Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Was mache ich bloß mit der Santander Bank?


    Ende Dezember hatte ich einen Mahnbescheid rausgeschickt, da kam ja mal ganz schnell ein Widerspruch - ohne Begründung seitens der Santander -


    Und nun? Um mein Geld zu bekommen, muss ich jetzt echt zum Anwalt? Wie schnell muss ich denn nun reagieren?
    Oder reicht es, wenn ich jetzt einfach die nächste Gerichtsgebühr zahle.
    Vorallem wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, muss die Santander dann die Anwaltsgebühren bezahlen? Oder bleibe ich darauf sitzen (habe keine Rechtschutz).


    Kann mir da wer einen guten Tipp geben?



    :) Aber noch was gutes, die Renaultbank hatte nach Antrag auf Erstattung der Kreditgebühren innerhalb von 2 Wochen erstattet. Die waren super fix :)

  • Hallo,


    nun muss ich mal wieder fragen.
    Ich hatte, im November, das Musterschreiben an die "Bank deutsches KFZ-Gewerbe" geschickt und darauf den zweiseitigen "Point of Sale bla bla ... keine Erstattung" Brief erhalten. Damit bin ich zu meinem Rechtsbeistand und der hat einen Brief an die Bank mit 14 tägiger Frist (Ende: 18.12.2014) geschickt.
    Wie sollte es anders sein, am Fristende weder Geld noch Antwort von der Bank erhalten. Also Mahnbescheid beantragt. Dieser hat sich dann mit der Antwort der Bank, welche sie auf den letzten Drücker abgeschickt haben, überschnitten. Das Antwortschreiben besagt, daß geprüft wird ob und in welcher Höhe Gebühren gezahlt wurden und, wenn dies der Fall sei, auch zurückbezahlt werden. Allerdings würde die Bearbeitung ca. 6 bis 8 Wochen dauern.
    Diese Woche erreichte mich nun der Einspruch zum Mahnbescheid, natürlich ohne Begründung.
    Soll ich nun die, genannten 6 bis 8 Wochen abwarten? Die haben ja die Zahlung eingeräumt und die Verjährung ist auch gestoppt. Oder soll mein Anwalt die Klage einreichen?


    Gruß der Torsten


    PS. ach so, es geht um Gebühren in Höhe von 820 € + Zinsen.

  • Hallo Zusammen
    Ich habe am 19.12.2014 per Einwurf-Einschreiben und Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühren bei der FGA (Fiat) Bank aus 2006 zurückgefordert.
    Frist zur Zahlung / Reaktion war der 15.01.2014.


    Heute habe ich mit Datum 19.01.2015 von der FGA ein Schreiben bekommen, dass diese Ansprüche gemäß §§ 195,199 BGB verjährt seien und sich eine weitere Prüfung "erübrigt", da ich keine Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen hätte.


    Des Weiteren berufen sie sich gemäß § 214 BGB ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.


    Was nun?

  • Hallo zusammen,
    ich schrieb bereits auf Seite 525. und zwar war das die Situation: "im Februar die Forderung an die Volksbank gestellt, unbeantwortet/ keine Reaktion. Am 19.12. wiederholtes Forderungsschreiben an die Bank und an das OM. Leider wurden die Briefe erst am 27.12. Versendet. Lt. Dem Beleg ist das Brief bei der Bank erst am 03.01. zugestellt worden. Von OM, habe ich gar keine Antwort. Hier habe ich auch schon per Mail angefragt, aber auch da Funkstille, .
    die Bank hat die Einrede auf Verjährung erhoben."


    heute kam das Brief, das ich am 07.11.14 raus geschickt habe, zurück. Mit dem Vermerk "nicht zustellbar" das komische daran ist, dass der zugestellte Brief, an die gleiche Adresse ging und das Brief wurde / konnte zugestellt werden.


    Meine konkreten Fragen sind:
    wann beginnt die Unterbrechung der Verjährungsfrist ? Zählt das Poststempeldatum oder Zustelldatum?
    da sowohl das erste als auch das zweite Brief durch durch das Verschulden der Post nicht bzw. Zuspät zugestellt wurden, kann ich die Schadensersatzansprüche in der Höhe der geforderten BG +Zinsen gegenüber der Post geltend machen.
    Soll ich einen Wiederspruch an die Bank schreiben, mit dem Hinweis und der Quittung von der Post, dass das Brief am 27.12. raus ist + 3 Tage, also gilt das Brief am 30.12. als zugestellt.
    der 30.12. ist kein Feiertag, und wenn die Niederlassung in dieser Zeit geschlossen hatte, dann müssen doch die Fristen auf Verjährung gewahrt werden. Oder?
    ich hoffe, dass mir einer korrekte (nach BGB) Antworten geben kann!
    Danke im Voraus!

  • @SaSchi (S. 536)


    Haben Sie rechtzeitig in 2014 noch für eine Hemmung der Verjährungsfrist gesorgt (z. B. durch MB-Antrag oder Einschaltung Ombudsmann)?


    Hallo kqp,


    leider nein. Zudem die Fiat Bank angeblich keinen Ombutsmann hat.

  • Hat die Bank aufdie einrede der Verjährung im Vorfeld verzichtet? Gab es im Dezember überhaupt eine Reaktion
    der Bank?


    Im Dezember gab es keine Reaktion der Bank, nein.
    Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung im Vorfeld war mir im Gegensatz zu der TargoBank nicht bekannt... :(

  • nachdem ich jetzt etliche Seiten gecheckt habe und mir auch scheint, dass die FGA Fiat Bank in keinem Verband ist, bei dem ich es noch irgendwie probieren könnte...nennt man das wohl mal ganz klassisch "Pech gehabt"... grrrrrrr
    Gute Nacht an alle

  • nachdem ich jetzt etliche Seiten gecheckt habe und mir auch scheint, dass die FGA Fiat Bank in keinem Verband ist, bei dem ich es noch irgendwie probieren könnte...nennt man das wohl mal ganz klassisch "Pech gehabt"... grrrrrrr
    Gute Nacht an alle


    Hallo SaSchi,
    mir geht es leider ganz genauso mit der FGA Bank. Habe heute ein Antwortschreiben mit derselben Argumentation erhalten und bin stinksauer. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht. Aber leider haben die sich unrechtmäßig bereichert und reagieren so unverschämt... :(



  • GEnau wie bei mir! Heute sid bei mir, obwohl Frist quasi um, doch noch Widersprüche von der Santander in der Post gewesen.


    Renault ohne Wimpernzucken gezahlt.


    Das heißt mein neues Auto wird ein Renault. Da fühl ich mich jetzt gut aufgehoben -)

  • Ja richtig. Der Anwalt wurde gar nicht tätig und hat sich, seitens meiner Rückfragen und Aufforderung zur Tätigkeit seinerseits, bedrängt gefühlt. Habe dann alles an den Ombudsmann geschickt, da ich auf einen weiteren Anwalt keine Lust mehr hatte. Am 31.12.14 hat mein Anwalt dann, ohne dass ich nochmals Kontakt mit ihm hatte, 3 MBs rausgeschickt. Ja und nun trudeln wahrscheinlich die Widersprüche ein.


    @Sylvi62
    was heißt wahrscheinlich?
    die Frist zum Widerspruch beträgt 14 Tage die sind doch schon lägst vorbei. Bleibt ja nur noch Klage. Hat der Ra dir noch kein Bescheid gegeben?

  • Sylvi62
    was heißt wahrscheinlich?
    die Frist zum Widerspruch beträgt 14 Tage die sind doch schon lägst vorbei. Bleibt ja nur noch Klage. Hat der Ra dir noch kein Bescheid gegeben?


    Habe heute per Mail vom RA mitgeteilt bekommen, dass er für EINE BG Klage erhoben hat. Habe aus den Anlagen erlesen können, dass Santander bereits per 7.1.15 Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt hatte, welche dem Anwalt per 15.1.15 zugestellt wurde. Und heute hat er die Klageschrift verfasst und um weitere Deckungszusage bei der RSV angefragt.


    Bei den anderen 2 BGs bin ich Selbstzahler (da Vorvertraglich). Vom Werdegang dieser beiden BGs habe ich noch nichts weiter erfahren. Außer dass ich bereits Anfang Dez. die Gerichtsgebühr zum Anwalt überweisen sollte. Per 31.12.14 wurde hier auch der MB rausgeschickt. Keine Ahnung, was hier wird.



  • Schaut mal hier. Kann ganz hilfreich sein Evtl. die Klage downloden und selber verschicken:


    http://pabstblog.de/2014/12/mu…alt-unterbrechen-koennen/


    Wichtig ist, das Ihr es macht! Kann doch nicht sein, das die Santander damit durchkommt.

  • Hallo zusammen,
    was macht euch so sicher, dass die Santander mit dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid im Unrecht ist.
    Ich habe da so meine Zweifel, zumindest bei denen, die den Standard Brief der Santander erhalten haben.
    Als ich Ende letzten Jahres meinen Anwalt zwecks Mahnbescheid gegen die Santander aufsuchte, sagte der mir, dass das Standardschreiben ein Anerkenntnis ist und ein Mahnbescheid gar keinen Sinn macht. Da meine Sache erst Ende 2015 verjährt, habe ich mir keine zweite Meinung eingeholt.
    Möchte nochmal bemerken, dass ich nur Laie bin und es sich hierbei um eine Vermutung handelt. Ich bin der Meinung: Auch die Anwälte wollen Geld verdienen, von wem Sie es bekommen, ist denen doch egal.
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
    LG MAKO


  • Hallo!
    Wir haben die BDK-Bank im Dezember mit einem normalen Brief angeschrieben und haben letzte Woche unser Geld incl. Zinsen erhalten.

  • Mal eine frage als Laie. Hier werden immer MBs beantragt. Warum wird der weg gewählt? Nach allem was ich hier lesen konnte ist der OM doch der bessere weg (falls einer zuständig ist ).
    OM ist kostenlos.
    Bank muss dem OM innerhalb von 4 Wochen antworten.
    Entscheidung des OM ist für die Bank bindend.
    Was bringt also den MB momentan als Vorteil, gerade wenn sie ja systematisch abgelehnt werden ?