Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Ich habe zu anderen Fristen schon des Öfteren gelesen, dass eine zu kurze Frist von den Richtern bemängelt wird.
    Du setzt die Frist auf 7 Tage, da dein Schreiben schliesslich mit dem Versenden noch nicht beim Empfänger sein kann. Einige Rechtsprechungen gehen von 2 Tagen Brieflaufzeit aus.
    Zudem ist zu beachten, das die Fristlaufzeit, die du stellst, erst am Tag nach dem Abgeben des Briefes bei der Post beginnt-

  • ja aber ist es okay wenn ich die frist auf dem 25.12 setze da das ja ein feiertag ist ? oder muss ich den 29.12 nehmen ?


    „Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.


    Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen
    Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des
    nächsten Werktages.

  • Ich habe zu anderen Fristen schon des Öfteren gelesen, dass eine zu kurze Frist von den Richtern bemängelt wird.
    Du setzt die Frist auf 7 Tage, da dein Schreiben schliesslich mit dem Versenden noch nicht beim Empfänger sein kann. Einige Rechtsprechungen gehen von 2 Tagen Brieflaufzeit aus.
    Zudem ist zu beachten, das die Fristlaufzeit, die du stellst, erst am Tag nach dem Abgeben des Briefes bei der Post beginnt-


    Leute, wir wissen hier alle, dat die Zeit drängt. Wer bis vor Weihnachten nix wegen der Rückzahlung der abkassierten BGs gemacht hat, bekommt Probleme. Schrein doch ´ne Mail zu den Banken - Hanseln und setzt dort ´ne Frist. Okay, 7 Tage ist noch angemessen. Aber bitte das Fristende nicht an HA oder den Weihnachtstagen legen, da ist keen Mensch in den Büros. Dat mit dem Einschreiben und auch noch mit Rückschein ist zu umständlich. Die Banken - Paläste sind doch jetzt schon abgesoffen.

  • Leute, wir wissen hier alle, dat die Zeit drängt. Wer bis vor Weihnachten nix wegen der Rückzahlung der abkassierten BGs gemacht hat, bekommt Probleme. Schrein doch ´ne Mail zu den Banken - Hanseln und setzt dort ´ne Frist. Okay, 7 Tage ist noch angemessen. Aber bitte das Fristende nicht an HA oder den Weihnachtstagen legen, da ist keen Mensch in den Büros. Dat mit dem Einschreiben und auch noch mit Rückschein ist zu umständlich. Die Banken - Paläste sind doch jetzt schon abgesoffen.


    Darum habe ich weiter Oben schon geschrieben, das es ausreicht, wenn das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers übergeht.
    Das kann sein: Briefkasten der Bank, Übergabe in der Filiale, usw.


    Zusätzlich dann immer noch mal Fax und eMail.


  • Die Vollmacht muss dann aber auch mindestens soweit zurückdatiert sein, das sie, die Vollmacht, vor der Unterschrift " i. A. " schon vorhanden war.

  • @kastanienblatt


    Um dich darüber zu mokieren, solltest du vielleicht erst die Hintergründe erfragen, die Mails liefen alle zu den MAs in der Zweigstelle und meine Erfahrungen waren in der Vergangenheit, als ehemaliger Kunde wie folgt :


    Wollten die MAs mir Versicherungen etc. aufschwatzen,bekam ich Briefe mich " dringend " zurückzumelden, innerhalb non 3 Tagen 3 Anrufe , plus Mails, ohne auch nur zu erwähnen, worum es sich handelt.
    Das bei jedem Wechsel der Firmenpolitik und bei jedem Wechsel der Kundenberater, dies und einige andere Dinge waren der Grund die Bank zu wechseln, bei der neuen Bank werde ich bleiben, die MAs sind kompetent , freundlich und gehen nicht mit " Zusatzangeboten " auf die Nerven.
    Mittlerweile bin ich nur froh gewechselt zu sein.



    ich mokiere nicht.. ich wundere mich nur mal wieder.. UND ich habe gefragt..


    Kann ich nur bestätigen. Dat liegt daran, dass die " MAs " in den Filialen wahnsinnig unter Druck stehen und in vielen Zweigstellen eigentlich nur noch Umsatz, Umsatz, Umsatz gefordert wird. Ich hatte mich mal über ein Portal wg. eines Kredits erkundigt und dabei den Fehler begangen, zu viele Daten einzugeben. Einige Tage später kamen vorgefertige Kreditverträge inne Bude. Da hätte ich nur unterschreiben müssen. Für viele Institute zählt nicht mehr Beratung usw., sondern, dat wat se verdienen können.

  • tom6273,
    du bekommst deine Bearbeitungsgebühr UND zinsen wieder,
    da kannst du einfach mit zufrieden sein. ( mal ganz ehrlich gesagt )
    viele hier haben entweder noch nichts oder nur die bg bekommen


    Verstehe ich nicht! Arbeitest du bei der Unicredit, oder warum soll ich mich mit weniger zufriedengeben, als mir nach aktueller Rechtssprechung zustünde??
    Das hier viele weniger oder gar keinen Erfolg bei den Rückforderungen haben, zeigt doch nur, dass man den Banken noch viel härter begegnen muss. Und dass kann nur bedeuten, dass jeder alle seine Forderungen mit allen Mitteln einfordert - nach Möglichkeit auch mit aller Konsequenz d.h. zur Not auch einen Anwalt einschaltet. Sonst denken die doch, sie könnten sich alles erlauben...

  • Falls jemand Interesse hat. Hier ein Link zur eigenen Durchsetzung.


    http://www.jurarat.de/wie-kann…age-herausverlangt-werden


    @kastanienblatt


    Anbei mal ein Auszug aus dem freundlichen Schreiben der Targo Bank


    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen dür andere Institute entschieden, dass laufzeitunabhängige Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sein können. Die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Verträge weichen von dem von Ihnen geschlossenen Vertrag ab, so dass Sie diese Entscheidung nicht zwingend auf mit Ihnen geschlossene Vertragsverhältnis übertragen können. Ungeachtet dessen haben wir die vereinbarte Bearbeitungsgebühr aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet.


    Mache mal bei Muttern " Google " mit " Verzugsschaden " Looky, Looky oder hier: § 280 BGB.

  • Santander Bank..........


    Was ich hier ja einmal gerne Wissen möchte ist:


    1) Wer hat schon von der Santander die Zinsen bekommen
    2) wie lange dauerte diese Zinszauszahlung nach der Auszahlung der BG
    3) habt ihr die Zinsen mit einem extra Schreiben angefordert.


    Michael Serra


  • nee, lobsterlein.. das war die sache mit "es wurde ja 2 gaaanz andere banken............." :D
    zahlen MÜSSEN sie in den meisten der fälle, früher oder später..


    Da hatte ich eine andere Frage beantworten wollen und konnte dat hier nicht mehr löschen.
    Du bist uff´n richtigen Dampfer. Die Antwort sollte der Userin " Ramona " gelten. Hiiiiiiiiilfe!


  • Ich bin hier nicht immer auf der Höhe des Geschehens, aber ich meine gelesen zu haben, dass Zinsansprüche von den Gladbachern noch nicht erstattet wurden. Bei mir läuft deshalb aktuell ´ne Klage.


  • huiiiiiiiiiiiii.. dat alter, wa :D *duck und wech*


    Juh, wieder ´nen Jahr geschafft. Und die Rente rückt näher. Sofern sie noch sicher ist. Du weißt ja: Wir werden hier von den bösen Islamisten bedroht, die uns alles wech nehmen wollen. Nein, ich habe die Sache irgendwie falsch eingegeben. Irren ist mämschlich,nö!


  • Mache mal bei Muttern " Google " mit " Verzugsschaden " Looky, Looky oder hier: § 280 BGB.