Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    sofern die Geldbeschaffungskosten als Gebühr für die Bereitstellung des Darlehens gewertet werden, sind die aus meiner Sicht analog den bereits vielfach genannten Gebühren zurückzufordern.


    Du kannst Dich aber hier im Artikel von Finanztip mal schlau machen.

  • Hallo,


    gestern hab ich euch noch mein Leid geklagt, heute konnte ich meinen Augen kaum trauen. Es ist tatsächlich ein Brief von der Santander gekommen.


    "Eigentlich müssten sie nicht zahlen, aber aus Kulanz.................. Es kann mehrere Wochen dauern bis das Geld auf meinem Konto verbucht wird."


    Na dann bin ich mal gespannt wie lange es dauert.


    Mfg


    Karin

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Juli 2012 bei der Raiffeisenbank einen Kredit über 43.000,00€ abgeschlossen. Im Kreditvertrag stehen Kosten für Bearbeitungsentgelt von 200,00€.
    Ich habe am 16.06.2014 mit einem Musterbrief die dieses Bearbeitungsentgelt zurück gefordert. Am 23.06.2014 hat mir die Bank geantwortet, das die Überprüfung des Sachverhaltes noch etwas Zeit benötigt und sie auf mich zukommen werden. Am 26.08.2014 wurde mir in einem Persönlichen Gespräch mitgeteilt, das sie mir diese Gebühr nicht Erstattungsfähig sei, weil es im Kreditvertrag separat aufgeführt ist und nicht in den AGB´s der Bank steht und somit das Urteil vom 13.05.2014 nicht anwendbar sei.
    Ist das so korrekt, wie es mir die Bank mitgeteilt hat oder betrifft das Urteil jede Art von Bearbeitungsgebühr?
    Außerdem berechnet mir die Bank ein Jahresauszugsentgelt von 18,00€. Ist diese Gebühr zulässig?



    Gruß
    Markus

  • Hallo auch,


    auch ich habe heute das Santanderschreiben bekommen. Nach dem 3-seiten-Standardbrief hatte ich nochmal Widerspruch eingelegt. Heute nun die überraschende Mitteilung, dass man mir die Gebühren erstattet. Allerdings schreiben die dort rein, dass man unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist mit Anteile an Bearbeitungsgebühren zurück zahlt. Wie kann man das verstehen? Summe wurde nicht genannt. Kredit war von Februar 2011 und ist mittlerweile getilgt.
    ?(

  • Tach auch,
    ich habe dieses Antwortschreiben von der Santander auch erhalten. Was ja ersteinmal positiv ist, da ich das Geld ja wieder bekomme.
    Meine Frage ist, ob ich einige Wochen warten muß, oder ob ich trotz des Zuspruchs der Rückzahlung eine Frist setzen soll. ?(


    MfG Netti


    Ich habe die ganze Prozedur auch hinter mir , bei mir kam der Brief an und am selben Tag war auch das Geld auf dem Konto, ich würde noch bisschen warten

    • Offizieller Beitrag

    @Markus8311


    aus meiner Sicht und der von mir gelesenen Quellen ist es unerheblich ob die Bearbeitungsgebühr in den AGB´s oder im Darlehensvertrag steht. Das hierfür genannte Rechtsurteil bezog sich ja auf einen Ratenkredit und dort stehen die Bearbeitungsgebühren ebenfalls im Kreditvertrag und nicht in den AGB´s.


    Daher würde ich die Raiffeisenbank nochmals anschreiben und mich auf das Rechtsurteil beziehen, als Muster ist das Schreiben von finanztip sicherlich hilfreich. Das einfach ein wenig modifizieren und schon gibt es einen ordentlichen Brief, daher einfach nochmal angehen und das ganze einfach als kleines Spiel sehen ... denn welche Bank möchte das schon freiwillig zahlen.


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/


    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält Entgelte für Jahresauszüge bei Baudarlehen für nicht zulässig, daher würde ich diese Meinung auch auf Entgelte für Privatkredite übertragen und dies entsprechend bei der Bank anmerken.


    Hier die entsprechende Quelle: http://www.vz-nrw.de/Gebuehren…tgelte-unzulaessig-sind-1

    • Offizieller Beitrag

    Hallo auch,


    auch ich habe heute das Santanderschreiben bekommen. Nach dem 3-seiten-Standardbrief hatte ich nochmal Widerspruch eingelegt. Heute nun die überraschende Mitteilung, dass man mir die Gebühren erstattet. Allerdings schreiben die dort rein, dass man unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist mit Anteile an Bearbeitungsgebühren zurück zahlt. Wie kann man das verstehen? Summe wurde nicht genannt. Kredit war von Februar 2011 und ist mittlerweile getilgt.
    ?(


    Zum einen ist es für Dich erfreulich das Du die Bearbeitungsgebühren von der Santander zurückerhältst, unerfreulich ist natürlich die Einbehaltung der "verjährten" Anteile.


    Folgende Vorgehensweise empfehle ich Dir:


    a) Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung über die Zahlung der Summe, eine umfängliche Genehmigung der Zahlung von Deiner Seite aus kann unter diesen Umständen nicht erfolgen
    b) Bitte um Mitteilung der Berechnung der Erstattung und Benennung der "verjährten" Anteile unter Nennung der Rechtsquellen seitens der Santander Bank
    c) wenn diese Angaben vorliegen, Schreiben das diese Summe nicht verjährt ist. Ins Spiel bringen von fachanwaltlicher Hilfe oder den Ombudsmann der privaten Banken.


    Zum Thema Verjährung:


    Für den Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraph 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt (Paragraph 199 Abs. 1 BGB).


    Die Finanzinstitute vertreten aktuell den Standpunkt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verbrauchers ankommt sondern allein auf die Kenntnis der Zahlung. Dies bedeutet das bereits jetzt Ansprüche auf Erstattung ausgeschlossen sind, wenn das Bearbeitungsentgelt vor dem 1. Januar 2011 gezahlt wurde (so auch das Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2012, Az.: 55 C 3594/12).


    Weitere Informationen unter Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

  • Guten Morgen,


    also ich hab ja gestern auch den Brief von der Santander bekommen. Bei mir steht auch das mit dem verjährten Teil drinnen. Ich persönlich glaub aber, dass dieser Brief auch ein Standardbrief ist und sie deswegen keinen Betrag eintragen, nur den Namen austauschen. Ich bin guter Dinge, dass sie mir alles zahlen, bei mir ist der Kredit von 2012 und auch schon abgezahlt, also noch nichts verjährt.


    Henning: wir fahren am Wochenende in den Urlaub und da gibt es auf jedenfall eine extra Portion Eis für meine Jungs und ich werd mir auch was schönes kaufen ( fürden Kampf der letzten Monate hab ich mir das verdient hat mein Mann gesagt) :-).


    Lg


    Karin

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank an Henning für die ausführlichen Infos zur Santander.


    Ich denke auch, dass Santander ein Standardschreiben genutzt hat und nur die Namen ausgetauscht hat.
    Dummer Weise habe ich den Kreditvertrag nicht mehr, ich ich nach meiner Tilgung alles vernichtet hatte. Was ich aber noch wusste, dass die Santander Bearbeitungsgebühren genommen hatte. Summe weiß ich auch nicht mehr. Es waren 2011 9900€ zzgl. 2,9% Zinsen. Ich denke, dass es ca. 500-600 EUR waren. Bin mir aber nicht sicher.
    Deswegen hatte ich auch bei den ganzen Schreiben zur Santander den Betrag nie erwähnt. Nun bekomme ich ja laut Santander die Gebühren zurück.


    Sollte man nach Erhalt des Geldes die Santander nochmals anschreiben und eine Aufstellung der Abrechnung verlangen, falls keine dabei ist?
    Oder soll ich direkt aktiv werden und denen nochmal mitteilen, dass es keine Verjährung gibt und dass die an die 5% denken sollen?


    Falls das BGH im Oktober nun auf 10 Jahre Verjährung urteilen sollte, kommt noch ein dicker Brocken hinzu. Leider habe ich davon auch nichts mehr. Damals Postbank. Müssen Banken dann mit den Infos raus kommen, wenn man fragt?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Catweezle,


    spricht ja nichts dagegen in einem Schreiben folgende Punkte einzubringen:


    - Keine Verjährung vorhanden
    - Bitte um Mitteilung der Höhe und Berechnung der Bearbeitungsgebühr
    - evtl. Kopie des Darlehensvertrags


    Was Deinen Kredit bei der Postbank angeht, da die Entscheidung des BGH erst im Oktober kommt, würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen:


    - Anforderung Kopie des Darlehensvertrags für die eigenen Unterlagen


    - Im Anschluß Einforderung des Bearbeitungsentgeltes
    - ggfs halt nichts, wenn das BGH eine andere Entscheidung trifft.


    Aber einen Versuch ist es wert.

  • Grüße,


    am Mittwoch auch Post mit Standardtext bekommen. :) Wird aus Kulanz zurückerstattet, natürlich nur der verjährte Teil.


    Mein Kredit ist von Septemper 2011. Also nichts verjährt...


    Klar ist das ein Standardbrief... Genau wie die Kulanzaussage wissen die ganz genau wie die Rechtslage ist. Ich bin auf die Summe gespannt und ob die Zinsen dabei sind.


    Amüssant finde ich die Tatsache, dass Sie auch Schreiben das die Auszahlung mehrere Wochen dauern kann...
    Schon merkwürdig, bei meinem neuem Kredit (ohne BG) haben Sie es geschafft nach 1 Woche schon die 1. Rate abzuziehen... hmm! ;) Naja...


    Gruß


    chris


    P.s. Ich bleib weiter hier. Was ich empfehlen würde, dass wir im Hauptthread auf der ersten Seite eventuell mal die User Sammeln die bereits Erfolg hatten. Vorgang, Ablauf usw.


    Beispiel bei mir:
    Brief via Einschreiben geschrieben
    Brief von Bank erhalten mit Absage aus sehr weit ausgeführten Gründen, die aber alle nichtig sind
    Brief mit weiter Forderung und EIngan auf die Rechtslage (Optional die Vordrucke der Schreiben bereitstellen)
    Erfolgsreport: Wann und wie lange nach letztem Einschreiben eine Reaktion kam. Bei mir nach 15 Werktagentagen?!

  • Hallo, hat eigentlich einer von der Santander seine Zinsen bekommen für die Bearbeitungsgebühr?

  • Hallo allen!
    Ich hab auch meinen Bearbeitungsgebühr für mein privat Kredit zurück gefördert an DSL Bank am 28.08.2014, per Einschreiben(Musterbrief von Finanztipp). Heute kam die Antwort das sie meine Anfrage überprüfen werden und Sie bitten bis zum Abschluss der Bearbeitung um etwas Geduld. Sie werden im Anschluss umgehend und unaufgefordert auf mich zukommen. Wie lange soll ich jetzt warten, oder ist besser sofort zu reagieren?
    Um eine fachliche Antwort würde ich mich freuen!


    Freundlicher Grüß


    Diana

    • Offizieller Beitrag

    Hallo allen!
    Ich hab auch meinen Bearbeitungsgebühr für mein privat Kredit zurück gefördert an DSL Bank am 28.08.2014, per Einschreiben(Musterbrief von Finanztipp). Heute kam die Antwort das sie meine Anfrage überprüfen werden und Sie bitten bis zum Abschluss der Bearbeitung um etwas Geduld. Sie werden im Anschluss umgehend und unaufgefordert auf mich zukommen. Wie lange soll ich jetzt warten, oder ist besser sofort zu reagieren?
    Um eine fachliche Antwort würde ich mich freuen!


    Freundlicher Grüß


    Diana


    Hallo Diana,


    zum einen ist es doch positiv das Du eine Antwort hast und die Bank Dein Anliegen prüfen wird,
    was spricht denn dagegen (sofern keine Verjährung droht) 4 Wochen zu warten und dann mit erneutem Schreiben und möglichen Konsequenzen auf die Bank zuzugehen.


    @Daddy45


    Ich kann die Banken hier schon verstehen das möglichst alle Register gezogen werden sollen, letztlich bin ich aber bei Dir und bin der Ansicht das geltendes Recht umgesetzt werden muss.

  • @derChris Was meinst du denn mit "Sammeln im Hauptthread"? Was wir machen könnten, ist, dass wir eine Tabelle mit Angabe der Bank und dem weiteren Vorgehen erstellen, die wir hier durch Ergänzen und wieder Hochladen erweitern (da kann man dann auch nach Bank sortieren). Oder wir nehmen gleich eine Online-Tabelle, die alle einsehen könnten. Die Angaben wären natürlich weiterhin komplett anonymisiert :thumbup: Kennt jemand gute Tools?

  • Hallo Henning,
    Danke für deine Antwort .Es droht keine Verjährung bei mir, also werde ich 4 Wochen warten ,mal sehen was passiert .Ich werde mich hier noch Mal melden.


    LG
    Diana

  • Moin,


    ich habe eine Frage bzgl. der Verjährung. Im Mai 2009 habe ich einen Kredit aufgenommen. Für die Berechnung der Rate wurden die Kreditsumme, eine Bearbeitungsgebühr, die Zinsen und eine Versicherung addiert, das ganze wurde dann durch die Laufzeit in Monaten geteilt. Ich habe die Bank schon mit einem Musterbrief angeschrieben und die Forderung der Rückzahlung geltend gemacht. Die Bank hat die Rückzahlung wegen Verjährung abgelehnt.


    Was nun?