Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Guten morgen zusammen. Ich habe schon viel gegooglet, aber bin nicht wirklich fündig geworden. Wer hat Erfahrungen mit der GMAC Bank? Mein Schreiben ging am 25.11. raus, Zustellung 29.11., Frist läuft morgen aus - bisher null Reaktion.


    Gibt es gegen dir GMAC Bank die Möglichkeit des Ombudsverfahrens? Oder weiß jemand wie man den MB dazu richtig ausfüllt?


    Lg Jane


    Jane, hier ist nochmals der Tarzan aus´m Busch:


    Habe bei " WIKI " gelesen:


    " Ordentliche Mitglieder des VÖB sind:


    BayernLB
    Bremer Aufbau-Bank GmbH
    Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale
    Calenberger Kreditverein
    DekaBank Deutsche Girozentrale
    Deutsche Kreditbank AG
    Deutsche WertpapierService Bank AG
    HSH Nordbank AG
    Internationales Bankhaus Bodensee AG
    Investitionsbank Berlin
    Investitionsbank des Landes Brandenburg
    Investitionsbank Hessen (IBH)
    Investitionsbank Schleswig-Holstein
    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
    KfW IPEX-Bank GmbH
    L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)
    Landesbank Baden-Württemberg
    Landesbank Berlin AG
    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
    Landwirtschaftliche Rentenbank
    LfA Förderbank Bayern
    LTH Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz
    NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH
    Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale
    NRW.Bank
    Portigon AG
    Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
    SaarLB
    Sächsische Aufbaubank -Förderbank-
    SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
    SKG Bank AG
    Thüringer Aufbaubank
    VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH
    Weberbank Actiengesellschaft
    Westdeutsche ImmobilienBank AG
    Außerordentliche Mitglieder[Bearbeiten]Außerordentliche Mitglieder des VÖB sind:


    Aareal Bank AG
    BÖAG Börsen AG
    Börse Stuttgart AG
    DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
    Deutsche Postbank AG
    Deutscher Sparkassenverlag GmbH
    Sparkasse Bremen AG
    DZ Bank AG
    European Commodity Clearing AG
    Frankfurter Sparkasse
    Hamburger Sparkasse AG
    Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
    KfW
    Land Brandenburger Lotto GmbH
    folgende Landesbausparkassen:LBS - Bayerische Landesbausparkasse
    Landesbausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG
    Landesbausparkasse Baden-Württemberg
    Landesbausparkasse Bremen AG
    Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz
    Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover
    Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
    Westdeutsche Landesbausparkasse


    Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen
    Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
    Nassauische Sparkasse
    NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
    Portigon Financial Services i.G.
    Sparkassenverband Saar
    Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
    Verband kommunaler Unternehmen e.V.
    Zürcher Kantonalbank "


    - Zitatende - aus: wikipedia - Schlichtungsstelle Deutscher Banken -


    Die " Ally " - Bank ist nicht aufgeführt. Dann wird es wohl auch kein Schlichtungsverfahren mit dieser geben können. Überlege, ob de´´nen Mahnbescheid fertigst ????

  • Ich warte auch immer noch :( 4 BG's, 3 Postbank und eine Citibank.....seit Ende Oktober bzw eine Anfang November! Außer den bla bla Briefen mit Kulanz usw nichts...nothing....nada :S


    Kann sein, dass die " Citi ", jetzt " TARGO " den Altvertrag nicht auf´m Schirm hat. Postbank? Ist ja inzwischen Deutsche Bank, dat sind die mit den Glastürmen in Krankfurt am Main. Da wird wohl auch die Rückzahlungs -Flutwelle angelangt sein. Rat: Wenn sich bis Mittwoch nix rührt, Schlcihtungsverfahren anstreben oder MB. Es wird Zeit, du weißt ja: Bald ist das Jahr 2014 zu Ende und dann geht dat Licht aus!

  • Moin zusammen,


    nochmal Thema Zinsen.


    BGs habe ich erhalten von der Targo auch das Schreiben dazu.


    Die Zinsen fehlen natürlich habe ich aber mit ein-/angefordert.


    Gilt das jetzt für mich hier oder nicht?



    Danke vorweg


    Mark

  • Zu Hundertprozent nicht.


    Meine Meinung dazu ist, dass unsere Forderungen sich auf drei Teile, Gebühr, Zinsen und Nutzungsentschädigung, beziehen.
    Die erstattung der gesamten Gebühr verstehe ich nicht als Abschlagszahlung, wie du oben aus dem BGB zitierst hast.
    Wie gesagt, nur meine Auffassung dazu


    Wie immer bei Mutti Justitia: Drei Rechtskundige = 25 Meinungen!


    Nö, ich vertrete die Auffassung, dass hier § 212 BGB nicht greift, weil laut BGH - Entscheidungen die Ansprüche bis vor 2011 zwar verjährt wären, doch wegen der eher undurchsichtigen, unklaren Rechtslage zu Gunsten der Kunden, die Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt wurde. Zappenduster ist also am 31.12.2014 für alle Verträge, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden. Wenn die Bank event. die BG zahlt, Zinsen aber nicht, wären Letztere mit dem 31.12.2014, 24.00 Uhr verjährt. Ich verstehe es auch so, dass es sich um drei unabhängige Forderungskomponenten handelt ( BG, Zinsen, Nutzungsentschäd. ).


    Habe mal beim anderen Schwarzkittel eingelesen:


    http://www.benedikt-jansen.de/…Bearbeitungsgebuehr-.html


    Eigentlich gut und verständlich aufgebaut.

  • @mserra,


    Zinsen bei Santander extra angefordert, wie telefonisch vom Kundenservice mitgeteilt wurde. Frist am 05.12.14 abgelaufen, bisher ausser gleichen blabla Schreiben wie bei Antrag auf BG-Rückerstatttung nichts erhalten. Auf telefonische Nachfrage, was eeeeewigst dauerte, wieso wieder gleiches BG-Standardschreiben und keine Rede von Zinsen meinte man nur "Huch, da sind sie wohl in den falschen Stapel gerutscht" - - - Hahaha, da sind wir wohl alle in den falschen Stapel gerutscht, so ein Quatsch mit Soße.
    Habe letzte Woche nochmal eMails an alle, die FritzFuchs netterweise reingestellt hat, verschickt, bisher nada. Kriegen morgen nochmal ne Mail.


    Einige haben ja schon Zinsen erhalten, mal schauen, vielleicht klappts diese Woche. Ich schalte jedenfalls morgen gleich noch den Ombudsmann mit ein, sonst verjährt mir das Ganze noch.

  • @rucki76,


    am Freitag BG von Creditplus erhalten. Letzte aussergerichtliche Mahnfrist war am 02.12. abgelaufen, bis dato nichts von Creditplus gehört. Am 05.12. ging Schreiben vom Anwalt raus, am 12.12. ging BG, ohne Zinsen, ein. Kein Abrechnungsschreiben erhalten. Anwalt kloppt heute noch seine Forderung der Zinsen und seiner Gebühren raus. Er sagt, dass es strittig ist, ob die Zinsen am 31.12.14 verjähren oder nicht, wenn nur die BG erstattet wurde. Da es sich bei mir um BG+Zinsen um einen Betrag von 2000,- € handelt und außerdem noch die RSV eine Kostenzusage erteilt hat, war mir das die Sache wert.

  • Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack


    HÄ???


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ Wenn Sie nur noch auf Zinsen warten
    Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB).


    § 212 BGB
    Neubeginn der Verjährung
    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
    1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
    2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.


    Franziska, @dr_schön
    Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE:
    Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung???
    Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???
    Über eine verbindliche Info freut sich sicher nicht nur
    pebbels :)

  • @chiso,


    von Postbank am 05.12. das Schreiben mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung erhalten. Mein Einschreiben haben die am 04.11.14 erhalten. Mein Anwalt sagt, das Schreiben ist i.O.



    Mein Anwalt schrieb an die Postbank:
    "... Der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist zudem keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch diesbezüglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet ..."

  • Na ich bin ja gespannt. Die Santander hat schon lange nix mehr gezahlt.... vielleicht klappt's ja diese Woche mit der Rückerstattung. Eigentlich eine Frechheit, dass genau die Banken, die in dem BGH-Urteil namentlich erwähnt sind, sich dermaßen dagegen sträuben und auf unsaubere Methoden wie Hinhaltetaktik zurückfallen.


  • Zu 1) Wüstenrot schlägt Kunden tot!
    Könnte ganz oder zum Teil verjährt sein, wenn die BG nicht in die laufenden Raten eingerechnet wurde. Schaue doch bitte mal auf deinen Vertrag mit den " Spätzl - Fressern ".



    Zu2) Sie haben. Und zwar nur noch bis zum 31.12.2014, dann reiben die " Spass - Kassen - Praddel " sich ihre Provinzhändchen in Unschuld. Wir nix getan, wir nix wissen, wir nix tun!
    Du solltest deinen Verwandten auf die Sprünge helfen. Auf der " Test " - Seite oder auch hier gibt´s doch nur ein Musterschreiben für die BG - Rückforderung? Dat andere betrifft die Zinsen. Beeile dich, sonst jibbet es nix mehr.


    Wieso " alles zu viel für mich.. "? Frage hier und dir wird vor Weihnachten die Tür geöffnet. Allet franko frein. Unnd ich glaube ja auch.., dat mein SVW nicht absteigt!


  • Der Verzicht auf die " Einrede der Verjährung " ist doch schon mal gut. Ich würde aber in Bezug auf die fällig gewordenen Zinsen aufpassen, dass die Formulierung so gestaltet ist, dass auch diese darin enthalten sind. Ansonsten kannst ´e - leider - nur abwarten und ´nen " Weihnachts - Paulaner " ploppen lassen sowie die xte - Meisterschaft meines "Lieblingsverein"s mitfeiern.