der BG ohne Zinsen auf dem Konto. Frist lief für beide bis 21.11. Also Nachforderung 1x Zinsen und 1x alles mit Frist bis 29.11...3x blabla schreiben erhalten am 29.11....aber kein Geld. Letzte Frist mit Androhung Anwalt am 02.12. Bis 05.12.
    Alle Briefe gingen ohne einschreiben raus. Zwischen dem 02.12. und 05.12. an alle bekannten Faxnummern die Briefe vom 02.12. gefaxt und an alle bekannten emails. Bei den Mails habe ich denen mit sofortiger Klage gedroht wenn das Geld nicht bis Dienstag 09.12. da ist.
    Komplette Rückerstattung aller offenen Beträge heute
    Zufall das heute evtl. Zahltag bei Santander ist oder hat das mit Klage geholfen?....ich kann es nicht sagen

  • Wenn es so wäre, hätte es ja die Bank selbst in der Hand.... Das wäre doch gefühlt "rechtsmissbräuchlich" .... Ob der Anspruch letztlich "berechtigt", also begründet ist, entscheiden in der BRD -Gott sei Dank- unsere Gerichte

  • Ja, das ist korrekt.
    Ich persönlich habe das zusätzlich zu meinen Forderungen zu einer BG aus einem noch laufenden Darlehensvertrag in meinem Schreiben an die Targobank auch gleich so formuliert. Geantwortet hat die Bank bisher natürlich nicht, aber jeder Tag ohne Reaktion belastet DEREN Konto, nicht MEINS. Die Zinsen summieren sich und : *Kleinvieh macht auch Mist* ! :D


    Das müsste aber mit dem von mir verschickten Musterbrief, der Stiftung Warentest abgedeckt sein, oder? Dort steht u. A. "... Ich verlange von Ihnen, den Kredit gemäß § 494 Abs. 5 BGB - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung am Laufzeitende gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten. ...". Ist das damit ausreichend gefordert und die Bank jetzt im Verzug, sodass dies auch bei Klärung durch den Ombudsmann berücksichtigt wird? Also im Klartext: BG (ist bezahlt worden) + Zinsen (fehlt) + Neuberechnung (fehlt) + Nutzungsentschädigung (fehlt).

  • Hallo,


    ich habe das Problem, das wir einen Kredit bei der ready-bank hatten. Diese Bank existiert nicht mehr. Rechtsnachfolger ist die S-Kreditreform GmbH in Berlin. Diese erhielt bereits am 21.11.14 ein Schreiben mit unserer Forderung.
    Jedoch haben wir bis heute keinerlei Reaktion auf das Schreiben erhalten.
    Werde nun meine Sparkasse informieren - diese war damals Vermittler - und an den Ombudsmann schreiben.


    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation.


    Vielen Dank für Eure Antworten und viel Glück.
    Leider rennt die Zeit ....