Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @ schweinebraten


    ich habe mal für dich geschaut: siehe bitte ganz unten..


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/


    Hallo Kastanienblatt,


    habe vielen lieben Dank für den Tipp und auch die Mühe, die Du Dir gemacht hast! Wenn nun Eile geboten ist, wird am Mahnverfahren leider kein Weg vorbeiführen. (Diesen Weg hätte ich nun, nachdem ich mich gerade etwas ins Thema einlese, eigentlich gemieden: es heißt immer wieder, dass, wenn man hier versehentlich fehlerhafte Einträge tätigt (z.B. bei der Errechnung des Zinses), die Ansprüche komplett verloren gehen können.)


    Eine Frage noch: Was genau spricht dagegen, jetzt (nach Ablauf der Fristen in allen drei Fällen) den Ombudsmann einzuschalten? Das wäre doch ebenfalls verjährungshemmend, oder?


    Liebe Grüße vom Braten :)


  • ha, du braten :D -
    den kannst du auch einschalten (ist sogar kostenlos), aber damit hast du auch das zustellungsproblem :whistling:
    du hast quasi die qual der wahl.. und leider auch das risiko 8|


    (wenn ich herrn RA nicht hätte, hätte ich mir den MB von @Britta vorgenommen- erst recht nun in der kürze der zeit- "nur gut gehemmt, ist quasi gewonnen" :D )

  • Aber bei Sylvi hat sich was getan. :) Santander hat einmal die Zinsen (auf Grund einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung...) und allerdings etwas gekürzt an meinen Anwalt überwiesen. Die Anwaltsgebühren lehnen sie ab, weil Santander der Meinung ist, dass kein Anwalt beauftragt werden muss. Eine weitere BG + Zinsen Santander sowie die Zinsen von DKB sind seitens Beauftragung durch Anwalt noch offen.
    Mein Anwalt hat heute, nun endlich, für alle 3 Verfahren MB rausgeschickt.


    3x Santander, 1 x Deutsche Bank liegen noch beim OM. Das wird noch dauern. LG Sylvi


  • ha, du braten :D -
    den kannst du auch einschalten (ist sogar kostenlos), aber damit hast du auch das zustellungsproblem :whistling:
    du hast quasi die qual der wahl.. und leider auch das risiko 8|


    (wenn ich herrn RA nicht hätte, hätte ich mir den MB von @Britta vorgenommen- erst recht nun in der kürze der zeit- "nur gut gehemmt, ist quasi gewonnen" :D )


    Abermals vielen Dank für die schnellen, schnellen Antworten!


    Du schreibst oben, dass beim Ombudsmann ebenfalls ein 'Zustellungsproblem' bestehen kann. Aber wie wahrscheinlich ist das denn (gerade bei einem Einschreiben)? Ich dachte, dass beim OM das Datum auf dem Poststempel ausschlaggebend sei?


    Aber gut, ich verstehe schon - der Mahnbescheid ist einfach 'sicherer'. Dir und allen anderen 'guten Geistern und Feen' im Forum (das sind die mit den schnellen und hilfreichen Antworten) und allen Betroffenen bereits jetzt die besten, nicht verjährenden (!) Wünsche und Grüße fürs neue Jahr.

  • Abermals vielen Dank für die schnellen, schnellen Antworten!


    Du schreibst oben, dass beim Ombudsmann ebenfalls ein 'Zustellungsproblem' bestehen kann. Aber wie wahrscheinlich ist das denn (gerade bei einem Einschreiben)? Ich dachte, dass beim OM das Datum auf dem Poststempel ausschlaggebend sei?


    Aber gut, ich verstehe schon - der Mahnbescheid ist einfach 'sicherer'. Dir und allen anderen 'guten Geistern und Feen' im Forum (das sind die mit den schnellen und hilfreichen Antworten) und allen Betroffenen bereits jetzt die besten, nicht verjährenden (!) Wünsche und Grüße fürs neue Jahr.


    ich habe noch einmal für dich nachgelesen..


    Ab wann gilt die Verjährung durch das
    Ombudsmann-Verfahren als gehemmt – mit Zugang der Beschwerde beim
    Ombudsmann? Reicht dazu ein Fax oder eine E-Mail aus?


    Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt.
    Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband
    eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt
    auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der
    Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt
    wird.


    entnommen aus: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/


    mir scheint, sie haben wegen der anfragenschwemme nachgebessert :D


    PS.. danke, auch dir einen schönen jahreswechsel..


  • hello frohe weihnachten :D ,


    eben dieses, hatte ich gestern auch im kopf- es wäre auch logisch.. ein OM soll vermitteln, was er nur kann, wenn die bank kenntnis hatte, und eine mindestfrist (IMHO 7 werktage) verstreichen liess).. und ich meine, mit einem MB verhielte es sich ähnlich.. (aber nüscht genaues weiss das blatt)..
    bei nun nur noch so kurzer zeit, wäre ich persönlich, am nächst möglichen arbeitstag, in eine entsprechende bankfiliale geflitzt, und hätte das anschreiben vor ort stempeln lassen (incl meiner kopie dessen), sowie auch gleich noch ein zweitschreiben, zur einforderung der zinsen und nutzungsentschädigung.. man lernt hier ja dazu :rolleyes: ).. oder hätte ggf dafür sorge getragen, dass es jemand für mich tut.. aber gut, wenn sich aus persönlichen gründen keine solche möglichkeit bietet, ist das natürlich extrem blöd.. guten rutsch..



    Auf der Informationsseite (genauer in den FAQ) des deutschen Bankenverbands ist allerdings Folgendes zu lesen:

    Zitat

    Erster Ansprechpartner sollte die jeweilige Bank sein. Der Beschwerdeführer einer privaten Bank, die dem Ombudsmannverfahren der privaten Banken angeschlossen ist, kann sich aber auch zugleich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bankenverband wenden.


    Allerdings: Sofern ein Beschwerdeführer bereits im Kontakt mit seiner Bank steht und die Bank ihm erklärt hat, seinem Anliegen zu entsprechen, ist die Einleitung unseres Ombudsmannverfahrens nicht erforderlich.


    Also sollte es m.M.n. kein Problem darstellen, wenn man gleichzeitig Schreiben an Ombudsmann und Bank raussenden können.


    ----


    Ich selbst kümmere mich kurzfristig um die Angelegenheiten meiner Eltern. Wie ist es nun am sinnvollsten noch kurzfristig vorzugehen? Ombudsmann und Mahnbescheid sind die einzigen Mittel, die ich zur Verjährungshemmung in Betracht ziehe. Aber beide habe meiner Meinung nach ihre Nachteile:


    Zum OM-Verfahren:
    Hier wäre auch eine kurzfristige Einschaltung des OM möglich (z.B. per Fax oder E-Mail). Bereits mit dem Zugang der Beschwerde beim OM wäre die Verjährung gehemmt. Laut bankenverband ist die Verjährung allerdings nur "für die Dauer des Ombudsmannverfahrens [...] gehemmt". Ich verstehe dies so, dass der OM bei negativer Entscheidung über den Fall (z.B. negative Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde oder Fehlschlag der Schlichtung) das OM-Verfahren für beendet erklärt und und somit unmittelbar die Verjährung eintritt. Gegen den Eintritt der Verjährung kann ich mich in diesem Fall dann nicht mehr wehren und stehe mit leeren Händen da.


    Zum Mahnverfahren:] Hier hätte ich eine garantierte Hemmung und eine Sicherheit, wenn es darauf ankommt, auch den Rechtsweg beschreiten zu können. Mache ich oder der Anwalt allerdings einen Fehler beim Ausfüllen des Mahnbescheides, wird das Gericht diesen Fehler monieren und die Verjährung wäre eingetreten. Der Schuss (MB) müsste also wirklich direkt sitzen, sonst stehe ich auch hier komplett blank da.


    Aufgrund dieser zwei Überlegungen wollte ich nun wie folgt vorgehen:
    1. Da OM und MB nicht gleichzeitig eingelegt werden können (bankenverband: "Eine Schlichtung findet auch dann nicht statt, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt hat."), wollte ich zunächst den OM per Fax einschalten. Die Hemmung der Verjährung wäre mit Eingang der Beschwerde beim OM eingetreten.
    -> Frage: Muss ich für jeden Kreditverfahren eine separate Beschwerde einreichen (auch wenn es sich um dieselbe Bank handelt)?
    2. Da nun die Verjährung gehemmt ist, kann ich in Ruhe im Laufe der nächsten Tage das Mahnverfahren einleiten und habe ggfs. noch die Möglichkeit bzw. die Zeit im Falle einer Monierung des Mahnbescheids durch das Gericht nachzubessern. Wenn der OM später feststellt, dass er nicht Schlichten kann, da inzwischen ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, so ist mir das egal. Eine Mahnbescheid hätte ich ja dann in der Hand und könnte nach Widerspruch das weitere Verfahren angehen.


    Wie denkt ihr über dieses Vorgehen? Habe ich irgendeinen Denkfehler oder etwas nicht bedacht? Habt ihr andere Empfehlungen?


    Herzlichen Dank für eure Mithilfe! :)

  • Laut Mitarbeiterin im Call Center geht es dem Vorstand rein um die Bilanz des Geschäftsjahres!!!!!


    Wenn die DB erst im nächsten Jahr zu Beginn auszahlt haben sie noch 12 Monate Zeit durch lustige Geschäfte die Bilanz wieder zu beschönigen - ist meine Meinung!!!


    So ähnlich habe ich mir das auch gedacht, na ja die werden sich freuen über all die feinen Mahnbescheide und Beschwerden beim Ombudsmann, aber ist der Ruf erst einmal ruiniert...
    Mich würde nur interessieren, wieviel Kunden den großen Banken jetzt einen Denkzettel in Form von Kontenwechsel verpassen.

  • Zum OM-Verfahren:
    Hier wäre auch eine kurzfristige Einschaltung des OM möglich (z.B. per Fax oder E-Mail). Bereits mit dem Zugang der Beschwerde beim OM wäre die Verjährung gehemmt. Laut bankenverband ist die Verjährung allerdings nur "für die Dauer des Ombudsmannverfahrens [...] gehemmt". Ich verstehe dies so, dass der OM bei negativer Entscheidung über den Fall (z.B. negative Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde oder Fehlschlag der Schlichtung) das OM-Verfahren für beendet erklärt und und somit unmittelbar die Verjährung eintritt. Gegen den Eintritt der Verjährung kann ich mich in diesem Fall dann nicht mehr wehren und stehe mit leeren Händen da.


    sofern ich mich recht erinnere, kannst du SOFORT nach negativer entscheidung noch andere mittel (RA oder MB usw) wählen..


    fax doch mal eine anfrage: Fax: (030) 1663-3169 bei der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken

  • Hallo an allle!
    Brauche ganz dringend Rat!


    Habe am 9.12.14 einen Brief wegen der Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Santander Bank geschickt ( war ein Musterbrief mit gesetzer Frist und Drohung eines Anwalts). Es ist immer noch keine Antwort gekommen, den Anwalt hab ich aber noch nicht eingeschaltet, sondern angerufen und gesagt bekommen, dass dort so viele Briefe eingehen und ich lieber noch eine e-mail schicken soll, damit ich was in der Hand hab. Was haltet ihr davon? Was wäre der nächste schritt? Den Anwalt würde ich ja lieber weglassen :/


    Liebe Grüße

  • Hallo an allle!
    Brauche ganz dringend Rat!


    Habe am 9.12.14 einen Brief wegen der Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Santander Bank geschickt ( war ein Musterbrief mit gesetzer Frist und Drohung eines Anwalts). Es ist immer noch keine Antwort gekommen, den Anwalt hab ich aber noch nicht eingeschaltet, sondern angerufen und gesagt bekommen, dass dort so viele Briefe eingehen und ich lieber noch eine e-mail schicken soll, damit ich was in der Hand hab. Was haltet ihr davon? Was wäre der nächste schritt? Den Anwalt würde ich ja lieber weglassen :/


    Liebe Grüße


    lese bitte die letzten beiträge.. von gestern und heute..

  • So,


    habe gerade noch einmal eine Mail an Targo und Creditplus geschickt und nach dem Stand der Dinge gefragt. Targo hatte bisher nur die BG gezahlt und Creditplus hatte wohl alle BGs an das damals bekannte Konto (welches nicht mehr existiert) überwiesen. Creditplus wollte Zahlung an aktuelle Bankverbindung nachholen, bisher aber nichts da, auch noch keine Zinsen. Habe an beide Banken vorsichtshalber noch einmal die Unterlagen als Scan beigefügt.


    Die Unterlagen liegen auch schon beim OM.


    Von der Iris Reimer (Targo) habe ich gerade immerhin eine Lesebestätigung erhalten.


    Ach ich bin froh wenn dieses leidige Hinterhergerenne vorbei ist.....


    LG

  • sofern ich mich recht erinnere, kannst du SOFORT nach negativer entscheidung noch andere mittel (RA oder MB usw) wählen..


    fax doch mal eine anfrage: Fax: (030) 1663-3169 bei der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken


    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre natürlich super, wenn das noch möglich wäre. Hast du zufällig noch eine Quelle zur Hand, wo dies so wiedergegeben wird?
    Hier kann ich dazu leider nichts finden: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/

    LG sbk

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre natürlich super, wenn das noch möglich wäre. Hast du zufällig noch eine Quelle zur Hand, wo dies so wiedergegeben wird?
    Hier kann ich dazu leider nichts finden: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/

    LG sbk


    nee, leider nicht.. und bitte, ich weiss nicht, ob es auch wirklich so ist..
    ich meine, es hier mal gelesen zu haben.. es ist sicherer, wenn du ggf mal dort per mail/fax anfragst.. und bitte poste dann das ergebnis hier..

  • Hallo zusammen,


    ich habe Santander Consumer Bank am 05.12 geschrieben wegen Bearbeitungsgebühren (146€ und 348€) von zwei Krediten ( beide noch von SEB). Ich habe keinerlei Antwort bekommen und am 18.12 habe ich ein Brief an Ombudsmann geschickt.


    Was soll ich jetzt machen? Einfach warten? Santander noch mal schreiben oder anrufen? Ombudsmann telefonisch kontaktieren?
    Hat jemand Email Adressen zuständige Personen beim Santander ?


    Vielen lieben Dank im voraus für alle Tipps!