Alles anzeigenImmer mit der Ruhe schrieb:
kastanienblatt schrieb:
nexttime schrieb:
also ich schicke den brief am dienstag 16.12 los dann mache ich eine frist bis zum 29.12 und wenn sich bis dahin nix getan hat, dann kann ich es mit der rückerstattung vergessen, da das jahr dann eh um ist, richtig ?
brief würde ich mit einschreiben und rückschein schicken richtig ?
frist bis einschl 25.12..
siehe hier..
de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)
Eine Frist von weniger als 7 Arbeitstagen halte rechtlich für fragwürdig. Das könnte im weiteren Verlauf des Verfahrens Probleme bringen
ja aber ist es okay wenn ich die frist auf dem 25.12 setze da das ja ein feiertag ist ? oder muss ich den 29.12 nehmen ?
Ich habe zu anderen Fristen schon des Öfteren gelesen, dass eine zu kurze Frist von den Richtern bemängelt wird.
Du setzt die Frist auf 7 Tage, da dein Schreiben schliesslich mit dem Versenden noch nicht beim Empfänger sein kann. Einige Rechtsprechungen gehen von 2 Tagen Brieflaufzeit aus.
Zudem ist zu beachten, das die Fristlaufzeit, die du stellst, erst am Tag nach dem Abgeben des Briefes bei der Post beginnt-