Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Wir warten noch immer auf Geld von der Targo,nur der Brief vom 1.12.14 mit der Kulanz,das sie nach Prüfung zahlen und
    das mAN NICHTS UNTERNEHMEN MUSS:

  • Immermit der Ruhe schrieb:
    Hallo nottele,


    schreib uns doch bitte, um was für Verträge es sich bei dir handelt.


    Sind das Bauspardarlehen aus denen du die Gebühr zurück forderst?


    Mit welcher Begründung hat dir dein Anwalt die Hoffnung auf Erstattung gegeben?
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 509 - Geld zurück - Finanztip-Community



    Hallo, Immer mit der Ruhe,
    es handelt sich um ein sog. "BaufiQuick" von der BSQ Bauspar AG. Es ist ein Bankvorausdarlehen, bei dem zugleich ein BauSpV. in gleicher Höhe abgeschlossen wurde, mit dem das Bankvorausdarl. abgelöst werden soll. Unter dem Punkt "Finanzierungs- und Kostenübersich"t steht u.a. Bearbeitungsgebühr 3185.-EUR". Später erscheint noch unter "Kosten, die von der Bausparkasse vor der Zuteilung berechnet werden: Abschlussgebühr für Bausparvertrag XXXX,-EUR". Um letztere geht es bei meinen Forderungen nicht, sondern lediglich um die expressis verbis genannte Bearbeitungsgebühr (plus Zinsen).
    Nachdem ich diese mittels eines Musterbriefes und, als die Bank nicht reagierte, eines Erinnerungsbriefes angefordert hatte, kam das abschlägige Schreiben mit folgenden Begründungen (in Kurzform):
    1) Kein Konsumentenkredit, sondern Darl. für wohnwirtsch. Zwecke, für die das BGH-Urteil nicht gelte. (Stichworte: Kundeninteresse, Richtlinie 2014/17 EU -"responsible lending", EUGH-Entsch. v. 27.03.2014 -Interessen der Bauspargemeinsch.... bla...bla...bla..)
    2)"Individualvertragliche Vereinbarung"- angebl. handschriftlich in Vertrag aufgenommen, daher keine allg.Geschäftsbedingungen - glatt gelogen!!!
    3) Es liege eine "Preishauptabrede" vor, nach der "eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ausscheidet". (Verweis auf Urteil des AG Nürnberg v. 19.05.2014)
    Das Rechtsanwaltsbüro, auf das ich online aufmerksam wurde, hat mir nach Übermittlung des Schreibens der Bank folgende Einschätzung gemailt:
    "vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind. Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen dürften unseres Erachtens nicht anders bewertet werden, da diese ebenfalls Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher darstellen. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergibt sich zudem aus der Urteilsbegründung des BGH, wonach die Verbraucher durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt werden wie bei Verbraucherdarlehen.


    Insofern sehen wir durchaus Möglichkeiten, das gezahlte Bearbeitungsentgelt zurückzufordern. Sofern wir ... für Sie tätig werden sollen, bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung der beigefügten Vollmacht."


    Als die Bank auf ein erneutes Schreiben, diesmal vom RA, nicht reagierte, empfahl er mir, das Mahnverfahren einzuleiten, was auch inzwischen wie oben beschrieben läuft.
    Gruß, nottele

    • Offizieller Beitrag


    Ist doch erfreulich, wenn Sie keinen Kredit mehr benötigen ... und letztlich muss die Bank ja die bezahlten Bearbeitungsgebühren wieder verdienen :)

    • Offizieller Beitrag

    Wir warten noch immer auf Geld von der Targo,nur der Brief vom 1.12.14 mit der Kulanz,das sie nach Prüfung zahlen und
    das mAN NICHTS UNTERNEHMEN MUSS:


    Warten Sie nur oder haben Sie bereits schon nachgefragt?

  • Hallo,


    habe eine Frage zur Zinsforderung. Ist es richtig, dass wenn die BG in die gesamte Darlehenssumme einflossen und daraus die monatliche Ratenzahlung gebildet wurde, die Zinsen ab Vertragsunterzeichnung gefordert werden können?

  • Die Ombudsmänner sind jetzt scheinbar am werkeln und bearbeiten den Stapel Post. Heute habe ich Post von denen erhalten, dass die Bank (Santander) zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Ich bin gespannt, was die Bank mitzuteilen hat und wie der Ausgang des Verfahrens endet und werde berichten. LG Sylvi


    Wann hattest du das Schreiben an den Ombudsmann geschickt?

  • habe kurz die letzten Seiten überflogen, Kastanienblatt hat hier tolle Arbeit geleistet und auch viele andere! Lasst euch doch nicht von son paar Nörglern insbesondere einem das Forum versauen! Bei dem ist im Leben was falsch gelaufen

  • Habe heute Schreiben von der BMW Bank erhalten, dass sie die geforderten Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz abzüglich der Kapitalertragssteuer in Kürze anweisen werden. Na, geht doch.


    Nun haben alle bezahlt, bis auf die Zinsen der Creditplus. Verstehe ich nicht, warum die sich so anstellen. Wenn die Rechtslage mit dem gezogenen Nutzen nicht eindeutig durch BGH-Urteile für den Verbraucher entschieden worden wären, dann hätte doch keine Bank gezahlt. Das ist doch ein reines Kosten in die Höhe treiben, jeder Anwaltsbrief kostet doch Geld. Also ich verstehe das nicht.

  • Ich habe wie der Santander Bank Anfang Dezemer 2014 zugesagt den Mahnbescheid durch den Anwalt zustellen lassen.
    Die Bank hatte vorher die Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen erstattet.
    Da die Zinsen nicht gezahlt wurden, wurde der MB beantragt.
    Vor zwei Tagen hat nun die Santander-Bank auch die offenen Zinsen rückerstattet. Somit ist der Fall für mich in 2 Akten erledigt. Der MB hätte zwar vermieden werden können, aber die Banken haben schlussendlich "auf Zeit" gepsielt um einigen Kunden jetzt sagen zu können, eventuelle Ansprüche seien verjährt.


    Was ist spannend finde: Es wäre interessant zu wissen, wieiviele Mio. da nicht ausgezahlt wurden weil Kunden nicht wussten, daß ihnen Geld zusteht. Für die Banken sind die Kunden, welche zurückfordern und die Summen die da zustande kommen immer noch "Peanuts".


    Hast du die Kosten für den MB, sowie die Anwaltskosten auch erstattet bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    habe eine Frage zur Zinsforderung. Ist es richtig, dass wenn die BG in die gesamte Darlehenssumme einflossen und daraus die monatliche Ratenzahlung gebildet wurde, die Zinsen ab Vertragsunterzeichnung gefordert werden können?


    entweder diese Variante oder eine Neuberechnung ohne Bearbeitungsgebühr veranlassen

    • Offizieller Beitrag

    @nelli


    das werden wir alle nicht verstehen, teilweise sind die Banken einfach überfordert und vielleicht erstarren Sie deshalb .... aber mit Deiner Aussage ... die Rechtslage ist ziemlich eindeutig liegst Du ja richtig

  • Ich habe wie der Santander Bank Anfang Dezemer 2014 zugesagt den Mahnbescheid durch den Anwalt zustellen lassen.
    Die Bank hatte vorher die Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen erstattet.
    Da die Zinsen nicht gezahlt wurden, wurde der MB beantragt.
    Vor zwei Tagen hat nun die Santander-Bank auch die offenen Zinsen rückerstattet. Somit ist der Fall für mich in 2 Akten erledigt. Der MB hätte zwar vermieden werden können, aber die Banken haben schlussendlich "auf Zeit" gepsielt um einigen Kunden jetzt sagen zu können, eventuelle Ansprüche seien verjährt.


    Was ist spannend finde: Es wäre interessant zu wissen, wieiviele Mio. da nicht ausgezahlt wurden weil Kunden nicht wussten, daß ihnen Geld zusteht. Für die Banken sind die Kunden, welche zurückfordern und die Summen die da zustande kommen immer noch "Peanuts".


    Tja, haste Recht.
    Hast Du die Zinsen vollständig bekommen oder nur "minimale" Beträge?