Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @billy (S. 467)


    Das Schreiben der Bank dürfte ein 'fauler Trick' sein. Zwar hat der BGH in seinen Urteilen nur die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in Allgem. Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank für unzulässig erklärt, ich gehe aber davon aus, dass die Bank auch in Ihrem Fall mit Ihnen beim Abschluss des Kreditvertrages mit keinem Wort über die Bearbeitungsgebühr "verhandelt" hat, oder? Ein sog. "Verhandeln" der Bank mit Ihnen über die Gebühr ist aber Voraussetzung dafür, dass man von einer "individuellen Vereinbarung" ausgehen kann. Wie gesagt: Offensichtlich ein durchschaubarer 'fauler Trick' der Bank, um sich damit vor der Rückzahlung drücken zu wollen.


  • Wenn es im Vorfeld so vereinbart war und du es quasi mit ausgehandelt hast, ist es so leider richtig. Da wirst du keinen Cent sehen, rein rechtlich.

  • Heute Post von der GMAC im Kasten gehabt. Zwei Briefe mit der falschen Hausnummer. Werden mir meine Bearbeitungsgebühr überweisen. Scheinbar aber nur die. Leider hat die GMAC es trotz 3 Schreiben an die Bank es nicht geschafft die richtige Bankverbindung zu benutzen. Keine Ahnung wer mein Geld bekommt. Aber ich habe die eh verklagt.


    Euch ein frohes Weihnachtsfest.


    Shenja

  • Ich wünsche Euch ein schönes Weihnachtsfest! Leider habe ich nur eine von 4 BG bisher durch die Santander erhalten. Habe aber nun die Hemmungsbestätigung des Ombudsmannes und warte mal bis in 2 Wochen, dann mahne ich mal wieder an per mail. Nun versuche ich aber erstmal, das aus dem Kopf zu packen solange.
    Schöne, entspannte Tage an Euch :)

  • Hi Claudia,
    denke wenn die eine BG bezahlt haben, dann bekommst Du auch die restlichen zurück. Sind wahrscheinlich momentan, so wie auch die OM Stelle, maßlos überlastet. Bin auch Santander Kunde Bzw. habe die Veträge damals bei GE Money Bank abgeschlossen. Meine sind allerdings erst am Montag via Einwurfeinschreiben an die Haupststelle und an den OM raus. Zuvor habe ich mir das Ganze aber vorsichtshalber auf der Filiale vor Ort als Eingang abstempeln lassen.
    Kannst uns ja auf dem Laufenden halten.


    Schöne Feiertage
    LG Ebbe

  • Hallo,


    bin neu hier. Zunächst wünsc ich euch allen frohe Weihnachten und schöne Feiertage.
    Zu meiner Frage:


    Es geht um eine Baufinanzierung bei der ING-Diba + KfW Förderung. Der KfW-Anteil wurde aber zunächts über die ING-Diba zwischenfinanziert. Und genau bei dieser Zwischenfinanzierung wurde 1% als Bearbeitungsgebühr abgezogen, was mir leider erst heute aufgefallen ist.
    Ich weiss, dass diese Gebühren unzulässig waren und werde am Samstag auch per Einschreiben diese Gebühren zurückfordern. Allerdings ist der Stichtag 31.12.2014 (Mittwoch), an dem die Bank das Schreiben erhalten muss. Liege ich da richtig? Schafft das die Post bis dahin? Wenn ja, und die Bank aber sich wehrt den Betrag zurückzuzahlen, ist dann aber das ganze nicht verjährt, weil wir dann im neuen Jahr sind??
    Ich würde ja zum Anwalt gehen, aber mein Anwalt ist im Urlaub. Hat jemand einen Tipp für mich?


    Vielen Dank im Voraus.

  • @edemir


    Ist schon etwas knapp :)


    Mein Tipp wäre ein Einschreinben mit Rückantwort und kurzer Fristsetzung ( bis zum 31.12. ) an die Bank
    UND ein Einschreiben an den Ombudsmann, um die Verjährung zu hemmen, beides mit Rückantwort.
    Darüberhinaus würde ich beide Schreiben als Mailanhang sowohl an die Bank als auch an den Ombudsmann
    schicken.
    Allerdings kann ich dir nicht sagen, welcher Ombudsmann zuständig ist, das kommt darauf an, an welche Bank
    du die Bearbeitungsgebühr gazahlt hast, das habe ich leider nicht aus deiner Frage herauslesen können.
    Die INGDiba oder die Kfw ?

  • Hallo,


    ich bin auch noch ganz neu hier und wünsche erst Mal allen FROHE WEIHNACHTEN!!!


    Bin natürlich auch schon ziemlich spät dran, habe aber schon letzte Woche alle Briefe auf den Weg gebracht.Das ärgerliche ist nur, daß sie noch nicht zugestellt wurden.(Einschreiben mit Rückschein) ;(
    Habe aber alles nochmal per email verschickt.Aber leider den Brief an den Ombudsmann nicht unterschrieben.Sollte ich da jetzt nochmal eine email schicken????


    Weiß zufällig jemand welcher Ombudsmann für die Nissan-Bank zuständig ist???Ich finde leider nichts.
    Vielen Dank!

  • Wenn es im Vorfeld so vereinbart war und du es quasi mit ausgehandelt hast, ist es so leider richtig. Da wirst du keinen Cent sehen, rein rechtlich.


    Stimmt nicht.Eine individuelle Vereinbarung die angeblich gemacht wurde muß die Bank beweisen.Und wie will sie das denn beweisen?Es steht Aussage gegen Aussage.Das ist ein weiterer Trick um sich vor der Auszahlung zu drücken.Und Sondertilgungen haben nichts mit der BG zu tun.Ich würde zum Anwalt gehen,wenn die Zeit noch langt oder den obmann anschreiben.

  • Euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
    Gestern hatte Schwiegerpapa ein Schreiben der Sparkasse im Postkasten: der Anspruch ist verjährt. Kredit aufgenommen im September 2004, erste Rate war fällig 30.10.2004, Schreiben an die Sparkasse, dass wir die BG zurückfordern ging Mitte November raus. Somit müsste doch eigentlich die Sparkasse die BG´s am 11.2004 zurückzahlen - oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drin???

  • Hi Mel,


    also so ich würde sagen, das ist am 30.10 , weil 2014, auf den Tag genau verjährt. Da hättet ihr früher aktiv werden müssen.
    die Frist bis 31.12.2014 gilt nur noch für die Verträge ab 01.01.2005, oder falls du am 28,29, 30 oder 31.12.2004 noch nen Vetrag abgeschlossen hast.


    lg Ebbe

  • Euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
    Gestern hatte Schwiegerpapa ein Schreiben der Sparkasse im Postkasten: der Anspruch ist verjährt. Kredit aufgenommen im September 2004, erste Rate war fällig 30.10.2004, Schreiben an die Sparkasse, dass wir die BG zurückfordern ging Mitte November raus. Somit müsste doch eigentlich die Sparkasse die BG´s am 11.2004 zurückzahlen - oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drin???


    Vertragsabschluss war Sep 2004. Das ist ausschlaggebend, daher leider verjährt.

  • @mel0107 (S. 468)


    Was 'ebbe sand' und ''DSWNWST' schreiben ist nicht ganz zutreffend. Es kommt entscheidend darauf an, wie die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Sofort und in einer Summe mit der 1. Rate oder anteilmäßig mit allen Raten. Sollte letzteres der Fall gewesen sein, wären die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die ab Januar 2005 gezahlt wurden, noch nicht verjährt, sondern würden erst am 31.12.2014 verjähren.


    Daher sollten Sie den zuständigen Ombudsmann vor dem 31.12.2014 zwecks Hemmung der Verjährung anschreiben. Sollte sich später herausstellen, dass die BG doch bereits mit der 1. Rate vollständig bezahlt wurde, hätten Sie auf jeden Fall alles getan, um eine ggf. noch laufende Verjährungsfrist zu hemmen, ohne dass Ihnen Kosten entstanden wären.

  • Stimmt nicht.Eine individuelle Vereinbarung die angeblich gemacht wurde muß die Bank beweisen.Und wie will sie das denn beweisen?Es steht Aussage gegen Aussage.Das ist ein weiterer Trick um sich vor der Auszahlung zu drücken.Und Sondertilgungen haben nichts mit der BG zu tun.Ich würde zum Anwalt gehen,wenn die Zeit noch langt oder den obmann anschreiben.


    Stimmt nicht ?? Weißt du etwa ob nicht eine Gesprächsnotiz angefertigt wurde ??? Also bitte nicht soweit aus dem Fenster lehnen. Vielleicht erstmal alle Fakten analysieren.

  • Hallo,
    ich brauche mal eure meinung, habe gestern von der Bank diesen Schreiben bekommen:


    nach Prüfung des Sachverhaltes können wir Ihnen mitteilen, dass eine Rückerstattungsverpflichtung auf Basis der BGH-Urteile für KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHREN Jedoch nicht für KREDITGEBÜHREN (ZINSEN) besteht.


    ist das rechtens....?
    wenn mir auch die Kreditgebühren zustehen, wie sollte ich Schriftlich Antworten....?