Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @alle


    Auch aus Gründen der Übersichtlichkeit (der Thread ist mittlerweile ziemlich lang) wäre es am besten, Ihr führt persönliche Unterhaltungen per Konversation (Klick aufs Profil > Sprechblasensymbol). Zentrales Thema dieses Threads sollen die Kreditgebühren bleiben.


    na, dann werde ich mal meinen teil dazu beitragen.. es wäre schön, wenn du, @Franziska, mein profil umgehend löscht, danke..


  • Bingo.......eben habe ich noch geschrieben, das ich den Vollstreckungsbescheid an die CreditPlus ausfüllen werde und schwups war der Widerspruch der Bank im Kasterl.
    Wie ich schon schrieb, die Mahngerichte sind sehr überlastet. Der Widerspruch ist in Hagen schon am 31.12.2014 eingegangen, aber heute erst zugestellt.


    Jetzt hab ich die Bank mal angeschrieben, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellt, da schliesslich als nächster Schritt das streitige VErfahren im Raum stehen würde.


    Bin mal gespannt

  • Hallo Leute,
    ich habe noch Mitte Dez. 2014 einen Antrag auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren bei der LBB Berlin gestellt. Gleichzeitig einen Mahnbescheid beim Amtsgericht gestellt. Zwischenzeitlich habe ich auch Antwort von der LBB bekommen, daß eine Prüfung des Anspruches erfolgt. Vom Amtsgericht wurde mir eine Kostenrechnung zum Mahnbescheid zugestellt, welche ich auch beglichen habe. Vor einigen Tagen wurde mir vom Amtsgericht ein Antrag auf Erlass einer Vollstreckung zugestellt. Und heute erhielt ich auch vom Amtsgericht ein Wiederspruchsschreiben der LBB gegen den Mahnbescheid.
    " Der Wiederspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch " heißt es dort.
    Ohne Begründung, nur ein Geschäftszeichen wird angeführt.
    Wie nun weiter ? Soll ich abwarten oder etwas dagegen unternehmen ? Bin z. Zt. Ratlos !!!

  • Wie nun weiter ? Soll ich abwarten oder etwas dagegen unternehmen ?


    Und mit dem Widerspruch hast du doch bestimmt eine Zahlungsaufforderung von ca. 127€ erhalten, oder?


    Abwarten kannst du nach demWiderspruch lange,sehr lange.


    Die 127€ erfüllen den Zweck, dass das Verfahren an das zuständige AG abgegeben wird und ein streitiges Verfahren eröffnet werden kann.

  • Kämpfen bis zum Umfallen


    Wahrscheinlich nicht,da bist Du wohl eine Woche zu spät. Aber ich würde es trotzdem versuchen und noch einen Brief abschicken. Viel Glück!!


    Die Frage kannst Du wohl selbst beantworten. Die ein oder andere Bank wird an die Grenze eine finanziellen Belastbarkeit geraten, da werden sie Dir bestimmt nix "schenken".

  • Ja ja , nur nicht gleich aufgeben, soll das heißen :/ .
    Ich werde mal das Wochenende drüber schlafen und mich dann entscheiden.
    Gibt es eine Frist für die Klageeinreichung ? Wer zahlt schlußenendtlich die Gebühren ???

  • Der Weg über den Mahnbescheid erweist sich immer mehr als Sackgasse(er war ja auch so schön billig),aus der man---wie "Immer mit der Ruhe" so schön schrieb---nur dann herauskommt,wenn man nun etwas mehr Geld in die Hand nimmt,um das "streitige Verfahren" zu eröffnen dh." nach a) muß man jetzt auch b)sagen."


    Tut man es nicht oder will wie Benji komplett unproduktiv abwarten,macht man genau das,was die Bank will!


    Die Bank will dadurch,daß sie--- u.a.auf diese Weise ---die Spreu vom Weizen trennt,ihren "Schaden" senken.


    Ich bin sicher,daß dies hunderttausendfach gelingen wird,weil die Betroffenen jetzt in Bedrängnis gebracht werden:


    a)unkluger bzw.undurchdachter bzw.unproduktiver Aktionismus
    b)"Kopf in den Sand"
    c)Resignation


    Das ist alles kalt geplant und wird jetzt ausgeführt.

  • Ja alles schön und gut.
    Nur, wie wird es weitergehen, nach Klageeinreichung ?
    Auf einen ausgedehnten Rechtsstreit mit Gerichtsterminen, .......
    habe ich keine Lust.
    Ist das bisherige Rechtsurteil zur Rückzahlung wieder mal so schwammig gefaßt, daß die, die dich MACHT haben, die Banken, wieder so einfach davon kommen.
    Ich glaube in diesem koruppten Staat, zählt nur noch Macht, Geld und Gier.

  • Hallo, auch ich wurde von der Santander um die BG geprellt.Insgesamt habe ich 3 MB gegen die Santander verschickt.Daher ist die Frage, wie lange man warten kann, bis man Klage einreicht nach Widerspruch für mich auch interessant?!?!Da ich gerne erst einmal mit einem anfangen würde um quasi den Ablauf nachzuvollziehen und nicht zu viel Geld auf einmal einzusetzen. Bei Erfolg können die anderen dann zügig Nachgeschossen werden.Geklagt wird auf jeden Fall wenn sie sich sperren. Ich hoffe das auch jeder andere Geschädigte sich nicht einschüchtern lässt. Bin dankbar für Antworten.

  • Hallo, hier wieder ein Update.
    Santander :
    nachdem alle 4 BG im November und Dezember ohne Probleme gezahlt wurden, habe ich am 14.12. die Zinsen und Nutzungsausfall gefordert ( berechnet mit dem Test-Rechner), Frist war der 22.12. Kein Zahlungseingang zu verzeichnen,am gleichen Tag eine freundliche Email ans Beschwerdemanagement gesendet ( Rechte und Pflichten von Kreditnehmern und - gebern) war am 30.12. das Schreiben mit "wir zahlen aufgrund der guten Geschäftsbeziehung" im Briefkasten, alle Zinsen und Nutzungsausfall am 02.01. auf meinem Konto (sogar 30 Euro mehr als berechnet,1120 Euro).
    SWK hat hat am 14.12. kommentarlos auch BG erstattet, Zinsen und Nutzungsausfall habe ich gefordert, bis heute aber noch nichts gehört.
    Renaul-Bank hatte sofort incl. Zinsen innerhalb von 10 Tagen alles erstattet, super !
    Credit-Europe hat nicht gezahlt, sondern sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2013 bezogen, das habe ich entspannt alles dem Ombudsmann übergebe
    ausser von der Credit Europe

  • ach ja, ich hatte ausser von der Credit Europe keinen einzigen Vertrag, nur über die Nummern von Kontoauszügen und Ablösungen beantragt.
    Danke auch von mir an alle hier im Forum, habe viel daraus gelernt,
    viele Grüsse


    Pille

  • Ja ja , nur nicht gleich aufgeben, soll das heißen .
    Ich werde mal das Wochenende drüber schlafen und mich dann entscheiden.


    Guter Entschluß, brauchst schließlich jetzt nichts überstürzen.
    Um welche Betragshöhe unterhalten wir uns denn eigentlich?


    Zitat

    Gibt es eine Frist für die Klageeinreichung ? Wer zahlt schlußenendtlich die Gebühren ???


    Zu einer Frist habe ich z. Zt. nichts auf "Lager". Geh aber mal von mind. 14 Tagen aus.


    Wer zahlt die Musik? Im Regelfall immer der, der sie bestellt.
    Da du mit der Einleitung des streitigen Verfahrens für dich sagst: "Ich gewinne", wird die Musik von der Bank bezahlt

  • Hallo und einen schönen guten Abend,
    bei mir geht es um die Santander Bank und die Targobank.
    Bisheriger Ablauf:
    Beide Banken angeschrieben, Antwort erhalten, festgestellt, dass diese nicht rechtsverbindlich sind.
    Recherchiert und Mahnbescheid erwirkt.
    Targobank hat die Gebühren bezahlt, aber die Zinsen nicht.
    Santander hat einen Teil der Gebühren bezahlt und sonst nichts.
    Santander hat Widerspruch eingelegt.
    Was mache ich nun - wie muss ich jetzt vorgehen.
    Einen Anwalt einschalten ?
    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.