Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • wie sieht es eigentlich aus mit der Bereitstellungsprovision? Hat das Kind jetzt nur einen anderen Namen?


    Die Bereitstellungsgebühren sind von dem Urteil des BGH nicht betroffen. Diese Gebühren sind momentan noch rechtens.
    Für diese Gebühr arbeitet die Bank schließlich für dich.
    Sie fällt schlussendlich nur an, wenn du nur einen Teil deines Darlehens abrufst und den Rest, wie beim Immo - Darlehen, erst nach Baufortschritt

  • Deshalb habe auch ich eine Rückerstattung meiner Bank gefordert (15.12.2014).


    Aus welchem Jahr war / ist der Kredit.
    Welche Bank ist es überhaupt?
    Dem Datum nach zu urteilen, hast du schon mal frsitgerecht deine Forderung eingereicht, soweit der Kredit nicht vor dem 15.12.2004 unterschrieben wurde.
    Hast du in deinem Schreiben eine Frist gesetzt, die jetzt abgelaufen ist?
    Hast du seitens der Bank eine Antwort auf dein Schreiben erhalten?
    Wenn ja, was hat sie dir geschrieben?

  • Also meine Vertrag ist von 03/2011 und es ist die Santander Bank. Ein Frist hatte ich gesetzt und zwar bis 30.12.2014.
    Eine Anwort bekam ich bisher noch nicht.

  • Also meine Vertrag ist von 03/2011 und es ist die Santander Bank. Ein Frist hatte ich gesetzt und zwar bis 30.12.2014.
    Eine Anwort bekam ich bisher noch nicht.


    Dann hast du jetzt zwei Möglichkeiten:


    Du kannst bei deinem zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid erstellen lassen, da die Bank zur gesetzten Frist von dir, im Verzug ist, oder du wendest dich an den für deine Bank zuständigen Ombudsmann.


    Hast du einen Nachweis, das dein Schreiben fristgerecht im Jahr 2014 bei denen eingegangen ist?

  • Dann hast du jetzt zwei Möglichkeiten:


    Du kannst bei deinem zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid erstellen lassen, da die Bank zur gesetzten Frist von dir, im Verzug ist, oder du wendest dich an den für deine Bank zuständigen Ombudsmann.


    Hast du einen Nachweis, das dein Schreiben fristgerecht im Jahr 2014 bei denen eingegangen ist?




    Also ich habe einen Nachweis, dass es als Einschreiben rausgegangen ist und ich habe eine Kopie von dem Schreiben. Jedoch habe ich keinen Nachweis, dass es dort eingegangen ist? :|

  • Also ich habe früh genug das Ombudsmannverfahren eingeleitet, kann deshalb auch beruhigt sein. Zudem denke ich mal positiv und erwarte die restlichen Zahlungen ohne Tamtam. Hatte am 29.12 nochmal ein Fax geschickt, welches die CB auch in einem Brief als erhalten quittierte. Darin habe ich auf die fehlenden BG und die gesamten Zinsen hingewiesen.


    Wohin in hast du den das fax geschickt? Telefonisch bekomm ich keine Aussage und auf Email reagieren sie auch nicht! :thumbdown:


    Seit wann läuft deine Sache? Hab Anfang dezember hin geschrieben[/quote
    würde ich auch gerne mal wissen.
    Also meine Briefe, Einschreiben, Faxe, Telefonate laufen genau seit 21.07.2014. Das zum Thema früh genug.
    Im Dezember hab ich dann ein MB gesendet, der wurde dann ohne Grund widersprochen.
    Ist mir echt ein Rätsel wie du dass geschaft hast.

  • Gestern Post von der Bank Deutsches Kfz.-Gewerbe erhalten,das auf die Verjährung verzichtet wird und die Bearbeitung 6-8 Wochen dauern wird, heute war das Geld schon incl. Zinsen auf dem Konto.
    Von 5 angeschriebenen Banken haben jetzt 3 bezahlt.Es fehlen noch die VW-Bank und die Santander.
    Wobei mir nur Santander Kopfzerbrechen bereitet. <X

  • Schickt die Santander eigentlich noch Briefe raus...wenn sie denn doch mal Geld überweisen sollten?
    Gruss Tanja


    Hallo Tanja, schön das du mal wieder im Forum bist :)


    also mir hat die Santander vor 2 Tagen die Zinsen für eine BG erstattet, ohne ein Schreiben dazu. Die BG für dieses Darlehen wurde bereits vor 6 Wochen erstattet und das Schreiben dazu habe ich gestern erst erhalten. Alles ein bisschen wirr da :/ LG Sylvi

  • Hallo zusammen,nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?Oder hilft der Gang zu Anwalt?Ist das Schreiben überhaupt rechtens?Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.Danke im VorausKatharina

  • Hallo zusammen,nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?Oder hilft der Gang zu Anwalt?Ist das Schreiben überhaupt rechtens?Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.Danke im VorausKatharina


    moment.....den Text muss ich erst mal sacken lassen.....