Hallo liebe Community!
Seit einigen Wochen bin ich bereits sporadischer Mitleser und muss mich nun persönlich an euch wenden.
Kurze Lage. Es geht bei mir um zwei Kredite bei der Santander und einen bei der Postbank.
Zunächst hatte ich die Santander zur Zahlung angeschrieben (05.11.2014), die Postbank am 15.11.2014 und 04.12.2014.
Die Santander hatte beide BG am 02.12.2014 überwiesen ohne Zinsen. Nachforderung erging am 04.12. mit Frist bis vergangenem Freitag. Ergebnis war erneut nur das bekannte Standardschreiben trotz Ermahnung auf Bezug auf die Kreditnummern und ausdrücklichem Verzicht der Einrede auf Verjährung.
Die Postbank hat noch gar nichts gezahlt, aber per E-Mail ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Nun meine Fragen:
1.)
Bekomme ich das ohne Anwalt gebacken, sprich Einschreiben an Ombudsmann und damit Aufhebung der Verjährung
bei Eingang des Rückscheins?
2.)
Reicht hier gar der Sendebericht des Fax?
3.)
Reicht die Rückzahlung der Santander als Verjährungsaufhebung bezüglich der nachgeforderten Zinsen aus?
4.)
Reicht der Verzicht der Einrede der Verjährung der Postbank auch aus, hinsichtlich einer evtl. Zinsnachforderung?
5.)
Was passiert, wenn ich mich bei den nachgeforderten Zinsen verrechnet habe? Reicht das aus, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen?
6.)
Habe ich noch etwas übersehen oder geht es evtl. an der einen oder anderen Stelle einfacher und ich brauche den Ombudsmann ggf. gar nicht, wenn es lediglich um Geduld geht.
Vielen Dank im Voraus