Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Auf eine solche Situation kann sich ein Unternehmen nicht im Sinne Eurer Erwartungen vorbereiten. Dies ist nicht möglich! Und jeder, der mal eine leitende oder verantwortungsvolle Position in einem großen Unternehmen inne hatte, weiß das.


    Und man darf auch nicht außer acht lassen, dass die verschiedensten Urteile denkbar waren. Dass es aber zum MegaGAU kommt, hatten nur wenige für möglich gehalten.


    Na dann grätsche ich doch mal als leitender Mitarbeiter mit Zahlenbezug in einem großen deutschen Konzern ein und sage: ich weiß sehr genau was mithilfe von strategischen Entscheidungen, Datenbanksystemen und vorausschauendem Denken möglich ist. Und ich gehe hier zu hundert Prozent mit Picteur: ein Plan B ist für jede Firma überlebenswichtig. Ich hätte spätestens im Mai, eher noch schon 2012 damit angefangen die Verträge zu verscannen, Programmierer zu beauftragen, Rückstellungen z.B. für Freelancer zu bilden, Mitarbeiter zu schulen und mir Gedanken über kompetente Hotlines zu machen. Nur so als erste Ideen - ich arbeite nicht für eine Bank. Die Fachleute dort hätten sicher noch ideenreicher sein können. Nur: das alles ist nicht oder nicht ausreichend passiert. Und da frage ich mich - jetzt wieder als Verbraucher - warum nicht.


    Zugegeben, teilweise ist Hysterie unter den Kunden ausgebrochen. Aber auch das ist absolut menschlich: die meisten hier haben nicht mal eben vierstellige Summen irgendwo geparkt. Das Geld wird gebraucht, der Anspruch ist berechtigt, und es ist kurz vor Weihnachten.

  • Na dann grätsche ich doch aml als leitender Mitarbeiter mit Zahlenbezug in einem großen deutschen Konzern ein und sage: ich weiß sehr genau was mithilfe von strategischen Entscheidungen, Datenbanksystemen und vorausschauendem Denken möglich ist. Und ich gehe hier zu hundert Prozent mit Picteur: ein Plan B ist für jede Firma überlebenswichtig. Ich hätte spätestens im Mai, eher noch schon 2012 damit angefangen die Verträge zu verscannen, Programmierer zu beauftragen, Rückstellungen z.B. für Freelancer zu bilden, Mitarbeiter zu schulen und mir Gedanken über kompetente Hotlines zu machen. Nur so als erste Ideen - ich arbeite nicht für eine Bank. Die Fachleute dort hätten sicher noch ideenreicher sein können. Nur: das alles ist nicht oder nicht ausreichend passiert. Und da frage ich mich - jetzt wieder als Verbraucher - warum nicht.


    Zugegeben, teilweise ist aus Hysterie unter den Kunden ausgebrochen. Aber auch das ist absolut menschlich: die meisten hier haben nicht mal eben vierstellige Summen irgendwo geparkt. Das Geld wird gebraucht, der Anspruch ist berechtigt, und es ist kurz vor Weihnachten.


    perfekt.. hierfür vielen dank..


  • Wie ich schon schrieb, es gab die 50:50 Chance und darauf hätte man sich vorbereiten können. Man hätte bereits seit Monaten Aufstellungen über die zu erwartenden Rückzahlungsansprüche machen können und und und... Das ist Jammern auf hohem Niveau.



    Viele mögliche Urteile waren denkbar. "Man hätte bereits seit Monaten Aufstellungen über die zu erwartenden Rückzahlungsansprüche machen können" Meinst Du denn ernsthaft, Banken hätten sich nicht vorbereitet? Wenn ich weiß, dass ein Sturm aufzieht, dann kann ich mich darauf vorbereiten. Aber eínen Schaden werde ich trotz Vorbereitung haben. Und wenn dann der Sturm auch noch x-fach höher ist, als vorausgesagt, dann...

  • Ich sehe die Kanone noch nicht. Was ist das Problem, wenn Du eine Rate 14 Tage später zahlst, bekommst Du ein RA-Schreiben? Mahnbescheid? Pfändung? Haus weg? Oder wirst Du im 1. Schritt angerufen oder angeschrieben die Raten (plus Verzugszinsen oder Gebühr oder so) schnellst möglich einzuzahlen. Mal ganz davon abgesehen, dass es kein Darlehensvertrag ist, der hier zur Diskussion steht.


    Da Du ja keine Ruhe lässt und die Kanonen gerne präsentiert bekommst :)


    Gegen mich wurde mal die Zvangsvollstreckung eingeleitet.... da hat das Gericht natürlich, weil vollkommen willkürlich und unbegründet die rote Karte gezeigt... im Grundbuch stand dann später -trotz dass erst einmal die ZV eingetragen wurde- NIX mehr davon drin.... jeder, der sich im Grundbuch(recht) auskennt, weiß, dass so eine Maßnahme nicht möglich ist.... ich stelle mal die Frage in den Raum, wer da wohl einen Umschlag bekommen haben mag.....

  • @DSWNWST


    Mich würde interessieren, woher dein Vertrauen kommt, dass man lediglich das Musterschreiben schicken muss, und dann bis irgendwann ins nächste Jahr abwarten kann, und dann *ganz sicher* alles gut wird - sprich, BG + Zinsen automatisch gezahlt werden?
    Du meinst, es ist nicht zu erwarten, dass Banken sich auf Verjährung wo immer es nur geht berufen werden, und vor allem vor der Erstattung von Zinsen drücken werden?
    Woher stammt dein Vertrauen in dieser Hinsicht und wie kannst du dich für alle die hier fordern verbürgen?


    An sich sehe ich es auch so - das ganze kann man sachlich sehen. Die Banken versuchen natürlich Geld zu machen, emotionslos. Die Bearbeitungsgebühren waren bis zu einem Zeitpunkt X akzeptiert, inwieweit sie gerechtfertigt waren und bis zu welcher Höhe, müsste näher betrachtet werden. Die Banken haben tatsächlich nicht groß vorgesorgt bzgl. dem großen Ansturm jetzt - sonst hätten sie wohl "bessere" Musterbriefe entwickelt und schneller verschickt -denn dass sie mit Rechtskosten nun rechnen müssen, das ist auch klar. Scheint also keine Bösartigkeit zu sein - seh ich so.
    Die Banken wollten es aber eindeutig bis zum Urteil im Oktober aussitzen, und nichts vorbereiten. Darunter haben jetzt die MA zu leiden. Und dass nun alles durcheinander geht und nicht jeder umgehend Bescheid oder Geld bekommt, das versteh ich auch. Ich vermute auch, dass bei den MA total unterschiedliche Anweisungen ankommen bzgl. "zahlen", "Vertröstungsschreiben schicken", "mit oder ohne Zinsen".
    Aber leider muss man ggf. eben auch noch dieses Jahr einen Anwalt oder OM einschalten, um sicher die Verjährung zu hemmen. Ob man diesen Schritt auch schon unbedingt vor 1 Monat tun musste... darüber kann man sich streiten; ggf. hätte man auch noch abwarten können

  • Da sich das ganze hier unterschwellig in eine Auseinandersetzung auf "persönlicher" Art entwickelt, bin ich sehr dafür, wieder auf sachliche Gewässer zurückzukehren und den Sinn und Zweck dieses Forums nicht aus den Augen zu verlieren....

  • Na dann grätsche ich doch mal als leitender Mitarbeiter mit Zahlenbezug in einem großen deutschen Konzern ein und sage: ich weiß sehr genau was mithilfe von strategischen Entscheidungen, Datenbanksystemen und vorausschauendem Denken möglich ist. Und ich gehe hier zu hundert Prozent mit Picteur: ein Plan B ist für jede Firma überlebenswichtig. Ich hätte spätestens im Mai, eher noch schon 2012 damit angefangen die Verträge zu verscannen, Programmierer zu beauftragen, Rückstellungen z.B. für Freelancer zu bilden, Mitarbeiter zu schulen und mir Gedanken über kompetente Hotlines zu machen. Nur so als erste Ideen - ich arbeite nicht für eine Bank. Die Fachleute dort hätten sicher noch ideenreicher sein können. Nur: das alles ist nicht oder nicht ausreichend passiert. Und da frage ich mich - jetzt wieder als Verbraucher - warum nicht.


    Zugegeben, teilweise ist Hysterie unter den Kunden ausgebrochen. Aber auch das ist absolut menschlich: die meisten hier haben nicht mal eben vierstellige Summen irgendwo geparkt. Das Geld wird gebraucht, der Anspruch ist berechtigt, und es ist kurz vor Weihnachten.



    Wie gesagt, es wird keine Bank geben, die sich nicht, und sicherlich auch so, wie Du oben beschrieben hast, vorbereitet hat. Aber man kann nicht alle Szenarien zu 100% deckeln.


    PS Kurz zu "Das Geld wird gebraucht" na dann gut, dass Hr Wiemers nicht anders entschieden hat. Wo käme sonst nun das gebrauchte Geld her? (ein nicht ernst gemeinter Kommentar).

  • was sicherlich für beide seiten (bank-kunde) gut gewesen wäre: noch mehr bindende deutlichkeiten im BGh-urteil.. (zb bzgl der "hemmungen", bankreaktionszeiten oder gar zahlungspflichen der banken, ohne vorheriges anschreiben der knden, usw)............ träume..

  • Viele mögliche Urteile waren denkbar. "Man hätte bereits seit Monaten Aufstellungen über die zu erwartenden Rückzahlungsansprüche machen können" Meinst Du denn ernsthaft, Banken hätten sich nicht vorbereitet? Wenn ich weiß, dass ein Sturm aufzieht, dann kann ich mich darauf vorbereiten. Aber eínen Schaden werde ich trotz Vorbereitung haben. Und wenn dann der Sturm auch noch x-fach höher ist, als vorausgesagt, dann...


    Da sich das ganze hier unterschwellig in eine Auseinandersetzung auf "persönlicher" Art entwickelt, bin ich sehr dafür, wieder auf sachliche Gewässer zurückzukehren und den Sinn und Zweck dieses Forums nicht aus den Augen zu verlieren....


    Sehe ich auch so. Diese Diskussion ist völlig sinnlos und hilft niemandem. :whistling:

  • Da Du ja keine Ruhe lässt und die Kanonen gerne präsentiert bekommst :)


    Gegen mich wurde mal die Zvangsvollstreckung eingeleitet.... da hat das Gericht natürlich, weil vollkommen willkürlich und unbegründet die rote Karte gezeigt... im Grundbuch stand dann später -trotz dass erst einmal die ZV eingetragen wurde- NIX mehr davon drin.... jeder, der sich im Grundbuch(recht) auskennt, weiß, dass so eine Maßnahme nicht möglich ist.... ich stelle mal die Frage in den Raum, wer da wohl einen Umschlag bekommen haben mag.....


    Wie gesagt, dies ist kein Darlehensvertrag. Und wie Du doch selber schreibt, war diese Maßnahme nicht rechtens. Und ich glaube auch nicht, dass hier ein 14 Tage Verzug ausschlaggebend war.

  • Auf eine solche Situation kann sich ein Unternehmen nicht im Sinne Eurer Erwartungen vorbereiten. Dies ist nicht möglich! Und jeder, der mal eine leitende oder verantwortungsvolle Position in einem großen Unternehmen inne hatte, weiß das.


    Und man darf auch nicht außer acht lassen, dass die verschiedensten Urteile denkbar waren. Dass es aber zum MegaGAU kommt, hatten nur wenige für möglich gehalten.


    Hallo,
    das mag allet richtig sein was o.a. wird. Nur eines zeigt deutlich das hier erstmal versucht wurde mit Verzögerung
    und Hinhaltetaktik ( von wem auch immer entschieden) die Darlehensnehmer hinzuhalten.
    wie folgt:
    Die Sparkassen/ Banken hatten die Darlehensnehmer bezüglich der zu erstatten BG nach dem Musterbrief angeschrieben, warum wurde in diesem Anschreiben nicht gleich zu Gunsten der Darlehensnehmer
    der Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftl. hingewiesen :?: somit hätten die Institute reichlich Zeit
    diese Rückererstattungen abzuarbeiten, sie hätten auch über die Medien (Print oder Fernsehen) ein klares Bekenntnis
    abgeben können das alle nach dem BGH Urteil zu erstatten BG Rückerstattet werden. Warum wurde det nicht
    gemacht :?: Und ein Musterbrief zwecks Rückerstattung der BG an die Sparkasse/ Bank hat eben keinen Verzicht der Einrede der Verjährung zur Folge. Dann ist es nur logisch das nach diesen bla bla Schreiben der Sparkassen/ Banken
    ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht die Gläubiger Ihre Rückerstattung Rechtssicher durch Ombuds bezw. RA machen wollen ( hier bis zum 31.12.2014) es kann nicht Aufgabe der Gläubiger sein ein Urteil das knapp bemessen wurde
    Rechtsunsicher zu gestalten.
    Gruß
    George

  • ....so, habe gestern auch das Bestätigungsschreiben zur Zahlung meiner BG von TARGO erhalten.
    Es geht so um ca. 1500 € (zusammen für 3 Kredite aus 2008, 2009 und 2011 - und bin übrigens kein Kunde mehr bei denen).
    Hatte den Betrag in EINER Summe mit EINEM "Musterschreiben" gefordert - ging am 6.11. bei TARGO ein.


    Die Auszahlungssumme der BG haben sie mir mit ca. 10 € zu wenig bestätigt (gut - damit kann ich leben....)
    Von den geforderten Zinsen aber keine Rede (nicht gut - damit werde ich NICHT leben!)


    Jetzt warte ich mal brav auf den Zahlungseingang und gucke was tatsächlich überwiesen wird - bezüglich Zinsen werde ich dann wohl die Tage nochmal an TARGO schreiben müssen (den Ombudsmann nehm ich dann sozusagen in "Kopie")

  • Es wird doch keinem angekreidet. Jeder soll zu seinem Recht kommen. Ich kann nur den ein oder anderen Weg nicht nachvollziehen, den hier einige gehen. Darum schrieb ich auch: "Darum sag ich ja, Musterschreiben ausdrucken, ausfüllen, wegschicken und abwarten. " Damit ist alles erledigt. Und man sollte auch Verständnis dafür haben, dass ein Konzern nicht wie aus der Hüfte geschossen irgendwelche Stellungnahmen abgibt. In sochlen Fälle ist Ruhe und Besonnenheit gefragt.


    Vermutlich hast du diesen Fred nicht von Anfang an gelesen, sonst wüßtest Du, dass die Mitstreiter hier genau Dein Vorgehen (Musterschreiben ausdrucken, ausfüllen, wegschicken) ausgeführt haben. Die meisten mit einer ersten Frist von 3 Wochen und mit einem weiteren Brief mit einer Nachfrist von 1 Woche. Wenn dann nichts passiert, muss man einen Anwalt einschalten. Ruhe und Besonnenheit wurden mit 4 Wochen warten auf irgendeine Antwort genug bewiesen.


    Im Übrigen werde ich beim Lesen Deiner Beiträge das Gefühl, dass Du ein Mitarbeiter einer der großen Banken bist und verzweifelt versuchst, Dich bzw. Deinen Arbeitgeber von jeglicher Schuld reinzuwaschen, einfach nicht los ...

  • Hallo,
    die Targobank hat mir heut geschrieben, dass ich meine Kreditgebühren zurückbekomme, allerdings wollen sie die meinem Kreditkonto (Kredit läuft noch) gutschreiben, obwohl ich um Überweisung auf mein Girokonto gebeten habe. Dürfen die das? Was kann ich tun?


    schon mal danke im Voraus

  • Da sich das ganze hier unterschwellig in eine Auseinandersetzung auf "persönlicher" Art entwickelt, bin ich sehr dafür, wieder auf sachliche Gewässer zurückzukehren und den Sinn und Zweck dieses Forums nicht aus den Augen zu verlieren....


    Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht persönlich angegriffen und versuche ebenso, niemanden anzugreifen. Ich vertrete nur meine Meinung, die ich mir aus einem "reichen Erfahrungsschatz" bilde.

  • Hallo,
    die Targobank hat mir heut geschrieben, dass ich meine Kreditgebühren zurückbekomme, allerdings wollen sie die meinem Kreditkonto (Kredit läuft noch) gutschreiben, obwohl ich um Überweisung auf mein Girokonto gebeten habe. Dürfen die das? Was kann ich tun?


    schon mal danke im Voraus


    nein, eigentlich eher nicht.. lässt sich bestimmt zeitnah regeln..


  • Und wenn schon Sparkassen/ Banken aus "Kulanz" erstatten so hätte diese auch schon vor dem 28.10.2014.
    geschehen können, denn das Urteil v. 28.10.2014 bezog sich nur auf die Verjährung. Das BG zu Unrecht gezahlt
    wurden ist schon seit Mai 2014 bekannt lt. BGH. Aber da haben die Institute Trotz Anschreiben der Darlehensnehmer
    mit Forderung der Rückerstattung mit Hinweis auf Verjährung ohne Kulanz freudig abgelehnt.

  • Und wenn schon Sparkassen/ Banken aus "Kulanz" erstatten so hätte diese auch schon vor dem 28.10.2014.
    geschehen können, denn das Urteil v. 28.10.2014 bezog sich nur auf die Verjährung. Das BG zu Unrecht gezahlt
    wurden ist schon seit Mai 2014 bekannt lt. BGH. Aber da haben die Institute Trotz Anschreiben der Darlehensnehmer
    mit Forderung der Rückerstattung mit Hinweis auf Verjährung ohne Kulanz freudig abgelehnt.


    Wenn man auf die ersten Seiten dieses Freds geht, liest man, dass im Mai bereits die gleichen seltsamen Praktiken herrschten wie jetzt und die Leute frustriert waren. Nix neues also und auch nicht erst seit Ende Oktober im Fokus. Man hätte es besser machen können... :whistling:


    (... ich überlege ja immer noch ab welche Größe ein Großkonzern definiert wird. Ob 80.000 Mitarbeiter ausreichend sind um mitreden zu können?? :rolleyes::whistling: )

  • ....... - bezüglich Zinsen werde ich dann wohl die Tage nochmal an TARGO schreiben müssen (den Ombudsmann nehm ich dann sozusagen in "Kopie")


    Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...


    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------


    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...