Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • moin,


    nein, es ist keine weitere frist nötig, und die bank muss auch nicht informiert werden..
    schlichtungsstelle (meinst du ombudsmann?) so zeitnah wie möglich informieren.. auch sie, haben nun alle hände zu tun.. eine "bis wann-zeitangabe", ist hier nur äusserst schwer möglich, und ich möchte mich da nicht aus dem fenster lehnen..

  • <p>

    </p>


    <p> lobster53 und auch @pebbels</p>


    <p>Lobster, danke f&uuml;r den Link zu AW Jansen. Vielleicht hat er recht, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, dass die Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden werden, und man vorsichtshalber verj&auml;hrungshemmende Ma&szlig;nahmen einleiten sollte, um mehr Zeit zu haben, sein vermeintliches Recht zu erstreiten.</p>


    <p>F&uuml;r mich ist es aber logisch, dass eine R&uuml;ckzahlung eines Teils dessen, was ich als Gesamtanspruch habe in dem Kontext, in dem ich das beschrieben habe, verj&auml;hrungshemmend wirken muss. Denn.... ansonsten... w&auml;re es ja ein Leichtes f&uuml;r die Banken. Die melden sich einfach erstmal gar nicht oder allgemein gehalten, zahlen bei uns allen am 30.12. nur die Bearbeitungsgeb&uuml;hr, und wutsch, sind s&auml;mtliche Zinsen und Nutzungsentgelte futsch, weil man keine Zeit mehr hat, darauf zu reagieren.</p>


    <p>Kenne das mit den Teilforderungen zwar auch, die ggf. einzeln eingefordert werden m&uuml;ssen, aber das bezieht sich meiner Ansicht nach z.B. auf verschiedene Kredite bei einer Bank - diese sollte man ggf. vorsichtshalber jeweils separat einfordern. Da kann man ggf. nicht davon ausgehen, dass weil man die BG von eines der Darlehen bekommen hat, die in dem Anschreiben zur&uuml;ck gefordert wurden, automatisch verj&auml;hrungshemmend wirkt auf die anderen Darlehen, die man im gleichen Schreiben erw&auml;hnt hat.</p>


    <p>Aber 1 Darlehen und die Zinsen und Geb&uuml;hren darauf, das ist 1 Angelegenheit, 1 Forderung.</p>


    <p>Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gl&auml;ubiger selbst bzw. mein Anwalt so erlebt und erkl&auml;rt bekommen, und es war auch so; es trat keine Verj&auml;hrung ein, auch gegen die Zinsen und Nutzungsentsch&auml;digung konnte die andere Partei nach Jahren nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als R&uuml;ckzahlung der Geb&uuml;hren, der Zinsen etc. und dann der Hauptforderung gerechnet.</p>

  • Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (für die Erstattung)?


    ich habe bis zur Ablösung meines Darlehens jeden Monat 1 € zahlen müssen..... "Kontoführungsentgelt"...... Der BGH hat indes unter Az. XI ZR 388/10 entschieden, dass ein solches unulässig ist....


    Dreimal dürft Ihr raten, was ich meiner Bank geschrieben habe? (Übrigens per Einschreiben/Rückschein) ;)


  • Huch... ich weiß nicht was passiert ist da oben, also hier nochmal meine Antwort, falls es jetzt funktioniert...


    @lobster53 und auch @pebbels


    Lobster, danke für den Link zu AW Jansen. Vielleicht hat er recht, dass man
    sich nicht darauf verlassen sollte, dass die Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden werden, und man vorsichtshalber verjährungshemmende Maßnahmen einleiten sollte, um
    mehr Zeit zu haben, sein vermeintliches Recht zu erstreiten.


    Für mich ist es aber logisch, dass eine Rückzahlung eines Teils
    dessen, was ich als Gesamtanspruch habe in dem Kontext, in dem ich das
    beschrieben habe, verjährungshemmend wirken muss. Denn....
    ansonsten...wäre es ja ein Leichtes für die Banken.
    Die melden sich einfach erstmal gar nicht oder allgemein gehalten,
    zahlen bei uns allen am 30.12. nur die Bearbeitungsgebühr und
    wutsch, sind s&auml;mtliche Zinsen und Nutzungsentgelte futsch, weil
    man keine Zeit mehr hat, darauf zu reagieren.


    Kenne das mit den Teilforderungen zwar auch, die ggf. einzeln eingefordert
    werden müssen, aber das bezieht sich meiner Ansicht nach z.B.
    auf verschiedene Kredite bei einer Bank - diese sollte man ggf.
    vorsichtshalber jeweils separat einfordern. Da kann man ggf. nicht davon
    ausgehen, dass weil man die BG von eines der Darlehen bekommen hat, die
    in dem Anschreiben zurück gefordert wurden, automatisch
    verjährungshemmend wirkt auf die anderen Darlehen, die man im
    gleichen Schreiben erwähnt hat.


    Aber 1 Darlehen und die Zinsen und Gebühren darauf, das ist 1 Angelegenheit, 1 Forderung.


    Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
    bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
    auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
    und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
    nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
    Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
    Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
    Hauptforderung gerechnet

  • Heute klappts bestimmt[/quote]



    ----------------->hahaha


    Auch bei mir alles unverändert. Schätze nicht, dass die Klage schon zugestellt ist. Kein Geld, keine Nachricht, nix. Bin schon ziemlich stinkig mittlerweile und versuche auch, mich damit nicht mehr zu beschäftigen...
    Gruss
    Lisa Maria

  • Hallo,


    habe von der Deutschen Kreditbank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert mit Termin 14.12.14.
    Jetzt hat sich die DKB gemeldet mit Ausrede: Es wären mehrere Kreditnehmer auf diesen Vertrag eingetragen und sie bräuchten die Unterschrift von allen Kreditnehmern.
    Ist absolut nicht wahr. Selbst der Anruf bei Zentrale wurde mir gesagt, es wäre nur ich im Vertrag eingetragen, jedoch behauptete sie, sie könnte mich nicht weitervermitteln und mir keine Durchwahl Nr. geben. Sie könnte nur selbst eine Mail an den Sachbearbeiter senden und ich müsste warten, bis er sich bei mir meldet.
    Für mich ist es reine Hinhaltetaktik solange bis die Forderung verjährt ist.
    Hat jemand seine Bearbeitungsgebühr von der Deutschen Kreditbank zurückerhalten?
    Kann ich jetzt bereits den Ombudsmann einschalten?
    Was ist die Ombudsstelle für die DKB?
    Haben sie einen Vorschlag wie ich weiter verfahren soll, damit ich die Verjährungsfrist nicht überschreite?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Und wieder grüßt das Murmeltier;


    Der versprochene Anruf der Commerzbank heute früh fand selbstverständlich nicht statt. Beim Anruf den ich dann tätigte fragte man mich allen ernstes, ob ich die Unterlagen ( Antrag auf Erstattung ) schon weggeschickt habe. Hallo ??????? Ja, bereits 3x. Im System sind diese allerdings nicht zu sehen, so das man von ausgeht, das sie eben 3x nicht angekommen sind. Habe sogar für das Einschreiben eine Quittung der Annahme mit Unterschrift !!! Man bat mich doch die Unterlagen ein weiteres Mal zu schicken ???!!!! Sorry CB, aber jetzt ist der Kanal voll.


  • Hey, die 580,-€ sind von mir! Passen zumindest zu einem meiner Verträge... :D
    Dafür hab' ich ein Verjärungsschreiben von jemand anderem bekommen.


    Ich glaube, die versinken im Chaos. Der Eine zu wenig, der Andere zu viel, mit Zinsen, ohne Zinsen und einige (z.B. Meinereiner) 'ne Ablehnung wegen Verjährung >10 Jahren, obwohl ältester Vertrag von 2007 ist. :cursing:


    Gruß

  • Ja das versuche ich auch @ Lisa Marie , bei uns hat sich bisher auch noch nichts getan und das ist jetzt die 7 Woche , selbst das schreiben von Anwalt lässt die kalt .



    Mal schauen, ob sie die Klage auch noch kalt lässt. Ich finds mittlerweile einfach nur noch frustrierend, nervig und irgendwo auch traurig. Bei mir sinds auch fast 7 Wochen jetzt, und außer blablabla nix. Und an alle: Denkt dran, das Jahr hat ab jetzt noch 8 (!) Arbeitstage.


    Gruss
    Lisa Maria

  • [quote='Effektiv','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-


    ...Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
    bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
    auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
    und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
    nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
    Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
    Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
    Hauptforderung gerechnet[/quote]


    Effektiv:
    Danke, genauso seh ich's auch und ich wundere mich nur, warum hier noch niemand von Finanztipp was zu sacht...
    Diese Fragestellung dürfte doch zumindest 99% der (Ex-)Santander-Kunden betreffen...?

    Siehe Seite 376:
    ...Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE: Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung??? Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???