Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hier nochmal ein Auszug von Stiftung Warentest zum Thema Steuern und Zinsen:


    Die Steuer­experten der Stiftung Warentest weisen darauf hin: Wenn Banken zur Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren auch Zinsen zahlen, sind das steuer­pflichtige Kapital­erträge. Banken und Sparkassen dürfen sie nur voll­ständig auszahlen, wenn ein Frei­stellungs­auftrag vorliegt. Sonst müssen sie 25 Prozent Abgeltungs­steuer abziehen. Wo Steuer abge­zogen wurde, sollten Kunden dies in ihrer Steu­erklärung geltend machen, wenn sie Kapital­erträge von nicht mehr als insgesamt 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) hatten. Das Finanz­amt erstattet dann den einbehaltenen Betrag. Sofern die Bank oder Sparkasse keine Steuern abge­führt hat und Empfänger der Zahlung Kapital­einkünfte über 801 (1 602) Euro hinaus hatten, müssen sie dies in ihrer Steuererklärung angeben. Sonst droht Ärger. Die Banken melden Kapital­erträge an das Bundes­zentral­amt für Steuern und das informiert die Finanz­ämter, wenn es um Beträge ober­halb des Sparerpausch­betrags geht, von denen keine Abgeltung­steuer abging.

  • Guten morgen in die Runde. Hatte heute Nacht einen Traum ( ok haben viele hier und einige denken sicherlich, was will der von uns ). Darin ging es darum, daß jedes Bankinstitut so ein Forum wie wir es hier jetzt betreiben seinen Kunden anbietet.
    Wäre doch sicherlich für die Zukunft mal zu überlegen, ob die Targo oder welche Bank auch immer, so ein Forum betreibt um Fragen, die wir hier allgemein in die Runde werfen ( zu allen möglichen Banken ) zu beantworten.



  • erneutes bla bla schreiben von Targo bekommen....Geld wäre mir lieber... :rolleyes:

  • Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.



    Hallo und Guten Morgen,
    habe zwar Null Ahnung vom Steuerrecht, meine aber gelesen zu haben, daß Verzugszinsen der Abgelt-Steuer unterliegen...
    Jene 5% über Basiszinssatz sind laut § 288 BGB Verzugszinsen und müssen nach § 20 EStG (7) versteuert werden,
    ODER???
    Danke für Info...

  • Hier nochmal ein Auszug von Stiftung Warentest zum Thema Steuern und Zinsen:


    Die Steuer­experten der Stiftung Warentest weisen darauf hin: Wenn Banken zur Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren auch Zinsen zahlen, sind das steuer­pflichtige Kapital­erträge. Banken und Sparkassen dürfen sie nur voll­ständig auszahlen, wenn ein Frei­stellungs­auftrag vorliegt. Sonst müssen sie 25 Prozent Abgeltungs­steuer abziehen. Wo Steuer abge­zogen wurde, sollten Kunden dies in ihrer Steu­erklärung geltend machen, wenn sie Kapital­erträge von nicht mehr als insgesamt 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) hatten. Das Finanz­amt erstattet dann den einbehaltenen Betrag. Sofern die Bank oder Sparkasse keine Steuern abge­führt hat und Empfänger der Zahlung Kapital­einkünfte über 801 (1 602) Euro hinaus hatten, müssen sie dies in ihrer Steuererklärung angeben. Sonst droht Ärger. Die Banken melden Kapital­erträge an das Bundes­zentral­amt für Steuern und das informiert die Finanz­ämter, wenn es um Beträge ober­halb des Sparerpausch­betrags geht, von denen keine Abgeltung­steuer abging.


    moinsen @ all,


    aha, also selbst wenn die bank 25% abgeltungssteuer vom auszahlungsbetrag abzieht, bin ich als berentete, wegen voller erwerbsminderung, mal wieder die gemorste, weil ich finanzamtlich ausgesteuert wurde, und somit auch keine einkommenssteuer für `14 abzugeben habe? oder nun gerade deshalb doch? also da notiere ich gleich mal fürs neue jahr anrufe beim RA, beim sozialverband, beim finanzamt,.................

  • Hallo und Guten Morgen,
    habe zwar Null Ahnung vom Steuerrecht, meine aber gelesen zu haben, daß Verzugszinsen der Abgelt-Steuer unterliegen...
    Jene 5% über Basiszinssatz sind laut § 288 BGB Verzugszinsen und müssen nach § 20 EStG (7) versteuert werden,
    ODER???
    Danke für Info...


    @momsdirtyman schrieb dankenswerterweise (bei mir hier als erster Post der Seite):


    Hier nochmal ein Auszug von Stiftung Warentest zum Thema Steuern und Zinsen:


    Die Steuer­experten der Stiftung Warentest weisen darauf hin: Wenn
    Banken zur Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren auch Zinsen
    zahlen, sind das steuer­pflichtige Kapital­erträge. Banken und
    Sparkassen dürfen sie nur voll­ständig auszahlen, wenn ein
    Frei­stellungs­auftrag vorliegt. Sonst müssen sie 25 Prozent
    Abgeltungs­steuer abziehen. Wo Steuer abge­zogen wurde, sollten Kunden
    dies in ihrer Steu­erklärung geltend machen, wenn sie Kapital­erträge
    von nicht mehr als insgesamt 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) hatten. Das
    Finanz­amt erstattet dann den einbehaltenen Betrag. Sofern die Bank
    oder Sparkasse keine Steuern abge­führt hat und Empfänger der Zahlung
    Kapital­einkünfte über 801 (1 602) Euro hinaus hatten, müssen sie dies
    in ihrer Steuererklärung angeben. Sonst droht Ärger. Die Banken melden
    Kapital­erträge an das Bundes­zentral­amt für Steuern und das informiert
    die Finanz­ämter, wenn es um Beträge ober­halb des Sparerpausch­betrags
    geht, von denen keine Abgeltung­steuer abging.


    :thumbup: Nochmal danke dafür momsdirtyman

  • So meine Santandersache habe heute per Email und Fax an den Ombudsmann geschickt.
    Dann mal abwarten.
    Eine autom. Empfangsbestätigung habe ich erhalten. Müsste doch ausreichen, oder?


    Hab ich grad gefunden:



    Ab wann gilt die Verjährung durch das
    Ombudsmann-Verfahren als gehemmt – mit Zugang der Beschwerde beim
    Ombudsmann? Reicht dazu ein Fax oder eine E-Mail aus?


    Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt.
    Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband
    eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt
    auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der
    Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt
    wird.


    Weitere Infos http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/

  • Guten Morgen liebe Gemeinde,


    ich habe heute mal die Targo auf Facebook angeschrieben. Bekam auch direkt eine Antwort.
    Ich möchte denen doch bitte eine Mail schicken, damit sie mal gucken können was Sache ist. Finde ich ehrlich gesagt sehr nett, denn damit hätte ich wirklich nicht gerechnet. :thumbup:
    Jetzt bin ich einfach mal gespannt, was die dort rausfinden und uns dann mitteilen.


    Vielleicht wird das Wochenende ja doch noch nett??!!

  • So meine Santandersache habe heute per Email und Fax an den Ombudsmann geschickt.
    Dann mal abwarten.
    Eine autom. Empfangsbestätigung habe ich erhalten. Müsste doch ausreichen, oder?


    Der Ombudsmann bestätigt die e-mail noch mal gesondert und erklärt die Verjährung für gehemmt... war so bei mir. Hab allerdings ca. 1 Woche auf Antwort warten müssen.

  • Guten Morgen liebe Gemeinde,


    ich habe heute mal die Targo auf Facebook angeschrieben. Bekam auch direkt eine Antwort.
    Ich möchte denen doch bitte eine Mail schicken, damit sie mal gucken können was Sache ist. Finde ich ehrlich gesagt sehr nett, denn damit hätte ich wirklich nicht gerechnet. :thumbup:
    Jetzt bin ich einfach mal gespannt, was die dort rausfinden und uns dann mitteilen.


    Vielleicht wird das Wochenende ja doch noch nett??!!


    Wollen wir hoffen das die anders als die Commerzbank reagieren. Da habe ich auch auf Facebook geschrieben, anschließend sollte ich ne Mail schicken. Wurde auch gelesen und es kam eine zurück, das sie den Fall recherchieren. Daswar vor 4 Tagen, und zurück kam nichts

  • Die Santander hat wohlweislich erst gar keine FB-Seite...


    Dafür aber zahlreiche Email-Adressen. Und da die Bank ja weder auf Anrufe, Faxe noch auf meine Briefe regaiert, werde ich die täglich nutzen. So lange, wie sie endlich das Geld auf mein Girokonto nehmen und nicht mit dem laufenden Kredit verrechnen. Von den Zinsen mal ganz zu schweigen