Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @edemir


    wenn du ein Konto bei der Ing diba hast, kann man da im Rahmen des internetbankings eine Nachricht an die Bank übermitteln (unter Auftrag an die Bank). Durch die Bestätigung mit der tan ist man auch gleich legitimiert. Mach da die Ansprüche geltend und bitte auch gleich um die Zusendung des Verzichts der Einrede der Verjährung bis 30.12. Wenn die dann nicht vorliegt kann man immer noch den Ombudsmann einschalten oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen um die Verjährung zu hemmen.

  • @oktay (S. 468)


    Aus meiner Sicht ist völlig rätselhaft, was die Bank damit sagen will. Im BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, heißt es jedenfalls unter Rn. 71, dass auch ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als sog. Nutzungsersatz besteht. Offensichtlich ist auch Ihre Bank äußerst begabt im 'Erfinden' von angeblichen Begründungen, mit denen die Zahlung (auch) von Zinsen verhindert werden soll.

  • Hallo zusammen,
    hat schon jemand Erfahrungen zu Bauspardahrlehen bez Rückerstattung BG?
    Habe gerade mal meine Unterlagen zu meiner Hausfinanzierung mittels Bauspardarlen angeschaut und mit
    Schrecken festgestellt, dass die mir 1,6% Bearbeitungsgebühr = 2025,- € berechnet haben
    jetzt habe ich mal gegoogelt und folgenden Bericht gefunden.


    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten


    Wenn das wie hier geschrieben, noch nicht endgültig entschieden ist, gibt es dann auch eine entsprechendeFrist rückwirkend?
    oder ist das gleichzusetzen mit der Sache der Konsumkredite?
    Srich, muss das auch bis zum Jahresende geltend gemacht werden oderverjährt das vorerst nicht, weil noch kein endgültiges Urteil oder Rechtsbeschluß vorliegt?

  • Als Streitkasse bezeichne ich das, was du bereit bist für das Verfahren zu bezahlen.
    Bevor du von dem Amtsgericht Recht zugesprochen bekommst, bzw. bis du einen Vollstreckungsbescheid in der Hand hälst, musst du für das Verfahren in Vorkasse treten.


    Gefällt mir GAR NICHT !!
    Hab jetzt schon 127€ für dass streitige Verfahren bezahlt...

  • Hat noch jemand einen Musterbrief zur Klage bei Widerspruch gegen Mahnbescheid?
    Nochmal zur Info ..nach unzähligen Briefen an Schwäbisch Hall wegen Darlehensgebühr, habe ich einen Mahnbescheid gesendet. Dieser kam mit einem Widerspruch ohne Begründung zurück.
    Habe jetzt 127 Gebühr bezahlt. Das streitige Verfahren wird wohl nun eröffnet. Oje jetzt muss ich eine Klageschrift erstellen ...wie geht dass?


    @"Immer mit der Ruhe" du wolltest mir doch einen Musterbrief senden



  • Danke & Frohes Fest.


    Ja, die 244,51 EUR habe ich auch errechnet. Gut, dann denken wir zwei zumindest identisch. Jetzt muss ich nur noch die S. davon überzeugen, dass wir Recht haben. Habe daher eine Aufstellung der Berechnungen angefordert. Bin gespannt.


    Es ist übrigens nicht ein Viertel weniger, sondern fast nur 1/4 vom geforderten Betrag. :(

    Gleichmütigkeit ist das Selbstgefühl der gesunden Seele. - Immanuel Kant

  • ebbe sand (S. 469)


    Entschieden hat der BGH im Jahre 2010 bzgl. Bausparverträgen nur, dass die 1%ige Abschlussgebühr nicht zurückgefordert werden kann. Sollte es sich bei Ihnen um eine sog. Bearbeitungsgebühr handeln, wofür - nach Ihrer Schilderung - bereits die Formulierung in Ihrem Vertrag spricht, verjährt der Anspruch am 31.12.2014. Daher sollten Sie unbedingt für eine Hemmung der Frist sorgen.

  • @kqp


    danke für die Info. Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.


    nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt.


    Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.
    ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?
    denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

  • @emma04 (Seite 258)


    ist bei bei mir genauso. GE Kredite gehabt. War letzte Woche auf Filiale vor Ort, hab dort alles abgegeben und den Eingang bestätigen lassen. Nach Auskunft des Mitarbeiters der Bank, werden diese auch zurück erstattet, weil die Santander die Rechtsnachfolge der GE übernommen hat und somit für diese Fälle gerade stehen muss. Auch wenn die Kredite bereits bei GE vollständig abbezahlt waren, bevor die Santander übernommen hat.

  • Wie ist dass mit den Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten die sind doch auch unzulässig, oder?
    Ich hatte ein Darlehenskonto bei der Dresdnerbank und hab mit Schrecken festgestellt, dass ich allein 90€ im Jahr Kontogebühren plus 1,50€ pro nicht abgerufenen Kontoauszug plus Porto für zugestellten Auszug bezahlt habe.
    Insgesamt ca. 500€ Kontogebühren in 5 Jahren.

  • @Franziska


    du bist doch Experte. Stelle meine Frage mal an Dich


    Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt. Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

  • @mel0107 (S. 468)


    Was 'ebbe sand' und ''DSWNWST' schreiben ist nicht ganz zutreffend. Es kommt entscheidend darauf an, wie die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Sofort und in einer Summe mit der 1. Rate oder anteilmäßig mit allen Raten. Sollte letzteres der Fall gewesen sein, wären die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die ab Januar 2005 gezahlt wurden, noch nicht verjährt, sondern würden erst am 31.12.2014 verjähren.


    Daher sollten Sie den zuständigen Ombudsmann vor dem 31.12.2014 zwecks Hemmung der Verjährung anschreiben. Sollte sich später herausstellen, dass die BG doch bereits mit der 1. Rate vollständig bezahlt wurde, hätten Sie auf jeden Fall alles getan, um eine ggf. noch laufende Verjährungsfrist zu hemmen, ohne dass Ihnen Kosten entstanden wären.




    Ausschlaggebend ist, wann diese Gebühr vereinbart wurde. Wenn vor dem 28.10.2004, ist diese in Gänze verjährt, egal wann/ wie sie abbezahlt wurde. Und wenn man ehrlich ist, ist das auch OK so. Wir sprechen hier von 10! Jahren Verjährung! Was im Grunde genommen eh schon ein Witz ist... aber das ist nur meine Meinung. Wollen wir hoffen, dass Verbraucher nicht einer Tages irgendwelche Gebühren/Entgelte für die letzten zehn Jahre nachbezahlen müssen :-). Ob dann auch jeder so aktiv wäre? :)

  • @DSWNWST (S. 469)


    Dass es angeblich für die Verjährung auf die Vereinbarung der Gebühr ankäme, ist falsch. Erst mit der Zahlung der Gebühr besteht auch ein Rückzahlungsanspruch, der verjähren könnte. Die 10jährige Verjährungsfrist ist i. Ü. im Gesetz geregelt. Warum es angeblich auf den 28.10.2014 ankommen sollte, ist nicht nachvollziehbar.

  • Ausschlaggebend ist, wann diese Gebühr vereinbart wurde. Wenn vor dem 28.10.2004, ist diese in Gänze verjährt, egal wann/ wie sie abbezahlt wurde. Und wenn man ehrlich ist, ist das auch OK so. Wir sprechen hier von 10! Jahren Verjährung! Was im Grunde genommen eh schon ein Witz ist... aber das ist nur meine Meinung. Wollen wir hoffen, dass Verbraucher nicht einer Tages irgendwelche Gebühren/Entgelte für die letzten zehn Jahre nachbezahlen müssen :-). Ob dann auch jeder so aktiv wäre? :)



    Unabhängig davon, dass der Post inhaltlich völlig falsch ist, verstehe ich den Seitenhieb in Richtung Kreditnehmer nicht. Was bringen solche Statements ? Smilys hin oder her.

  • Wir haben von der TARGO einen Brief erhalten,das es in der Vergangenheit viele Urteile gab,aber sie sei nicht
    betroffen,dennoch erstatten sie aus KULANZ nach Prüfung,wir müssen nichts tun,keine MB,keinen Analt,auch keinen
    Ombudsmann,allerdings bitten sie um Geduld.
    Wir warten,wer hat auch so ein Schreiben erhalten?

  • Viele haben so ein Schreiben bekommen. Dies gilt als sehr umstritten....Sie gehen in diesem Schreiben sicher nur auf das Bearbeitungsgeld ein....und was ist mit den Zinsen??? Diese soll man extra einfordern.... Ich empfehle Ihnen so schnell wie möglich vorsorglich den Ombudsmann all Ihre Unterlagen zu senden....