Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    Faktisch würden Sie das Geld ja zurückerhalten, ein Teil von der Bearbeitungsgebühr würde dann eben als Sondertilgung in den Kredit gehen.


    Aus meiner Sicht könnten Sie die Rückzahlung in einer Summe fordern und hierzu die Bank entsprechend auffordern, ggfs. noch die Hinzunahme des Ombudsmannes in Aussicht stellen.


    Andere Frage:


    Wenn ich eine Bearbeitungsgebühr von 1% unterstelle, so war die damalige Kreditsumme EUR 83.250,
    somit dürfte es sich um eine Baufinanzierung handeln, oder?

  • Bedeutet diese Antwort ich habe rechtlichen Anspruch auf vollständige Auszahlung???


    Ich habe nun meine Beraterin angeschrieben mit der Forderung der Gesamtsumme zu verlangen und dem Vermerk des Vorbehltes den Onbudsmann einzuschalten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @thvolk,


    aus meiner Sicht und meinem rechtlichen Verständnis haben Sie Anspruch auf die Leistung in bar, lasse mich aber gerne vom Finanztip-Team vom Gegenteil überzeugen.


    Diese Aufforderung sollten Sie aber direkt an das Qualitätsmanagement der Dt. Bank schicken, ihre Beraterin hat hier vermutlich wenig Möglichkeiten dieses Bestreben zu unterstützen. Durch die Hinzunahme bauen Sie Druck auf diese Geschäftsverbindung mit Ihr auf und Sie kann ja nichts für die rechtliche Lage.

  • Hallo Zsaummen,


    dann will ich Euch hier auch mal teilhaben lassen.


    Nachdem ich Ende August ein Musterschreiben an die Santander gesendet habe, bekamm ich wenige Tage darauf das Standart Ablehnungsschreiben über 3 Seiten.


    Habe dann eine Mail geschrieben mit einem Inhalt, den ich mir hier aus dem Thread gezogen hab. Danke dafür!


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe Ihr Schreiben vom xx.xx.2014, in dem Sie meine Bitte um Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ablehnen, erhalten.


    Ich kann Ihre Argumentation nicht akzeptieren und fordere Sie ein weiteres Mal auf die gezahlte Bearbeitungsgebühr zzgl. der Zinsen zurückzuerstatten.
    Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis XXX den xx.xx.2014.


    Sollte bis dahin die Gebühr nicht auf meinem Konto eingegangen sein, sehe ich mich gezwungen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


    Ich bitte um Ihr Verständnis.


    Mit freundlichen Grüßen




    Die Frist habe ich dabei auf 7 Werktage gesetzt. Pünktlich zum fristende hatte ich das Geld samt Zinsen auf dem Konto und ein Schreiben sinngemäß:



    "Wir haben Ihren Fall noch mal intern geprüft und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die BG erstatten werden."


    Schöne Grüße!
    M

    • Offizieller Beitrag

    Mal nebenbei.


    Nachdem hier alle von einem dreiseitigen Antwort-Schreiben der S. Bank berichten, besteht denn die Möglichkeit das jemand diesen anonymisiert hier zur Verfügung stellt?

    • Offizieller Beitrag

    Merci .... und very muchful thx for this fast responsion :)


    Nee, im Ernst ... Danke.


    Hab ich bei 14 Seiten leider nicht mehr im Blick gehabt.

  • Hallo,
    habe heute von meiner Bank die Info bekommen, es handelt sich um eine gewerbliche Finanzierung und nicht um ein Verbraucherdarlehn und somit findet dieses Urteil keine Anwendung. Ist das so korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Anbei der Versuch einer Antwort:


    In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten im Sinne der §§ 491 ff. BGB ungültig ist, siehe auch die Ausführungen in diesem Forum und von Britta.


    In §§ 491 ff. BGB sind ausschließlich solche Kreditverträge umfasst, die allein für private Zwecke bestimmt sind, also nicht der bereits ausgeübten gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Darlehensnehmers dienen.


    Kein Verbraucherdarlehen liegt daher vor bei Verwendung für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, worunter grundsätzlich auch Kleinunternehmer fallen. Wer den Darlehensvertrag allerdings nur zum Zwecke der Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abschließt (Existenzgründer), steht nach § 512 BGB ebenfalls unter dem Schutz der verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften.


    Zusammengefasst bedeutet dies:


    Wenn zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme die Selbstständigkeit akut war, ist nicht von einem Verbraucherdarlehensvertrag auszugehen, daher ist eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr und ein Bezug auf das BGH-Urteil nicht möglich.

  • Hallo,


    bezüglich Kreditbearbeitungsgebühren ist zudem ebenso das Kontoführungsentgeld in den Krediverträgen unzulässig und vom BGH schon am 07.06.2011; AZ. XI ZR 388/10 für unwirksam erachtet worden.
    Das Kontoführungsentgelt kann somit ebenso zurückgefordert werden mit 4% Zinsen.
    Auch hier ist die Verjährung noch nicht geklärt. Alle Verträge ab 2011 verjähren z. Zt. auch am 31.12.2014.


    Liebe Grüße,
    Johanna

  • Hallo Henning,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wunderlich in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die Banken jetzt ( gewerblichen Bereich) keine Bearbeitungsgebühren mehr erheben.
    Nochmal lieben Dank :)


    Gruß


    Carola

  • Hallo carola,


    auch für gewerbliche Kredite sind bereits Gerichtsverfahren für den Kunden positiv abgeurteilt worden. Ich würde in Ihrem Fall die Sachlage ebenfalls zum Ombudsmann schicken und die Angelegenheit überprüfen lassen. Die Rechtsprechung geht auch bei gewerblichen Krediten davon aus, dass die Kreditbearbeitungsgebühren für jeden Bankkunden egal ob privat oder gewerblich, unzulässig sind.


    Außerdem hemmt das die Verjährung, die Bank muss nochmal Stellung beziehen und Sie können ja nichts verlieren. ;)


    Liebe Grüße,
    Johanna

  • Hallo Johanna,


    auch Dir einen lieben Dank. Werde auf jeden Fall am Ball bleiben und mich mit der Bank erneut auseinandersetzen
    und die Angelegenheit von einem Ombudsmann überprüfen lassen. :P


    Liebe Grüße


    Carola

    • Offizieller Beitrag

    Hallo carola,


    auch für gewerbliche Kredite sind bereits Gerichtsverfahren für den Kunden positiv abgeurteilt worden.


    Hallo Johanna,


    haben Sie zu dieser Aussage entsprechende Urteilsnr.? Wäre sicherlich interessant den Sachverhalt in Ruhe durchzulesen. Merci.

  • Guten Tag,


    habe eine Frage habe bei der Santander 06/2009 einen KFZ Finanzierung Kreditvertag abgeschlossen mir wurde dabei 3,5 Bearbeitungsgebühr verlangt = 411,95 € kann ich diese zurückverlangen oder ist das schon verjährt, weil ich da was von 3 jahren verjährungsfrist gelesen habe die ja schon vorbei wären oder hab es net so ganz Verstanden auf was sich die 3 Jahre Verjährungsfrist beziehen.


    Kann ich die im Internet vorliegenden Formbriefe verwenden und per email oder Postal versenden?


    hab ich überhaupt die Chance an meine damalige Verarbeitungsgebühr zu kommen?


    vielen dank im vorraus für eure Hilfe sind immerhin 400€ =)

    • Offizieller Beitrag

    Nach aktueller Rechtssprechung ist Ihr Anspruch gegen die S-Bank verjährt,
    wie in diesem Forum aber schon desöfteren diskutiert findet am 28. Oktober voraussichtlich eine wegweisende Entscheidung hinsichtlich der Verjährungsfrist statt.


    @Franziska vom Team Finanztip wird auf allen Kanälen die Entscheidung kommunizieren und von den Finanztip-Experten bewerten lassen.


    Ich persönlich würde den Brief als Einschreiben versenden, da nur dann ein wirklicher Beweis für den Versand vorliegt. Aber es gab wohl auch schon mehrere Forumsteilnehmer die mit einer einfachen Mail Erfolg hatten.

  • Das heißt für mich dann erstmal abwarten bis Oktober ansonsten hab ich rechtlich im moment auch garkeinen Anspruch drauf und freiwillig wird die Bank nichts zurückzahlen.


    Sehe ich das Richtig mit erstmal abwarten bis Oktober?


    Falls das Urteil possitiv für mich ausfällt dann Brief losschicken (Einschreiben mit Rückschein) Hat man schon andeutungen wie das Gericht entscheiden wird?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hassel,



    die Bank ist aktuell nicht zu einem Vergleich oder eine Zahlung verpflichtet, aber was hindert Sie einen Brief mit dieser Forderung an die Bank zu übersenden?


    Absenden - Reaktion abwarten und vielleicht gibt es bis dahin ein Rechtsurteil.